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BGH - VI ZR 246/08

Bundesgerichtshof vom 20.04.2010
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 246/08 Verkündet am: 20. April 2010 Böhringer
  • , zuletzt im Jahr 2004, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, vor deren Verwerfung er sich an die
  • Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne
  • , jeweils m.w.N.). 18bb) Nach diesen Grundsätzen hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner
  • - z.V.b.; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917

OLG Frankfurt - 1 U 133/98

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2001
Inhalt
  • ..., Flurstück ... "Am S..." in der Gemarkung B. N.. Dieses Grundstück lag innerhalb des Gebietes "Im S
  • Naturschutzgesetz fasste die Beklagte am 02.09.1982 erneut einen Aufstellungsbeschluss. Im Oktober 1984 legte ein
  • eingeleitet. Bei Erörterungsterminen im Rahmen des Umlegungsverfahrens am 13.05.1987 und am 06.06.1987
  • geeignet. Da es den Klägern im Wege der Surrogation (§ 63 BauGB) dem Eigentumsrecht am Grundstück
  • Bodenrichtwerte im Plangebiet 750,-- DM/qm oder 800,-- DM/qm. Nur im Plangebiet östlich der R.str. beträgt

SozG Marburg - S 12 KA 836/05

Sozialgericht Marburg vom 02.07.2008
Inhalt
  • Kläger am 27.07.2005 die Klage zum Az.: S 12 KA 495/05 erhoben. Mit Bescheid vom 09.03.2006 nahm die
  • Stützungsmaßnahmen am Beispiel des Ersatzkassenbereichs im Quartal III/04 erörtert. Danach wurde
  • Einflüssen bei der Punktwertermittlung habe man einen Fehler festgestellt. Ab Oktober 2002 habe man die
  • 25.10.2003 13.03.2004 18.06.04 Widerspruch eingelegt am 27.01.2004 27.01.2004 27.05.2004 26.09.2004
  • Widerspruchsbescheids am 09.09.2005 09.09.2005 09.09.2005 09.09.2005 Klageerhebung am 28.09.2005 28.09.2005 28.09.2005

BVerfG - 1 BvL 22/95

Bundesverfassungsgericht vom 28.04.1999
Inhalt
  • . Als Sachverständige hat der Senat den Direktor bei der Deutschen Bundesbank Dr. König, Frankfurt am
  • an der Beitragsbemessungsgrenze getragen wird. 109 Nicht hinreichend am Ziel des Gesetzes
  • . Mai 1993, Sten.Ber., S. 13822). 121 cc) Soweit es um die Ausgestaltung des Begrenzungsmodus bei der
  • Verhältnissen eine Entsprechung finden, um dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen. Im Namen
  • Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik am 29. Januar 1971 beschlossene Ordnung über die

OLG Hamm - 12 UF 168/06

Oberlandesgericht Hamm vom 01.12.2006
Inhalt
  • zugestellt. Die Antragsgegnerin kündigte zunächst am 24.03.2004 ihre Zustimmung zum Scheidungsantrag an und
  • ist und wechselseitig Hausratsteilungsansprüche nicht mehr bestehen. Im Termin am 26.04.2006 wurde
  • vorliegende Scheidungsverfahren ein. Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 20.03.2004
  • beantragte dann am 11.05.2004 ebenfalls die Scheidung. Diesen Antrag hat sie in der letzten
  • Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 725; OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 947; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 774

LG Wiesbaden - 13 O 59/09

Landgericht Wiesbaden vom 18.12.2009
Inhalt
  • Verfügungsbeklagte richtete in der …str. … in EEE ein AAA-Center ein und nahm am 20.5.2004 den Betrieb
  • Unternehmen wie das streitgegenständliche sich erst nach einiger Zeit am Markt positionieren und
  • zwar eingewandt, dass nicht von vornherein feststünde, welchen Anteil am Umsatz die
  • zugestimmt. Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ging am 25.06.2009 bei Gericht ein. Der
  • (vgl. z.B. OLG Frankfurt, WRP 2001, 951: in der Regel 6 Wochen). Überdies war hier zu berücksichtigen

OLG Dresden - 10 W 1545/03

Oberlandesgericht Dresden vom 13.12.1999
Inhalt
  • allen diesen Bestandteilen ein. Diese kann nicht dadurch durchbrochen werden, dass man im 2
  • ³ ³ Dresden ³ ³ ³ ³ Aktenzeichen: 10 W 1545/03 Verkündet am 03.06.2004 13 O 838/02 LG Leipzig Die
  • Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Amtsgericht und beschlossen
  • Leipzig vom 10.10.2003 (AZ: 13 O 0838/02) im Kostenpunkt und in der Hauptsache wie folgt abgeändert: 4
  • Eintragung eines Sonderungsvermerks am 29.06.1995 bis zum Eintritt der Bestandskraft eines ersten

VG Düsseldorf - 13 K 5733/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 11.05.2007
Inhalt
  • .); Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. - 9 E 1460/05(V) -; Pechstein, Rückwirkende oder nur "zeitnahe
  • von vier Jahren. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 195 BGB n.F. am 1. Januar 2002 noch nicht
  • hätte es der Gesetzgeber, nähme man das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung an, in der Hand, den
  • : Besoldung, Familienzuschlag, Beamte A4, Frau Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die
  • Beamter ein Anspruch auf eine erhöhte Alimentation seit dem 1. Februar 2001 zustehe. Ebenfalls am

VG Düsseldorf - 20 K 776/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.09.2006
Inhalt
  • machen. 3Der am 11.06.49 geborene Beigeladene ist verheiratet und hat zwei Kinder, die am 00.00.83 bzw
  • . am 00.00.92 geboren sind. Die Ehefrau des Beigeladenen ist Ärztin und betreibt in E eine
  • seien allerdings an die B-bank (B-Bank) abgetreten. 6Gegenüber der B-Bank, an die der Beigeladene im
  • 01.01.05 beschloss die Kammerversammlung der Beklagten am 28.09.04 eine Satzungsänderung, durch die den
  • Widerspruchsbescheid vom 20.01.05 - dem Kläger zugestellt am 24.01.05 - zurück. 16 Der Kläger hat am 21.02.05

FG Köln - 4 K 1005/02

Finanzgericht Köln vom 04.07.2005
Inhalt
  • 11.01.1994, JURIS; vgl. für CERN: OFD Frankfurt am Main, S2255-A-11-STII 22 vom 25.01.1996, JURIS
  • , dem am 12.12.1994 abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Grund der Vertragsänderung im Jahr 1994 war eine
  • 3 a EStG zu versteuern sind. 3Der Kläger mit dem Rang eines .... a. D. war im Anschluss an seine
  • -Hauptquartiere; BGBl. II, 1969, 2000, 2004). 4Der Kläger schloss am 12.12.1994 mit seinem Arbeitgeber einen
  • Organisation im Steuerjahr 68(TOTAL PAID BY THE ORGANIZATION IN THE TAX YEAR) 50.052,72 DM 6970Der

Anlage 2 BewG§55Abs3/4DV

(zu § 1 Abs. 3) Bewertungsgebiete Gliederung der Gebiete nach Finanzamtsbezirken und Teilen von Finanzamtsbezirken (Gemeinden)
Inhalt
  • ;hrten Gemeinden Frankfurt/Main-Höchstmit allen Gemeinden Frankfurt/MainStiftstraß
  •  Herzberg am Harzohne die bei 2104 aufgeführten GemeindenHildesheimmit allen Gemeinden 
  • -Stadt, Lutter am Barenberge, Mahlum, Münchehof, Nauen, Neuwallmoden, Ortshausen, Schlewecke
  • Gebiete Badenhausen, Gittelde, Hahausen, Langelsheim, Langenberg, Lutter am Barenberg I und II
  • Gemeinden Helmstedtmit allen Gemeinden Herzberg am Harzmit den Gemeinden:Barbis

OLG Brandenburg - 11 U 133/03

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 24.09.2003
Inhalt
  • Beweissicherungsverfahrens [12 OH 23/00 LG Frankfurt (Oder)], wurde im Juni 2000 ein neues Gutachten zu den
  • am 13.10.2003 zugestellte Urteil hat das Landgericht die Beklagten verurteilt, an den Kläger
  • Bauunternehmer Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. September 2003 verkündete Urteil der 3
  • genommen. 2Der Kläger schloss am 25.05.1998 mit der Fa. J… GmbH einen Bauvertrag über die Errichtung
  • festgestellt haben. 7Bereits ab April 1999 traten dann an dem Bauwerk Risse auf. 8Im Rahmen eines

BGH - s am 14.08.200

Bundesgerichtshof vom 03.03.2009
Inhalt
  • Mutterschutz der ersten Tochter im Mai 1974 ausgeübt. Die folgenden 24 Jahre war die Beklagte Hausfrau und
  • Quelle: Norm: § 1578b BGB Gericht: OLG Frankfurt 3. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum
  • des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am
  • . 1Die am … 1973 geschlossene Ehe der Parteien ist seit dem ... 2000 rechtskräftig geschieden. Aus der
  • ihr nicht entgegengehalten werden. 13 Die Berufungsklägerin beantragt, 14das am 14.08.2008 verkündete

OLG Hamm - 10 U 19/03

Oberlandesgericht Hamm vom 12.07.2005
Inhalt
  • Weise, wie ich dies getan habe, sämtliche Vereinbarungen des am 26. Mai 1937 geschlossenen Vertrages
  • Juristen kam es am 26.05.1937 zu der notariellen Beurkundung zahlreicher Verträge zwischen den
  • Mio. DM an die L2 KG. Das veräußerte "Revier Z" umfasste Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von
  • ,- DM beisteuere. Darüber hinaus räumte der Beklagte ihm schenkweise eine Beteiligung am Vermögen der
  • dem Tode des Erblassers am 25.09.1942 ein. 168Bedingung für den Anfall der Nacherbschaft an den

OLG Frankfurt - 11 W 39/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.09.2007
Inhalt
  • ging am 14.11.2005 bei der Beschwerdegegnerin ein. Nachdem die Parteien im Rahmen des
  • um 723.426,01 Euro auf 3.589.637,30 Euro, also um 16,77 %, gekürzt. 2Gegen den ihr am 5.9.2006
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Kartellsenat Entscheidungsdatum: 11.09.2007 Aktenzeichen: 11 W 39
  • Beschwerdegegnerin ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Am
  • die Beschwerdegegnerin am 1.9.2006 einen Bescheid, in dem sie die von der Beschwerdeführerin