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BAG - 4 AZR 291/07
Bundesarbeitsgericht vom 02.07.2008
- Inhalt
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- Krankenheim G GmbH stand, als “Krankenschwester” eingestellt. Im Arbeitsvertrag ist eine Eingruppierung in die
- Hauptantrag gefolgt ist. Diesen Hilfsantrag hat die Klägerin weder mit der Antragstellung in der
- Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen. Da die Beklagte ihren irrigen Rechtsstandpunkt in der
- Vergütungsgruppe Kr. Va vorgesehen. Im Arbeitsvertrag ist weiter bestimmt, das Arbeitsverhältnis
- Manteltarifvertrag (im Folgenden: MTV) mit den Anlagen A und B, den Tarifvertrag über eine Zuwendung (im Folgenden
LSG Bayern - L 3 U 368/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.02.2009
- Inhalt
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- Nackenschmerzen mit Ausstrahlung in beide Schultern, links stärker als rechts. Ausweislich des
- rechts. Der MKG-Chirurg Dr. L. teilte im Bericht vom 03.04.2003 mit, es liege ein Zustand nach
- Angaben im Krankenhaus der Caritas St. J., in dem die Klägerin nach dem Unfall vom 06.02. bis
- in das Caritas-Krankenhaus St. J. ein, wo die Klägerin vom 06.02. bis 08.02.2003 stationär war. Nach
- dem Entlassungsbericht des Krankenhauses war das durchgeführte Schädel-CT regelrecht. Im Krankenhaus
OLG Brandenburg - 4 U 78/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.04.2008
- Inhalt
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- . in seinem Gutachten im selbständigen Beweisverfahren. Die Beklagte sei mit der Beseitigung dieser
- Sachvortrages. II. 25 Die Berufung ist zulässig; in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 26 1. Das
- Landgericht hat den Klägern zu Recht im Hinblick auf Mängel der Heizungsanlage aus § 633 Abs. 3 BGB a. F
- Haus im …weg 14 c in M. teilweise auf Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung, teilweise auf Erstattung
- durchführen lassen, in Anspruch. 2Die Parteien schlossen unter dem 29.11.1999 einen Kaufvertrag mit
OLG Köln - 9 U 226/07
Oberlandesgericht Köln vom 10.06.2008
- Inhalt
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- , und eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur
- Benutzer sich zur Diebstahlszeit?" ist mit "unterwegs" beantwortet, die Frage nach Zeugen ist
- X mit der Untersuchung der 3 von dem Kläger überreichten Schlüssel. Dieser stellte in seinem
- verteidigt das angefochtene Urteil. Zu Recht sei das Landgericht davon ausgegangen, dass der Kläger die
- vom 06. Mai 2008 Bezug genommen. II. 21Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. 22Mit dem
§ 9 DeckRegV
Eintragung im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden
- Inhalt
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- Eintragungen im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden sind entsprechend des in Anlage 1
- dargestellten Formulars DR 1 in folgender Weise vorzunehmen: 1.Die Spalten 1 bis 4 sind mit
- und unter Buchstabe c das Eintragungsdatum anzugeben.2.In Spalte 2a ist das belastete Grundstü
- ;ck oder grundstücksgleiche Recht einzutragen. Es kann entweder die Bezeichnung aus dem
- letzterem Falle ist zusätzlich die Anschrift des Grundstücks anzugeben. In Spalte 2b ist der bei
BGH - IV ZR 169/08
Bundesgerichtshof vom 27.06.2008
- Inhalt
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- - worauf das Berufungsgericht zu Recht hingewiesen hat - nicht in einem die Leistungsverpflichtung
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 169/08 Verkündet am: 24. März 2010 Heinekamp
- Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des
- Richter Felsch und Dr. Karczewski auf die mündliche Verhandlung vom 24. März 2010 für Recht erkannt: Die
- auszugsweise wie folgt, wobei § 68 VBLS im Wesentlichen mit § 19 ATV übereinstimmt: "§ 68
§ 1 UhVorschG
Berechtigte
- Inhalt
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- besitzt unda)sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im
- Bundesgebiet aufhält undb)im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen
- ;gemindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.(2) Ein Elternteil
- ) hat, wer 1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,2.im Geltungsbereich dieses
- Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem
BFH - II B 172/08
Bundesfinanzhof vom 17.08.2009
- Inhalt
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- unvollständige Anzeige Tatbestand 1I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist im Zuge
- "Sitzadressen" aller Gesellschaften, bei denen im Zusammenhang mit der Verschmelzung der B-AG auf die P-AG
- hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu Recht abgelehnt. 101. Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m
- AO). In die gesonderte Feststellung u.a. im Fall des § 17 Abs. 3 GrEStG sind gemäß § 17 Abs. 3a
- Erwerbsvorgänge in Kraft getreten. § 17 Abs. 3a GrEStG ist jedoch, weil nicht in die
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AS 43/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2007
- Inhalt
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- entsprechenden Übergangsregelung in § 65 Abs. 4 SGB II wurde im Rahmen des Arbeitslosengeld II
- Juni 2005. 3Die Klägerin ist im September 1944 geboren. Sie erhielt bis zum 07.02.2002
- Klägerin nicht in ihren Rechten im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG. Die Beklagte hat ihr für den
- Arbeitslosengeld II in Höhe der zuletzt der Klägerin bewilligten Arbeitslosenhilfe nach oder unter
- Ersetzung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach § 199ff. SGB III durch Regelungen des SGB II mit
OLG Düsseldorf - VII-Verg 42/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.07.2005
- Inhalt
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- Nr. 5 lit. c) VOL/A jedoch weiterhin in Frage gestellt. 27 Im Lichte der nachweislich schweren
- Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird abgelehnt. II. Der Senatsbeschluss vom 26. Juli 2005 ist
- mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt. IV. Der
- . europaweit im Offenen Verfahren in fünf Losen aus. 4Die Mitglieder der Antragstellerin, die Abschlepp
- Ausschreibungsunterlagen erfüllte. Im Februar 2005 leitete die Vergabestelle ein Verhandlungsverfahren mit
BPatG - 32 W (pat) 279/01
Bundespatentgericht vom 28.09.2001
- Inhalt
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- Beschwerde ist begründet. Im Umfang der angegriffenen Waren besteht die Gefahr von Verwechslungen mit der
- Kennzeichnung der Spielfiguren mit der Marke. Dies reicht ohne weiteres, um eine Scheinbenutzung der
- und weist auf die Unterschiede in der Wortmitte der Marke hin. Im übrigen sei zu berücksichtigen
- jährlich stattfindenden einwöchigen Dixieland-Festivals in Dresden, richte. II. Die zulässige
- im Falle des Widerspruchs zu löschen, wenn wegen ihrer Ähnlichkeit mit einer eingetragenen Marke mit
Benzinrest als Schadensposition
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 19.09.2011
- Inhalt
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- Beitrag vom 09.08.2011: Bei einem totalbeschädigten Kraftfahrzeug ist auch der im Tank befindliche
- 2010 in Kassel. Ich hatte ausgeführt, dass im Falle des Totalschadens der Schadensgutachter auch
- Angaben zum Tankrestinhalt zu machen hat. Mit der Angabe des Wiederbeschaffungswertes ist nämlich
- ZfS 1989, 80; a.A. LG Darmstadt ZfS 1990, 343). Der Tankinhalt ist Geld wert und wird im
- , 253, 259). Dementsprechend muss der Sachverständige im Totalschadensfall auch diese Angaben in sein
OLG Frankfurt - 6 W 103/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.08.2002
- Inhalt
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- Verfügung mit Recht abgelehnt, da es am erforderlichen Verfügungsgrund fehlt. Die
- Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist im Markenrecht nicht im Wege einer generellen Analogie anwendbar. Für eine
- Gesetzgeber davon abgesehen hat, in das Markengesetz, mit dem das Kennzeichnungsrecht grundlegend neu
- erkennende Senat früher im Anschluss an eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. die
- 01.09.2002 im Geschäftsverkehr nicht mehr zu verwenden (zur Wirksamkeit einer mit aufschiebender
OLG Oldenburg - 5 U 111/91
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.01.1992
- Inhalt
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- zu Recht seit langem anerkannt, daß zwar in Grenzen der Inhaber einer Kfz.-Werkstatt für die
- : Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Dem Kläger ist nicht der Nachweis gelungen
- Lichtverhältnissen in der aufgeräumten Halle über ein Rollbrett zu Fall gekommen ist, als er dem
- Mechaniker, ohne auf den Boden zu schauen, im Eiltempo folgte. Daß der Kläger dazu aufgefordert worden ist
- gibt dazu nichts her. Das vor dem Werkstattbereich befindliche Büro für die Reparaturannahme ist mit
FG Köln - 13 K 99/03
Finanzgericht Köln vom 27.10.2005
- Inhalt
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- Eigenkapital (BFH-Urteil vom 4.2.1999 IV R 54/97, BStBl II 2000, 142). Im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip
- IV R 28/91, BStBl II 1992, 600). 52Eine Verbindlichkeit ist nach der Rechtsprechung des BFH zu
- . 3Die Klägerin ist auf dem Gebiet der ... tätig. Ihr bis zum 00.00.0000 in Form einer GmbH betriebenes
- Klägerin aus dem Liefervertrag mit der Firma Q. GmbH unter Einbeziehung des Rechtsstreits (Tz. II.1 des
- Freihaltungsanspruch nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg gegen die X. GmbH durchzusetzen in der Lage