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BGH - III ZR 1/01
Bundesgerichtshof vom 07.02.2002
- Inhalt
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- Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- jedoch zu Recht darauf hin, daß eine Haftung des Beklagten wegen schuldhafter Verletzung des mit der D
- anbrachte. Zu Recht hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß der Beklagte über eine besondere
- Prüfung komme allgemein ein entsprechender Erklärungswert zu, nicht zu vereinbaren. Unerheblich ist
- Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Klägerin nimmt
BGH - IV ZR 239/03
Bundesgerichtshof vom 26.01.2005
- Inhalt
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- vom 26. Januar 2005 für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 25
- Nachprüfung nicht stand. 1. Die Revision beanstandet bereits zu Recht, das Berufungsgericht habe
- Angaben gemacht hatte. Das Kammergericht hat zu Recht angenommen, zu einer solchen Nachforschung sei
- Verschulden allgemein (vgl. dazu oben b) - so- wohl den unstreitigen Sachverhalt wie auch die Einlassung des
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger, ein in Deutschland lebender italienischer
EuGH - C-411/96
Europäischer Gerichtshof vom 27.10.1998
- Inhalt
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- Einrichtung des Staates sei. Das nationale Recht 3. Im Vereinigten Königreich gewährt der Employment
- mindestens zwei Jahren zurückgelegt haben, das Recht, die Arbeit bei ihrem Arbeitgeber jederzeit
- zusammenhängender Krankheit nach EG-Recht (insbesondere Artikel 119 EG-Vertrag und/oder den
- Mutterschaftsurlaub erhalten hätten, und den Zahlungen zurückzuzahlen, die ihnen nach nationalem Recht für die Zeit
- Recht der sozialen Sicherheit bei einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1327/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2010
- Inhalt
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- allgemeine Hinweis auf die Anwendung europarechtlicher Normen reicht hierzu ersichtlich nicht aus. 223
- auch neue, gleichermaßen statthafte Mittel wählen, um die allgemein gesteckten personalplanerischen
- ausreichend anhand der vom EuGH allgemein für die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem
- /Dienstposteninhaber zukommen. Auch der allgemeine Erfahrungssatz, dass ab einem bestimmten Alter (um die
- objektiv und angemessen sind und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel, worunter
BSG - S 9 KR 2820/05
Bundessozialgericht vom 19.09.2007
- Inhalt
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- Sozialstaatsprinzip, die Rechte aus Art 2 Abs 1 iVm Art 2 Abs 2 GG und Art 20 Abs 1 iVm Art 1 GG, gegen das Recht
- Kläger ein Recht auf Übernahme der Kosten künstlicher Befruchtung nicht nur in Höhe von 50 vH der Kosten
- auf Familiengründung Verheirateter aus Art 6 Abs 1 GG sowie gegen das Recht auf Nachkommenschaft
- Kläger ist unbegründet. Das LSG hat die Berufung der Kläger gegen das Urteil des SG zu Recht
- Leistungsbegrenzungen in Fällen der Krankenbehandlung möglich, gilt das erst recht bei Maßnahmen der
BGH - VI ZR 226/02
Bundesgerichtshof vom 25.11.2003
- Inhalt
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- Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4
- Stelle in G. nicht antreten können. Die Beklagten berufen sich auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung
- Klägers halten einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Die Revision rügt mit Recht, daß das
- . Juni 1994 - VI ZR 273/93 - aaO). c) Mit Recht beanstandet die Revision, daß das Berufungsgericht nach
- Gesamtzusammenhang der Äußerung zu berücksichtigen. Darauf weist die Revision mit Recht hin. Bei der gebotenen
OLG Hamm - 29 U 12/03
Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2004
- Inhalt
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- Streithelferin nicht entgegengetreten. 6. Das KWKG verstößt nicht gegen europäisches Recht. 5455a
- Recht bejaht. 628. Der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
- , sofern der von ihnen erzeugte Strom für die allgemeine Versorgung bestimmt ist. Dies ergibt sich aus
- Energieversorgungsunternehmen, die KWK-Strom erzeugen, der für die allgemeine Versorgung bestimmt ist, in den
- in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einzubeziehen, wenn der erzeugte Strom für die allgemeine
StGH Hessen - P.St. 996
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 14.12.1983
- Inhalt
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- Grundrechtsklageverfahren allgemein eine Kostenentscheidung zu treffen ist , die in der Regel vom Erfolg oder
- Hauptsache abhängt . 15 Dieses Ergebnis widerspricht nicht höherrangigem Recht . Es gibt keinen allgemeinen
- , 175 f . ) . Erst recht kann dies nicht bei Erledigung der Hauptsache gefordert werden . Verlangt
- subjektiver Rechte dienen , also auch im Grundrechtsklageverfahren . 10 Da die Antragsteller auf Grund eines
OLG Köln - 6 U 114/98
Oberlandesgericht Köln vom 05.02.1999
- Inhalt
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- Höhepunkt zugeschnitten ist. 9Zu Recht hat daher die Antragstellerin ihren Angriff in der mündlichen
- worden. Vielmehr haben die Fragen allgemein die oben beschriebene Werbeidee zum Gegenstand. Schon
- - sogar schon recht frühe - Einblenden des von ihr beworbenen Produktes in ihren Spot einer
- Antragstellerin, das allein reicht indes nicht zur Begründung einer Verwechslungsgefahr. Denn der
LG Bonn - 2 O 33/06
Landgericht Bonn vom 09.06.2006
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Rechtskraft: Hammerschlag- und Leiterrecht
- ausgegangen. Das Recht zur Selbsthilfe nach § 910 BGB berechtigt nicht zu Maßnahmen auf dem Grundstück
BGH - III ZR 18/09
Bundesgerichtshof vom 01.10.2009
- Inhalt
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- und die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Hucke und Tombrink für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten
- auch den Zwecken der wirksamen Sanktion und Prävention (Senat aaO BGHZ 161, 33, 35 ff; allgemein
- , worauf der Revisionsbeklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zu Recht hingewiesen hat
- zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen. Von Rechts wegen
LAG Rheinland-Pfalz - 12 Ta 172/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.03.2005
- Inhalt
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- Feststellungsinteresse nicht bejaht werden. Das Arbeitsgericht hat insoweit zu Recht auf die allgemein
- das Arbeitsgericht zu Recht die Ansicht vertreten, dass keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht
- Verhältnis der Klägerin zur Beklagten, um in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten geht. bb
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 298/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.12.2004
- Inhalt
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- und 6 vom 7. März 2002 zu Recht zurückgewiesen. 19Die unter TOP 5 beschlossene Maßnahme habe wirksam
- beurteilen. Dabei sei allgemein anerkannt, dass sich der Begriff der Instandhaltung bzw
- allen Punkten stand. a) Den Eigentümerbeschluss zu TOP 5 hat die Kammer zu Recht für wirksam gehalten
- angefochtene Beschluss der Kammer wird - unter Zurückweisung des Rechts-mittels im Übrigen - teilweise
LSG Niedersachsen-Bremen - 3 U 192/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.07.2003
- Inhalt
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- zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung vom 18. Januar 1993 das Recht unrichtig angewandt noch sei sie
- deshalb durch Beschluss ergehen (§ 153 Abs. 4 SGG). Die Beklagte hat es zu Recht abgelehnt, den
- den allgemein anerkannten unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätzen entspricht. Diese sehen eine MdE
- aufgesucht hatte, erhob folgenden Befund: "Der rechte Außenknöchel ist verschwollen mit mäßigem Druckschmerz
LG Köln - e am 29.09.200
Landgericht Köln vom 13.09.2006
- Inhalt
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- Begriff "litige", der allgemein mit Streitsache übersetzt werden kann, weicht hiervon ab. Zu Recht weist
- 1) hat hiernach das Recht, selbständig Athleten für diesen Zweck auszuwählen, wobei die Beklagte zu
- im Auge gehabt und nur allgemein gewusst, dass die Beklagten seinen Urin auf EPO untersuchen lassen
- allgemein-wissenschaftlicher Erkenntnisse 56und/oder anerkannter wissenschaftlicher Studien zu
- Grundlage gesicherter allgemein-wissen-schaftlicher Erkenntnisse und/oder anerkannter wissenschaftlicher