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LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 37/08 AS

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2009
Inhalt
  • allgemein anerkannte Wohnungsgröße von 60 m² für einen 2-Personen-Haushalt ist jedoch allenfalls dann
  • ²), wie die Beklagte zu Recht angenommen hat. Die tatsächliche Grundmiete i.H.v. 445,50 EUR
  • keinesfalls aus, worauf das SG im angefochtenen Beschluss zu Recht hingewiesen hat. Soweit sich die
  • Wohnungsanzeigen bewerben. Die Kontaktaufnahme mit lediglich einer örtlichen Wohnungsgesellschaft reicht dabei

BVerwG - 2 B 112.11

Bundesverwaltungsgericht vom 04.10.2012
Inhalt
  • sowohl im konkreten Fall entscheidungserheblich als auch allgemein klärungsbedürftig ist
  • bindenden tatsächlichen Feststellungen aber (zu Recht) nicht ausgegangen, weil sich die Rechtmäßigkeit der
  • geht zu Recht davon aus, dass das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines
  • Beschwerdeführer eine konkrete Frage des revisiblen Rechts bezeichnet und aufzeigt, dass die Frage

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 E 54/09

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2009
Inhalt
  • (erst recht) ein Einzelrichter über die Beschwerde entscheidet. 3Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. August
  • heraufzusetzen, ist unbegründet. 9Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu Recht ausgehend vom 6,5-fachen
  • einer Versetzung in den Ruhestand" betreffendes Verfahren liegt allgemein dann vor, wenn in dem
  • Dienstherrn verändern sich lediglich einige gegenseitigen Pflichten und Rechte, so dass zwischen

LG Bonn - 6 T 109/07

Landgericht Bonn vom 25.06.2007
Inhalt
  • , milderes Mittel Normen: ZVG §§ 25, 149 Abs. 2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • Wohnung aufgegeben. Zur Begründung hat es angeführt, ein Recht zum Wohnen ohne Nebenkosten bestehe

BGH - III ZR 550/13

Bundesgerichtshof vom 24.07.2014
Inhalt
  • Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • , die für sein Fahrzeug gefährlich werden könne, wenn er sie überfahre. Erst recht müsse dies für den
  • Parkplätzen nicht nur auf die Beschaffenheit der Verkehrseinrichtung selbst, sondern ganz allgemein auf
  • zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt

LG Bonn - 6 T 25/09

Landgericht Bonn vom 01.04.2009
Inhalt
  • Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die sofortige Beschwerde der
  • jeweiligen Zeitabschnitts, spätestens am 3. Werktag, fällig ist, ist dispositives Recht, andere

EuGH - Das Urteil zur Störerhaftung bei offenem WLAN

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.09.2016
Inhalt
  • Folgenden: Telemediengesetz) setzen die Art. 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31 in das deutsche Recht
  • oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem
  • 2000/31, der durch § 8 Abs. 1 Satz 1 des Telemediengesetzes in das deutsche Recht umgesetzt worden
  • Art. 16 der Charta geschützte Recht des Anbieters auf unternehmerische Freiheit und das durch Art. 11
  • der Charta geschützte Recht der Empfänger auf Informationsfreiheit tangiert.83      Wenn jedoch

LSG Bayern - L 18 U 332/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.04.2001
Inhalt
  • Arbeitsunfall in Anlehnung an das bisher geltende Recht der Reichsversicherungsordnung (RVO), wobei
  • hier anzunehmen ist - das Verhalten zur Förderung des Behandlungserfolges allgemein empfohlen
  • Dusche eine Wasserlache. Die so entstandene Nässe und Glätte des Bodens stellte keine allgemeine Gefahr
  • Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE

BGH - VIII ZR 269/12

Bundesgerichtshof vom 03.07.2013
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
  • auf, die allgemein einem Vergleich mit dem Mietwohnraum im übrigen Stadtgebiet, der in den
  • der Sachverständige sich nicht auf die Listen der Klägerin hätte stützen dürfen. Zu Recht habe der
  • werden; es genügt, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Angabe der nach Auffassung des
  • , wenn der Mietspiegel - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Fall - allgemein

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 2711/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2005
Inhalt
  • insoweit ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Stellenbesetzung. Die
  • , allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind. Im
  • vom 4. Januar 1999 - 6 B 2096/98 -, Recht im Amt (RiA) 2000, 43. 34Eine starre Reihenfolge
  • zu Recht keine Rolle. Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1999 39- 6 B 439/98 -, RiA 2000, 99
  • . Dabei falle nicht ins Gewicht, dass die dargelegten Unterschiede (lediglich) das allgemeine

BGH - III ZR 557/13

Bundesgerichtshof vom 05.06.2014
Inhalt
  • . Remmert und Reiter für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 8
  • berücksichtigen, dass dem Versicherungsvermittler allgemein (also sowohl dem Versicherungsmakler
  • deutlich hinweisen. Denn er kann bei seinen Kunden nicht als allgemein bekannt voraussetzen, dass
  • . Insoweit ist im Ausgangspunkt, wie bei Dienstleistungen allgemein, auf die übliche oder (bei Fehlen
  • handele es sich um eine kontrollfähige allgemeine Geschäftsbedingung, die den Kunden (hier: die

HessVGH - 3 N 614/85

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.09.1989
Inhalt
  • Wohnnutzung allgemein zulässig. Somit beschränkt sich die Zulässigkeit der nach § 4 (2) Nr. 2 und 3
  • BauNVO allgemein zulässigen Nutzungsarten (der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und
  • Wohngebiete, wonach in den Obergeschossen nur Wohnnutzung allgemein zulässig ist und im übrigen die
  • Anregungen des Antragstellers zu Recht darauf hingewiesen, daß eine neuzeitliche Bebauung des Weinbergs
  • wird dadurch nicht gefährdet. Dabei ist von Bedeutung, daß die festgesetzte allgemeine Wohnnutzung

OVG Rheinland-Pfalz - 1 C 10138/07.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.10.2007
Inhalt
  • Ermlich Richter am Verwaltungsgericht für Recht erkannt: Der Antrag, die 1. Fortschreibung des
  • darauf berufen, dass ihr Recht auf eine angemessene Berücksichtigung ihrer Planungsvorstellungen
  • Unterschied zum Bebauungsplan kein allgemein rechtsverbindlicher, sondern nur ein „vorbereitender
  • Recht verletzt wird. (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998, NJW 1999, 592; Dieses Recht muss sich
  • Art. 28 Abs. 2 GG keine Bedenken, da das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen

OLG Köln - 6 U 70/98

Oberlandesgericht Köln vom 22.01.1999
Inhalt
  • , insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
  • keinen Erfolg. 3Zu Recht hat das Landgericht die Klage - wie in dem angefochtenen Urteil geschehen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zu Gunsten des Verwenders das Recht formulieren, sich ohne
  • Recht zur jederzeit möglichen fristlosen Kündigung von Dispositionskrediten liegt keine den Geboten von
  • , daß das generell ausbedungende Recht zur fristlosen Kündigung mit Blick auf seine, des Kunden

BSG - B 4 RA 87/00 R

Bundessozialgericht vom 30.08.2001
Inhalt
  • "Probeberechnung vom 9.12.97" bzw "Altes Recht (SGB VI bis 31.12.1996)"; unter derselben Kopfzeile finden
  • § 10 Nr 1 S 8 ). Zu Recht hat daher das SG über die Begründetheit der Klage entschieden und das
  • beeinflusst haben (§ 42 Satz 1 SGB X). Ein Aufhebungsanspruch ergibt sich auch nach materiellem Recht
  • genommen hat, uneingeschränkt das neue Recht. Hiernach werden für anrechenbare Zeiten nach diesem
  • 4 FRG iVm Art 6 § 4c FANG letztendlich ohne Auswirkung auf ihre Rangstelle. Allgemein gilt nämlich