Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 191 von 194
BGH - VI ZR 246/08
Bundesgerichtshof vom 20.04.2010
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 246/08 Verkündet am: 20. April 2010 Böhringer
- , zuletzt im Jahr 2004, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, vor deren Verwerfung er sich an die
- Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne
- , jeweils m.w.N.). 18bb) Nach diesen Grundsätzen hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner
- - z.V.b.; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917
OLG Frankfurt - 1 U 133/98
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2001
- Inhalt
-
- ..., Flurstück ... "Am S..." in der Gemarkung B. N.. Dieses Grundstück lag innerhalb des Gebietes "Im S
- Naturschutzgesetz fasste die Beklagte am 02.09.1982 erneut einen Aufstellungsbeschluss. Im Oktober 1984 legte ein
- eingeleitet. Bei Erörterungsterminen im Rahmen des Umlegungsverfahrens am 13.05.1987 und am 06.06.1987
- geeignet. Da es den Klägern im Wege der Surrogation (§ 63 BauGB) dem Eigentumsrecht am Grundstück
- Bodenrichtwerte im Plangebiet 750,-- DM/qm oder 800,-- DM/qm. Nur im Plangebiet östlich der R.str. beträgt
SozG Marburg - S 12 KA 836/05
Sozialgericht Marburg vom 02.07.2008
- Inhalt
-
- Kläger am 27.07.2005 die Klage zum Az.: S 12 KA 495/05 erhoben. Mit Bescheid vom 09.03.2006 nahm die
- Stützungsmaßnahmen am Beispiel des Ersatzkassenbereichs im Quartal III/04 erörtert. Danach wurde
- Einflüssen bei der Punktwertermittlung habe man einen Fehler festgestellt. Ab Oktober 2002 habe man die
- 25.10.2003 13.03.2004 18.06.04 Widerspruch eingelegt am 27.01.2004 27.01.2004 27.05.2004 26.09.2004
- Widerspruchsbescheids am 09.09.2005 09.09.2005 09.09.2005 09.09.2005 Klageerhebung am 28.09.2005 28.09.2005 28.09.2005
BVerfG - 1 BvL 22/95
Bundesverfassungsgericht vom 28.04.1999
- Inhalt
-
- . Als Sachverständige hat der Senat den Direktor bei der Deutschen Bundesbank Dr. König, Frankfurt am
- an der Beitragsbemessungsgrenze getragen wird. 109 Nicht hinreichend am Ziel des Gesetzes
- . Mai 1993, Sten.Ber., S. 13822). 121 cc) Soweit es um die Ausgestaltung des Begrenzungsmodus bei der
- Verhältnissen eine Entsprechung finden, um dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen. Im Namen
- Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik am 29. Januar 1971 beschlossene Ordnung über die
OLG Hamm - 12 UF 168/06
Oberlandesgericht Hamm vom 01.12.2006
- Inhalt
-
- zugestellt. Die Antragsgegnerin kündigte zunächst am 24.03.2004 ihre Zustimmung zum Scheidungsantrag an und
- ist und wechselseitig Hausratsteilungsansprüche nicht mehr bestehen. Im Termin am 26.04.2006 wurde
- vorliegende Scheidungsverfahren ein. Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 20.03.2004
- beantragte dann am 11.05.2004 ebenfalls die Scheidung. Diesen Antrag hat sie in der letzten
- Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 725; OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 947; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 774
LG Wiesbaden - 13 O 59/09
Landgericht Wiesbaden vom 18.12.2009
- Inhalt
-
- Verfügungsbeklagte richtete in der …str. … in EEE ein AAA-Center ein und nahm am 20.5.2004 den Betrieb
- Unternehmen wie das streitgegenständliche sich erst nach einiger Zeit am Markt positionieren und
- zwar eingewandt, dass nicht von vornherein feststünde, welchen Anteil am Umsatz die
- zugestimmt. Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ging am 25.06.2009 bei Gericht ein. Der
- (vgl. z.B. OLG Frankfurt, WRP 2001, 951: in der Regel 6 Wochen). Überdies war hier zu berücksichtigen
OLG Dresden - 10 W 1545/03
Oberlandesgericht Dresden vom 13.12.1999
- Inhalt
-
- allen diesen Bestandteilen ein. Diese kann nicht dadurch durchbrochen werden, dass man im 2
- ³ ³ Dresden ³ ³ ³ ³ Aktenzeichen: 10 W 1545/03 Verkündet am 03.06.2004 13 O 838/02 LG Leipzig Die
- Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Amtsgericht und beschlossen
- Leipzig vom 10.10.2003 (AZ: 13 O 0838/02) im Kostenpunkt und in der Hauptsache wie folgt abgeändert: 4
- Eintragung eines Sonderungsvermerks am 29.06.1995 bis zum Eintritt der Bestandskraft eines ersten
VG Düsseldorf - 13 K 5733/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 11.05.2007
- Inhalt
-
- .); Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. - 9 E 1460/05(V) -; Pechstein, Rückwirkende oder nur "zeitnahe
- von vier Jahren. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 195 BGB n.F. am 1. Januar 2002 noch nicht
- hätte es der Gesetzgeber, nähme man das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung an, in der Hand, den
- : Besoldung, Familienzuschlag, Beamte A4, Frau Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die
- Beamter ein Anspruch auf eine erhöhte Alimentation seit dem 1. Februar 2001 zustehe. Ebenfalls am
VG Düsseldorf - 20 K 776/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.09.2006
- Inhalt
-
- machen. 3Der am 11.06.49 geborene Beigeladene ist verheiratet und hat zwei Kinder, die am 00.00.83 bzw
- . am 00.00.92 geboren sind. Die Ehefrau des Beigeladenen ist Ärztin und betreibt in E eine
- seien allerdings an die B-bank (B-Bank) abgetreten. 6Gegenüber der B-Bank, an die der Beigeladene im
- 01.01.05 beschloss die Kammerversammlung der Beklagten am 28.09.04 eine Satzungsänderung, durch die den
- Widerspruchsbescheid vom 20.01.05 - dem Kläger zugestellt am 24.01.05 - zurück. 16 Der Kläger hat am 21.02.05
FG Köln - 4 K 1005/02
Finanzgericht Köln vom 04.07.2005
- Inhalt
-
- 11.01.1994, JURIS; vgl. für CERN: OFD Frankfurt am Main, S2255-A-11-STII 22 vom 25.01.1996, JURIS
- , dem am 12.12.1994 abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Grund der Vertragsänderung im Jahr 1994 war eine
- 3 a EStG zu versteuern sind. 3Der Kläger mit dem Rang eines .... a. D. war im Anschluss an seine
- -Hauptquartiere; BGBl. II, 1969, 2000, 2004). 4Der Kläger schloss am 12.12.1994 mit seinem Arbeitgeber einen
- Organisation im Steuerjahr 68(TOTAL PAID BY THE ORGANIZATION IN THE TAX YEAR) 50.052,72 DM 6970Der
Anlage 2 BewG§55Abs3/4DV
(zu § 1 Abs. 3)
Bewertungsgebiete
Gliederung der Gebiete nach Finanzamtsbezirken und Teilen von
Finanzamtsbezirken (Gemeinden)
- Inhalt
-
- ;hrten Gemeinden Frankfurt/Main-Höchstmit allen Gemeinden Frankfurt/MainStiftstraß
- Herzberg am Harzohne die bei 2104 aufgeführten GemeindenHildesheimmit allen Gemeinden
- -Stadt, Lutter am Barenberge, Mahlum, Münchehof, Nauen, Neuwallmoden, Ortshausen, Schlewecke
- Gebiete Badenhausen, Gittelde, Hahausen, Langelsheim, Langenberg, Lutter am Barenberg I und II
- Gemeinden Helmstedtmit allen Gemeinden Herzberg am Harzmit den Gemeinden:Barbis
OLG Brandenburg - 11 U 133/03
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 24.09.2003
- Inhalt
-
- Beweissicherungsverfahrens [12 OH 23/00 LG Frankfurt (Oder)], wurde im Juni 2000 ein neues Gutachten zu den
- am 13.10.2003 zugestellte Urteil hat das Landgericht die Beklagten verurteilt, an den Kläger
- Bauunternehmer Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. September 2003 verkündete Urteil der 3
- genommen. 2Der Kläger schloss am 25.05.1998 mit der Fa. J… GmbH einen Bauvertrag über die Errichtung
- festgestellt haben. 7Bereits ab April 1999 traten dann an dem Bauwerk Risse auf. 8Im Rahmen eines
BGH - s am 14.08.200
Bundesgerichtshof vom 03.03.2009
- Inhalt
-
- Mutterschutz der ersten Tochter im Mai 1974 ausgeübt. Die folgenden 24 Jahre war die Beklagte Hausfrau und
- Quelle: Norm: § 1578b BGB Gericht: OLG Frankfurt 3. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum
- des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am
- . 1Die am … 1973 geschlossene Ehe der Parteien ist seit dem ... 2000 rechtskräftig geschieden. Aus der
- ihr nicht entgegengehalten werden. 13 Die Berufungsklägerin beantragt, 14das am 14.08.2008 verkündete
OLG Hamm - 10 U 19/03
Oberlandesgericht Hamm vom 12.07.2005
- Inhalt
-
- Weise, wie ich dies getan habe, sämtliche Vereinbarungen des am 26. Mai 1937 geschlossenen Vertrages
- Juristen kam es am 26.05.1937 zu der notariellen Beurkundung zahlreicher Verträge zwischen den
- Mio. DM an die L2 KG. Das veräußerte "Revier Z" umfasste Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von
- ,- DM beisteuere. Darüber hinaus räumte der Beklagte ihm schenkweise eine Beteiligung am Vermögen der
- dem Tode des Erblassers am 25.09.1942 ein. 168Bedingung für den Anfall der Nacherbschaft an den
OLG Frankfurt - 11 W 39/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.09.2007
- Inhalt
-
- ging am 14.11.2005 bei der Beschwerdegegnerin ein. Nachdem die Parteien im Rahmen des
- um 723.426,01 Euro auf 3.589.637,30 Euro, also um 16,77 %, gekürzt. 2Gegen den ihr am 5.9.2006
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Kartellsenat Entscheidungsdatum: 11.09.2007 Aktenzeichen: 11 W 39
- Beschwerdegegnerin ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Am
- die Beschwerdegegnerin am 1.9.2006 einen Bescheid, in dem sie die von der Beschwerdeführerin