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LG Köln - 28 O 244/07
Landgericht Köln vom 05.09.2007
- Inhalt
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- der Gruppierung um Hans Steinbrück hatte. Am Abend des 29.09.1944 entdeckte eine Heeres-Streife die
- . intensiv mit der Vergangenheit der Kölner Polizei im Nationalsozialismus. Am 18.04.2007 hielt er in
- war ja am Westwall." Im Übrigen hält er die Äußerung für zutreffend. Die Schlussfolgerung, der
- fraglichen Zeit (es geht um den 27. – 29.09.1944) zu Schanzarbeiten am Westwall eingesetzt und
- es ab zum Westwall. (...) da Samstag war, hatte man auf der Bühne ein kleines Programm improvisiert
VG Aachen - 6 K 231/09
Verwaltungsgericht Aachen vom 19.10.2009
- Inhalt
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- . September 2002 für die Restlaufzeit auf 5.355,- EUR festgesetzt. Am 7. Mai 2001 stellte der Kläger
- Erwerbsunfähigkeitsrente stellte er sogar schon am 10. Juni 2003. Die schriftliche Anzeige im Schreiben vom 15
- . 3Am 12. Mai 2002 erklärte der Kläger, ein Antrag auf Auszahlung der Festmistförderung werde für
- . T a t b e s t a n d: 12Der Kläger stellte am 5. Juni 2000 Grundantrag auf Förderung der markt- und
- Mutterkuhhaltung. Er gab dabei an, der durchschnittliche jährliche Bestand im Betriebszweig
VG Frankfurt (Main) - 1 G 1016/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.06.2007
- Inhalt
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- . Auch aus dem Vorlagebeschluss der 9. Kammer des VG Frankfurt vom 11.10.2004 (9 E 993/04 -, WM 2005, 503
- , wenn man davon ausgeht, dass einzelne ihrer Darlehensgeschäfte keine Einlagengeschäfte im Sinne des
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: § 1 Abs 1 Nr 1 KredWG Entscheidungsdatum: 06.06.2007
- ausweislich einer Internetrecherche am 06.06.2007 auf ihrer Website www.....de unter dem Link „Anlegen
- Aufstellung der Personen zu übersenden, die ihr Darlehen gewährt haben, die am Tag der Zustellung
LG Berlin - 10 O 360/09
Landgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . AG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB xxx) in den zwischen der L. B. B. AG, der Klägerin und der N
- , selbst wenn man davon ausginge, dass es sich bei dem Schreiben des Beklagten vom 18.12.2008 um ein
- , im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten, um Beeinträchtigungen des Vertrauens in die private
- Filmeverwerter zur Zahlung von jährlichen, am 22.12. eines jeden Jahres fälligen, Lizenzgebühren und einer am
- Sprache) und die Anlage K 18 (deutsche Übersetzung) verwiesen. 10 Ebenfalls am 16.12.2004 schlossen
OLG Oldenburg - 1 W 29/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 12.05.2006
- Inhalt
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- Oberlandesgericht ... und ... am 12. Mai 2006 beschlossen: Auf die sofortige Beschwerde der
- – eine briefliche Kommunikation dar, die allenfalls im Ausnahmefall eines am Computer sitzenden
- Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts ... und die Richter am
- der Mitbewerber am Markt zu berücksichtigen. Dies ist für das Marktverhalten der Mitbewerber von
- 2005, 1042. zum alten Recht vgl. OLG Frankfurt ZMR 2001, 529. differenzierend OLG Hamburg GRURRR 2003
LSG Nordrhein-Westfalen - RA 91/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2003
- Inhalt
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- 263/87, 5 An 116/91 und die Akte des AG S ..., Az.: 34 aM 1202/95 beigezogen. 23Mit Urteil vom
- DM ab Oktober 1984 an den Kläger. In der Rechtsbehelfsbelehrung führte sie aus, der Bescheid nach
- DM, an sie ab geführt werde und sie eine Einmalzahlung aus der verbliebenen Rentennachzahlung in Höhe
- ) mit, dass an sie aufgrund der Abtretungserklärung vom 29.06.1983 ein Betrag in Höhe von 474,00 DM ab
- Beschlüssen vom 23.10.1995 (eingegangen bei der Beklagten am 13.11.1995) und vom 06.12.1995 (Az.: 34 aM
OLG Frankfurt - 4 U 150/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.04.2008
- Inhalt
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- der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Land-gerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni
- erwirbt. Am 28.01.1998 wurde die A für die Liegenschaften als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
- bat sie um die Mitteilung des Investitionskostenanteils für die Wärmeversorgungsanlage, damit man sich
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 23.04.2008 Aktenzeichen: 4 U 150
- des Eigentums am Hausanschluss. 4. Die sachenrechtliche Zuweisung von Leitungen aus einem
BGH - IXa ZB 56/03
Bundesgerichtshof vom 14.02.2003
- Inhalt
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- . Kessal-Wulf und Roggenbuck am 14. Februar 2003 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der
- (OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Hamm JurBüro 1994, 630, 631; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; KG
- mit den Belangen des Zustellungsadressaten sind im Fall der Forderungspfändung in der Regel an den
- öffentliche Zustellungen an den Beklagten im Erkenntnisverfahren. Die öffentliche Zustellung einer
- zumutbar, am letzten Wohnsitz oder Arbeitsplatz des Schuldners Nachforschungen über den derzeitigen
OLG Hamm - 19 U 121/05
Oberlandesgericht Hamm vom 07.03.2006
- Inhalt
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- Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche hinzukommen. Auch soweit man an das Merkmal der
- O 260/04 Tenor: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Juni 2005 verkündete Urteil der 9
- nämlich generell um einen Mangel an Lebens- und Geschäftserfahrung, nicht um mangelnde Fachkenntnisse
- darin deutlich, dass sie am Vertrag wegen maßlos überteuertem Vertragsschluss nicht festhalten wollen
- Frankfurt NJW-RR 1986, 1046) Angebot des jeweiligen Anbieters handelt. Eine Täuschung könnte dann
VG Düsseldorf - 9 K 2276/06.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.03.2007
- Inhalt
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- . Tatbestand: 12Der am 0.0.1955 in Teheran geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger ursprünglich
- am 21. Juni 1985 die deutsche Staatsangehörige S, mit der er drei gemeinsame Kinder hat, die
- ist. Am 15. Juni 2003 wurde der Kläger dort während eines Hafturlaubs getauft. 3Der erste Asylantrag
- Vorführung des Klägers bei der Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Frankfurt stellte der
- Kläger am 14. März 2005 einen Asylfolgeantrag, zu dessen Begründung er diverse Stellungnahmen
FG Baden-Württemberg - 3 K 99/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 31.07.2008
- Inhalt
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- Division Additive ernannt (Bl. 158 und 159 der FG-Akten). Die Y-AG wurde am 22. Februar 2000 im
- Arbeit im Wege des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes. 39 Am 20. März 2003
- , betreffend geringfügige Arbeitsverhältnisse). 59 b) Im Streitfall bestehen insoweit am Grenzgängerstatus des
- wenn der Arbeitnehmer erst am darauf folgenden Tag im Ansässigkeitsstaat ankommt. Am Tag zuvor hat sich
- Nichtrückkehrtage, die sie im Klageverfahren am 23. Juli 2008 vorgelegt haben, der Auffassung des erkennenden
OLG Hamm - 18 U 127/05
Oberlandesgericht Hamm vom 02.03.2006
- Inhalt
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- einer Größe von 1 079 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss rechts Nr
- Teilungserklärung vom 07.03.1985 an den Räumen im Spitzboden Sondernutzungsrechte begründet, um zusätzliche
- Kosten und grundbuchliche Aufwendungen zu vermeiden. Das Sondernutzungsrecht am Studioraum rechts im
- aufgrund des Sondernutzungsrechts am Studioraum rechts im Spitzboden eine zusätzliche Wohnfläche von
- endete am 23.04.2004 durch Vergleich, wonach die Verkäufer 5.000,00 € an die Kläger zur Abgeltung
OLG Hamm - Ss OWi 312/05
Oberlandesgericht Hamm vom 12.05.2005
- Inhalt
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- StVG grundsätzlich drei Monate, beginnend mit dem Vorfallstag. Die Verfolgungsverjährung der am 21
- . Juni 2004 begangenen Ordnungswidrigkeit nach den §§ 4, 49 StVO wäre demnach am 21. September 1998
- Veranlassung der zuständigen Verwaltungsbehörde bei seiner Arbeitgeberin am 3. September 2004
- Frankfurt NStZ-RR 1998, 347). 15Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR
- ermittelt worden. 12Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Zusendung
BGH - VIII ZR 128/05
Bundesgerichtshof vom 14.06.2006
- Inhalt
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- Rdnr. 50; vgl. auch LG Frankfurt/Main, WuM 1992, 135). Nach der Ge- genmeinung haben vertragliche
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 128/05 Verkündet am: 14. Juni 2006
- ihrer Klage hat die Klägerin von dem Beklagten verlangt, der begehrten Erhöhung ab dem 1. Mai 2003
- : ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 558 WGG § 7 Zum Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel in
- - VIII ZR 128/05 - LG Mannheim AG Schwetzingen Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
BGH - XII ZR 172/06
Bundesgerichtshof vom 01.10.2008
- Inhalt
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- Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30. Mai 2001 zugestellt worden. Der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 172/06 Verkündet am: 1. Oktober 2008 Küpferle
- Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus der Beziehung zu 2seiner neuen Lebensgefährtin ist am
- , 842; OLG Frankfurt FF 2001, 66 [LS; Volltext bei juris]; a.A. Büttner FamRZ 1998, 585, 592 und NJW
- Satz 1 Nr. 3 ZPO zuwider (OLG Köln FamRZ 2002, 1570, 1571; OLG Frankfurt FF 2001, 66 [LS; Volltext