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BGH - V ZR 21/07
Bundesgerichtshof vom 12.10.2007
- Inhalt
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- . 3Mit von dem Streithelfer am 5. Mai 1998 beurkundeten Vertrag vereinbarten die Kläger mit der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 21/07 Verkündet am: 7. Dezember 2007 Lesniak
- verlangen können. Die Schuldnerin wurde am 26. November 1993 als Eigentümerin in das 2Grundbuch
- . Am 9. Juni 2005 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beklagte
- die verlangte Rückübertragung des Grundstücks. Die am 26. November 1993 in das Grundbuch
OLG Brandenburg - 6 U 82/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 04.09.2008
- Inhalt
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- ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Frankfurt am Main entstandenen
- Landgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Mit Beschluss vom 19.5.2008 hat sich das Landgericht Frankfurt am
- Main für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht Potsdam, Kammer für
- das am 4.9.2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam – 51 O 60
- Urteil, ihr zugestellt am 17.9.2008, hat die Klägerin durch bei Gericht am 15.10.2008 eingegangenen
VG Frankfurt (Main) - 1 G 3462/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 16.03.2005
- Inhalt
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- Rechtschutzantrag der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom
- Finanzkommissionsgeschäfte und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
- aber für den Widerspruch gegen einen Kostenvorschuss Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss v
- Abwicklungsmasse (vgl. hierzu bereits Beschluss der 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am
- Main vom 18.11.2004, Az.: 9 G 3804/04 (1)). 35 Soweit die Antragstellerin Einwendungen gegen die
OLG Frankfurt - 20 W 44/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.07.2004
- Inhalt
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- 2.780, 43 DM nebst Zinsen. Die ABC verwies auf mit Beschluss des AG Offenbach am Main vom 14.09.2001
- vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Zustellung der Antragsschrift an diesen erließ das Amtsgericht am
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 05.07.2004 Normen: § 87 InsO
- am 17.09.2001 bei Gericht eingegangenem und der ABC am 11.10.2001 zugestellt Antrag begehrten die
- der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens (Bl. 19-21 d. A.). Gegen den ihm am
OLG Frankfurt - 26 Sch 18/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.05.2006
- Inhalt
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- . 3; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., § 27 Rz. 29; OLG Frankfurt am Main, Beschluss
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.05.2006 Normen: § 767 ZPO
- Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte. Tenor Der zwischen den Parteien am 29.04 2005 ergangene
- ein um 15.000,-€/Monat gekürztes Gehalt an Herrn A. Mit Vertrag vom 06./07.09.2004 trat dieser
- Schiedsgericht bestehend aus Herrn B und Herrn C als Schiedsrichter und Herrn D als Obmann am 29.April 2005
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RJ 92/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.07.2002
- Inhalt
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- abweichenden Ergebnis geführt. Dagegen hat die Versicherte am 07. Februar 1997 beim Sozialgericht Frankfurt
- Landarbeiterin (Mai 1962 bis August 1967) tätig. Von September 1967 bis zum Eintritt von Arbeitsunfähigkeit am
- Prozessbevollmächtigten am 23. Mai 2000 zugestellte Urteil richtet sich die am 22. Juni 2000 eingelegte Berufung
- . September 1999. Der Kläger war der Ehegatte der im ... 1943 geborenen und am ... 2000 verstorbenen C. K
- und 12. Juli 2001). Im Termin am 18. September 2001 sind die Sachverständigen Prof. Dr. K. und Dr. B
VG Frankfurt (Main) - 1 K 1463/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.02.2009
- Inhalt
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- Formulierung „Bescheinigung gemäß § 14 Abs 6 EEG (...)“. Hinzu kommt im Übrigen, dass der schon am 27.6. aus
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 12.02.2009 Normen: § 16 EEG, § 32 VwVfG
- 26.6.2006 stellte die Klägerin einen entsprechenden Antrag, der am 27.6.2006 beim Bundesamt
- gewesen. Am 9.5.2006 seien alle Unterlagen mit Ausnahme des rechtzeitig in Auftrag gegebenen Gutachtens
- fertig gewesen und der Antrag selbst sei am 19.6.2006 vom Geschäftsführer unterzeichnet worden. Da der
BGH - I ZR 26/02
Bundesgerichtshof vom 24.06.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main MMR 1999, 613, 614 f.; OLG Frankfurt am Main GRUR 2000, 152, 153 f.; Köhler in Köhler
- kostenlosen Empfang von Pay- TV-Programmen: OLG Frankfurt am Main NJW 1996, 264 f.). Eine solche
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 26/02 Verkündet am: 24. Juni 2004 Walz
- Euro netto; ihr Gewinn belief sich im Jahr 2000 auf 497 Millionen DM. Die Beklagte produziert und
- nicht um gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen. bb) Im Interesse eines wirksamen
BAG - 4 AZR 197/09
Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2010
- Inhalt
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- des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Februar 2008 - 11 Ca 1663/07 - wie folgt abgeändert: Es
- “ stattfinden. Im Zeitpunkt der Vereinbarung des ERA- ETV am 6. Juli 2004 hatten die Tarifvertragsparteien
- Tarifverträgen vom 28. Mai 2002 und vom 17. Februar 2004 wurde eine Erhöhung des Tarifvolumens um
- “ erzielen kann, hängt gerade davon ab, ob man als Vergleichsmaßstab eine Schwelle von 100 oder 102,79
- -Mehrkosten von 2,79 % überbrückt“. Damit sind die im Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 28. Mai 2002
LAG Hessen - 8 Sa 1323/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 08.04.2009
- Inhalt
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- . Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom
- beantragt, 12 die Beklagte zu verpflichten, die Auszahlung seiner Betriebsrente an ihn mit Wirkung ab
- Altersversorgung durch eine Gruppen-Direktversicherung bei der … Lebensversicherungs AG.“ 25 An dieser
- … Lebensversicherungs AG zu entrichten oder mit dieser eine zusätzliche Lebensversicherung abzuschließen, um die
- ihm durch eine andere Leistungsform entsteht. 2Der im … geborene Kläger trat im September 1969 in
BGH - Das Urteil "Das beste Netz" taugt aus verschiedenen Gründen für die Aufnahme in jede Sammlung im "Grünen Recht"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.06.2019
- Inhalt
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- am 10. August 2015 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3/8 O 155/15) unter dem Gesichtspunkt der
- Unterlassungsverfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2015 (Az. 3/6 O 68/15
- Klägerin zuvor erfolglos bei dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3/6 O 70/15) auf
- ). Auf Antrag der Klägerin verbot das Oberlandesgericht Hamburg am 14. Dezember 2014 (Az. 5 W 87/15
- . Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 18 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter, mwN). Werbung im
VG Frankfurt (Main) - 3 G 3283/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 20.08.2003
- Inhalt
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- Sozialhilfe ab der Antragstellung bei Gericht am 09.07.2003 zusteht. 4Ob ein Leistungsanspruch gegeben
- (Tankbetrug im Wert von 10,-- €). Zuvor erfolgte am 16.01.2002 eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Die
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 3. Kammer Entscheidungsdatum: 20.08.2003 Normen: § 11 BSHG, § 76 BSHG
- , der bei richtigem - am Rechtsschutzziel orientierten - Verständnis seines Vorbringens ( § 122 i. V
- kontinuierlichen Einkommenserzielung ausgegangen werden könnte. Nimmt man die hier besonders ins Auge zu
OLG Köln - 1 U 96/98
Oberlandesgericht Köln vom 18.02.1999
- Inhalt
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- den Kläger am 18. Mai 1989 zum Preise von 51 Million DM zustandegekommen war, und an der neben den
- Sache ist es der Beklagten auf Grund der am 23./24. Mai 1989 getroffenen Vereinbarung verwehrt, die
- Beklagte muss sich danach an dem objektiv Erklärten, also an der Vereinbarung vom 23./24. Mai 1989 im
- Frankfurt hat ein schützenswertes Interesse des Klägers an der Feststellung bejaht, ob der dortigen
- 4.012.260,13 DM noch im inländischen Konkursverfahren 71 N 641/85 AG Köln geltend zu machen. Denn sie
OLG Brandenburg - 12 U 198/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 27.08.2009
- Inhalt
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- dem Az. 12 U 112/02, Landgericht Frankfurt (Oder) habe die Insolvenzschuldnerin unstreitig nicht an
- seiner Prozessbevollmächtigten am 25.09.2009 zugestellte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder
- . Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 13 O 155/03, wird
- Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.05.2002, AZ. 18 O 275/02). Mit Klageschrift vom 17.4.2003 hat sie Klage
- als damalige Beklagte mit am 27.06.2003 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz Einspruch eingelegt. Im
VerfGH Berlin - VerfGH 138/01
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 29.10.1997
- Inhalt
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- Staatsangehöriger, reiste erstmals im Jahr 1994 in das Bundesgebiet ein, heiratete am 31. März 1995
- werde, um Frauen zu quälen. Dem gehe man mit der Neuregelung zu Leibe, indem man den Frauen ein Stück
- eine deutsche Staatsangehörige und erhielt daraufhin vom Beteiligten zu 1. am 15. August 1995 eine
- Erkenntnissen bei der Ehe von Anfang an um eine Scheinehe gehandelt habe. Hiergegen legte der
- den Antrag zurück. Hinsichtlich des Hauptantrages fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da der gegen