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§ 85 BBauG

Enteignungszweck
Inhalt
  • Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, 5.Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen
  • geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb
  • im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken
  • .Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen, 4.durch Enteignung entzogene
  • , wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Abs. 1 oder 2 nicht erfüllt, 6.im

OLG Celle - 1 Ws 37/10

Oberlandesgericht Celle vom 09.02.2010
Inhalt
  • oder der Gefangene hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen. 2 In dringenden Fällen
  • Zweckmäßigkeitsaspekte zu stützen. im Übrigen ist ein solches Verständnis mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG
  • ´Untersuchungshaftvollzug´. c) Das Recht des Untersuchungshaftvollzuges ist mithin so zu definieren, wie es
  • oder Beschränkungen im Zusammenhang mit Telekommunikation. IV. Einer Vorlage an das
  • des Rechts des Untersuchungshaftvollzuges in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG jedoch eindeutig für eine

LSG Bayern - L 16 LW 2/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.09.2007
Inhalt
  • betont werden, dass im Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung mehr als in anderen Systemen
  • das BSG weiterhin Besonderheiten im Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung sieht, die es
  • Gestaltungsrecht einzuräumen ist. Im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht der Ehefrau nach § 1 Abs. 3 ALG
  • -Deckenplatteneinbruch. 5. Kniegelenksendoprothese rechts 2003. 6. Aortenklappeninsuffizienz I-II. 7. Zustand
  • früheren Rechts (GAL - Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte) und wurde vom Gesetzgeber in das

BGH - I ZB 36/04

Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
Inhalt
  • Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass der angegriffenen Marke, die aus der Form der Ware
  • ). 213. Der Eintragung der Marke stehen jedoch - wie das Bundespatentgericht zu Recht in einer
  • eines Fahrzeugs, zumal wenn sie sich - wie im Streitfall - in einer geläufigen Abwandlung bereits
  • jedoch, wie die Rechtsbeschwerde zu Recht beanstandet, nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. 13a
  • erforderlich ist oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Damit schließt es das Gesetz im

Maklervertrag – doch kein Widerrufsrecht für Verbraucher?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 06.03.2015
Inhalt
  • Courtage ist vom Käufer zu zahlen“ – ist das Exposé eindeutig: Die Courtage in Höhe von 6,25% ist im
  • Mischkalkulation ab, in die auch derjenige Aufwand mit einzurechnen ist, aufgrund dessen am Ende kein
  • , möchte aber keine Provision bezahlen. Kein Widerruf des Maklervertrags nach altem Recht! Die
  • der Kunde durch den Besichtigungstermin konkludent angenommen habe. Meine Meinung: Das ist in diesem
  • das alte, vor dem 13.6.2014 geltende Recht; inzwischen sind auch Maklerverträge durch die Umsetzung

OLG Brandenburg - 4 U 34/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2005
Inhalt
  • . 1 ZPO erledigt. 13 2. Die weitergehende Klage ist mit dem in der Berufungsbegründung neu
  • „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“) ist im Sinne des § 533 Nr. 1 ZPO sachdienlich und zudem mit
  • geworden ist oder ob seine - bestrittenen - Äußerungen nicht im Zusammenhang mit der zweiten Vereinbarung
  • Beklagte auch zu Recht darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den Nachweis der Leistungshandlung das
  • erfolgt ist. 35 Im übrigen ist der Senat - entgegen der von dem Beklagten in dem Schriftsatz vom

§ 32 AVBFernwärmeV

Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung
Inhalt
  • Inhaber ähnlicher Rechte ist.(5) Tritt anstelle des bisherigen Fernwä
  • ;rmeversorgungsunternehmens ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und
  • stillschweigend vereinbart.(2) Ist der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume Vertragspartner, so
  • mit zweimonatiger Frist kündigen.(3) Tritt anstelle des bisherigen Kunden ein anderer Kunde in
  • kündigen.(4) Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4580/96

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2001
Inhalt
  • Anspruchs ist insgesamt neues Recht maßgebend. Denn nach der hier für die Anwendung des bisherigen Rechts
  • Änderung der Eintragung der Nationalität in ihrem Inlandspass in "Deutsche" nach dem Recht ihres
  • dem deutschen Volkstum zugehörten. Ist hingegen nach dem Recht des Herkunftsstaates für die Zurechnung
  • . August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133, mit weiteren Nachweisen. 43Das ist in der Regel nur dann
  • 1937 in A. im Gebiet Shitomir in der Ukraine geborene deutsche Volkszugehörige R. M. . Die Großmutter

HessVGH - 6 TZ 4017/97

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.03.1998
Inhalt
  • Unrichtigkeiten, im Ergebnis ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz jedoch zu Recht abgelehnt
  • Verletzung des geltenden Rechts durch die Entscheidungsgründe zurückzuweisen ist, wenn sich die Entscheidung
  • ." Zur Auslegung des § 22 AuslG existieren nämlich keine irgendwie in Rechts- oder
  • ) Gründe 1Der Antrag ist zulässig (§ 146 Abs. 5 VwGO), aber nicht begründet; denn mit ihm ist ein
  • Entscheidung (vgl. dazu Schenke, JZ 1996, 1155 (1162) m. Nachw. d. Rspr. u. der davon abw. Lit. in Fußn

BPatG - 24 W (pat) 96/01

Bundespatentgericht vom 29.10.2002
Inhalt
  • auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig. In der Sache hat sie teilweise
  • pflegen oder zu versorgen (vgl BGH, aaO "Test it."). Auch in diesem rein sachlichen Verständnis fehlt
  • von Programmen für die Datenverarbeitung" zurückgewiesen worden ist. 2. Im übrigen wird die
  • Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Die Marke care in time ist für Waren und Dienstleistungen
  • sich rechtzeitig" übersetzt werden. "Rechtzeitige Vorsorge" wäre im Englischen mit "punctuell

BVerwG - 9 B 66.11

Bundesverwaltungsgericht vom 07.09.2011
Inhalt
  • unten). Einer Befassung mit den genannten Fragen in einem Revisionsverfahren steht im Übrigen
  • Verwaltungsgerichts noch die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt, sondern ist von der im
  • Betroffene es im vorinstanzlichen Verfahren selbst in der Hand hatte, den nunmehr behaupteten
  • 29. April 2011 zu weiteren Einwänden gegen die Beitragserhebung, ist im angefochtenen Beschluss
  • entgegen, dass sie nicht revisibles Recht betreffen, weil sich die Rechtmäßigkeit des angefochtenen

LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 RI 384/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 01.09.2003
Inhalt
  • eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass dem Kläger Rente wegen
  • Befundberichte und der von dem Kläger vorgelegten ärztlichen Atteste. Das SG ist zu Recht davon ausgegangen
  • war in der Zeit von 1955 bis 1960 als Schiffsbauhelfer und im Anschluss daran bis 1974 in einer
  • 1997 war er als Taxifahrer beschäftigt. Seither ist er arbeitslos. Im Februar 1999 beantragte der
  • einseitige Körperhaltungen und ohne Lärmeinwirkun-gen zu verrichten. Der im Widerspruchsverfahren mit der

LG Köln - 83 O 4/04

Landgericht Köln vom 15.04.2004
Inhalt
  • Zahlungsverpflichtung der Beklagten bereits im Dezember 2002 in Höhe von 17.700,-- EUR ( 70 % von 26.000
  • Recht auf eine Leistungsfreiheit wegen - schuldhafter ( zumindest fahrlässiger - s. Schreiben der
  • . Vielmehr reicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers aus, dass die Obliegenheitsverletzungen
  • . Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
  • Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits

Fairnessparagraph im Urheberrecht – keine Vergütung für Erbin eines VW-Mitarbeiters

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 02.07.2019
Inhalt
  • -anspruch-recht-pflicht-haftung.html     
  • solchen Fallgestaltungen greifen, wenn die Rechte zur Benutzung des urheberrechtlich geschützten
  • -Käfers, er somit Schöpfer eines Werkes, welches sich noch heute in den Beetle-Modellen
  • schon die angebliche Miturheberschaft des Erblassers in Frage. Die Konstruktion des Käfer-Modells
  • von einem geschützten Werk ihres Vaters aus und stützte den verlangten Anspruch auf eine

BGH - VII ZR 13/07

Bundesgerichtshof vom 25.10.2007
Inhalt
  • Höhe von 8.671.444,38 € nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung
  • angeordnet hat, ist davon auszugehen, dass es das entscheidungserhebliche Vorbringen der Klägerin nicht in
  • Vorbringen ist ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus
  • Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren zu verstehen. Dieses Recht steht den
  • vorgelegte Privatgutachten Z. Anlass gegeben, der Frage weiter nachzugehen. In jenem ist ausgeführt, aus