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LAG Baden-Württemberg - 5 Sa 52/08
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.08.2008
- Inhalt
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- diesem Verdacht hat die Beklagte den Kläger am 11. Mai 2007 angehört. Der Zeitpunkt des Zuganges des
- jeweils ab dem 1. Kalendertag des Folgemonates verurteilt. 6 Gegen dieses - der Beklagten am 6. August
- schriftlichen Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2002. Mit Wirkung ab 1. Januar 2004 wurde der Kläger im Rahmen
- seines Arbeitsverhältnisses zunächst an die Firma G. F. in L. entsandt. Mit Wirkung ab 1. Januar 2007
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 5. August 2008 eingegangenen Schriftsatz - Berufung eingelegt
OLG Frankfurt - 6 U 24/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.05.2005
- Inhalt
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- gegen das am 15.12.2004 verkündete Urteil der 12. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt
- am Main wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Gründe I
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Normen: § 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG Entscheidungsdatum
- für Kinder ab sechs Jahren freigegeben; er lief ab dem 09.12.2004 in den deutschen Kinos an. Für 50
- Eltern wettbewerbsrechtlich auswirken kann – im vorliegenden Fall um das Verhalten von Kindern, die
LAG Hamm - 10 TaBV 17/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 12.01.2009
- Inhalt
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- einer Schulung zur Betriebsratswahlen statt. Im Anschluss an diese Schulung kam man in den
- Wahlausschreiben (Bl. 209 ff. d.A.). Hiernach war die Betriebsratswahl im Betrieb der Arbeitgeberin am
- Mitarbeiterin N2 P7 war erst am 07.12.2005 im Betrieb der Arbeitgeberin eingestellt worden. 18Die
- Wahlergebnis wurde noch am 11.04.2006 im Intranet des Unternehmens bekannt gemacht. Dabei erhielt die Liste 1
- am 03.03.2006 im Betriebsratsbüro zwar keine Einsichtnahme in die Wählerliste mit den Geburtsdaten
LAG Hessen - 8 Sa 491/10
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.11.2010
- Inhalt
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- mit sofortiger Wirkung von ihrer Tätigkeit im Tower. Sie informierte am 04. August 2009 alle
- Mitarbeiter über den Vorfall am Frankfurter Flughafen. In der Niederlassung N wurden die Lotsen im Rahmen von
- korrekte Dokumentation hingewiesen. Der Kläger nahm am 17. August 2009 an einem solchen Briefing durch den
- Frankfurt nur der Kläger und sein ebenfalls gekündigter Kollege die Pausenzeiten an drei Arbeitstagen
- Rechts am eigenen Bild ist ein prozessuales Verwertungsgebot nur gegeben, wenn die Verletzung des
VG Saarlouis - 2 K 1862/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.10.2009
- Inhalt
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- Woche für Woche um eine halbe Stunde erhöhe. Die Eingliederung solle am 01.10.2008 nach dem Urlaub des
- Zeitpunkt nicht dienstfähig gewesen sei, werde ignoriert, dass schon im Mai 2008 ein ärztliches Attest
- zu untersuchen. In dem Schreiben heißt es, der Kläger sei im Jahr 2008 bereits an 68 Tagen
- die Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete der Beklagten mit, der Kläger sei am 19.05.2008
- (erneut) amtsärztlich untersucht worden. Der Kläger habe sich am 11.03.2005 einer Knie
OLG Brandenburg - 5 Wx 4/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.02.2008
- Inhalt
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- Eigentumsverschaffungsvormerkung in das Grundbuch einzutragen. Am 20. März 1950 wurde die Vormerkung im Grundbuch von N
- Beteiligten zu 1. bis 3. gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom
- ., …straße 85, am 7. Februar 1950 einen Kaufvertrag über das Grundstück zu einem Kaufpreis von 3.000 Deutsche
- reichte mit am 24. Februar 1950 beim Amtsgericht Altlandsberg eingegangenem Schreiben vom 22. Februar
- . Flur 6, Flurstück 225 im Bestandsblatt von N. Blatt 1613 fortgeführt. 4Am 7. April 1987 wurde die
BGH - IXa ZB 287/03
Bundesgerichtshof vom 16.07.2004
- Inhalt
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- Arbeitseinkommens gemäß § 850c ZPO (vgl. nur OLG Frankfurt a.M. NStZ 1993, 559, 560; Calliess/Müller-Dietz aaO
- Vollzugsbehörde nach Maßgabe der fiktiven Haftkostenbeiträge berücksichtigt (vgl. OLG Frankfurt a.M. aaO
- aus Arbeitsentgelt gebildete Eigengeld (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ 1993, 559, 560; Calliess/Müller
- Raebel, Athing, Dr. Boetticher und die Richterin Dr. Kessal-Wulf am 16. Juli 2004 beschlossen: Die
- das Geld des Schuldners verwalte, nicht um ein Geldinstitut im Sinne des § 850k ZPO handele, sei auch
BGH - I ZR 22/06
Bundesgerichtshof vom 24.04.2008
- Inhalt
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- Namen „Zentralverband der deutschen Haus- und Grundeigentümer“. Am 14. Mai 1992 beschloss die
- beschloss am 8. Mai 1992, dem Namen die Bezeichnung „Haus & Grund“ voranzustellen. Diese
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 22/06 Verkündet am: 31. Juli 2008 Führinger
- Eintragung der Namensänderung im Vereinsregister erfolgte am 29. September 1992. Der Kläger ist Inhaber
- ihnen trotz der Anlehnung an beschreibende Begriffe einen Herkunftshinweis (OLG Frankfurt GRUR 1980
Der Urheberrechtsschutz für Gebäude und Baupläne aus der Sicht des OLG Karlsruhe
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.09.2013
- Inhalt
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- Recht nicht ab. Maßgeblich ist daher die Schutzfähigkeit des im Plan dargestellten Bauwerks. Ist das
- mit Zustimmung des Urhebers ausgeführt werden (OLG Frankfurt ZUM 2007, 306, 307). Denn die
- Manchmal muss man einfach Glück haben. Gerade rechtszeitig ehe wir auf die Begründung des
- OLG Karlsruhe (Urt. v. 03.06.2013 - Az.: 6 U72/12) noch einmal deutlich gemacht, wann ein Gebäude
- es um Schadenersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung. Und weil es ja nicht nur
HessVGH - 3 N 1891/01
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.03.2003
- Inhalt
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- ; der Abstand zum Lahnweg solle sich an der jeweils gültigen HBO orientieren. 5Am 16. Mai 2000
- geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Im übrigen Gebiet wolle man durch konkrete
- fördern oder zuzulassen. Den Interessen der Antragstellerin ist man im Laufe des
- es aber die Planungs- und Verwaltungskraft der Antragsgegnerin zu sehr zu strapazieren, wenn man im
- Bebauungsplan Nr. 59/alt am 14. Juni 2000 als Satzung. Sie führte zu dem genannten Schreiben der
BGH - III ZR 239/06
Bundesgerichtshof vom 17.01.2008
- Inhalt
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- "Lockvogelangebots" (oder "Lockangebots", vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1364) geschlossener
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 239/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 F r e i t
- Beklagte einen Partner suchte. Der Kläger wandte sich deswegen am 3. Oktober 2004 telefonisch an die
- Beklagte. Der Inhalt des Gesprächs ist zwischen den Parteien streitig. Am 6. Oktober 2004 kam es unter
- Fristsetzung zum 5. Mai 2006 erst im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 9. August 2006 durch Angabe des
VG Frankfurt (Main) - 1 E 1159/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2005
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichtsgerichtes Frankfurt am Main sowie des Hessischen VGH war und von den genannten Gerichten rechtlich
- nicht beanstandet wurde (vgl. etwa VG Frankfurt am Main, Beschlüsse v. 12.06.2003 - 9 G 955/03 - und vom
- Abwicklungsverfügung begehrt. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt unter dem AZ 1 E 1822
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 27.10.2005 Aktenzeichen: 1 E 1159/05 (V
- an die A. Black + White Ltd. mit Sitz in N. eingebracht und im Gegenzug eine entsprechende
HessVGH - 13 UZ 383/97.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.10.1997
- Inhalt
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- Frankfurt am Main ist gemäß § 78 Abs. 4 AsylVfG statthaft, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. Weder
- zu diesem Zeitpunkt aufhielt, übergeben. Noch am 22. Dezember 1995 um 12.00 Uhr erfolgt seitens der
- . Januar 1996 entfernt und der an die Klägerin adressierte Bescheid am 5. Januar 1996 an das Bundesamt
- bereits drei Tage nach Übergabe des Bescheides an die Erstaufnahmeeinrichtung, also am 25. Dezember 1995
- zu erhalten. Wenn die Erstaufnahmeeinrichtung den Bescheid nach Nichtabholung am 5. Januar 1996 an
OLG Frankfurt - 3 U 70/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.07.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 11.3.2005 (Az.: 2/12 O 331/04) wie folgt abgeändert: Die Klage wird
- der B AG gebildeten ARGE X-Brücke am 15.10.1991 einen Bauvertrag betreffend die grundhafte
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 13.07.2006 Normen: § 9 AGBG, § 242
- Bestimmung. 16 Die Klägerin nahm die Leistungen der ARGE X-Brücke nach Fertigstellung im Jahre 1999 ab
- . Die im Jahre 2000 auf die Beklagte, die damalige C AG, verschmolzene D-AG übernahm gegenüber der
FG Niedersachsen - 9 K 99/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 14.05.2014
- Inhalt
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- Ermittlungsverfahren wurde am 18. Mai 2010 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt
- Reihenhäusern in Wolfsburg. 3Gegen die Klägerin wurde am 14. Oktober 2005 von dem Finanzamt für
- Frankfurt vom 3. März 2010 (S 2221 A-37-St 218) und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. November
- hinzu, dass der steuerstrafrechtliche Vorwurf am Ende der Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur
- . Mai 2010 VI R 25/09, BFHE 229, 297, BStBl. II 2010, 851; vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226