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BGH - 4 StR 371/01

Bundesgerichtshof vom 30.07.2002
Inhalt
  • Oberlandesgericht Karlsruhe die Vorlegungsfrage mit Recht allein mit Blick auf die Entziehung einer
  • steht das Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegen. Das Führerscheinrecht der Europäischen
  • 1996, 193, 194; OVG Bremen NJW 1998, 3731; OVG des Saarlandes ZfS 1998, 239). Das europäische Recht
  • getreten ist, in nationales Recht umgesetzt worden. 4. Bedenken aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen
  • Vertrauensschutzes abgeleitete allgemeine Rückwirkungsverbot zu sehen. Es handelt sich lediglich um einen

OLG Brandenburg - 12 U 72/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.04.2005
Inhalt
  • nicht ersichtlich. Die allgemeine Pflicht, Rechte des Dritten nicht zu verletzen, genügt nicht (vgl
  • das bis zum 31.12.2001 geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB). 3Zwar sind die geltend
  • werden, reicht für die Annahme eines solchen besonderen Interesses nicht aus. Darüber hinaus
  • beweispflichtig ist, reicht das bloße Bestreiten der langjährigen Berufserfahrung des Kranführers und
  • Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des

BGH - I ZR 232/98

Bundesgerichtshof vom 15.02.2001
Inhalt
  • -Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Büscher für Recht erkannt: Auf die Revision der
  • Firmenbestandteil kommt daher mangels beschreibender Verwendung namensmäßige Unterscheidungskraft zu. Zu Recht hat
  • , aus der eine mittlere Kennzeichnungskraft dieser Bezeichnung folge. Mit Recht hat das
  • Verkehrsbekanntheit des Firmenbestandteils der Klägerin im Jahre 1990 schlie- ßen. Zu Recht rügt die Revision, daß
  • Voraussetzungen hat die Beklagte, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, nicht dargelegt. Der

§ 7 VStGB

Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Inhalt
  • allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen
  • , zufügt,9.einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in
  • Eigentumsrecht an ihm anmaßt,4.einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält

OLG Frankfurt - 7 U 35/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.08.2007
Inhalt
  • . Eine allgemeine Verkehrssitte, dass eine Annahmeerklärung des Versicherers nicht zu erwarten sei
  • juris-Ausdruck; OLG Hamburg VersR 1988, 1169). Eine allgemeine Verkehrssitte, dass eine
  • Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des

BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
Inhalt
  • Verhandlung vom 31. Mai 2012 durch … für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen
  • Recht am eigenen Bild verletzt worden, weil er in einer offensichtlich privaten Situation der
  • (dazu I). Es hat auch zu Recht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger deswegen zur Zahlung einer
  • das Recht des Klägers am eigenen Bild gemäß §§ 22, 23 KUGverletzt. 1.Die Zulässigkeit einer
  • als Recht am eigenen Bild eingegriffen. a)Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene

LSG Berlin-Brandenburg - L 13 VU 54/97

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.02.2000
Inhalt
  • eine Hepatitis zuzuziehen. Dieses Infektionsrisiko sei allgemein bekannt gewesen, so dass Ansprüche
  • Bluttransfusion mit Hepatitis C zu infizieren, allgemein bekannt gewesen sei. Im Jahre 1984 habe die
  • Jahre 1984 durchaus medizinisch allgemein bekannt gewesen, dass bei der Anwendung von Blut oder
  • Blutbestandteilen eine Hepatitis auftreten könne. Da in dieser Richtlinie allgemein von "Hepatitis
  • von Leistungen nach dem UntAbschlG zu Recht abgelehnt. Da der Kläger zur Begründung seines

BGH - V ZR 193/01

Bundesgerichtshof vom 17.05.2002
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • gesetzliches Recht zum Erwerb eines Erbbaurechts) zu besonderen Bedingungen, §§ 68 ff SachenRBerG
  • Recht des Nutzers, das Grundstück ungeteilt oder nach Abschichtung von Teilflächen (§ 66 Abs. 1
  • ), scheidet hier aus. Diese Vorschriften geben keine allgemeine Grundlage für die Aufteilung des
  • , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts

BGH - VIII ZR 344/04

Bundesgerichtshof vom 24.11.2004
Inhalt
  • . Leimert, Wiechers und Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das
  • . Aufl., Rdnr. 20 zu § 10 MHG). 3. Zu Recht rügt die Revision allerdings, daß die 4-Jahresfrist des
  • . 4. Zu Recht weist die Revision darauf hin, daß die Kündigung der Beklagten zum Ende des 4
  • Ausschlusses des Kündigungsrechts folgt. Zwar ist nach allgemeiner Meinung eine unzulässige Allgemeine
  • Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien schlossen am 13./14. April 1999 einen

BGH - IV ZR 16/09

Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
Inhalt
  • , die Richter Dr. Karczewski und Lehmann auf die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 2010 für Recht
  • oder höherrangiges europäisches Recht. 4II. Die Revision ist begründet. Dem Kläger steht grundsätzlich
  • ) am 1. Januar 2005, mit dem das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften noch näher an das
  • (aaO Tz. 124): "Verstoßen Allgemeine Versicherungsbedingungen - wie hier die Satzung der VBL - gegen
  • das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der am 15. September 1945 geborene

BGH - IV ZR 248/01

Bundesgerichtshof vom 13.12.1999
Inhalt
  • Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2002 für Recht erkannt: Die Revision gegen das
  • jedenfalls im Ergebnis der Klage mit Recht stattgegeben haben. 1. Nach Auffassung des Berufungsgerichts
  • Revision rügt mit Recht, daß das Berufungsgericht - wie es nicht verkannt hat - mit dieser Begründung von
  • der ständigen Rechtsprechung des Senats abweicht, daß Allgemeine Versicherungsbedingungen so
  • Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin verlangt von der Beklagten

LAG Hessen - 17 Sa 809/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.10.2007
Inhalt
  • unter Beweis gestellt. Es gehe weder allgemein von über 60-jährigen Verkehrsflugzeugführern noch
  • . § 14 TzBfG genügen, auch kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vor, wobei Prüfungsmaßstab bei
  • inzwischen in nationales Recht umgesetzte Regelung der JAR-FCL, wonach der Inhaber einer Pilotenlizenz
  • 60. Lebensjahres allgemein oder speziell für die Kläger eine signifikante Steigerung der Gefahren
  • geregelten Altersgrenze bemisst sich nach nationalem Recht nach § 14 TzBfG und nach § 7 AGG. Nicht nur § 7

LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RA 16/98

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.03.2003
Inhalt
  • nach DDR-Recht zustehenden Zahlbetrag zu erhalten. Durch Bescheid vom 6. September 1996 erkannte die
  • gemacht, im Übrigen entsprächen die angefochtenen Bescheide dem geltenden Recht. Der Senat hat aus der
  • deshalb glaubhaft sind, weil ausgesprochen naheliegende, der Lebenserfahrung allgemein entsprechende
  • Umstände der Lebenserfahrung sind die geschichtlich allgemein bekannten Verhältnisse in Deutschland
  • Zeiten ab 1. Januar 1992. Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht ist darin nicht zu sehen (BSG SozR

BGH - IX ZR 137/13

Bundesgerichtshof vom 20.02.2014
Inhalt
  • /Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 305c Rn. 23 f). Der Überraschungscharakter einer allgemein
  • . Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird
  • Vertragsbedingungen nach § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BGB als durch den Schuldner gestellt. 113. Mit Recht
  • Gläubiger zurücktritt. Wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt, ist eine solche vertragliche Gestaltung
  • /Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 307 Rn. 100 f). 21b) Eine unangemessene Benachteiligung der

OVG Nordrhein-Westfalen - 20 B 2273/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.11.2006
Inhalt
  • allgemein und/oder im besonderen hinsichtlich der Trinkwasserversorgung den Ge- oder Verbrauchswert des
  • . 1 Satz 1 WHG). Unabhängig von dem allgemein beim Schutz von Gewässern geltenden Maßstab, vor allem
  • nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten
  • anbelangt. Die festgestellten Konzentrationen an PFT übersteigen eine unter Umständen allgemein
  • bedenklichen Ausmaß ausreicht. Es ist allgemein anerkannt, dass erkannte punktuelle Schadstoffquellen zu