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LSG Bayern - L 6 RJ 94/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.12.2000
- Inhalt
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- erst recht nicht erwerbsunfähig im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB VI. Gesundheitszustand und berufliches
- allgemein bekannt ist. Diese Berufstätigkeit ist geistig einfach und für den Kläger besonders gut
- recht keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 SGB VI, weil er die noch
- , Verdacht auf Alkoholkrankheit. 2. Arterieller Hypertonus ohne Organkomplikationen; allgemeine
- . 11. Arterieller Hypertonus ohne Organkomplikationen; allgemeine Gefäßsklerose (Koronarien, Aorta). 12
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 202/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.07.2004
- Inhalt
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- ) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35
- Übrigen sei der Einbehalt der Beiträge zu Recht erfolgt. 5Mit von den Beteiligten nicht angegriffenem
- unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch
- erfolgte zu Recht. 16 § 256 SGB V enthält in seinen ersten beiden Absätzen folgende Regelungen: 17„(1
- , 91, 94; 41, 275, 278). Danach stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Recht in
EuG - T-195/00
Gericht der Europäischen Union vom 10.04.2003
- Inhalt
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- Recht der Klägerin ISL an ihrer Marke verletzt und/oder sorgfaltswidrig gehandelt, indem sie vor dem
- offizielle Euro-Symbol auf ihren Euro- Reiseschecks, und allgemein werde dieses Zeichen in den Bereichen
- das ausschließliche Recht zur Benutzung ihres eingetragenen Bildzeichens habe. Sie beziehen sich
- : „Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es
- Recht, das die Klägerin ISL aufgrund der Eintragung ihres Bildzeichens in mehreren Mitgliedstaaten an
“Welcome-Back-Gespräche” nur mit Zustimmung des Betriebsrats
Thorsten Blaufelder vom 06.03.2014
- Inhalt
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- München recht. Die Filialleitung führte dort sogenannte „Welcome-Back-Gespräche“ nach längeren
- allgemeine Ordnung im Betrieb. Diese unterliege der Mitbestimmung. Zudem seien die Arbeitnehmer bei
BSG stärkt Umgangsrecht Arbeitsloser mit getrennt lebenden Kindern
Thorsten Blaufelder vom 13.06.2014
- Inhalt
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- Vater recht. Für eine „allgemeine Bagatellgrenze“ von zehn Prozent gebe es keine rechtliche Grundlage
BGH - IX ZB 73/04
Bundesgerichtshof vom 29.06.2006
- Inhalt
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- Rechtsbegriff des ständigen Aufenthaltes - wenn auch mit Blick auf das allgemeine Recht - in seiner
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 B 81/03 KR
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2004
- Inhalt
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- auch zu Recht die Gewährung von 4Prozesskostenhilfe abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG). 5
- gestellt. Die Versorgung setzt jeweils eine ärztliche Verordnung voraus, mit der das (allgemeine
Vor Weihnachten kann Arbeitsagentur nicht immer ein Attest verlangen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.10.2014
- Inhalt
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- umzugehen. Konkret gab das SG einem Arbeitslosen aus Mittelhessen recht. Er hatte eine Vorladung zu einem
- um ein konkretes Arbeitsangebot, sondern mehr um die allgemeine Situation des Klägers ging
BGH - I ZR 294/02
Bundesgerichtshof vom 20.11.2003
- Inhalt
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- , ist mit Recht allgemein anerkannt (vgl. MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 31 CMR Rdn. 28; Großkomm.HGB/Helm
- . Bornkamm, Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des
- folgenden: Versicherungsnehmerin). Sie nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht ihrer
- materiellrechtliche Wertung dahingehend, daß dem materiell Berechtigten das Recht zur Auswahl der nach der
- Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß der Zulässigkeit der Klage nicht
BGH - XI ZR 148/11
Bundesgerichtshof vom 28.05.2013
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht auf
- Pamp sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Unter Zurückweisung der als
- Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte ihre aus dem nicht mehr im
- (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 37 ff.) zu Recht, dass das
- . von der Zeichnung der Beteiligung bis zum Verzugseintritt zu Recht verneint. 431. Der
VG Stuttgart - 3 S 1917/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 03.07.2014
- Inhalt
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- standhalten wird. 131. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall
- ansieht. Wasserwirtschaftlicher Teil des Allgemeinwohls sind - allgemein - die in § 6 WHG aufgeführten
- Umfang zur Verfügung stehendem Trinkwasser. Das Verwaltungsgericht hat daher zu Recht ausgeführt, dass
- Ebenen der Sachverhaltsermittlung oder der sich stellenden Rechtsfragen nicht nur allgemein oder
- berücksichtigt werden dürfen, 45ist nicht allgemein klärungsfähig. Maßgeblich für die Entscheidung im Rahmen
VG Münster - 10 K 830/01
Verwaltungsgericht Münster vom 30.11.2004
- Inhalt
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- Öffentlichen Recht. 3Der Kläger, der sein Studium der Rechtswissenschaft im Wintersemester 1995/1996
- : 4Hausarbeit: ausreichend (5 Punkte), A-Klausur (Bürgerliches Recht I): befriedigend (8 Punkte), A
- -Klausur (Bürgerliches Recht II): ausreichend (5 Punkte), B-Klausur (Strafrecht): befriedigend (7
- Punkte), C-Klausur (Öffentliches Recht I): ausreichend (5 Punkte), C- Klausur (Öffentliches Recht II
- folgende Ergebnisse: 6Teil I (Strafrecht): gut (14 Punkte), Teil II (Öffentliches Recht
VG Köln - 10 K 5512/08
Verwaltungsgericht Köln vom 24.02.2010
- Inhalt
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- unbekannte Texte recht flüssig vorgelesen. Das Leseverständnis sei noch nicht immer gesichert gewesen. Bei
- Rechtschreibregeln habe er zunehmend berücksichtigt. Im Bereich Grammatik sei er recht sicher im
- oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemein
- jedoch nicht erfolgt sei, sei zu erwarten, dass C. die allgemeine Schule regelgerecht bewältigen werde
OLG Karlsruhe - 17 U 24/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 21.10.2003
- Inhalt
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- Vorinstanz bei der Auslegung gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gesetzliche bzw. allgemein
- unbegründet. Entscheidungsgründe Aus den Gründen: Das LG hat zu Recht entschieden, dass die
- Fertigstellungsbürgschaft abgedeckt wurde. Im Übrigen weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass kein Sinn
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 1055/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.01.2004
- Inhalt
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- /Ressort Personal - Recht geltend gemacht werden. Nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen." In § 15
- Rechtsauffassung sei ein weiterer Anspruch der Klägerin/des Klägers erst Recht nicht gegeben. Wegen der
- das Arbeitsgericht ist sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu Recht davon ausgegangen, dass
- dem 01.01.1998 allgemein andere Vergütungsabreden zu treffen als vorher. Eine solche vorliegend
- hat das Arbeitsgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Der Klageanspruch folgt aus einer Verletzung des