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§ 85 BBauG
Enteignungszweck
- Inhalt
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- Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, 5.Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen
- geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb
- im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken
- .Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen, 4.durch Enteignung entzogene
- , wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Abs. 1 oder 2 nicht erfüllt, 6.im
OLG Celle - 1 Ws 37/10
Oberlandesgericht Celle vom 09.02.2010
- Inhalt
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- oder der Gefangene hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen. 2 In dringenden Fällen
- Zweckmäßigkeitsaspekte zu stützen. im Übrigen ist ein solches Verständnis mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG
- ´Untersuchungshaftvollzug´. c) Das Recht des Untersuchungshaftvollzuges ist mithin so zu definieren, wie es
- oder Beschränkungen im Zusammenhang mit Telekommunikation. IV. Einer Vorlage an das
- des Rechts des Untersuchungshaftvollzuges in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG jedoch eindeutig für eine
LSG Bayern - L 16 LW 2/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.09.2007
- Inhalt
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- betont werden, dass im Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung mehr als in anderen Systemen
- das BSG weiterhin Besonderheiten im Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung sieht, die es
- Gestaltungsrecht einzuräumen ist. Im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht der Ehefrau nach § 1 Abs. 3 ALG
- -Deckenplatteneinbruch. 5. Kniegelenksendoprothese rechts 2003. 6. Aortenklappeninsuffizienz I-II. 7. Zustand
- früheren Rechts (GAL - Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte) und wurde vom Gesetzgeber in das
BGH - I ZB 36/04
Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
- Inhalt
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- Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass der angegriffenen Marke, die aus der Form der Ware
- ). 213. Der Eintragung der Marke stehen jedoch - wie das Bundespatentgericht zu Recht in einer
- eines Fahrzeugs, zumal wenn sie sich - wie im Streitfall - in einer geläufigen Abwandlung bereits
- jedoch, wie die Rechtsbeschwerde zu Recht beanstandet, nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. 13a
- erforderlich ist oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Damit schließt es das Gesetz im
Maklervertrag – doch kein Widerrufsrecht für Verbraucher?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Courtage ist vom Käufer zu zahlen“ – ist das Exposé eindeutig: Die Courtage in Höhe von 6,25% ist im
- Mischkalkulation ab, in die auch derjenige Aufwand mit einzurechnen ist, aufgrund dessen am Ende kein
- , möchte aber keine Provision bezahlen. Kein Widerruf des Maklervertrags nach altem Recht! Die
- der Kunde durch den Besichtigungstermin konkludent angenommen habe. Meine Meinung: Das ist in diesem
- das alte, vor dem 13.6.2014 geltende Recht; inzwischen sind auch Maklerverträge durch die Umsetzung
OLG Brandenburg - 4 U 34/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2005
- Inhalt
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- . 1 ZPO erledigt. 13 2. Die weitergehende Klage ist mit dem in der Berufungsbegründung neu
- „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“) ist im Sinne des § 533 Nr. 1 ZPO sachdienlich und zudem mit
- geworden ist oder ob seine - bestrittenen - Äußerungen nicht im Zusammenhang mit der zweiten Vereinbarung
- Beklagte auch zu Recht darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den Nachweis der Leistungshandlung das
- erfolgt ist. 35 Im übrigen ist der Senat - entgegen der von dem Beklagten in dem Schriftsatz vom
§ 32 AVBFernwärmeV
Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung
- Inhalt
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- Inhaber ähnlicher Rechte ist.(5) Tritt anstelle des bisherigen Fernwä
- ;rmeversorgungsunternehmens ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und
- stillschweigend vereinbart.(2) Ist der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume Vertragspartner, so
- mit zweimonatiger Frist kündigen.(3) Tritt anstelle des bisherigen Kunden ein anderer Kunde in
- kündigen.(4) Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4580/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2001
- Inhalt
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- Anspruchs ist insgesamt neues Recht maßgebend. Denn nach der hier für die Anwendung des bisherigen Rechts
- Änderung der Eintragung der Nationalität in ihrem Inlandspass in "Deutsche" nach dem Recht ihres
- dem deutschen Volkstum zugehörten. Ist hingegen nach dem Recht des Herkunftsstaates für die Zurechnung
- . August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133, mit weiteren Nachweisen. 43Das ist in der Regel nur dann
- 1937 in A. im Gebiet Shitomir in der Ukraine geborene deutsche Volkszugehörige R. M. . Die Großmutter
HessVGH - 6 TZ 4017/97
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.03.1998
- Inhalt
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- Unrichtigkeiten, im Ergebnis ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz jedoch zu Recht abgelehnt
- Verletzung des geltenden Rechts durch die Entscheidungsgründe zurückzuweisen ist, wenn sich die Entscheidung
- ." Zur Auslegung des § 22 AuslG existieren nämlich keine irgendwie in Rechts- oder
- ) Gründe 1Der Antrag ist zulässig (§ 146 Abs. 5 VwGO), aber nicht begründet; denn mit ihm ist ein
- Entscheidung (vgl. dazu Schenke, JZ 1996, 1155 (1162) m. Nachw. d. Rspr. u. der davon abw. Lit. in Fußn
BPatG - 24 W (pat) 96/01
Bundespatentgericht vom 29.10.2002
- Inhalt
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- auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig. In der Sache hat sie teilweise
- pflegen oder zu versorgen (vgl BGH, aaO "Test it."). Auch in diesem rein sachlichen Verständnis fehlt
- von Programmen für die Datenverarbeitung" zurückgewiesen worden ist. 2. Im übrigen wird die
- Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Die Marke care in time ist für Waren und Dienstleistungen
- sich rechtzeitig" übersetzt werden. "Rechtzeitige Vorsorge" wäre im Englischen mit "punctuell
BVerwG - 9 B 66.11
Bundesverwaltungsgericht vom 07.09.2011
- Inhalt
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- unten). Einer Befassung mit den genannten Fragen in einem Revisionsverfahren steht im Übrigen
- Verwaltungsgerichts noch die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt, sondern ist von der im
- Betroffene es im vorinstanzlichen Verfahren selbst in der Hand hatte, den nunmehr behaupteten
- 29. April 2011 zu weiteren Einwänden gegen die Beitragserhebung, ist im angefochtenen Beschluss
- entgegen, dass sie nicht revisibles Recht betreffen, weil sich die Rechtmäßigkeit des angefochtenen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 RI 384/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 01.09.2003
- Inhalt
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- eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass dem Kläger Rente wegen
- Befundberichte und der von dem Kläger vorgelegten ärztlichen Atteste. Das SG ist zu Recht davon ausgegangen
- war in der Zeit von 1955 bis 1960 als Schiffsbauhelfer und im Anschluss daran bis 1974 in einer
- 1997 war er als Taxifahrer beschäftigt. Seither ist er arbeitslos. Im Februar 1999 beantragte der
- einseitige Körperhaltungen und ohne Lärmeinwirkun-gen zu verrichten. Der im Widerspruchsverfahren mit der
LG Köln - 83 O 4/04
Landgericht Köln vom 15.04.2004
- Inhalt
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- Zahlungsverpflichtung der Beklagten bereits im Dezember 2002 in Höhe von 17.700,-- EUR ( 70 % von 26.000
- Recht auf eine Leistungsfreiheit wegen - schuldhafter ( zumindest fahrlässiger - s. Schreiben der
- . Vielmehr reicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers aus, dass die Obliegenheitsverletzungen
- . Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
- Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits
Fairnessparagraph im Urheberrecht – keine Vergütung für Erbin eines VW-Mitarbeiters
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 02.07.2019
- Inhalt
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- -anspruch-recht-pflicht-haftung.html
- solchen Fallgestaltungen greifen, wenn die Rechte zur Benutzung des urheberrechtlich geschützten
- -Käfers, er somit Schöpfer eines Werkes, welches sich noch heute in den Beetle-Modellen
- schon die angebliche Miturheberschaft des Erblassers in Frage. Die Konstruktion des Käfer-Modells
- von einem geschützten Werk ihres Vaters aus und stützte den verlangten Anspruch auf eine
BGH - VII ZR 13/07
Bundesgerichtshof vom 25.10.2007
- Inhalt
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- Höhe von 8.671.444,38 € nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung
- angeordnet hat, ist davon auszugehen, dass es das entscheidungserhebliche Vorbringen der Klägerin nicht in
- Vorbringen ist ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus
- Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren zu verstehen. Dieses Recht steht den
- vorgelegte Privatgutachten Z. Anlass gegeben, der Frage weiter nachzugehen. In jenem ist ausgeführt, aus