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§ 47 VwGO
- Inhalt
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- Rechtsvorschrift ungültig ist, so erklärt es sie für unwirksam; in diesem Fall ist die
- Beteiligung hingewiesen worden ist.(3) Das Oberverwaltungsgericht prüft die Vereinbarkeit der
- Rechtsvorschrift mit Landesrecht nicht, soweit gesetzlich vorgesehen ist, daß die Rechtsvorschrift
- ;ffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit durch die Rechtsvorschrift berührt wird
- (1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über
BVerfG - 1 BvR 3614/13
Bundesverfassungsgericht vom 17.03.2014
- Inhalt
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- Widerspruchsbescheid zu erlassen hat. Der Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides ist mit der gegen die
- Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Masing und die Richterin Baer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
- Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). II. 2 1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht
- Beschwerdeführer nicht unmittelbar. Sie bestimmt weder seine Rechte oder Pflichten noch ergibt sich
- BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 3614/13 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des
BGH - IV ZR 130/08
Bundesgerichtshof vom 19.05.2010
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 130/08 vom 19. Mai 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- a.F.. In § 102 VVG n.F. ist diese Regelung nicht mehr übernommen worden. Nunmehr wird
- Unternehmens befugt ist oder zu ihr in einem Dienstverhältnis steht. Die Rechtsänderung lässt erwarten, dass
- sich die Frage einer "Anstellung" im Sinne des hier in Rede stehenden Klauselwortlauts in Zukunft noch
- : 1Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die
BPatG - 32 W (pat) 301/01
Bundespatentgericht vom 06.11.2001
- Inhalt
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- rechts hinterlegt ist. Damit ist ersichtlich keine der Waren abgebildet, für die die Anmeldung
- . Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. II. Die zulässige Beschwerde ist
- der Unterscheidungskraft ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen (st Rspr; vgl BGH
- Verkehr aus Erfahrung bekannt ist – in der Werbung oder aber auch auf Warenverpackungen oder sogar in
- BUNDESPATENTGERICHT 32 W (pat) 301/01 _______________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
BGH - IX ZB 73/05
Bundesgerichtshof vom 02.02.2006
- Inhalt
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- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 73/05 vom 2. Februar 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- seiner Rechtsbeschwerde. II. 2Das Rechtsmittel ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, §§ 7, 70
- . Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte sich der Gläubigerausschuss in zwei Sitzungen mit der
- hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit
BGH - 4 StR 241/14
Bundesgerichtshof vom 13.08.2014
- Inhalt
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- Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu
- Angeklagte schon im Alter von zwölf Jahren erstmals mit Alkohol und Drogen in Kontakt. Vor allem der
- Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher
- Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2
- besonders schweren Raubes nicht in Betracht gezogen hat, obwohl der Angeklagte dem Geschädigten mit einer
BGH - 4 StR 307/09
Bundesgerichtshof vom 06.10.2009
- Inhalt
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- Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, hat lediglich
- Freiheitsstrafe" verhängt. Im Zusammenhang mit der Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe unter
- Teilerfolg der Revision ist es nicht unbillig, den Beschwerdeführer mit den gesamten Kosten und
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 307/09 vom 6. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen Betrugs
- Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 3. März 2009 wird mit der Maßgabe verworfen, dass
BVerfG - 2 BvR 1268/96
Bundesverfassungsgericht vom 26.02.1999
- Inhalt
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- mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26
- verpflichtet wurde. II. 2 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist
- Beschwerdeführerin hat insoweit eine Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1268/96 - In dem Verfahren über die
- durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung
OLG Hamm - 1 WF 135/05
Oberlandesgericht Hamm vom 23.06.2005
- Inhalt
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- Begehrens zugrundezulegen ist, reicht ihr Einkommen – auch unter fiktiver Zugrundelegung eines
- C2 zu den Bedingungen eines in C ansässigen Rechtsanwalts bewilligt. Gründe: 12Die gem. § 127 II ZPO
- zulässige sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe ist begründet
- . Die Klage hat im Rahmen der im PKH- Verfahren gebotenen großzügigen und summarischen Prüfung unter
- haftender Vater tatsächlich leistungsunfähig ist. Dem steht nicht entgegen, daß seine Unterhaltspflicht, die
OLG Düsseldorf - III-3 RVs 127/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.10.2010
- Inhalt
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- Monaten gebildet. Hiergegen richtet sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung sachlichen Rechts
- gestützten Revision. II. 451. Die Revision ist begründet. Das – allein den Rechtsfolgenausspruch
- er im Frühjahr 2006 eine Therapie in einer Einrichtung in L. "am selben Tage abgebrochen", eine
- weitere im September 2008 im P. in M.-K. "nicht angetreten", sich nach einer weiteren
- : Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung
BGH - VIII ZR 248/06
Bundesgerichtshof vom 02.08.2006
- Inhalt
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- Beschwerde nicht verkennt, ist in diesem Fall der Wert der von der Beklagten mit der Revision
- €. Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der von der 1Beklagten mit
- Winterdienst "in der Wohnanlage" der Beklagten erstreckt und darüber hinaus noch die nicht im Streit
- geltend zu machenden Beschwer nach § 9 ZPO zu bestimmen. Danach wird der Wert des Rechts auf
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 248/06 vom 30. September 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII
KG Berlin - 5 U 64/09
Kammergericht vom 25.03.2010
- Inhalt
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- jedenfalls dann, wenn in den nachfolgenden Monaten konkrete und mit zeitlichen Limits zur Beantwortung
- der Durchsetzung der geltend gemachten Rechte (Unterlassung, Auskunft, Herausgabe) überhaupt nicht
- Dringlichkeitsschädlicher vorübergehender Vollstreckungsverzicht im markenrechtlichen Eilverfahren Leitsatz
- Verfahrens zu tragen. Gründe A. 1Von der Wiedergabe eines Tatbestands wird gemäß § 540 Abs. 2 i.V. mit
- § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. B. 2Die Berufung der Antragsgegnerin ist statthaft, form- und
BGH - 2 StR 268/10
Bundesgerichtshof vom 20.01.2010
- Inhalt
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- ." 3Diese Begründung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; mit ihr ist nicht im erforderlichen
- Feststellungen aufgehoben, als davon abgesehen worden ist, die Unterbringung des Angeklagten G. in einer
- Entscheidung, soweit eine Anordnung nach § 64 StGB unterblieben ist; im Übrigen ist sie offensichtlich
- unbegründet. 2I. Das Landgericht hat bei dem Angeklagten, der seit 1997 heroinabhängig ist, in den letzten
- vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die auf eine Verletzung formellen und materiellen Rechts
LSG Schleswig-Holstein - L 3 B 389/09 AS ER
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 01.07.2009
- Inhalt
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- Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen. II. Die Beschwerde der Antragstellerin ist
- , dass die Antragstellerin sich in dem vorliegenden Verfahren mit der ergangenen Entscheidung
- ausnahmsweise ein Widerruf der Verzichtserklärung in Betracht kommen könnte, ist für den Senat nicht
- ist. Die Wirkungslosigkeit hat der Senat deklaratorisch festgestellt (vgl. dazu allg. Hartmann in
- /Leitherer, a.a.O., vor § 60 Rz 12a); die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Nichtigkeit und
500.000 Euro Bußgeld vs. Haftungsvermeidung – wofür entscheiden Sie sich?
Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 21.09.2022
- Inhalt
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- Fall der Geschäftsführer-Haftung ein Bußgeld in Höhe von 500.000 EUR.Damit ist
- hat?Bei Registrierung: Geschäftsführer reicht falsche Dokumente einMehr als 100.000
- illegale Geschäft schließlich auf. Die falschen Dokumente bei Registrierung des Mietwagen
- , handelte der Geschäftsführer ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG.Das
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verhängte daher im vorliegenden