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LSG Berlin-Brandenburg - L 22 U 17/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2003
Inhalt
  • Unfallhergang vermerkt: „Mit linkem Bein weggerutscht und auf das rechte Bein gefallen, auf einer Treppe“. Im
  • Krankenhauses C aufgenommen worden ist, die richtige sei, also „links weggerutscht und mit rechts
  • rechten Tibia im distalen Drittel“ mit Unterschenkelfraktur rechts oder eine sonstige körperliche
  • eingetreten sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der
  • Schädigung auf einen Unfall als wesentliche (Mit-) Ursache zurückführen ist. 57 Nach der im

(XXXX) Münz2EuroBek 2006-11

Inhalt
  • ;nzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt. Die Münze wird ab
  • ;gt 30 Millionen Stück. Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmü
  • -Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter
  • Prägung unverändert die Inschrift: "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT". Die nationale Seite
  • das Schloss umgebende Parkanlage, der Burggarten, angedeutet. Der Gebäudekomplex ist in seiner

§ 17 AWG 2013

Strafvorschriften
Inhalt
  • .(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
  • ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.(6) In den Fällen des Absatzes
  • gleich.(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für
  • Taten, die im Ausland begangen werden, wenn der Täter Deutscher ist.
  • (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer

§ 17 EigZulG

Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Inhalt
  • ätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu
  • unwiderruflich den Genossenschaftsmitgliedern, die Förderung erhalten, das vererbliche Recht auf Erwerb
  • . Bemessungsgrundlage ist die geleistete Einlage. Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 3 vom Hundert
  • ;ftsanteilen in Höhe von mindestens 5 000 Euro an einer nach dem 1. Januar 1995 in das
  • Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Anspruch nehmen, wenn er sp

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Ta 283/09

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.12.2009
Inhalt
  • 20.11.2009 - 2 Ca 824/09 - (s. dazu Bl. 64 d.A. - unten rechts -; Leseschrift dazu in Bl. 71 f. d.A
  • werden auf 155,00 EUR monatlich festgesetzt. II. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde
  • zurückgewiesen. III. Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist nicht zu erheben. IV. Die
  • Arbeitsgericht auf Bl. 54 d.A. nicht mit einem Eingangsstempel versehen worden ist, - dort aber per Telefax
  • Streitstandes wird auf den weiteren Akteninhalt Bezug genommen. II. 1. Nach dem Akteninhalt ist

OLG Dresden - 8 W 1535/05

Oberlandesgericht Dresden vom 02.01.2006
Inhalt
  • ist im Allgemeinen mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürfte Partei ihre Rechte nicht in
  • sofortigen Beschwerde der Beklagten nicht abgeholfen. II. Das Rechtsmittel ist zulässig, hat aber im
  • er nicht mit der Hauptsache befasst ist, an, darüber nachzudenken, ob nicht eine Lösung in der Weise
  • Streitantrag hinsichtlich des Restes in die Offensive zu gehen, mutwillig im Sinne von § 114 ZPO
  • vermeiden, lediglich einen Teil der im Mahnbescheid titulierten Gesamtforderungen in das streitige

OLG Celle - 14 W 10/00

Oberlandesgericht Celle vom 06.04.2000
Inhalt
  • Brandenburg, BauR 1996, 584; OLG München, BauR 1998, 1279) mit Recht von der Zulässigkeit und
  • : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 494 A Leitsatz: Nach Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
  • Antragstellerin war im vorliegenden Fall zulässig und erforderlich, nachdem diese mit Schriftsatz vom 18
  • Antragsgegner vom 12. August 1998 belegt ist deren in der Beschwerdebegründung enthaltene Vortrag
  • . Volltext: Oberlandesgericht Celle Beschluss Beschluss ist gem. Anlage berichtigt. 14 W 10/00 11 OH 13

HessVGH - 11 TG 164/94

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.03.1994
Inhalt
  • . Denn das Verwaltungsgericht hat den Aussetzungsantrag zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf
  • Postdienst) Gründe 1Die Antragsgegnerin wird im Beschwerdeverfahren wie in erster Instanz durch den
  • Oberpostdirektionen. Für Hessen ist danach ab 1. Januar 1993 im Bereich POSTDIENST davon auszugehen
  • . Eine Kopie dieses Urteils ist dem Antragsteller im Laufe des Beschwerdeverfahrens übersandt worden
  • Frage, ob die Wirksamkeit einer in einem Gerichtsverfahren bewirkten Zustellung von dem jeweils mit

Ralf Hansen

Rechtsanwaltsbüro Hansen
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  • Medienrecht, Internetrecht, Presserecht, E-Commerce, M- Commerce, Domainrecht, IT-Recht

Bitte lächeln!

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.07.2018
Inhalt
  • Jahren massiv geändert, sondern auch das Recht. Am 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in
  • Kraft. Richtete sich die Veröffentlichg von (TV-)Bildern im alten Recht nach dem Kunsturhebergesetz
  • , den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und
  • das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der
  • Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Ab Juli 2018 ist

LAG Düsseldorf - 12 Sa 1750/03

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.02.2004
Inhalt
  • er im Recht sei. 22Der Kläger ist nicht auf die Möglichkeit der Konkurrentenklage zu verweisen (vgl
  • sind oder weil eine Stelle in der Sekundarstufe II mit der entsprechenden Fächerkombination mangels
  • Lehrkräften vielfach alsbald an einem Laufbahnwechsel in eine Schulform der Sekundarstufe II gelegen. Im
  • - im Jahr 1988 erworbene - Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe II in der Fächerkombination Chemie
  • festgelegt ist, auf die unmittelbare Erfüllung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG und damit auf die

BPatG - 33 W (pat) 88/00

Bundespatentgericht vom 22.05.2001
Inhalt
  • genommen. II. Die Beschwerde ist begründet. Der Senat hält die angemeldete Marke "pyroplast" im
  • Bezeichnung als beschreibende Angabe im Zusammenhang mit den nunmehr noch beanspruchten Waren ist
  • . Ebensowenig liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, daß im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren in
  • durch Beschluß vom 18. August 1998 mit der Begründung zurückgewiesen, daß es der Marke im Hinblick
  • "Fieber" übersetzt wird und in der Chemie "ein vieldeutiger Fremdwortteil" ist (so Römpp, Lexikon Chemie

OLG Saarbrücken - 4 U 200/10

Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.02.2011
Inhalt
  • dem Energieumsatz als auch mit den angegebenen Abmessungen des Fußgängers in Einklang zu bringen ist
  • .- Straße aus Richtung des Beklagten zu 1) gesehen von rechts nach links. Er stieß hierbei mit dem vom
  • : Wenn sich eine deutlich höhere Kollisionsgeschwindigkeit und damit erst recht eine noch höhere
  • Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften geltenden Recht, da der
  • , mit einer Toleranz von +/-10 km/h bei etwa 50km/h liege. Dem ist der Sachverständige H

OLG Hamm - 9 O 320/98

Oberlandesgericht Hamm vom 07.03.2002
Inhalt
  • Rechtsprechung des BGH zur Rechts- und Parateifähgikeit der Außen-GbR (BGH z.B. in NJW 2000, 635 ff
  • Recht beanstandet der Beklagte die gebührenrechtliche Behandlung der Kläger zu 2) - 9) bzw. 2) - 10) als
  • vertrat, zumal er sich dem Vorwurf eines gesellschaftswidrigen Verhaltens in Zusammen-hang mit der
  • 5.172,01 DM entsprechend 2.644,41 EUR. 47Im Verhältnis zwischen dem ausschließlich in II. Instanz
  • Kosten des Klägers zu 10): 48Kosten der Kläger zu 1) - 10) in II. Instanz: 4.714,32 DM 49Hiervon macht

AG Düsseldorf - 52 C 4595/09

Amtsgericht Düsseldorf vom 02.03.2010
Inhalt
  • Düsseldorf 02.03.2010 durch für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits
  • zugelassen. Streitwert: 179,68 € Tatbestand: 12Der Kläger klagt aus abgetretenem Recht der als Zeugin
  • . 12Dem Kläger steht aus abgetretenem Recht der an dem Verkehrsunfall vom 28.8.2008 geschädigten Frau G
  • Geschädigte, auf dessen Erkenntnismöglichkeiten abzustellen ist, geht in der Regel und ohne weiteren
  • trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die