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BGH - VII ZB 23/07
Bundesgerichtshof vom 25.01.2007
- Inhalt
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- Beschwerdegericht ist der Ansicht, die der Beklagten zu erstattenden Kosten seien zu Recht gegen den Kläger
- Antrag auf Klageabweisung an. In diesem Schriftsatz trug er zur Sache vor und teilte mit, dass die
- ZPO statthafte und 9auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 101. Das
- , weil sie mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG
- erloschen sei. In Übereinstimmung mit der teilweise in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
LSG Bayern - L 19 R 485/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.03.2005
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- Rentenversicherungsträger verlangen kann. Der 1941 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in
- ) ist nach den deutschen Vorschriften nicht möglich. Zu Recht hat das SG auch darauf hingewiesen, dass
- seinen Antrag vom 08.01.1992 erstatte ihm die Beklagte mit Bescheid vom 25.06.1992 die im genannten
- (Arbeitnehmeranteil) in Höhe von insgesamt 48.643,24 DM. Mit Schreiben vom 08.07.2003 beantragte der Kläger bei der
- angefochtenen Urteil vom 24.06.2004 zu Recht entschieden, dass der Kläger gegen die Beklagte keinerlei Ansprüche
FG Saarland - 2 K 1331/08
Finanzgericht des Saarlandes vom 04.01.2010
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- fortzusetzen und zu entscheiden. Die in § 363 Abs. 2 Satz 4 AO vorgesehene Fortsetzungsmöglichkeit ist im
- Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvL 2/08 ausgesetzt (Bl. 22). Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil
- der Verwaltung nach geltendem Recht entschieden“. Mithin sei kein Grund ersichtlich, der es
- Schriftsätze der Beteiligten verwiesen. Entscheidungsgründe II. 1. Im Falle der Abgabe übereinstimmender
- tatsächlich in der Hauptsache erledigt ist. Das Gericht hat dann durch Beschluss gemäß § 138 FGO nur noch
OLG Köln - 16 Wx 17/08
Oberlandesgericht Köln vom 07.03.2008
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- . Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt der Beteiligte zu 2. sein Anliegen weiter. II. 67Die sofortige
- Recht hat das Landgericht die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, wonach der Beteiligte zu 2
- ausdrücklich regelt - mit der Vergütung nach §§ 3 ff VBVG abgegolten. 11Ein Ausnahmefall im Sinne des § 4
- entfalten. 13Somit haben die Vorinstanzen den Vergütungsanspruch des Beteiligten zu 2. zu Recht auf
- 09.01. 2008 – 1 T 299/07 – wird zurückgewiesen. G r ü n d e 1I. 23Für die Betreute wurde im Jahre 1996
LG Essen - 13 S 123/04
Landgericht Essen vom 14.09.2004
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- ;rgerliches Recht Rechtskraft: ja Tenor: hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Essen aufgrund der
- 2) mit Urteil vom 01.07.2004 abgewiesen. Es hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die
- Recht abgewiesen, da bei einfachen Streitgenossen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage
- Landgerichtsbezirk als der Kläger ansässig ist (vgl. im Ergebnis AG Lüdenscheid, NJW 2002 S. 1279). Eine
- eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung ist nämlich faktisch aussichtslos. 30Die Forderung, auch im
LG Düsseldorf - 19 S 32/07
Landgericht Düsseldorf vom 20.03.2008
- Inhalt
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- Schadens durch die Beklagte vom 01.12.2006 ist nicht zu beanstanden. Sie hat zu Recht einen
- ist nicht erfolgt. 4Mit der Berufung greift die Klägerin das erstinstanzliche Urteil in vollem
- Umfang an und verfolgt ihr Klagebegehren weiter. II. 5Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist
- rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen im Hinblick auf die von der Klägerin in der
- Berufungsbegründung vorgebrachten Einwendungen eine andere Entscheidung. 8Im Ergebnis zu Recht hat das
OLG Brandenburg - 5 Wx 17/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 05.11.2008
- Inhalt
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- weitere Beschwerde bleibt aber in der Sache ohne Erfolg, weil das Grundbuchamt zu Recht den Antrag
- verpflichtet, nicht ersichtlich ist, hat das Grundbuchamt den Antrag auf Erteilung der Auskunft zu Recht
- 6. August 2008 im Grundbuch eingetragen. Mit weiterem Schreiben vom 15. August 2008 erinnerte die
- Beschwerdeführer vorbei. II. 6Die weitere Beschwerde der Antragsteller zu 1 und 2 ist nach §§ 78, 80 Abs
- ist, dass die Antragsteller einen Antrag auf Einsicht in das Grundbuch nach § 12 GBO gestellt hätten
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 B 4/04 P
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2004
- Inhalt
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- angeforderten Belege zu übersenden. II. 56Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das
- ) aufgefordert. Am 15.12.2003 ist die Klägerin an die Unterlagen erinnert worden, die schließlich mit
- das SG den Sachverständigen Dr. S mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses ist am
- Energiekostenabrechnung angefordert. Vollständige Belege im Sinn von § 117 Abs. 2 ZPO hat die Klägerin erst mit
- Bewilligung von Prozesskostenhilfe somit zu Recht ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
OLG Zweibrücken - 1 U 65/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 12.08.2004
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht OLG Zweibrücken 12.08.2004 1 U 65/04 Aktenzeichen: 1 U 65/04 4 O 940/03
- . Juli 2003 tödlich verletzten Hundes im Sinne des § 833 Satz 1 BGB, ist nicht von Rechtsfehlern
- ersichtlich nicht vor. b) Zu Recht hat das Landgericht die Möglichkeit der Entlastung nach § 833 Satz 2 BGB
- Gewinnerzielungsabsicht, wie sie mit einem Handeltreiben einhergeht. Die in dieser Form erzielten Einnahmen des Vereins
- Landgericht Kaiserslautern Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Hinweisbeschluss in dem Rechtsstreit
OLG Frankfurt - 16 U 227/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.05.2000
- Inhalt
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- Kläger steht weder aus eigenem Recht für sich noch aus abgetretenem Recht für seine Ehefrau ein
- in einem Menschen, der aus ärztlicher Sicht behandlungsbedürftig ist, andernfalls eine dauernde
- Satz 1 in Verbindung mit § 651e Abs. 4 Satz 1 BGB verpflichtet gewesen, den Kläger und seine Ehefrau
- Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer: DM 4.000,-. Gründe 1Von der Darstellung
- des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. I. 2Die zulässige Berufung ist nicht
OLG Hamm - 11 U 180/01
Oberlandesgericht Hamm vom 10.04.2002
- Inhalt
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- 30.09.1997, ist die Rückstellung ohne Angabe von Gründen nicht mehr enthalten; freies Kapital wird in Höhe
- auch nicht einmal erklärt, wie die o.g., in der letzten Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände im
- die Forderung der Klägerin nicht für 20aussichtslos hielt, nicht - und erst recht nicht nach
- fordern müssen. 21Erst recht durfte der Beklagte nach Rechtskraft des Urteils nicht ohne eine
- ausdrücklich auf die Zeit vor einer rechtskräftigen Entscheidung. Im Übrigen ist schon oben ausgeführt
BGH - VII ZB 57/11
Bundesgerichtshof vom 25.10.2012
- Inhalt
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- ., § 16 Rn. 16; Giers in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2010
- qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12
- dem Schuldner auferlegt. Gründe: I. 1Der Gläubiger betreibt aus übergegangenem Recht (§ 7 UVG
- qualifizierte Klausel zu erteilen. Gegenstand dieser Prüfung ist der Inhalt des Titels, der in der Regel durch
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 57/11 vom 25. Oktober 2012 in der Zwangsvollstreckungssache
OLG Hamm - s OWi 310/06
Oberlandesgericht Hamm vom 16.06.2006
- Inhalt
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- fahren und sei in seine Kanzlei zurückgekehrt. II. 67Der Antrag auf Zulassung der
- Betroffenen gerade kein Recht gibt, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen (Senat, a.a.O
- eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWi), sondern auch ein Recht auf ein
- gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in aller Regel gebietet, im Falle des nicht
- mangelt. 15Darüber hinaus teilt die Rechtsbeschwerde auch nicht mit, wie der Betroffene selbst sich in
LSG Bayern - L 11 B 465/06 SO ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.09.2006
- Inhalt
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- Rückkehr hielt sie sich im Rahmen von Integrationsmaßnahmen in einer Erziehungsstelle auf dem Bauernhof
- " bei Familie K. in S." zu übernehmen. Das Kreisjugendamt beim Landratsamt W. übernahm mit Bescheid vom
- daraufhin am 29.05.2006, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dem Ag "im Wege
- Gerichtsakten in beiden Rechtszügen sowie auf die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen. II. Die form
- Recht abgelehnt, dem Ag die außergerichtlichen Kosten der Ast aufzuerlegen. Für seine hier angefochtene
OLG Celle - 22 W 80/00
Oberlandesgericht Celle vom 27.07.2000
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 96, ZPO § 494a Leitsatz: Über die Kosten des selbständigen
- des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW RR 1998, S. 358 f mit seiner Beschwerde vom 25. August 2000
- , beim Landgericht Verden eingegangen am 28. August 2000. II. Die sofortige Beschwerde ist
- Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, zu Recht zurückgewiesen. Gem. § 494 a Abs. 2
- Streitgegenstand der Hauptsache geworden ist, hat das Gericht der Hauptsache in entsprechender Anwendung des