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LG Köln - 29 S 57/10
Landgericht Köln vom 07.10.2010
- Inhalt
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- Einzelabrechnung benannt ist. Denn die sich aus dem Wohnungseigentum gem. § 16 Abs. 2 WEG ergebenden Rechte und
- S-Straße 6-16, 22-2/T-Straße 7-9, 6-26 in 51429 Bergisch Gladbach. 6Die Klägerin ist
- Klage abgewiesen. In seinen Entscheidungsgründen führt es im Wesentlichen aus, dass die
- nicht ersichtlich. 14Die Klägerin ist der Ansicht, dass sich das Amtsgericht mit seiner
- . Entsprechendes gelte auch im Hinblick auf die Vorschusszahlungen. In beiden Teilzahlungen seien die jeweils
LSG Bayern - L 19 R 713/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.10.2005
- Inhalt
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- aber nicht immer mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Dr.S. hat in seinem überzeugenden
- nicht voll bzw. teilweise erwerbsgemindert im Sinne des ab 01.01.2001 geltenden Rechts
- Gutachtens beauftragt. Im Gutachten vom 19.10.2004 ist dieser zu dem Ergebnis gelangt, dass das psychische
- des ärztlichen Sachverständigen mit der der Vorgutachter. Vermieden werden sollen im Hinblick auf
- Beklagte haben zu Recht entschieden, dass die Klägerin weder erwerbs- noch berufsunfähig und auch
LSG Sachsen - L 2 U 166/10 B
Sächsisches Landessozialgericht vom 18.01.2011
- Inhalt
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- Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat das SG mit Beschluss vom 16.09.2010 die Beklagte verpflichtet
- schweren Lkw-Reifens im Rahmen der versicherten Tätigkeit ein einmaliges Zucken im rechten Arm mit
- Landessozialgericht eingegangen ist. Im Durchgangsarztbericht vom 04.08.2009 sei der Unfallhergang
- , die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Norm ist vorliegend anwendbar, da sich das
- Risikos ist. Deshalb erleidet der einen Unfall, der in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit freiwillig
BPatG - 30 W (pat) 30/06
Bundespatentgericht vom 23.07.2007
- Inhalt
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- heute bestehenden Rechte wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Art der unmittelbar in
- ) umfasse. Das im Antrag bezeichnete Gebiet gehe dagegen in ganz erheblichem Umfang über den Bereich hinaus
- Schrobenhausen mit ihren Eingemeindungen bezeichnet und die Bezeichnung „Schrobenhausener Land“ werde im
- . Der Antragsteller habe in der Spezifikation benachbarte Gemeinden mit übereinstimmenden
- Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Antragsteller ist als Zusammenschluss von Erzeugern
OLG Brandenburg - 5 U 86/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.04.2006
- Inhalt
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- : 5.553,52 €. Gründe I. 1Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten im Haus … Ring … in W
- eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden
- Grunde nach nicht gegeben, mit der Folge, dass die Klage durch das Landgericht zu Recht insgesamt
- Vorbringens die Verletzung materiellen Rechts. Ergänzend und in der Berufungsinstanz neu legt sie
- Vorbringens die angefochtene Entscheidung. II. 14 Die Berufung der Klägerin ist zulässig, sie wurde
Die Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins per E-Mail
martina heck vom 04.11.2015
- Inhalt
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- Einladung mittels E-Mail im Vereinsrecht. Dort ist ausgeführt: „…. Der betroffene Verein hat mit
- bestimmten schriftlichen Einladung. Im Gegensatz zum Recht der Aktiengesellschaft, der GmbH und der
- das Unterschriftserfordernis bezieht, reicht eine mündliche Übermittlung einer Erklärung in keinem
- unbedenklich, da es kein Mitglied hinsichtlich seiner Rechte beeinträchtigt. Insbesondere ist keinem
- telegrafische – Übermittlung der Erklärung im Zweifel für ausreichend erklärt. In der Begründung zum
BGH - XII ZR 24/06
Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
- Inhalt
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- . II. Diese Ausführungen halten einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht 10stand. 1. Zu Recht geht das
- Kündigungserklärung vom 3. März 2005 im Schriftsatz vom 21. März 2005 in den Rechtsstreit ist daher
- Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina für Recht
- fristlose Kündigung des Klägers beendet worden ist. Mit schriftlichem Vertrag vom 26. Juni 1998 mietete der
- beanstanden ist weiter die Auffassung des Berufungsgerichts, 12dass die Klausel in § 1 Nr. 5 des Mietvertrages
LSG Niedersachsen-Bremen - L 15 B 38/01 AL
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.06.2003
- Inhalt
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- von Rechts- anwalt G. zu gewähren. Die Beklagte hat sich im Beschwerdeverfahren nicht geäußert. II
- . Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG den PKH-Antrag wegen mangelnder
- mit weniger als einer Stunde angegeben worden ist. Zu einer selbständigen Tätigkeit, die in dem Führen
- (vollschichtige) Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt in Frage steht und offensichtlich ist, dass diese mit
- . Demgegenüber ist unerheblich, dass diese Vorschrift in dem im vorliegenden Verfahren angefochtenen
LSG Bayern - L 4 KR 115/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.10.1998
- Inhalt
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- einschließlich zahntechnischer Leistungen in der Höhe, wie sie das am 31.12.1992 geltende Recht vorsah, wenn die
- ab 01.01.1993 erbrachten Leistungen das neue Recht (FraktE GSG, a.a.O., BT-Drucksache 12/3608, S.157
- Kosten sind nicht zu erstatten. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die
- Kiefergelenke in Behandlung des Kieferorthopäden Dr. der eine Aufbißschiene im Oberkiefer eingliederte. Vom
- bzw 7 SGB V); diese Ausnahmeregelung kommt hier nicht in Betracht und ist auch nicht streitig. Die
OLG Düsseldorf - I-1 U 110/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.10.2006
- Inhalt
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- ) Mit seinem Rechtsmittel rügt der Kläger zu Recht, dass in die Schadensberechnung des Landgerichts
- er zu Recht geltend, dass die durch das Landgericht ausgesprochene Haftungsquotelung im Verhältnis
- Ziffer 1. im Umfang von 1.705,66 EUR und der Klageantrag zu 2. i.H.v. 360,33 EUR begründet ist. II
- Stillstandsposition war. Die Beklagten weisen in ihrer Berufungserwiderung zu Recht darauf hin, dass
- Recht hinweist (Bl. 32 d.A.) - bereits bis zu dessen Fahrlinie vorgedrungen. IV. 28Bei der Abwägung
BGH - V ZR 212/12
Bundesgerichtshof vom 25.10.2013
- Inhalt
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- Richterinnen Dr. Brückner und Weinland für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 17
- gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über
- . Denn Wohnungseingangstüren stehen räumlich und funktional in einem Zusammenhang sowohl mit dem
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Zutritt zu den
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 212/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak
BVerfG - 1 BvR 640/11
Bundesverfassungsgericht vom 29.05.2012
- Inhalt
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- Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass
- nationalem Recht befugt sein müsse, den sich im nachhinein als unionsrechtswidrig erweisenden
- Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Eichberger, Masing gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der
- verletzenden Weise gehandhabt hätte. 2 1. Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter im
- beantwortet hat, ist nicht erkennbar, dass der Bundesfinanzhof den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in
BSG - S 29 EG 183/02
Bundessozialgericht vom 18.02.2004
- Inhalt
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- Vorschriften als unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht revisibel. Die Revision ist nicht begründet. Das
- Recht gibt es mit § 79 Abs 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine Regelung, die im
- Beschränkung ist es, dass Unklarheiten des anzuwendenden Rechts oder das Verhalten der Gemeinschaftsorgane
- lebte im streitigen Zeitraum gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer am 4. Juli 1993 geborenen Tochter
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)). II Die Revision der Klägerin ist zulässig. Zwar kann die Revision gemäß
SozG Nürnberg - S 19 SO 60/06 ER
Sozialgericht Nürnberg vom 21.06.2006
- Inhalt
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- Leistungen für den Lebensunterhalt. Wer nach dem SGB II leistungsberechtigt ist, ist in dessen § 7
- II sei. Diese Auffassung ist aber im Gesetzeswortlaut nicht zum Ausdruck gekommen. Wenn sich nach § 7
- leistungsberechtigt sondern überhaupt nicht leistungsberechtigt im Sinne des SGB II. Der Antragsteller ist auch
- gerade, dass im nationalen Recht Personen und ihre Familienangehörigen vom Bezug sozialer
- Arbeitslosengeld II. Im Verfahren S 19 AS 44/06 ER wurde die Arbeitsgemeinschaft Nürnberg verpflichtet, dem
LSG Sachsen - L 6 KN 129/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
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- hingewiesen war. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage
- Nr. 2 die allgemeine Wartezeit erfüllt. Wie das SG zu Recht entschieden hat, ist ein An-spruch auf
- Definition der "Unterta-getätigkeit", die im wesentlichen dem modifizierten DDR-Recht (§ 41 Abs.1
- verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau ab 1. Oktober 1994. Mit Bescheid vom 11. Dezember 2002
- Rentenbeginns des Klägers im Jahre 2003 ist die Übergangsfrist des RÜG (Stichtag 31. Dezember 1996) bereits