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FG Düsseldorf - 11 K 2221/99 BG
Finanzgericht Düsseldorf vom 24.06.2002
- Inhalt
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- die Wertverhältnisse am 01.01.1964 umzurechnen, so dass sich Grund- und Bodenwerte von etwa 0,50 DM/m
- . Beträgt die Dauer des Erbbaurechts am Stichtag wie im Streitfall noch 50 Jahre oder mehr, so
- bezeichnet). Diese GmbH hat im Jahre 1993 das Erbbaurecht an dem Grundstück Gemeinde , Gemarkung , Flur
- . 4Der Beklagte erhielt am 31.10.1996 eine Mitteilung der Stadt über den Neubau eines Clubhauses auf
- Finanzamtes vom 01.12.1998 am eingeweiht. Auf Grund einer Anforderung des Beklagten ermittelte der
OLG Düsseldorf - I-22 U 83/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2006
- Inhalt
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- Arbeiten in Auftrag gegeben und überwacht habe. Diese seien am 16.04.2004 beendet gewesen. An diesem
- Tag sei die von ihm als Anlage AG 3 vorgelegte Fotodokumentation (Bl. 48 ff. GA) gefertigt worden. Am
- Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 22.06.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Krefeld – 3 O
- ehemaliges Bankgebäude. Der Beklagte schloss mit der Klägerin, die ein Architekturbüro betreibt, am
- ... eingereichter Bauantrag wurde am 21.06.2004 genehmigt. Das Gebäude wurde zumindest teilweise entkernt
OLG Dresden - 7 U 1956/01
Oberlandesgericht Dresden vom 15.11.2001
- Inhalt
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- Vertragspartners zu berücksichtigen (...)“. Am 21.08. 2000 kam in der ARD das Politmagazin „Report“ unter dem
- Senat (Az.: 7 U 2625/00) zurückgenommen. Am 09.04. 2001 stellte die Beklagte die Fortführung des
- Kündigung. Sie habe am Tag nach der Ausstrahlung der Report-Sendung gekündigt. An diesem Tag habe nur
- . Oberlandesgericht Aktenzeichen: 7 U 1956/01 8 O 2437/01 LG Leipzig Dresden verkündet am 15.11
- . Zivilsenat - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.10. 2001 durch Vorsitzende Richterin am
OLG Saarbrücken - 4 U 392/07
Saarländisches Oberlandesgericht vom 01.07.2008
- Inhalt
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- oberflächliche Stichverletzung im Unterbauch. Die Klägerin sei am 11.8.2005 ins Krankenhaus eingeliefert
- anlässlich der Hauptverhandlung im Strafverfahren im Mai 2006 selbst angegeben habe, bereits seit
- zweimal die Woche als Kellnerin arbeitete. Auf Betreiben des Beklagten trafen sich die Parteien am
- Parteien in die unmittelbar an die Gaststätte angrenzende Wohnung des Beklagten. Hier kam es zum
- habe ihr den Weg abgeschnitten und sie erneut mit Seilen und Klebeband an den Händen gefesselt. Im
OLG Brandenburg - 12 U 140/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Ehefrau E. P. (im Folgenden: Zedentin) am 20.02.2001 ihren Beitritt zum F.-Fonds 73, einem
- anspruchsbegründenden Tatsachen Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Juli 2008 verkündete Urteil
- erfolgten keine weiteren Zahlungen. Auf der dritten ordentlichen Gesellschafterversammlung des Fonds am
- der Kläger und die Zedentin spätestens am 20.02.2001 den Anlageprospekt erhalten hätten, der alle
- am 14.07.2008 zugestellte Urteil hat der Kläger mit einem per Telefax am 15.07.2008 beim
BGH - VIII ZR 277/09
Bundesgerichtshof vom 17.11.2010
- Inhalt
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- baulichen Anlage ab (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2008, 242, 243; OLG Nürnberg, OLGR 2008, 121 f
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 277/09 Verkündet am: 17. November 2010 Ring
- Photovoltaikanlagen (im Folgenden: Anlagen) angebracht sind, um Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG handelt
- . Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) erst am 1. Januar 2009 und damit nach dem hier in Rede stehenden
- (vgl. Danner/Theobald/Müller, Energierecht, Stand Mai 2008, EEG VI B 1 § 11 Rn. 39). 16Dem stehen
OLG Düsseldorf - I-18 U 226/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.05.2010
- Inhalt
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- Schiff in A. angelandet war, von dort nach J. zu transportieren, wo er am Montag, dem 25.11.2002, um
- nicht am gleichen Tage an den Empfänger ausgeliefert werden kann. Für einen derartigen Fall hätte der
- Rundläufe organisiert, so dass am Abend nur leergefahrene Lkw abgestellt zu werden brauchten
- ., übernahm den Container am Freitag, dem 22.11.2002, in A.. Am Abend dieses Tages parkte er den Lkw
- ... dem Fahrer nicht gestattete, den Container noch in deren Terminal abzuladen. Am Montagmorgen
OLG Düsseldorf - I-15 U 64/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.12.2008
- Inhalt
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- mitgenommen haben sollten, das ihrem Anteil am Gewinn entspricht. Vielmehr kommt es zunächst darauf an
- Anteil am Gesellschaftsvermögen und sind an den schwebenden Geschäften zu beteiligen (BGH Urt. v. 07
- festgestellt, dass in den Jahren 1996 – 1998 die Beteiligung des Klägers am Gewinn der J. GbR mit Sitz in
- Realteilung nur einen Teil des Mandantenstamms der geringer sei, als der ihm zustehende Anteil am
- im Ergebnis ungleicher Mandatsverteilung ein Differenzausgleich nicht erfolgen solle. Um den
Führungsaufsicht: allgemeines Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen möglich
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 14.09.2010
- Inhalt
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- angeordnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 10.08.2010 in
- der Umbenennung der Maßregel (“Führungsaufsicht”) zum Ausdruck. Durch die im E
- vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris). Auch im Einzelfall ist die Anordnung des umfassenden
- der Fahrerlaubnis nur deshalb nicht in Betracht kam, weil der Verurteilte nicht im Besitz einer
- Fahrerlaubnis. Die vom Angeklagten geschilderte Leidenschaft am Autofahren lässt aber unter Berü
OLG Saarbrücken - 5 W 42/08
Saarländisches Oberlandesgericht vom 11.03.2008
- Inhalt
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- Sachverständigen darauf hin, dass lediglich der Gutachter selbst die Bilder im Original per Mail zur
- hatte. Die Klägerin hat geltend gemacht, dass am 21.9.2002, als der Zeuge K2 das Fahrzeug vor seinem
- vollumfänglich entgegen getreten und hat eingewandt, dass er am Vormittag lediglich das Verpackungspapier
- . erstattete sodann am 26.10.2007 sein Gutachten (Bl. 183 ff d.A.). Mit Verfügung vom 30.10.2007
- Antrag des Beklagten bis zum 5.12.2007 verlängert wurde (Bl. 194 d.A.). Mit am 5.12.2007
OLG Brandenburg - 1 W 25/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.11.2010
- Inhalt
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- jede Bindung an ein zurückverweisendes Urteil ablehnt (LG Frankfurt/Main) MDR 1988, 1062). Dafür sind
- wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Mit Schriftsatz vom selben Tage kündigte er eine Begründung an
- insoweit am 06.10.2010. Mit Beschluss vom 11.11.2010 hat die Kammer für Handelssachen das
- Ablehnungsgesuch zurückgewiesen. Gegen den am 18.11.2010 zugestellten Beschluss hat der Beklagte sowie sein
- Prozessbevollmächtigter mit einem am 01.12.2010 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht eingegangenen
LAG Hamm - 10 TaBV 61/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.06.2003
- Inhalt
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- Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum b e s c h l o s s e n : Die Beschwerde des
- G1xxxx GmbH &Co. KG, die seinerzeit ca. 400 Mitarbeiter beschäftigte, wurde am 01.03.2002 das
- S4x am 28.02.2002 die Gesellschaftsanteile des jetzigen Arbeitgebers aufgekauft, der zuvor unter dem
- Interessenausgleichs von beiden Seiten am 13.12.2002 übereinstimmend für gescheitert erklärt. 13Mit dem am
- Gründung komme nicht zur Anwendung, da es sich um eine Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen
LSG Bayern - L 12 KA 11/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.05.2006
- Inhalt
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- früheren Quartale. Im Termin am 09.12.2002 hat das Sozialgericht im Verfahren des Klägers zu 1) Beweis
- . Möglicherweise habe sie anfangs DM 7.500,00 monatlich bekommen. Wenn sie am Wochenende gearbeitet
- und Sonntagen habe sie von etwa 06.30 bis 07.00 Uhr an bis etwa 11.00 Uhr gearbeitet. Sie habe am
- , ansonsten sich jederzeit in Frankfurt, an ihrem damaligen Familienwohnsitz, abrufbar gehalten habe
- der Höhe der Rückforderung durch die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am
OLG Brandenburg - 1 Ss 92/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.04.2007
- Inhalt
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- Angeklagte am 19. Dezember 2006 um 12.30 Uhr „nach vorangegangenem Alkoholgenuss im fahruntüchtigen Zustand
- machte. Die Untersuchung der ihm am Tattag um 13.10 Uhr entnommenen Blutprobe ergab eine
- bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379
- zum tatsächlich am Tattag konsumierten Alkohol fehlen aber. Auf die Feststellung und Erörterung
- Verhängung eines Fahrverbots entgegensteht (vgl. BGH, NStZ 2004, 144; LG Mainz, DAR 1985, 390; OLG
KG Berlin - 12 U 20/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ) Es ist schon fraglich, ob, wie das OLG Frankfurt (VersR 1980, 92 = JR 1980, 207) meint, das
- abzuweichen (Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; Senat, Urteil vom 10. Mai
- Versicherer die Ansprüche des einen durch Regulierung an, so folgt daraus kein Verzicht auf
- gedeckt sind. 2. UPE - Zuschläge sind im Rahmen einer fiktiven Schadensberechnung dann
- berücksichtigungsfähig, wenn sie in einer markengebundenen Fachwerkstatt an dem Ort, an dem die Reparatur auszuführen