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SozG Oldenburg - S 47 AS 550/10 ER

Sozialgericht Oldenburg vom 25.03.2010
Inhalt
  • entnehmen sind. Zudem ist sie gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit §§ 9, 11, 12 SGB II
  • § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist nur
  • Antragsteller ist im tenorierten Umfange begründet. Die Beigeladene ist in diesem Umfang vorläufig
  • ). Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist, dass ein geltend gemachtes Recht
  • II, vergleiche § 37 S. 1 SGB I. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinne des Gesetzes ist

OLG Düsseldorf - I-3 Wx 298/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.12.2004
Inhalt
  • . 2627Dass die Fassade des Hauses instandsetzungsbedürftig ist, steht nicht in Frage. Soweit mit den in
  • Fassadenbegrünung ist für den Beschwerdeführer mit einem Nachteil im Rechtssinne verbunden. Denn für die
  • angefochtene Beschluss der Kammer wird - unter Zurückweisung des Rechts-mittels im Übrigen - teilweise
  • und 6 vom 7. März 2002 zu Recht zurückgewiesen. 19Die unter TOP 5 beschlossene Maßnahme habe wirksam
  • unzulässig erachte und die gestellten Anforderungen in Einklang mit dem angegriffenen Beschluss immer noch

HessVGH - 3 A 880/08.Z

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.06.2008
Inhalt
  • der Gerichtsakte - GA -) zu Recht abgewiesen. Das Abrissgebot für den etwa 700 cbm großen Anbau
  • oberhalb der Kellerdecke auf dem Grundstück ...Straße 34 in J., Gemarkung L., Flur 8, Flurstück 63/1 ist
  • Regelungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen gesetzlich zu. Nach der genannten Vorschrift bleiben im
  • Beklagte hat im Schriftsatz seines Rechtsamts vom 26. Mai 2008 plausibel und in sich
  • im angefochtenen Urteil ausgegangen ist. Mithin sind die Kläger gegen die Gefahr ungerechtfertigter

OLG Köln - 5 U 113/08

Oberlandesgericht Köln vom 04.05.2009
Inhalt
  • und ein Zusammenhang mit dem Hämatom nicht ausgeschlossen ist, erscheint es im Rahmen einer
  • , die Nierenzyste rechts eine eher untergeordnete Rolle spielen mit der Folge, dass eine prozentuale
  • rechts angegeben, wobei es als angemessen erscheint, den Rechnungsbetrag im Rahmen einer Schätzung zu
  • § 540 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. 3 II. 4Die Berufung der Beklagten ist
  • zulässig, aber unbegründet. 56Der Klägerin steht gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht ein An

BFH - VII B 259/09

Bundesfinanzhof vom 07.07.2003
Inhalt
  • . 51. Es ist aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht ersichtlich, dass sich das FG auf das im
  • Südmesopotamien gebildet habe, verkennt sie, dass die richterliche Beweiswürdigung dem materiellen Recht
  • zu ziehen versucht, wendet sie sich gegen die --wie bereits ausgeführt-- dem materiellen Recht
  • Sachverständigengutachtens nicht hätten infrage stellen können, und hat sich in den Urteilsgründen mit
  • der dem FG obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist auch nicht in dem Umstand

BGH - KZR 20/02

Bundesgerichtshof vom 06.06.2002
Inhalt
  • haben, hat das Landgericht insoweit zu Recht die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts
  • Werbebeitrag hinausgehen, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Die Beklagte ist
  • Franchisevertrages vom 24. November 1999 und vom 11. Januar 2000 entstanden ist. Im weitergehenden Umfang der
  • eine Kette von Optik-Einzelhandelsgeschäften mit - im Jahre 1999 - rund 150 eigenen Filialbetrieben

§ 2 WeinASachV

Sitzungen des Sachverständigenausschusses
Inhalt
  • . Jedes Mitglied oder Ersatzmitglied, das jeweils an der Sitzung teilgenommen hat, hat das Recht, den
  • Vertreterin der Bundesanstalt lädt bei Bedarf zu den Sitzungen ein. Er oder sie hat
  • sicherzustellen, dass sich der Sachverständigenausschuss innerhalb eines Monats nach Eingang mit den
  • Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten im
  • Informationen den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Sitzung übersandt. Im

Eingangsformel GrÄndStVtr BB/MV

Inhalt
  • der Vereinbarung vom 18. September 1990 vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885) fortgeltendes Recht ist, folgenden Staatsvertrag:
  • Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) in Verbindung mit
  • Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und Abs. 3
  • des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22
  • Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt II des Einigungsvertrages und Artikel 1 des Gesetzes

LSG Niedersachsen-Bremen - 9 SB 77/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 06.03.2002
Inhalt
  • das SG zu Recht den Gesamt-GdB mit 40 eingeschätzt hat. Insoweit ist zunächst unerheblich, dass das
  • hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind in der Gestalt
  • mit Bescheid vom 24. September 1998 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 1. Dezember 1999 in
  • SGB IX zugrunde zu legen sind, Art. 68 Abs. 1 SGB IX. Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
  • . Insoweit weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass bei der Bildung des Gesamt-GdB gemäß RandNr. 19 Abs

Selbstmanagement Methoden

Harold Treysse vom 24.11.2019
Inhalt
  • Seiten in die linke Hand und die mit den schlechten Seiten in die rechte Hand. Die Zettel in der
  • finden. Man hätte diese Methode auch Rechts-Links-Methode nennen können, also die Zettel mit den guten
  • des sogenannten „Zeitmanagement“ vorgenommene Einteilung nach <ul> A-Aufgaben = sehr
  • „fremdgesteuert“ tätig sind. Gemeint ist mit ALPEN Aufgaben, Termine etc. notieren, Länge der zur
  • . Entsprechend sollte Ihre Zielsetzung sein. Diese Methode ist eng verwandt mit der Magie-Methode

BGH - OF BLw 7/13

Bundesgerichtshof vom 25.04.2014
Inhalt
  • ist nicht geeignet, die dortigen Erwägungen in Frage zu stellen. 12b) Auch im Übrigen hält die
  • Argumentation ist in zweierlei Hinsicht verfehlt. Zum einen hat der Senat im Hinblick auf die
  • sichergestellt. Notwendig ist vielmehr, wovon das Beschwerdegericht zu Recht ausgeht, eine rechtliche
  • prognostiziert werden. Letzteres reicht jedoch, wie ausgeführt, nicht aus. 18(3) Im Übrigen verkennt die
  • genannt) genutzt. In Abschnitt II der Verträge ver- pflichtete sich die Antragstellerin, die Flächen

OLG Hamm - 27 U 102/99

Oberlandesgericht Hamm vom 14.03.2000
Inhalt
  • ., § 1034 Rdn. 8 m.w.N.) und weil nach neuem Recht gemäß § 1033 ZPO die staatliche Zuständigkeit im
  • auszuschließen. 40Erst recht ist bei summarischer Prüfung eine brauchbare Klärung unmöglich, ob die
  • Laufzeit bis zum 31.03.2012 sah ein Recht zur fristlosen Kündigung durch die Lizenzgeberin für den Fall
  • zugeleiteter Vertragsentwurf sah ein Recht der Lizenzgeberin zur Vergabe von Unterlizenzen für Waren der
  • der Lizenzgeberin inhaltlich mangelhaft, weil der Antragsgegnerin kein Recht verbleibe, auf die

LSG Rheinland-Pfalz - L 1 SO 95/09 B L

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 12.02.2010
Inhalt
  • grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Wäre eine Klage in der
  • im Januar 2006 in das Bundesgebiet ein und ist als Studentin an der Universität in M immatrikuliert
  • § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erteilen wäre. Dabei ist in Übereinstimmung mit der
  • könnte" (BT-Drucks. 15/1516, S. 11). Der Passus "ohne Beschränkung" ist im weiteren
  • erlaubt ist (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 8 Rn. 58). Mithin ist die Antragstellerin zu 1

OLG Stuttgart - 8 W 329/02

Oberlandesgericht Stuttgart vom 09.09.2002
Inhalt
  • erstattungsfähig. 6 Die Beklagte ist dem Rechtsmittel entgegengetreten. II. 7 1. Das Rechtsmittel der im
  • ), nach der eine BGB-Außengesellschaft grundsätzlich als rechts- und prozessfähig anzuerkennen ist
  • eigenen Namen aufgetretenen Bevollmächtigten der Kläger ist unzulässig. 8 Diese sind durch die im
  • Beratungsverschuldens entgegen setzen können, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden. 10 2. Im
  • einer zwischen ihnen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der beklagten Gemeinde begründeten

OLG Celle - 7 U 189/00

Oberlandesgericht Celle vom 19.09.2001
Inhalt
  • Auswahlkriterien erfüllt. 2. Das Recht des nicht befreiten Vorerben, in den Grenzen des § 2113 BGB auch über
  • Erbvertrag – UR-Nr. #######/97 des Notars ####### in ####### – wirksam ist. Im Übrigen wird die Klage
  • eingetragenen Grundbesitzes bestimmt und ihr in zulässiger Weise das Recht zugebilligt worden, unter
  • mit der Beklagten erörtert worden ist. In diesem Schreiben wird ´namens von Frau ####### erklärt
  • das ihm zugewandte ehemals landwirtschaftliche Sondervermögen zu verfügen, umfasst auch das Recht