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VG Berlin - 9 B 08.3022
Verwaltungsgericht Berlin vom 09.03.2011
- Inhalt
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- 2002 führte der Kläger im Kern aus, die von ihm vorgelegten Dokumente seien echt. Er könne nicht in
- Kläger im Fall seiner Rückkehr in sein Heimatland zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der im Fall seiner
- seinem Verfolgungsschicksal. Im Wesentlichen trug er vor, er sei in Syrien Mitglied der
- Action (…) war und mit Verfolgung seitens des syrischen Staates zu rechnen hat. Es ist
- Rückkehr in sein Heimatland zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit
Tierpfleger-Unfall in vietnamesischen Nationalpark war Arbeitsunfall
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.08.2020
- Inhalt
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- gegenüber dem inländischen Arbeitgeber. LSG gibt dem Kläger wiederum Recht Das wiederum mit dem Fall
- Arbeit im Zoo freigestellt. Er sollte in Vietnam westliche Standards in der Tierpflege einführen und
- -Tierpflegers für die Arbeit in einem vietnamesischen Nationalpark kann unter dem Schutz der gesetzlichen
- Weisungen für die tägliche Arbeit in Vietnam macht, sprechen das weiterhin bestehende
- , versichertes Beschäftigungsverhältnis, so das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einer am
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 316/04
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 17.12.2008
- Inhalt
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- der Praxis in H. (X.) und in einem ausgelagerten, mit einem CT-Gerät ausgerüsteten Praxisteil im
- . Im Übrigen ist der Mitarbeiter frei in der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit; " In § 4 sah der
- rechtmäßig. Die Beklagte hat die Honorarbescheide für die Quartale IV/1996 bis I/2001 zu Recht
- Indizien für die Frage der Selbstständigkeit des Arztes ist. Zu Recht betonen Gummert/Meier a.a.O., dass
- betroffenen Arzt im Sinne von (zumindest) grober Fahrlässigkeit verschuldet sind. Dabei ist es in aller Regel
OLG Zweibrücken - 4 U 48/08
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 06.11.2008
- Inhalt
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- 11. Januar 2008 lediglich modifiziert hat. Zwar gilt im Recht der Gegendarstellung der Grundsatz
- ) wiedergegeben und zwischen den Parteien auch nicht im Streit ist, fand das in der Zeitschrift der
- Friemel und Süs auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2008 für Recht erkannt: I.Auf die
- hat und dieses Interview in "V.../A... ü... W..." vom Dezember 2007 veröffentlicht ist. M..., 6
- ...-C....-S....-P..." einen Artikel, der sich u. a. mit einem Bericht beschäftigte, welcher in der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 SO 5/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2007
- Inhalt
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- . Welches Recht auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist, kann dahinstehen, weil bis 31.12.2004 (BSHG
- Hilfeleistung bei Krankheit im Sinne der §§ 37 ff BSHG/48 ff SGB XII dar, weil das Recht der Sozialhilfe
- . Diese trug im Januar 2004 zunächst auch die Kosten einer Hörhilfe in Höhe von EUR 895,73, deren
- (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung - im Folgenden a.F.) gehandelt habe. Der örtliche
- Bedürftigen mit einem größeren Hilfsmittel im Sinne des § 100 Absatz 1 Nr. 2 BSHG a.F. gegangen, so
EuGH - C-230/99
Europäischer Gerichtshof vom 15.02.2001
- Inhalt
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- recht den Gerichtshof, der sich nicht von Amts wegen mit ihr befasst habe, nicht daran, sie in der
- Kautschuk dürfen lediglich die im Anhang II aufgeführten Zusatzstoffe den in Artikel 2 dieses Erlasses
- Kautschuk, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelerzeugnissen und Getränken in Berührung kommen (JORF
- vom 2. Dezember 1994, S. 17029, im Folgenden: Erlass von 1994), in Kraft gesetzt hat, ohne
- Getränken in Berührung zu kommen, sowie Materialien und Gegenstände aus Kautschuk, die mit diesen
Reiseaufwendungen im Steuerrecht – betriebliche oder private Veranlassung?
martina heck vom 16.09.2013
- Inhalt
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- das Finanzgericht zu Recht in der Wahl der Ferienorte als Reiseziel – insbesondere vor dem
- Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs insgesamt nicht in Betracht. Zu Recht hat das
- Belastung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Erkrankung ist aber, dass es sich um einen
- Ehegatten verursacht sind. Insoweit hat der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil in BStBl. II 2002, 765
- tätig und wollte die Aufwendungen für Auslandsreisen im Zusammenhang mit seiner Autorentätigkeit als
AG Köln - 113 C 656/08
Amtsgericht Köln vom 31.08.2009
- Inhalt
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- : 19Die Klage ist im Urkundsprozeß unzulässig und im ordentlichen Verfahren unbegründet. 20Denn die
- die Klägerin gestellt worden sind. Ein Zugangsverzicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
- die Belehrung in dem vorliegenden Vertrag jedoch diesen Anforderungen entsprach, ist für den
- von dem Grundgedanken des Rechts ab und verstößt so gegen § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB (vgl. hierzu OLG
- den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts zur Unwirksamkeit führen, nur vom Zeitpunkt ihrer
VG Gießen - 10 E 2666/03
Verwaltungsgericht Gießen vom 07.06.2004
- Inhalt
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- der Kläger gemeinsam mit seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die Einbürgerung im deutschen
- Integration werde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit vollziehen. 4
- Frau A., welche zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat und mit dem Kläger in Deutschland
- geboren ist. Der Kläger reiste erstmals am 19.05.1985 in die Bundesrepublik Deutschland ein und hat
- seit dem 15.03.1995 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Seit Herbst 1995 ist er
BGH - I ZB 19/98
Bundesgerichtshof vom 20.11.2003
- Inhalt
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- sprechen, daß die als Marke beanspruchte Form im Interesse der Allgemeinheit freizuhalten ist. In
- Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben. Mit der
- im marktüblichen Rahmen bleibe. Für diesen Warensektor werde der Verbraucher in der Form der Ware
- in erster Linie geltenden Geschmacksmusterrechts. Durch den Markenschutz solle anders als im
- in Ländern der Europäischen Union führten ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Die Beurteilung im
LG Zweibrücken - 3 S 270/99
Landgericht Zweibrücken vom 27.01.2000
- Inhalt
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- in dem tenorierten Umfang aus abgetretenem Recht aufgrund des Verkehrsunfallereignisses vom 21. Juli
- Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht geltend zu machen, da weder die Sicherungsabtretung vom 21. Juli
- . August 1997 darum nachgesucht worden ist. Es hätte dann auch in dem Einflußbereich der Beklagten
- Problematik AG Ulm Vers 87, S. 674). Allerdings ist ein Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von
- ;Mietwagen- Auszugsweiser Text : Die verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Berufung führt in der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 RA 58/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2000
- Inhalt
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- Beklagten ist nicht begründet. 23Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte verurteilt, dem Kläger
- X nicht anwendbar ist, weil sie bei dem Recht auf Rückausgleich nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 2 VAHRG
- VAHRG hingewirkt. Der Gesetzgeber habe mit der Gesetzesänderung damit im Rahmen einer "authentischen
- Abs. 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 SGB X stützen. Das Sozialgericht hat mit zutreffender
- nicht ersichtlich." Auch in seiner späteren Interpretation des § 4 VAHRG ist das
§ 15 UBGG
Anerkennung
- Inhalt
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- über a)die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des
- genannten Dokumente vergleichbare Dokumente nach dem geltenden Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates beizuf
- Behörde.(2) Die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist schriftlich zu
- beantragen. Dem Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen: 1
- .die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung;2.die Urkunden über die
VG Karlsruhe - 2 K 11/10 R
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 20.01.2011
- Inhalt
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- nicht entgegen. 57 (2) Daneben hat der Beklagte das Recht in Bezug auf die dicht mit Adlerfarn
- mit der Folge, dass diese Flächen zu Recht als nicht förderfähig eingestuft worden seien. 34 Die
- . Im Übrigen ist die Sechsmonatsfrist des § 113 Abs. 3 S. 4 VwGO noch nicht abgelaufen. II.) 45 Der
- ausgegangen ist, anzuwendendes Recht verkannt hat, bei seiner Anwendung allgemeingültige
- anzuwendendes Recht verkannt. Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist dahin auszulegen, dass er der
SozG Duisburg - S 7 AS 130/06
Sozialgericht Duisburg vom 16.10.2007
- Inhalt
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- zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, zunächst zu Recht von einem Gesamtbedarf der Klägerin in
- Alg II-V in Einklang mit der Verordnungsermächtigung in § 13 SGB II steht, ist aus Sicht der Kammer
- höhere Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II (Alg II). 2Die am 20.11.1948 geborene Klägerin ist
- Beschäftigung als Kinderkrankenschwester im St. Johannes Hospital in Duisburg aus. Die Bruttoeinkünfte
- II-V). Unter Zugrundelegung der darin vorgegebenen Berechnungsschritte in Verbindung mit den