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VG Gießen - 8 G 1769/04
Verwaltungsgericht Gießen vom 20.04.2004
- Inhalt
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- . 28 Abs. 2 S. 1 GG berufen. Vorbeugender Rechtsschutz mit dem Ziel, die Wahrnehmung ihrer Rechte als
- , dass die Frage, ob die Antragstellerin mit abstimmen darf, in diesem Bericht lediglich als ungeklärtes
- läge im Falle der Antragstellerin vor, kann auch nicht die in dem Presseausschnitt angegebene
- folgen, da dies nicht Inhalt der Äußerung ist. Im Übrigen ist es legitim, für eine vollzählige
- Handlungsweise geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten in besonders schwerwiegender Weise zu
LG Bonn - 6 T 109/07
Landgericht Bonn vom 25.06.2007
- Inhalt
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- , milderes Mittel Normen: ZVG §§ 25, 149 Abs. 2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- aus Gründen der Verhälntismäßigkeit stattdessen ein milderes Mittel im Sinne des § 25 ZVG in Betracht
- an die Beteiligte zu 2., die mit den Beteiligten zu 3. bis 5. Räume in dem Objekt bewohnt, forderte
- Wohnung aufgegeben. Zur Begründung hat es angeführt, ein Recht zum Wohnen ohne Nebenkosten bestehe
- durch Zahlung für März in Höhe von 150,- € reagieren können, weil sie den Schriftsatz erst mit dem
OLG Hamm - 6 U 173/01
Oberlandesgericht Hamm vom 16.05.2002
- Inhalt
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- , Narben im Gesicht und am rechten Arm. Die Radiustrümmerfraktur ist mit verbliebener Stufenbildung
- 537/97 Tenor: Auf die Berufungen der Parteien wird - unter Zurückweisung beider Rechts-mittel im
- fordert Schadensersatz aus Anlaß eines Verkehrsunfalles, der sich am 27.09.1996 in C2 ereignete. Mit
- ihrem Motorrad befuhr sie gegen 20.20 Uhr die H- Straße in westlicher Richtung. Herr N2 kam ihr mit
- PflVG lediglich im Umfange von 80 % ersetzen. Darüber hinaus ist der der Klägerin gemäß §§ 823, 847
OLG Brandenburg - 5 W 57/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 03.07.2006
- Inhalt
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- die Kläger im vorliegenden Verfahren Feststellungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass der
- gegeneinander aufzuheben. 91. Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass
- diesem Grund unzulässig, wenn mit ihr die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits gerade nicht in Frage
- Wirkung dieses Vergleiches. Für eine Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits ist mit einem solchen
- Klagebegehren, das mit dem Streitgegenstand des Vorprozesses nicht identisch ist, kein Raum, der
OLG Saarbrücken - 8 U 456/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 15.11.2007
- Inhalt
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- Rechtsstreits. Das Landgericht ist zu Recht und mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass der
- sie jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht und mit einer in allen Punkten zutreffenden
- Recht zur Übernahme des Rechtsstreits Gebrauch gemacht. Nach erfolgter Übernahme ist die ehemalige
- dem Übernahmebegehren des Beklagten A. sei dessen persönliches Recht aus dem in dem Vorprozess
- Verputzen der in Rede stehenden Giebelwand zu Recht für unbegründet erachtet. Das gilt unabhängig
LAG Baden-Württemberg - 4 TaBV 2/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 23.02.2005
- Inhalt
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- würden die dortigen Tarifnormen in ihren Anwendungsbereich die Rechte und Pflichten aus den mit
- zwei Umfirmierungen vor, und zwar im Einzelnen wie folgt: Die ehemalige D. S. GmbH mit Sitz in L. wurde
- die Rechte und Pflichten für die Arbeitnehmer der T. durch Rechtsnormen von mit ver.di
- die Rechte und Pflichten aus den mit der IGM geschlossenen tarifvertraglichen Regelungen fortbestehen
- Eingruppierung der im Betrieb L. beschäftigten Arbeitnehmer der Antragstellerin. 2 Die Antragstellerin ist die
AG Darmstadt - 304 C 181/08
Amtsgericht Darmstadt vom 12.02.2009
- Inhalt
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- Seite rechts von der Neckarstraße befindet sich auf gleicher Höhe ein in Fahrtrichtung des
- Fahrverkehrs verlaufender Radweg. Im weiteren Verlauf kollidierte der Kläger mit seinem Fahrrad mit dem den
- ... herausfahrenden Beklagten zu 1). Der weitere Unfallher-gang ist zwischen den Parteien streitig. Wie sich der mit
- Silberbandes in Höhe von 80,00 Euro, wegen unfallbedingter Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in
- Neckarstraße gefahren ist und bei seinem verbotenen Tun auch nicht etwa in Schrittgeschwindigkeit
OLG Celle - 6 W 9/03
Oberlandesgericht Celle vom 11.02.2003
- Inhalt
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- . Aufl., § 2269 Rdnr. 6). Zwingend ist das indessen nicht. Eine solche Klausel behält vielmehr auch mit
- , über den Nachlass des vorverstorbenen Ehegatten – und erst recht über sein eigenes Vermögen – durch
- entsprechender Anwendung von § 2287 BGB erst in dem Zeitpunkt, in dem ihm die Erbschaft angefallen ist, und
- sie hieraus keine Rechte, nach dem Tod des Erstversterbenden von dem noch lebenden Ehegatten oder
- Sachgebiet eingetragen Normen: BGB § 2269 Leitsatz: 1. Eine Sanktionsklausel in einem
OLG Köln - 9 U 179/09
Oberlandesgericht Köln vom 16.02.2010
- Inhalt
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- Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen. 3I. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Feststellung der
- Tätigkeiten, unter anderem dem Halten von Hunden. Das ist vorliegend der Fall. 8Durch die Bestimmung im
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
- für Einpersonenhaushalte (BPPHEP Basis) nicht zu. 41. Der Hauptantrag ist nicht begründet, weil der
- Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf Feststellung klagen kann
BPatG - 27 W (pat) 102/07
Bundespatentgericht vom 26.04.2007
- Inhalt
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- Terminsbestimmung mit Schriftsatz vom 27. November 2007 zurückgenommen. II. A. Die zulässige Beschwerde hat in
- der Sache keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der
- Widersprechende nicht in Abrede gestellt hat - für Hunde ausgesprochen häufig ist und Spieltiere
- handelt. Dass in „Lympy“ das erste y als ű und das zweite als i gesprochen wird, ist nicht in einem Maß
- werden vielmehr im Allgemeinen in Spezialgeschäften oder Spezialabteilungen großer Kaufhäuser erworben
VG Mainz - 2 L 8/08.MZ
Verwaltungsgericht Mainz vom 23.01.2008
- Inhalt
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- Personalvertretung ist, ist z.B. im Rahmen einer Wahl in seiner personalverfassungsrechtlichen
- abschließend, wem welche Rechte im Verhältnis zur Personalvertretung oder einzelner Mitglieder zustehen
- . 2. Einem einzelnen Beschäftigten, der nicht Miglied der Personalvertretung ist, stehen nur Rechte
- nach § 28 BPersVG keinerlei Rechte. Im Übrigen bestehen Rechte nur innerhalb der Personalvertretung
- ist im vorliegenden Fall das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren eröffnet. Die Kammer
BGH - V ZB 140/08
Bundesgerichtshof vom 29.01.2009
- Inhalt
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- nach § 1171 BGB mit seinem Recht auszuschließen, nicht aus den in den aufgehobenen Beschlüssen
- oder unbekannt ist, bestimmt sich nach dem Charakter des Rechts und der Eintragung im Grundbuch. Wie
- Briefhypothek nach Maßgabe von § 1171 BGB mit seinem Recht auszuschließen. Er hat sich dazu förmlich
- Grundbuch über das Recht verfügt worden ist". Damit hat er solche Verfügungen nicht ausschließen
- Grundbuchs geführt. IV. 30Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Im Verfahren über eine
OLG Hamm - 15 Wx 198/08
Oberlandesgericht Hamm vom 04.12.2008
- Inhalt
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- § 1004 BGB ist gerade kein Anspruch aus eingetragenem Recht im Sinne des § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB, der
- ausgegangen. 45In der Sache ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass sich ein Anspruch des
- hätten. Allerdings ist der Gegenstandswert für diese Anträge im Verhältnis zu den Anträgen, mit denen der
- Treppenhaus im ersten Stock des Hauses Fortkamp 13 a in C befindliche Garderobe zu entfernen, wird
- Sondereigentum begründet worden ist. Die Beteiligten zu 2) sind Eigentümer der 3 im ersten Obergeschoss
§ 80 IRG
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
- Inhalt
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- Recht eine rechtswidrige Tat ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht oder bei sinngem
- dort eingetreten ist, oder wenn es sich um eine schwere Tat mit typisch grenzüberschreitendem
- äßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre, und
- Inland liegt in der Regel vor, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen im
- sind diese Entscheidung und ihre Gründe in die Abwägung mit einzubeziehen; Entsprechendes
KG Berlin - 7 U 114/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ausgeschlossen, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen wurden. Das ist hier ersichtlich
- ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen
- wäre. Welche Frist angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann erwartet werden, dass
- Beseitigung von Mängeln am Estrich in Höhe von 5.003,44 EUR, da ein solcher Anspruch verjährt ist. 41
- Gewährleistungsfrist ist nicht durch die Regelung in Ziff. 7 des Nachunternehmervertrags zwischen der G. B. GmbH (G