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OLG Düsseldorf - I-6 U 90/99
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.03.2000
- Inhalt
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- deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht
- . Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlichrechtlichen Kunden 4(1) Geltung
- Vertragsstatut des Darlehensvertrages sei insoweit deutsches Recht anzuwenden, nach dem im
- materiellen Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten
- Gerichtsstandsvereinbarung sowohl die nach Art. 2 EuGVÜ begründete allgemeine Zuständigkeit als auch die besonderen
LAG Köln - 11 Sa 582/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 04.03.2008
- Inhalt
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- sei der Kläger zuletzt nicht im S tätig gewesen. Das Recht, dem Kläger die Wohnung wieder zu
- Widerrufsvorbehalts geändert werden. Unter einem Widerrufsvorbehalt wird das Recht des Arbeitgebers zur einseitigen
- Nr. 1). 46Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich in dem Schreiben vom 19. August 1988 das Recht
- Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d.h. auch alle
- Pflichten. 54Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die
LG Bonn - 6 T 135/03
Landgericht Bonn vom 23.07.2003
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die sofortige Beschwerde der
- mit Beschluss vom 1.7.2003 angeordnete allgemeine Verfügungsverbot war unter Berücksichtigung der
- . Dass dieser langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts hat, reicht für sich gesehen
EuGH - C-163/99
Europäischer Gerichtshof vom 29.03.2001
- Inhalt
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- ). Portugiesisches Recht 2. Nach Artikel 18 des Decreto-lei (gesetzesvertretende Verordnung) Nr. 102/90
- Gerichtshof der Auffassung sei, die Kommission habe zu Recht von Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages
- der Verordnung Nr. 2408/92 hätten die Luftfahrtunternehmen der anderen Mitgliedstaaten das Recht zum
- Stellung völlig zu Recht bedienen dürften. Ferner hätten die Flughäfen zur Amortisierung ihrer aufwändigen
- Republik hat sich zur Rechtfertigung des betreffenden Systems nur allgemein auf das Interesse berufen
OLG München: Sportveranstalter darf Zutritt zum Stadion zum Zwecke der Aufnahme von Videos für Spielberichte von Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte abhängig machen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.10.2018
- Inhalt
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- . f) Der ... und die Vereine haben das Recht, den Zugang der Medienvertreter zum Stadion zu
- Recht, die Spiele abzufilmen und das Spielmaterial in bestimmtem Umfang öffentlich verfügbar zu machen
- organisationsverantwortlicher Verband über seine Vertreter das Recht, das Hausrecht im Sinne des § 1
- durchzusetzen. Dieses Recht gilt auch für etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Zuwiderhandelnden. Hierfür überträgt
- , Vortragsrecht, Aufführungsrecht, Vorführungsrecht sowie das Recht der Wiedergabe übertragen. Zudem
VG Düsseldorf - 18 K 4758/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.10.2008
- Inhalt
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- Bestimmung mit höherrangigem Recht ist nicht erkennbar. Der von dem Prozessbevollmächtigte hierzu im
- " allgemein bereits deshalb zu verneinen sein, weil angesichts der erheblichen Divergenzen, die zu den
- Kompensationsmöglichkeiten schon zwischen den nordrhein-westfälischen – und wohl erst recht unter
- Diploma" als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dies lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 14
- abgestellt. Könne aber ein Abiturient an einem deutschen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife
LG Bonn - 11 O 158/04
Landgericht Bonn vom 02.05.2006
- Inhalt
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- für Handelssachen Entscheidungsart: Teilurteil Aktenzeichen: 11 O 158/04 Sachgebiet: Recht (allgemein
- das Recht auf negative Informationsfreiheit des Verbrauchers eingegriffen (vgl. Hefermehl/Köhler
- . Dies schon deshalb, weil die Beklagte offenbar das Recht für sich in Anspruch nimmt, Verbraucher als
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden
BSG - S 10 LW 70/99
Bundessozialgericht vom 17.07.2003
- Inhalt
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- nicht begründet. Das LSG hat die erstinstanzliche Entscheidung zu Recht aufgehoben und die Klage
- Einkommensgrenzen allgemein verbundenen Probleme (Definition des Einkommens, Referenzperiode und
- zu Recht zunächst an den Einkommenssteuerbescheid 1997 angeknüpft und von den dort festgestellten
- das Recht des Beitragszuschusses unverbindlich sind, also hinsichtlich des gemäß § 13a EStG nach
- von seinem Vater und ihm als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts betrieben, an der er zu 20
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 VS 30/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2004
- Inhalt
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- Versorgung nur dann zu gewähren, wenn diese Krankheit entweder nach dem Recht der gesetzlichen
- Berufung ist unbegründet. 1718Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht unter Hinweis auf die von ihm
- gegeben, weil die Voraussetzungen der Nr. 64 AHP nicht erfüllt sind. Zwar hat der BMA allgemein seine
- anzutreffen. Dies gilt erst recht für den vom Kläger angeführten Beurteilungsstress. Das vom Kläger
- Kannversorgung reicht die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs nicht aus; es muss vielmehr wenigstens
BPatG - 27 W (pat) 70/01
Bundespatentgericht vom 28.01.2003
- Inhalt
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- zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr gestützt, das von ihm geltend gemachte "Recht der
- Beschwerde des Markeninhabers hat in der Sache keinen Erfolg; zu Recht hat die Markenstelle die Löschung
- der Bekleidungsstücke der Widerspruchsmarken, denn es ist allgemein bekannt, dass Bekleidungsstücke
- Hinblick auf die Verwendung des Namens als Marke nicht gefolgt werden, denn insoweit gilt das Recht der
- 1 Nr 1 MarkenG) noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
AG Waiblingen - 9 C 1362/04
Amtsgericht Waiblingen vom 20.10.2004
- Inhalt
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- . September 2001 bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit das bis zum 1.9.2001 geltende Recht
- Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1.9.2001 in wirksamer Weise nach altem Recht vereinbart
- wurden. Es entspricht auch allgemein juristischer Dogmatik, dass einmal wirksam vereinbarte
- Kündigungsfristen, die nach geltendem Recht im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages wirksam vereinbart
- teilweise wesentlich längere Zeiträume für die Fortgeltung alten Rechts vorgesehen werden
OLG Hamm - 4 Ss 159/07
Oberlandesgericht Hamm vom 08.05.2007
- Inhalt
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- , 2390; OLG Frankfurt NZV 1995, 116). Dagegen reichen allgemeine Merkmale des Drogenkonsums nicht aus
- Fehler nicht unterlaufen wären. Allgemeine, nicht durch Tatsachen belegte Redewendungen, wie vom
- allgemeine Merkmale des Drogenkonsum unzulässigerweise zur Bejahung der Fahruntüchtigkeit
- aufzuheben. Gerügt wird der Verletzung materiellen Rechts. 8Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, das
BGH - XI ZR 426/01
Bundesgerichtshof vom 29.04.2003
- Inhalt
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- . Müller, Dr. Wassermann und Dr. Appl für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des
- . Transferrubel- Geschäften aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht der D. AG (im folgenden: D
- Beklagte aus eigenem Recht oder aus abgetretenem Recht der D. ein Anspruch nach § 330 des
- Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB) zu. Gemäß Art. 232 §§ 1, 10 EGBGB sei das Recht der DDR anzuwenden. Die
- , könne dahinstehen, da die Klägerin auch aus abgetretenem Recht der D. vorgehe. Die Klageforderung sei
BVerfG - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht vom 08.06.2010
- Inhalt
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- in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf freie Berufsausübung des Klägers verwehrt, diesen
- unzulässig aus der Diskussion über Abtreibung ausgeschlossen. Ihm bleibe vielmehr das Recht, sich in der
- allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen mit der Folge, dass diesem der geltend gemachte
- in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers sei auch nicht durch das Grundrecht des
- Beschwerdeführers hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers zurücktreten. 7 Der Eingriff in das
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 SO 9/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2009
- Inhalt
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- . Zur Begründung führte sie aus, die Leistungen für die Miete würden im Grunde nach zu Recht von der
- Bereicherungsanspruchs. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch verschaffe dem Anspruchsinhaber ein Recht auf
- erbrachter Leistungen im öffentlichen Recht für den Bereich der Sozialleistungen durch § 50 SGB X
- öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe
- Bereicherungsrecht geltende Vorrang der Leistungs- vor der Nichtleistungskondiktion im öffentlichen Recht wegen des