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OLG Brandenburg - 4 U 33/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 05.01.2006
- Inhalt
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- 31.03.2001 einen Unfall erlitten hat, in dessen Folge er das rechte Auge verloren hat. 3Streitig ist
- Unfallversicherung in Anspruch. 2Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass aufgrund des
- bemessen ist, nach der Gliedertaxe des § 7 I Ziff. 2. a) der in den Vertrag einbezogenen AUB 97 50
- Versicherungsvertreterin, die Zeugin B… H…, dies im Zusammenhang mit dem Abschluss bzw. der Änderung des
- nur mit einer Sehhilfe, in einer Weise gebrauchsfähig gewesen sei, dass er die volle Sehkraft eines
LSG Bayern - L 17 U 80/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.11.2002
- Inhalt
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- Recht nicht unrichtig angewandt hat bzw nicht von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der sich als
- Recht nur von einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Unfallfolgen von ca 4 Wochen ausgegangen. Dem ist
- Gutachten erstellt. Er ist von einer folgenlos ausgeheilten BWS/LWS-Beckenprellung ausgegangen mit
- mit dem Rücken auf die Haltestange bzw zwischen Fahrersitz und Schalthebel). In Würdigung der
- 11.03.1996 nicht im rentenberechtigenden Grade gemindert ist. Durch den Arbeitsunfall zog sie sich
OLG Dresden - 11 U 608/01
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , ist ein tragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarendes Ergebnis zu vermeiden
- 13.02.2002 Die Urkundsbeamtin: Justizsekretärin z.A. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit
- am Amtsgericht für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts
- . II. Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen. III. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen
- , ist nicht plausibel und auch nicht mit Zeitnot zu erklären, da unstreitig der Zeuge seine teilweise
OLG Köln - Ss 81/98
Oberlandesgericht Köln vom 05.03.1998
- Inhalt
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- ) und dem Bundesratsentwurf (BT-Drucksache 13/4541 S. 8) sollte der Bußgeldsenat in der Besetzung mit
- formellen Rechts gerügt. 3Über die Rechtsbeschwerde hat nach § 80 a Abs. 2 OWiG in der Fassung des
- Bußgeldsachen in der Besetzung mit einem Richter zu entscheiden, da eine Geldbuße von nicht mehr als
- (Bundesratsdrucksache 392/96 S. 6, 7 und BT-Drucksache 13/5418 S. 5). In der Begründung (BT-Drucksache 13
- die Verhängung eines Fahrverbots - stets die Entscheidung des Bußgeldsenats in der Besetzung mit drei
LSG Hessen - L 6 Ar 805/95
Hessisches Landessozialgericht vom 25.06.1997
- Inhalt
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- Beklagten vom 26. Mai 1993 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 1993 ist zu Recht
- zum Arbeitsmarkt. Die freiwillige Beitragszahlung erfolge im Recht der Rentenversicherung. Es sei
- Gesetzgeber die Pflegetätigkeit im Recht der Arbeitslosenversicherung einer beitragspflichtigen Beschäftigung
- wöchentlichen Bemessungsentgelt in Höhe von DM 750,– zu erhalten. Die Klägerin hat im wesentlichen vorgetragen
- als Sozialarbeiterin wieder in Arbeit. Mit Urteil vom 21. Juni 1995 hat das Sozialgericht Kassel die
LSG Hessen - L 1 KR 1298/01
Hessisches Landessozialgericht vom 11.12.2003
- Inhalt
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- 31. Dezember 2001 zutreffend erfolgt. Der Kläger ist in den streitigen Zeiträumen zu Recht als
- Mitglied hat die Beklagte nach § 240 SGB V in Verbindung mit ihrer Satzung zu Recht die Einkünfte
- das zuständige Landessozialgericht in Darmstadt weitergeleitet worden ist. Der Kläger trägt im
- Pflegeversicherung. Im Januar 2001 teilte die Beklagte dem Kläger darüber hinaus mit maschinellem Bescheid die
- sich die Beklagte in der Regel mit einem aus-gefüllten und unterschriebenen Fragebogen und dem
BGH - IV ZR 72/05
Bundesgerichtshof vom 03.05.2006
- Inhalt
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- ZR 183/01 - VersR 2003, 127 unter II 3 c). Das Berufungsgericht geht ersichtlich und mit Recht von
- hat Erfolg. Die Beklagte macht mit Recht eine Verletzung ihres Verfahrensgrundrechts auf rechtliches
- mehr zu tun haben wollte. Das Berufungsgericht hebt mit Recht hervor, dieser Vortrag weise darauf hin
- zu berücksichtigen. Insoweit macht die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend, dass die Frage
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 72/05 vom 3. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des
LG Berlin - 518 Qs 60/09
Landgericht Berlin vom 23.10.2009
- Inhalt
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- die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl
- dem in (§ 63 Abs. 2 Satz 2 geregelten Verbot der Züchtigung ist Maßnahmen mit dem in (§ 63 Abs. 2 Satz
- zudem in der Hand, den Schulbetrieb dauerhaft still zu legen. Dies ist auch in Abwägung mit den
- Tiergarten hat die Eröffnung des Hauptverfahrens zu Recht gemäß § 204 Abs. 1 StPO abgelehnt. 4Gemäß § 203
- ist nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen
OVG Saarland - 2 A 105/10
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 27.07.2010
- Inhalt
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- Rechtswegfrage bedeutsame Trennung von Privat- und öffentlichem Recht lässt sich in dem Zusammenhang
- Kläger ist Eigentümer des an der Hstraße in A-Stadt gelegenen, mit einem Gartenhaus bebauten
- Trennung von Privatund öffentlichem Recht ableitbare Ergebnis auch nicht dadurch „umgehen“, dass im
- darauf hingewiesen, dass sich in eng begrenzten Ausnahmefällen im Zusammenhang mit der Ableitung
- können sich öffentlich-rechtliche Abwehransprüche eines Nachbarn im Zusammenhang mit der Ableitung oder
OLG Celle - 12 WF 102/10
Oberlandesgericht Celle vom 16.09.2010
- Inhalt
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- Recht angewendet werden. Damit verdrängt Art. 111 FGGRG sämtliche in den Kostengesetzen enthaltenen
- BRAGO Gebühren in Höhe von 842,16 € aus der Landeskasse erstattet worden. Mit Verfügung vom 4
- Verhandlung den Versorgungsausgleich nach neuem Recht geregelt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander
- Landeskasse erstrebt wird. Der Antragsteller ist der Auffassung, dass der ursprüngliche Auftrag mit
- Senat übertragen, § 56 i. V. m. § 33 Abs. 8 RVG. II. Die Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 i. V. m
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 KR 53/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.11.2003
- Inhalt
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- die Beklagte hat. Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass der in § 27 SGB V normierte Anspruch
- worden. Eine Taxol-Therapie in Kombination mit Herzeptin bedinge im metastasiertem Stadium eine
- Leistung auch zu Recht abgelehnt. Gemäß § 31 Abs. 1 SGB V bestünde Anspruch auf Versorgung mit den
- . Entscheidungsgründe: Die Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht
- ", teilte ihr behandelnder Arzt, der Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik II mit Schwerpunkt
LG Paderborn - 5 S 59/10
Landgericht Paderborn vom 18.11.2010
- Inhalt
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- Interessenausgleich führen. So sieht § 165 VVG im Fall der Lebensversicherung das Recht des
- negativ wäre. Mit diesem neuen Vortrag ist die Klägerin jedoch in der Berufungsinstanz gemäß § 531 Abs
- , 1252 ist erkennbar nicht einschlägig. Wie das Landgericht München II in seinem Urteil vom 20.05.2010
- . 3 II. 4Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. 56Zumindest im Ergebnis hat das
- Amtsgericht zu Recht die Klage abgewiesen. Dabei kann dahinstehen, ob die Klägerin gemäß den §§ 705, 706
OLG Köln - 9 U 163/03
Oberlandesgericht Köln vom 17.08.2004
- Inhalt
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- Schriftsätze verwiesen. 1314II. Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung der Klägerin ist
- unbegründet. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 151. Der Klägerin steht gegen die Beklagte
- Aufklärungspflicht gemäß § 7 V Nr. 4 AKB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 VVG von ihrer etwaigen
- Bevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) - beruht, ist nicht dargelegt (zur Beweislast vgl. Reichold in Thomas
- informiert sein muss. 24Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht
LSG Bayern - L 9 EG 7/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.11.2001
- Inhalt
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- entfallen ist. Im Fall der Aufnahme einer vollen Erwerbstätigkeit endet der Anspruch mit dem Beginn der
- Lehrer an eine griechische Schule in A. entsandt worden ist, erhielt zunächst auf ihren Antrag vom
- 31.10.1997 Bundeserziehungsgeld (BErzg) für den 13. mit 24. Lebensmonat des in Griechenland am
- Antrag ist unwirksam und kann nicht bearbeitet werden. Es empfiehlt sich daher, das LErzg zusammen mit
- von LErzg. Das LErzg wird in der Regel im Anschluss an das BErzg für die Dauer von zwölf Monaten
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 147/04
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2005
- Inhalt
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- hingewiesen worden sind - durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG zurückgewiesen. 20Zu Recht und mit
- -, Zuschneide-, Schleif-, Heft-, Richt-, Verlege- und auch Schweißarbeiten an Rohrleitungen mit
- Verletztenrente mit Bescheid vom 27.09.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2002 ab
- SG mit Urteil vom 17.03.2003 die Klage ab. Im nachfolgenden Berufungsverfahren L 15 U 92/03
- 03.09.2003 ein Gutachten, in dem er ausführte, im Hinblick auf den jetzt geschilderten Unfallhergang sei der