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LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 690/10
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 26.10.2010
- Inhalt
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- zurückzuweisen. Das BSG habe zwar allgemein judiziert, dass dem Heilmittelerbringer eine gewisse
- zwei Einheiten Krankengymnastik einzuhalten seien, über die sich der Arzt jedoch medizinisch zu Recht
- ungültig bzw unwirksam, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Verordnung von Heilmitteln
- auch für die Heilmittelerbringer unmittelbar geltendes Recht (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 aaO
- Gesetz im formellen Sinn steht und ihm auch die HMR als höherrangiges Recht vorgehen. Die Klägerin kann
VG Göttingen - 2 B 195/14
Verwaltungsgericht Göttingen vom 17.07.2014
- Inhalt
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- ) ihm diesen Status verweigert, das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht (lex fori) aber
- deutschem Recht für das vorliegende Verfahren partiell prozessfähig nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. Nach § 36
- verhindern, oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das in der Hauptsache verfolgte Recht
- Satz 4 SGB VIII übt das Jugendamt während der Inobhutnahme das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung
- das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt (Art. 1 UN-KRK). Die UN-KRK regelt aber weder, wie
VG Düsseldorf - 16 L 1320/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 08.08.2007
- Inhalt
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- wieder ordnungsgemäß geleistet würden. Von diesem Recht mache sie Gebrauch. Die Antragsgegnerin leitet
- dieses Recht aus der Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 273, 320 BGB her. Ein
- Beteiligten Anwendung finden kann. Danach gehört das Recht, die selbst geschuldete Leistung zu verweigern, bis
- -Vertrag handelt es sich nicht - wie die Antragsgegnerin im anderen Zusammenhang zu Recht betont - um
- Antragsgegnerin, die sich allgemein aus § 39 Abs. 1 SPNV-Vertrag und für Sonderleistungen aus § 45 Abs
BFH - V R 3/05
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- allgemein gefasste Formulierung vorgegeben und damit dem nationalen Gesetzgeber einen Spielraum eröffnet
- auf allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen zu beschränken. 9Hiergegen wendet sich die Revision
- der Kinder sinnvoll zu nutzen, Kurse für Senioren oder allgemein am Tanz interessierte Menschen
- Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung
- einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet. Gleichzeitig
BVerfG - 2 BvR 2500/09
Bundesverfassungsgericht vom 07.12.2011
- Inhalt
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- die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Urteil wird
- der Strafverfolgung. Die Unvereinbarkeit des § 29 POG RP 2004 mit höherrangigem Recht begründe zwar
- ihrem Recht auf ein faires Verfahren (1.) noch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (2.) oder in
- ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (3.). 110 1. Die Verwertung von Erkenntnissen aus der
- Wohnraumüberwachung verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihrem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 VU 35/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2006
- Inhalt
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- Haftaufenthalt entstanden sei. Allgemein sei festzustellen, dass die Genese des Mammakarzinoms bei den nicht
- Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die Klägerin ist durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung nicht
- allgemein erteilt werden (2. Halbsatz). 57Eine Kannversorgung kann nach den Anhaltspunkten (Nr. 142
- Hormoneinnahme, worauf die Beigeladene zu Recht unter Bezugnahme auf den Sachverständigen Prof. Dr
- Zustimmung kann auch allgemein erteilt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 2 HHG). Die Anspruchsvoraussetzungen des
BGH - I ZR 64/07
Bundesgerichtshof vom 09.07.2009
- Inhalt
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- die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Kirchhoff für Recht erkannt: Die
- Verbraucherentscheidung abhängig macht, enthält das nationale Recht in § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG eine
- allgemein einer den Produktabsatz bezweckenden Gewinnspielwerbung entgegenwirken, sondern allein der nicht
- sich allgemein dagegen, ein Gewinnspiel mit dem Hinweis auf im Handel erhältliche Teilnahmekarten
- wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist der Verein
VG Düsseldorf - 20 K 2482/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 30.04.2008
- Inhalt
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- . 19Der Beklagte hat es zu Recht abgelehnt, bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche für das
- Rechtsprechung allgemein nicht anerkannt worden, 50vgl. BVerwG, Urteile vom 8.12.1995 - 8 C 37.93
- der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung keine allgemeine Anerkennung gefunden. 15Wegen der
- 73, 56, und vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168, 49auf das allgemeine Verwaltungsverfahren
- Bruder geführt worden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei zu diesem Termin aufgelöst worden und er
VG Gießen - 10 E 2124/98
Verwaltungsgericht Gießen vom 21.08.2000
- Inhalt
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- , das Erklärte nicht zu wollen. Dieser allgemeine Rechtsgedanke ist auch im öffentlichen Recht
- Abs. 1d). Insoweit ist dem maßgeblichen italienischen Recht fremd, dass die Einbürgerung einen
- mit der Regelung in § 87 Abs. 2 AuslG, auch wenn im Gegensatz zu dem nach deutschem Recht (§ 85 Abs
- ist erforderlich, dass der Einbürgerungsbewerber sich über den im nationalen Recht bestimmten
- Recht indes in Art. 9 des Gesetzes Nr. 91/1992 die Einbürgerung lediglich in das Ermessen der
OLG Hamm - 4 U 104/05
Oberlandesgericht Hamm vom 29.11.2005
- Inhalt
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- zu Recht aufrechterhalten. 42Das Klagebegehren ist zulässig. Die Verbotsanträge sind hinreichend
- . 46Das Landgericht hat das Verbotsbegehren des Klägers auch insgesamt zu Recht für begründet erachtet
- neuen UWG nicht unterscheidet. Nach altem wie nach neuem Recht ist ein Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Nr. 5
- ...") 52Diese Werbeaussage hat das Landgericht zu Recht für irreführend i.S.d. § 17 Abs. 1 Nr. 5 a
- der vom Kläger zu Recht beanstandeten Werbeaussage heraus. Es handelt sich gerade nicht um eine
BFH - IV R 43/11
Bundesfinanzhof vom 05.06.2014
- Inhalt
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- habe den auf den Beigeladenen entfallenden Anteil am Gewerbesteuermessbetrag des Streitjahres zu Recht
- Regelung greife gerade nicht allgemein, sondern nur in den besonderen Fällen, in denen der Gewinnanteil
- war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG ist zu Recht
- 224, 548, BStBl II 2010, 116, unter II.2.a). 22c) Das FG ist im angefochtenen Urteil zu Recht davon
- Niederschlag, dass der "allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel" maßgebend sein soll (BFH-Beschluss in BFHE
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 2891/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2000
- Inhalt
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- Recht auf § 55 Abs. 2 Satz 2 BImSchG gestützt, da Herr H. nicht die zur Erfüllung seiner Aufgaben
- Tätigkeiten ein Immissionsschutzbeauftragter wahrnehmen dürfe, zu Recht als Aspekt der persönlichen
- wahrnehmen dürfe, müsse dies erst recht für den ihm übergeordneten Technischen Abteilungsleiter gelten
- Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung D. vom 22. Oktober 1997 zu Recht aufgehoben. Sie ist rechtswidrig und
- beschränkt sind oder werden. 44 Die aus dem Beschäftigungsverhältnis allgemein resultierende
BGH - VII ZR 11/04
Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
- Inhalt
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- sind, ein Recht auf jede Sicherheit verloren. 91. Die Parteien haben die Geltung von § 17 VOB/B
- Klägerin gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Damit haben sie das Recht auf jede Sicherheit verloren
- unterlassene Einzahlung die Sanktion des Verlustes der Sicherheit vorsieht. Es ist recht und billig
- , dem vertragsuntreuen Auftraggeber das Recht nicht nur auf eine zukünftige, sondern auf jede Sicherheit
- gesetzte Nachfrist lief Anfang Juni 2000 ab. Damit hatten die Beklagten das Recht auf eine Sicherheit
VG Braunschweig - 5 A 33/11
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 26.06.2013
- Inhalt
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- allgemein zugängliche Quellen und gewährleistet kein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle
- ) geschützten Wissenschaftsfreiheit zuwiderlaufen. Danach stehe ihr das Recht zu, über die Bewertung und
- wissenschaftlich tätiger Personen. Dieses Recht gilt auch für die Frage, ob forschungsbezogene Unterlagen
- . Zwar zählen zu den allgemein zugänglichen Quellen nunmehr – nach Inkrafttreten der
- Recht unterlaufen, selbst über Art, Umfang und Zeitpunkt einer Herausgabe von Forschungsdaten oder
OLG Karlsruhe - 13 W 110/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 16.04.2007
- Inhalt
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- zur Begründung ausgeführt, das Landwirtschaftsamt habe den Pachtvertrag zu Recht beanstandet. Gemäß
- zurückzuweisen, da das Landwirtschaftsgericht den Pachtvertrag vom 10.10.2005 zu Recht mit der Begründung
- erst Recht für die Pacht von Grundstücken gelten. Außerdem verbiete Art. 2 des Abkommens eine
- zu einer unselbständigen Tätigkeit einerseits und dem Recht auf Niederlassung eines Selbständigen
- Abkommens stützen kann. Die mehr allgemein gehaltenen Erwägungen der Gegenmeinung unter Rückgriff