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Das Pferd und die Nacherfüllung
martina heck vom 21.03.2014
- Inhalt
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- 2009 wieder auf. Die Kläger erklärten daraufhin am 08.11.2009 den Rücktritt vom Kaufvertrag. In der
- dieser Mangel bereits bei Übergabe am 28.07.2009 vorhanden oder angelegt war, stehe zwar nicht fest
- Parteien um die AGB-rechtliche Wirksamkeit des § 8 des Kaufvertrags an, denn die Beweislastumkehr aus § 476
- ihrem Ausgangsgutachten ausgeführt, dass es unentschieden sei, ob die subchondralen Veränderungen am
- einen kranken Hundewelpen, die des Oberlandesgerichts Frankfurt ein Pferd, dem durch ärztliche
HessVGH - 12 UE 2984/97.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.12.1999
- Inhalt
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- Oberdiek an VG Frankfurt am Main 89. 06.06.1994 Auswärtiges Amt -- Lagebericht Türkei 90. 30.06.1994
- bedrohte Völker an VG Frankfurt am Main 71. 30.09.1993 SZ: "PKK-Führer droht mit totalem Krieg" 72
- Ansbach 86. 20.04.1994 a. i. an VG Frankfurt am Main 87. 20.04.1994 Kaya an VG Kassel 88. 10.05.1994
- Rumpf an VG Frankfurt am Main 91. 23.08.1994 Rumpf an VG Frankfurt am Main 92. 19.10.1994 Hartwig
- Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main am Main (50 Js 12162.5/92) und bei dem Landgericht
HessVGH - 11 UE 1110/03
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 6. Mai 2002 - 12 E 3729/00 (1) - aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2002 - 12 E 3729/00 (1) - aufzuheben und die Klage abzuweisen
- mit im schriftlichen Verfahren am 6. Mai 2002 beratenen Urteil den Beklagten unter entsprechender
- . Dr. H. über das Versorgungswerk zum 31. Dezember 1995 vom 8. Mai 1996 im Hinblick auf die
- . Juli 1993 sei im Hinblick auf die dort vorgesehene Erhöhung wegen Beitragsfortzahlung um 0,4
BGH - XII ZB 112/06
Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
- Inhalt
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- Bundesgerichtshofs hat am 14. Februar 2007 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick
- , vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 218, OLG Koblenz Rpfleger 1994, 422, OLG Frankfurt Rpfleger 1990
- Beschluss des 19. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen vom 23. Mai 2006
- erst dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt die Kostenforderung nicht mehr nach § 126 Abs. 1 ZPO im
- 2007 - XII ZB 112/06 - Kammergericht Berlin AG Pankow/Weißensee Der XII. Zivilsenat des
LG Mainz - 5 O 94/06
Landgericht Mainz vom 05.03.2007
- Inhalt
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- .). Am 18.08.2004 erkannte der Kläger im Insolvenzverfahren Forderungen der Beklagten, die auf der Basis
- derselben Am 18.08.2004 erkannte der Kläger im Insolvenzverfahren Forderungen der Beklagten, die auf
- erhob am 14.03.2006 Widerspruch. Die Beklagte hat im Prozess die Verjährungseinrede erhoben und
- bis zum Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Ersetzung am ähnlichsten (vgl. auch RGZ 99, 107: dort wird im
- Verjährung abgewiesen. Geschäftsnummer: 5 O 94/06 Verkündet am: 05.03.2007 W., JOS als Urkundsbeamter
HessVGH - 1 TG 395/06
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.05.2006
- Inhalt
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- wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2006 - 9 G 5086/05 (V
- § 19 HGlG Gebrauch gemacht. An dem schulfachlichen Überprüfungsverfahren am 29. Juni 2005 hat die
- dienstlichen Beurteilungen der Bewerber erhalten. Die Auswahlmitteilung an die Bewerber ist am 10
- hat sie mit Schreiben vom 27. Juli (nicht "6.") 2005 ohne Erfolg Widerspruch eingelegt. Am 22. August
- . 1 Satz 2 Nr. 3 HGlG gebotenen Teilnahme am Überprüfungsverfahren selbst - zu beteiligen. Aus dem
Anlage EltLastV
zu § 4 Abs. 1 Satz 1 der Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung
- Inhalt
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- ; kreisfreien Stadt Frankfurt am Main (ohne die beim Lastverteilungsgebiet V aufgefü
- ; Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden, Frankfurt am Main (mit den
- (mit den Stadtteilen Steinheim am Main und Klein-Auheim), (die
- (mit der Siedlung "Am Kimmelsteich"), Karlstein a. Main
- ; Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel,
LAG Hessen - 14 Sa 1863/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Schluss-Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02.08.2007 Bezug genommen. 12 Das
- wurden. 7Mit seiner am 23.06.2005 beim Arbeitsgericht Frankfurt eingegangenen und der Beklagten am
- Akte 11 Ca 5430/05 des Arbeitsgerichts Frankfurt – im folgenden Vorverfahren - Übersetzung Anlage K 3
- 31.03.2005 abgeschlossen wurden, im Zuge einer Klageerweiterung, die am 19.12.2005 bei Gericht einging
- . Über diesen Betrag ist am 02.08.2007 ein rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil ergangen. Im
BAG - 3 AZR 138/11
Bundesarbeitsgericht vom 25.06.2013
- Inhalt
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- - ist. Die B D GmbH hatte ihren Sitz ursprünglich in Eschborn und hat ihn jetzt in Frankfurt am Main
- Frankfurt am Main eine Niederlassung. Zumindest habe sie einen entsprechenden Rechtsschein erweckt. Zudem
- unterhalte sie in Frankfurt am Main das „European Division Headquarter“. Jedenfalls sei die
- Kläger am 1. Januar 1996 eine Altersversorgung nach einem „Supplemental Executive Retirement Plan
- seit ihrem Inkrafttreten am 1. März 2002 in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar
HessVGH - 7 UE 2324/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1992
- Inhalt
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- 1983 vor, ferner Auszüge aus dem Geburtsbuch der Stadt Frankfurt am Main vom 30. Juli 1769 betreffend
- flog der Kläger, der am 21. Mai 1979 vom deutschen Generalkonsulat in R d J einen Sichtvermerk für
- legt er Kopie eines Erinnerungsblattes an die Erstkommunion seiner Urgroßmutter am 12. Oktober 1862
- glaubwürdige Zeuge am 6. Oktober 1983 bekundet, daß der Vater des Klägers sich an seinem Arbeitsplatz
- als Arzt zum Deutschtum bekannt hat, und am 14. Juni 1983 hat dieser Zeuge an Eides statt
OLG Köln - 16 U 128/91
Oberlandesgericht Köln vom 18.03.1992
- Inhalt
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- subjektiven Bewertungen ab, die nicht zum allgemein gültigen Maßstab erhoben werden können (AG Frankfurt/Main
- 60/91 Tenor: I. Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 1991 verkündete Urteil der 3
- abgelehnt worden ist und seine Familie und er sodann noch am Abend der Anreise in anderen Zimmern
- im Interesse der Kinder einher-ging, handelt es sich insoweit lediglich um eine kurzfristige
- Substantiierung nicht beachtlich. An die Substantiierung von Mängelrügen sind insbesondere im Rahmen des
HessVGH - 5 UE 2872/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.07.1995
- Inhalt
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- - eingegangen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 3. Mai 1991 - Klage erhoben. 5Zur Begründung hat er
- . September 1993 - eingegangen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 1. Oktober 1993 - Berufung
- nehmen wollen. 14 Die Beklagte beantragt, 15 das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18
- würden. 4Gegen den ihm am 5. April 1991 zugestellten Widerspruchsbescheid sowie den zugrundeliegenden
- Gebührenverordnung festgelegten Maßstab keine Bedenken. 12 Gegen das ihrem Bevollmächtigten am 3
LG Düsseldorf - 22 S 504/07
Landgericht Düsseldorf vom 30.05.2008
- Inhalt
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- gegen das am 31. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 22 C 9676/07
- € nebst Zinsen. 10Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit am 31. Oktober 2007 verkündetem Urteil – Az.: 22 C
- .: 56 C 10115/06; AG Köln in: r + s 1995, 32; AG Frankfurt in: ZFSch 1995, 273; AG Leipzig in: RuS
- . 6Am 13. Februar 2007 kam es zum Abschluss des Aufhebungsvertrages. Aus dessen Ziffer 1 ergibt sich
- Rechtsvorschriften liegt. 9Mit seiner beim Amtsgericht Düsseldorf am 25. Juli 2007 eingegangenen Klage
BGH - VI ZB 67/11
Bundesgerichtshof vom 02.10.2012
- Inhalt
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- vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001
- des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter
- Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ
- 172, 218 Rn. 13 f.; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.; Urteil vom 19
- , Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06
OLG Frankfurt - 11 U 10/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.11.2005
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Senatsurteil vom 09.09.1997 – 11 U (Kart) 67/96, Bl. 65 – 86 d.A
- Frankfurt am Main GRUR 2003, 805). Die Literatur bezeichnet diese Stellungnahmen zu Recht als nicht
- vermieten. Um im Rahmen der Interessenabwägung auch Wettbewerbern des Mieters und deren Interesse an
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Kartellsenat Entscheidungsdatum: 29.11.2005 Normen: § 19 GWB
- vollstrecken an ihrem Oberbürgermeister, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, die im