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LG Köln - 29 S 57/10

Landgericht Köln vom 07.10.2010
Inhalt
  • Einzelabrechnung benannt ist. Denn die sich aus dem Wohnungseigentum gem. § 16 Abs. 2 WEG ergebenden Rechte und
  • S-Straße 6-16, 22-2/T-Straße 7-9, 6-26 in 51429 Bergisch Gladbach. 6Die Klägerin ist
  • Klage abgewiesen. In seinen Entscheidungsgründen führt es im Wesentlichen aus, dass die
  • nicht ersichtlich. 14Die Klägerin ist der Ansicht, dass sich das Amtsgericht mit seiner
  • . Entsprechendes gelte auch im Hinblick auf die Vorschusszahlungen. In beiden Teilzahlungen seien die jeweils

LSG Bayern - L 19 R 713/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.10.2005
Inhalt
  • aber nicht immer mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Dr.S. hat in seinem überzeugenden
  • nicht voll bzw. teilweise erwerbsgemindert im Sinne des ab 01.01.2001 geltenden Rechts
  • Gutachtens beauftragt. Im Gutachten vom 19.10.2004 ist dieser zu dem Ergebnis gelangt, dass das psychische
  • des ärztlichen Sachverständigen mit der der Vorgutachter. Vermieden werden sollen im Hinblick auf
  • Beklagte haben zu Recht entschieden, dass die Klägerin weder erwerbs- noch berufsunfähig und auch

LSG Sachsen - L 2 U 166/10 B

Sächsisches Landessozialgericht vom 18.01.2011
Inhalt
  • Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat das SG mit Beschluss vom 16.09.2010 die Beklagte verpflichtet
  • schweren Lkw-Reifens im Rahmen der versicherten Tätigkeit ein einmaliges Zucken im rechten Arm mit
  • Landessozialgericht eingegangen ist. Im Durchgangsarztbericht vom 04.08.2009 sei der Unfallhergang
  • , die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Norm ist vorliegend anwendbar, da sich das
  • Risikos ist. Deshalb erleidet der einen Unfall, der in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit freiwillig

BPatG - 30 W (pat) 30/06

Bundespatentgericht vom 23.07.2007
Inhalt
  • heute bestehenden Rechte wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Art der unmittelbar in
  • ) umfasse. Das im Antrag bezeichnete Gebiet gehe dagegen in ganz erheblichem Umfang über den Bereich hinaus
  • Schrobenhausen mit ihren Eingemeindungen bezeichnet und die Bezeichnung „Schrobenhausener Land“ werde im
  • . Der Antragsteller habe in der Spezifikation benachbarte Gemeinden mit übereinstimmenden
  • Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Antragsteller ist als Zusammenschluss von Erzeugern

OLG Brandenburg - 5 U 86/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.04.2006
Inhalt
  • : 5.553,52 €. Gründe I. 1Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten im Haus … Ring … in W
  • eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden
  • Grunde nach nicht gegeben, mit der Folge, dass die Klage durch das Landgericht zu Recht insgesamt
  • Vorbringens die Verletzung materiellen Rechts. Ergänzend und in der Berufungsinstanz neu legt sie
  • Vorbringens die angefochtene Entscheidung. II. 14 Die Berufung der Klägerin ist zulässig, sie wurde

Die Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins per E-Mail

martina heck vom 04.11.2015
Inhalt
  • Einladung mittels E-Mail im Vereinsrecht. Dort ist ausgeführt: „…. Der betroffene Verein hat mit
  • bestimmten schriftlichen Einladung. Im Gegensatz zum Recht der Aktiengesellschaft, der GmbH und der
  • das Unterschriftserfordernis bezieht, reicht eine mündliche Übermittlung einer Erklärung in keinem
  • unbedenklich, da es kein Mitglied hinsichtlich seiner Rechte beeinträchtigt. Insbesondere ist keinem
  • telegrafische – Übermittlung der Erklärung im Zweifel für ausreichend erklärt. In der Begründung zum

BGH - XII ZR 24/06

Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
Inhalt
  • . II. Diese Ausführungen halten einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht 10stand. 1. Zu Recht geht das
  • Kündigungserklärung vom 3. März 2005 im Schriftsatz vom 21. März 2005 in den Rechtsstreit ist daher
  • Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina für Recht
  • fristlose Kündigung des Klägers beendet worden ist. Mit schriftlichem Vertrag vom 26. Juni 1998 mietete der
  • beanstanden ist weiter die Auffassung des Berufungsgerichts, 12dass die Klausel in § 1 Nr. 5 des Mietvertrages

LSG Niedersachsen-Bremen - L 15 B 38/01 AL

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.06.2003
Inhalt
  • von Rechts- anwalt G. zu gewähren. Die Beklagte hat sich im Beschwerdeverfahren nicht geäußert. II
  • . Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG den PKH-Antrag wegen mangelnder
  • mit weniger als einer Stunde angegeben worden ist. Zu einer selbständigen Tätigkeit, die in dem Führen
  • (vollschichtige) Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt in Frage steht und offensichtlich ist, dass diese mit
  • . Demgegenüber ist unerheblich, dass diese Vorschrift in dem im vorliegenden Verfahren angefochtenen

LSG Bayern - L 4 KR 115/96

Bayerisches Landessozialgericht vom 29.10.1998
Inhalt
  • einschließlich zahntechnischer Leistungen in der Höhe, wie sie das am 31.12.1992 geltende Recht vorsah, wenn die
  • ab 01.01.1993 erbrachten Leistungen das neue Recht (FraktE GSG, a.a.O., BT-Drucksache 12/3608, S.157
  • Kosten sind nicht zu erstatten. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die
  • Kiefergelenke in Behandlung des Kieferorthopäden Dr. der eine Aufbißschiene im Oberkiefer eingliederte. Vom
  • bzw 7 SGB V); diese Ausnahmeregelung kommt hier nicht in Betracht und ist auch nicht streitig. Die

OLG Düsseldorf - I-1 U 110/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.10.2006
Inhalt
  • ) Mit seinem Rechtsmittel rügt der Kläger zu Recht, dass in die Schadensberechnung des Landgerichts
  • er zu Recht geltend, dass die durch das Landgericht ausgesprochene Haftungsquotelung im Verhältnis
  • Ziffer 1. im Umfang von 1.705,66 EUR und der Klageantrag zu 2. i.H.v. 360,33 EUR begründet ist. II
  • Stillstandsposition war. Die Beklagten weisen in ihrer Berufungserwiderung zu Recht darauf hin, dass
  • Recht hinweist (Bl. 32 d.A.) - bereits bis zu dessen Fahrlinie vorgedrungen. IV. 28Bei der Abwägung

BGH - V ZR 212/12

Bundesgerichtshof vom 25.10.2013
Inhalt
  • Richterinnen Dr. Brückner und Weinland für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 17
  • gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über
  • . Denn Wohnungseingangstüren stehen räumlich und funktional in einem Zusammenhang sowohl mit dem
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Zutritt zu den
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 212/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak

BVerfG - 1 BvR 640/11

Bundesverfassungsgericht vom 29.05.2012
Inhalt
  • Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass
  • nationalem Recht befugt sein müsse, den sich im nachhinein als unionsrechtswidrig erweisenden
  • Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Eichberger, Masing gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der
  • verletzenden Weise gehandhabt hätte. 2 1. Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter im
  • beantwortet hat, ist nicht erkennbar, dass der Bundesfinanzhof den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in

BSG - S 29 EG 183/02

Bundessozialgericht vom 18.02.2004
Inhalt
  • Vorschriften als unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht revisibel. Die Revision ist nicht begründet. Das
  • Recht gibt es mit § 79 Abs 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine Regelung, die im
  • Beschränkung ist es, dass Unklarheiten des anzuwendenden Rechts oder das Verhalten der Gemeinschaftsorgane
  • lebte im streitigen Zeitraum gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer am 4. Juli 1993 geborenen Tochter
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)). II Die Revision der Klägerin ist zulässig. Zwar kann die Revision gemäß

SozG Nürnberg - S 19 SO 60/06 ER

Sozialgericht Nürnberg vom 21.06.2006
Inhalt
  • Leistungen für den Lebensunterhalt. Wer nach dem SGB II leistungsberechtigt ist, ist in dessen § 7
  • II sei. Diese Auffassung ist aber im Gesetzeswortlaut nicht zum Ausdruck gekommen. Wenn sich nach § 7
  • leistungsberechtigt sondern überhaupt nicht leistungsberechtigt im Sinne des SGB II. Der Antragsteller ist auch
  • gerade, dass im nationalen Recht Personen und ihre Familienangehörigen vom Bezug sozialer
  • Arbeitslosengeld II. Im Verfahren S 19 AS 44/06 ER wurde die Arbeitsgemeinschaft Nürnberg verpflichtet, dem

LSG Sachsen - L 6 KN 129/04

Sächsisches Landessozialgericht vom 16.02.2005
Inhalt
  • hingewiesen war. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage
  • Nr. 2 die allgemeine Wartezeit erfüllt. Wie das SG zu Recht entschieden hat, ist ein An-spruch auf
  • Definition der "Unterta-getätigkeit", die im wesentlichen dem modifizierten DDR-Recht (§ 41 Abs.1
  • verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau ab 1. Oktober 1994. Mit Bescheid vom 11. Dezember 2002
  • Rentenbeginns des Klägers im Jahre 2003 ist die Übergangsfrist des RÜG (Stichtag 31. Dezember 1996) bereits