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HessVGH - 10 TG 3991/98
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.03.1999
- Inhalt
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- Frankfurt am Main - Sozialdienst für Flüchtlinge - vom 05.08.1998; Zusammenfassung der Position des UNHCR
- den Senat in seiner Auffassung noch bestärkt. Selbst wenn man den Ausgang des Hauptsacheverfahrens als
- und medizinischer Betreuung unter Bezugnahme auf die Schrift des UNHCR Sarajewo vom Mai 1997 "Die
- : Abschiebungshindernis im Einzelfall bejaht) Gründe 1Die nach Zulassung durch den beschließenden Senat
- verpflichtet werden soll, im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch auf Duldung die Abschiebung
OLG Köln - 6 W 79/10
Oberlandesgericht Köln vom 21.07.2010
- Inhalt
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- , 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt
- - Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden. Mit seinem am 28.04.2010 bei Gericht eingegangenen
- /Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222
- dynamischen IP-Adresse gegen die richterliche Gestattung der Auskunftserteilung die gegebenenfalls im
- Zulässigkeit, über die im vorliegenden Verfahren nicht vorrangig entschieden werden muss (vgl. BGH, NJW-RR
BGH - XII ZB 176/03
Bundesgerichtshof vom 13.12.2006
- Inhalt
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- /03 - OLG Frankfurt LG Wiesbaden Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2006
- . Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1. August 2003 wird kostenpflichtig
- . Mit der Einfügung des § 494 a ZPO durch das am 1. April 1991 in Kraft getretene
- Vorinstanzen: LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.05.2003 - 1 O 97/02 - OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2003 - 19 W 29/03 -
- Wortlaut des § 494 a ZPO keinen hinreichenden Ausdruck (BGH Beschluss vom 22. Mai 2003 - VII ZB 30/02
HessVGH - 4 UE 16/84
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.01.1991
- Inhalt
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- , Frankfurt am Main, Darmstadt und Gießen stellt keinen Antrag. 24 Gemäß Beschluß vom 06.06.1988 hat der Senat
- wesentlichen unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der HASt ab. Hiergegen legte der Kläger am
- nach den Angaben bei der Volkszählung am 29.12.1930 im wesentlichen auf die folgenden Volksgruppen
- jedoch ein derartiges Bekenntnis nicht habe festgestellt werden können. 7Mit der am 05.08.1981
- . 14 Gegen das dem Kläger-Bevollmächtigten nach seinen Angaben am 17.12.1981 zugestellte Urteil hat
OLG Karlsruhe - 1 Ws 235/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.09.2003
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- Firma X/Schweiz ist am 15.01.2001 im Handelsregister gelöscht worden; der Verbleib der vom
- Betrugsstraftaten. 5 Nach den durchgeführten Ermittlungen hat der Angeschuldigte im Zeitraum April/Mai
- Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. Gründe I. 1 Am 24.10.2002
- Vorwurf des Betrugs in zwei Fällen z. N. von Kapitalanlegern Haftbefehl, worauf dieser am
- 16.01.2003 in der Schweiz festgenommen wurde und am 02.05.2003 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt
VG Frankfurt (Oder) - 6 K 1637/04
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 11.07.2008
- Inhalt
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- befanden sich am 3. Oktober 1990 im Eigentum des Volkes, Rechtsträger war der Rat der Gemeinde
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 6. Kammer Norm: § 48 VwVfG Entscheidungsdatum: 11.07.2008
- zugelassen. Tatbestand 1Die Beteiligten streiten um die Zuordnung des 73.870 qm großen Flurstücks 80
- am 3. Oktober 1990 als Naherholungsgebiete genutzt worden und stünden aufgrund der nachgewiesenen
- streitgegenständlichen Flurstücke geworden sei. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an: Der
OLG Brandenburg - 12 W 30/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.07.2008
- Inhalt
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- Frankfurt (Oder) - Einzelrichter - vom 30. Mai 2008, Az. 14 O 44/08, wird zurückgewiesen. Die
- Verfahrensbevollmächtigten am 21.04.2008 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin mit einem am
- Kaufentscheidungen und Terminen. 5Die mündliche Vereinbarung über die zusätzliche Vergütung sei am 22.06.2007
- , nicht am 22.07.2007 - dies sei in dem Klageentwurf nur ein Übertragungsfehler - getroffen worden
- die Sachverhaltsdarstellung im Beschluss des Landgerichts vom 15.04.2008 Bezug genommen, mit dem
OLG Frankfurt - 7 U 163/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.04.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.Juni 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.04.2009 Normen: § 253 BGB
- verpflichtet ist. Der bei der Beklagten haftpflichtversicherte Pkw war am 9.9.2004 auf einen Kastenwagen
- . 2Der damals 37 Jahre alte Kläger begab sich nach dem Unfall zunächst nach Hause und stellte sich am
- keine Unterlagen vor. Am 16.9.2004 begab sich der Kläger zu dem Orthopäden B, der bei der
BSG - AS 37/05
Bundessozialgericht vom 31.10.2007
- Inhalt
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- Main, Urteil vom 24. März 2006 - S 47 AS 130/05, am BSG anhängig unter B 11b AS 33/06 R). Nimmt man
- AS 272/06 und L 10 AS 88/06; SG Konstanz, Urteil vom 26. Juli 2005 - S 9 AS 851/05; SG Frankfurt am
- das Ehepaar Widerspruch ein. Am 9. August 2005 erkannte die Beklagte mit Wirkung ab 1. Juli 2005
- -Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 7 AS 2716/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Mai 2006 - L 10
- der Alhi höhere Leistungen zugestanden als Personen mit Leistungsbeginn am 1. Januar 2005. 7 Hiergegen
LG Darmstadt - 22 O 100/08
Landgericht Darmstadt vom 24.11.2008
- Inhalt
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- eigene am 21.2.2008. Darüber hinaus würden Testkäufe durchgeführt, wofür ebenso wie für die Prüfungen
- Vergangenheit nicht stattgefunden habe sowie darauf, dass es sich im Grunde genommen um eine
- Beklagten seinem Vortrag zufolge am 21.2.08 vom Verband überprüft worden ist, nachdem er vom Kläger mit
- angebliche Prüfung am 21.2.08 kein Datum trägt und weder von ihm noch von einem Vertreter des Verbandes
- Siegels liegende Empfehlung bezahlen lässt (vgl. dazu OLG Frankfurt GRUR 1994, 523). Der Zweck der
LG Frankfurt (Oder) - 17 O 524/03
Landgericht Frankfurt an der Oder vom 13.02.2004
- Inhalt
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- Beklagten zum Termin am 13.05.2004 mit einem Stadtplan von Frankfurt (Oder), um anhand dessen ihre
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt (Oder) 7. Zivilkammer Normen: § 842 BGB, § 843 Abs 1 BGB
- vorprozessual auf das Schmerzensgeld 10.000,00 Euro und während des Rechtsstreits - am 04.04.2006
- tätig. 13 Es seien zwei Kinder vorhanden, nämlich A. ... und T., geboren am 06.06.1986 bzw
- Euro sowie am 24.01.2006 weiter gezahlte 9.661,34 Euro. 23 Die Klägerin beantragt, 241. die Beklagten
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10146/03.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.11.2004
- Inhalt
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- , Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Frankfurt/Main, „Stadtgemeinde und Vereinigte
- eines Staates, Frankfurt/Mainz-Berlin 1981, S. 182 f.). Wenn davon die Rede ist, dass sich die
- Regierung vom 23. August 1854 heiße es im Übrigen, dass man gedenke, an der unter allen Regierungen
- Bundesverfassungsgerichts an. Bis zum Abschluss der Prüfung werde man unter Vorbehalt das
- berührt. Im Übrigen sei der Bischof Mannay nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Reskripts vom 3. Mai
Rechtsanwalt Gutschalk zum Thema: Der Begriff der "gewerblichen" Urheberrechtsverletzung - eine Betrachtung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung
Jean Gutschalk vom 23.02.2012
- Inhalt
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- 26/09; im Ergebnis ebenso für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien: LG Frankfurt
- sich daher immer, im Fall einer Abmahnung umgehend einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, um
- , denn in diesem Fall droht eine einstweilige Verfügung. Man kann jedoch den kostspieligen
- es sich, vereinfacht ausgedrückt, um das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des
- . Das Ignorieren der gegnerischen Schreiben ist auf keinen Fall anzuraten. Denn im Regelfall
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 A 4699/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2008
- Inhalt
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- Berufsangehörige im Sinne des Kammerrechts ihren Beruf ausüben, nicht an die bundesrechtlichen
- . 22 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris, Rn. 37; VG Frankfurt
- Beratungsstelle ab 1. Januar 1999 keine psychotherapeutischen Tätigkeiten im Sinne des
- Arbeitgebers vom 28. Mai 2002 verkannt. Dem Kläger wird darin bescheinigt, in seiner Funktion als Leiter der
- an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). 4Das Verwaltungsgericht hat
Filesharing - WeSaveYourCopyRights verschickt Abmahnung wegen "Ash vs. Evil Dead"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.02.2016
- Inhalt
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- Frankfurt vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Ash vs. Evil Dead“. In
- hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im
- Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 - Morpheus ).Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai
- von Sam Raimi. Produziert wird die Serie von Rick Jacobson und Charles Knight. Die Erstausstrahlung
- drei Tage vor der Premiere wurde die Serie um eine zweite Staffel verlängert.[2]Die Serie spielt