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LG Darmstadt - r am 16.08.200
Landgericht Darmstadt vom 24.09.2009
- Inhalt
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- . Unbeschadet dessen sei der Lauf der Verjährungsfrist durch die von der Klägerin am 12. Mai 2006
- Klägerin ab. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 15.443,31 € (30.204,49 DM). Die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 12. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.09.2009 Aktenzeichen: 12 U 31
- Betrages leistet. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. 1Die Klägerin verlangt mit ihrer am
- 16.08.2007 beim Landgericht Darmstadt eingegangenen, der Beklagten am 29.08.2007 zugestellten Klage
OLG Brandenburg - 12 U 180/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 10.08.2007
- Inhalt
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- Beweisverfahren ist wie die Teilnahme am Beweistermin (OLG Frankfurt AnwBl. 1986, 539) neben dem
- - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 124/06, teilweise abgeändert. Der Beklagte
- Teilnahme am Sachverständigenortstermin vom 20.06. - 22.06.2005 sind im Rahmen der Kostenfestsetzung
- Düsseldorf NJW- RR 1997, 128; OLG Hamm AnwBl. 1987, 48). Auch die Teilnahme am Ortstermin im selbständigen
- Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. August 2007 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer
OLG Frankfurt - 4 W 58/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.07.2008
- Inhalt
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- Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main – 19. Zivilkammer – vom 22.07.2008 wird zurückgewiesen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat Normen: § 242 BGB, Art 3 Abs 1 GG Entscheidungsdatum
- sportspezifischen Kriterien in den Nominierungsrichtlinien 2008 am 06.12.2007 beschlossen. Als DLV
- noch am gleichen Tag eingelegten sofortigen Beschwerde, mit der er sein ursprüngliches
- beantragt, den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt sowie den Antrag auf
VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1642/04
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 24.03.2004
- Inhalt
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- das Grundstück am 25. Januar 2001 an die Klägerin aufgelassen und diese am 30. Mai 2002 als
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 5. Kammer Entscheidungsdatum: 15.12.2008 Normen: § 191 AO, § 8
- unternahm im Mai 1999 einen Vollstreckungsversuch. Das mit der Beitreibung beauftragte Finanzamt
- Anschrift in „W. Damm 12 0 “ geändert, und ... quittiere am 15. September 1998 durch eigenhändige
- Auskunft mit NWA am 27.04.01 noch mal angeschrieben“. Auf diesem Schreiben vermerkte ein Mitarbeiter
LG Mönchengladbach - 4 S 64/06
Landgericht Mönchengladbach vom 21.02.2007
- Inhalt
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- Berufung der Kläger wird das am 09.02.2006 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts Mönchengladbach unter
- ) jeweils 45 % und die Beklagte 10 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I. 12Die Kläger buchten am
- Reisepreis von je 5.218,00 Euro komplett im Voraus an die Beklagte. Kurz vor geplantem Reisebeginn
- die Klage mit am 09.02.2006 verkündetem Urteil insgesamt abgewiesen, weil die Kündigung der
- Gesundheitsbestimmungen geändert worden waren (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 282), bejaht. 28 Die höhere Gewalt führte
OLG Frankfurt - 13 U 91/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.12.2005
- Inhalt
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- beschafft und spätestens am 21. Mai 1992 beim Bauamt vorgelegt haben, die für die Baugenehmigung
- Beklagten am 15. April 1992 beauftragt, im Zusammenhang mit der Errichtung von vier Doppelhaushälften auf
- – 231 d. A.) über 42.194,64 DM und beantragten insoweit am 27. Januar 1999 die Fortsetzung des
- Hintergrund war es der Beklagten am 10.07.1992 noch zumutbar, an ihrem Vertrag festzuhalten. Dass die
- sich aber am 10. Juli 1992 vom Vertrag nicht lösen durfte. Im übrigen gilt folgendes: 30 Selbst wenn
OLG Celle - 8 U 11/07
Oberlandesgericht Celle vom 10.05.2007
- Inhalt
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- Verkündet am 10. Mai 2007 ... , ... als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit 1. J. P
- mündliche Verhandlung vom 4. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... , den Richter
- dem Makler B.. Im Zeitpunkt der Besichtigung am 1. August 2005 war das Haus, in dem der Beklagte zu 2
- am Oberlandesgericht ... und die Richterin am Landgericht ... für Recht erkannt: Die Berufung der
- Kläger gegen das am 7. Dezember 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des
HessVGH - 1 UE 2368/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.07.1993
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, 1 Band Besoldungsakten des Bundesministers für Verteidigung und 2
- geregelt, daß solche Zeiten bei einem späteren Berufsbeamten, der am 8. Mai 1945 im Dienst eines
- Überzeugung des Senats nachzuweisen vermocht, daß er am 8.5.1945 Berufssoldat war und damit ein "Amt" im
- . Bei der Lazarettaufnahme am 16.2.1944 im Namslau war der Dienstgrad des Klägers Unteroffizier
- und im April 1943 zu zwölfjähriger Dienstleistung in der Wehrmacht verpflichtet worden. Am 1.7.1957
OLG Zweibrücken - 3 W 137/02
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 10.07.2002
- Inhalt
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- Betreuungstätigkeit des Notars, sondern um das Verfahren im Anschluss an die Beurkundung, greift in
- des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken durch die Richter am Oberlandesgericht Hengesbach und
- Cierniak sowie die Richterin am Oberlandesgericht Simon-Bach auf die weitere Beschwerde der
- 22. März 2002 ohne mündliche Verhandlung am 10. Juli 2002 beschlossen: 1. Die weitere Beschwerde
- sämtliche am Kaufvertrag weiter Beteiligten zugestimmt hätten. Die Beschwerde gegen die vorbenannte
OLG Frankfurt - 19 U 205/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.03.2003
- Inhalt
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- des Landgerichts Frankfurt am Main werden zurückgewiesen. Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten und
- , die Beurkundung in jedem Falle noch im November, also voraussichtlich am 29. oder 30. November
- 481.000,-- DM bezeichnet, der dann auch am 30.11.2000 protokolliert worden ist, nachdem die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.03.2003 Normen: § 328 BGB
- Berufung des Klägers und der Widerbeklagten gegen das am 14.06.2002 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer
LG Wiesbaden - 10 O 6/05
Landgericht Wiesbaden vom 21.03.2007
- Inhalt
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- Frankfurt am Main und wollte nachhause. 5Als die Beklagte zu 1. nach links in den Theodor-Heuss-Ring
- 167,02 Euro zuzubilligen, der durch die Bestätigung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom
- streiten um Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. 2Der Kläger befuhr am 1.10.2004 gegen
- . Vor der Einmündung am zweiten Ring habe die Beklagte zu 1. ihr Fahrzeug verlangsamt. An der
- Rechtshängigkeit – Zustellung der Widerklage an den Kläger am 22.6.2005 und an die Drittwiderbeklagte am
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 KR 17/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.12.2003
- Inhalt
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- dem 08. April1998, für den Betrag in Höhe von 7 624.07 DM ab dem 01. Mai 1998, für den Betrag in
- Prozessbevollmächtigten des Klägers am 17. Mai 2000 und der Beklagten am 18. Mai 2000 zugestellte Urteil
- (Sammeltransport) für den 2. und jeden weiteren Patienten zusätzlich 0,25 DM/km Leerfahrten 0,50 DM/km An- und
- 1998 in Höhe von 7 624,07 DM und für Oktober 1998 in Höhe von 7 983,74 DM. Am 15. Juli 1998 hat der
- verurteilt, an den Kläger 19 051,30 DM nebst 4 % seit dem 15. Juli 1998 zu zahlen, und im Übrigen die
OLG Frankfurt - 7 U 224/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.03.2008
- Inhalt
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- ihre Anteile an der Spedition im Mai 1996. Die Klägerin, die einen neuen Lebenspartner kennen
- Klägerin ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat, rechtfertigt keine Zweifel an der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Norm: BUZ Entscheidungsdatum: 12.03.2008 Aktenzeichen
- gelernt hatte, erwarb im Juni 1996 ein Grundstück und errichtete darauf eine Gaststätte mit Wohnung. 3Am
- 25.4., 19.5. und 1.12.1995 sowie am 17.6. und 11.7.1996 hatte die Klägerin ihren Hausarzt aufgesucht
OLG Köln - 5 U 196/04
Oberlandesgericht Köln vom 22.06.2005
- Inhalt
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- 271/00 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2004 verkündete Urteil der 23
- . an den Kläger eine monatlich im voraus zu entrichtende Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.659,06
- 2000 zu zahlen; 292. an ihn eine monatlich im voraus zu entrichtende Berufsunfähigkeitsrente in
- Versicherungsnehmers endgültig und dauerhaft anerkennt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 358). Der Senat
- Frankfurt, aaO; Rixecker, ZfS 2003, 143; ders., in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts
LAG Hessen - 4 Sa 1432/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.12.2007
- Inhalt
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- gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2004 – 1/7/1 Ca 10886/03 – wird
- Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2004 – 1/7/1 Ca 10886/03 – abzuändern und festzustellen, dass er seit 01
- bestimmte Tätigkeiten Zulagen vorgesehen. Am 14. Juli 2000 schloss die Beklagte mit der NGG den die
- zugeordnet seien. Der Kläger hat gegen das am 27. Dezember 2004 zugestellte Urteil am 25. Januar 2005
- Berufung eingelegt und diese am 22. Februar 2005 begründet. Die erkennende Kammer hat sich der