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HessVGH - 8 TH 1006/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.05.1990
- Inhalt
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- Genehmigungsbescheid von den Antragstellern erhobenen Klage zu Recht abgelehnt. 5Anders als in dem
- in der Fassung des Widerspruchsbescheids wiederherzustellen, blieb erfolglos; mit der dagegen
- Anlagen, in denen mit gentechnischen Methoden gearbeitet werde, nur aufgrund einer ausdrücklichen
- für das Aussetzungsinteresse der Antragsteller streitende Aussicht auf Erfolg. Vielmehr ist mit dem
- . November 1986 (BGBl. I S. 2089), in Verbindung mit der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung
BGH - 1 StR 194/02
Bundesgerichtshof vom 02.07.2002
- Inhalt
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- eine weibliche Pflegekraft als "Hure, Nutte und Schlampe" und trat ihr mit dem Fuß in die rechte
- Magengegend sowie in die rechte Brustkorbseite. Dadurch erlitt diese eine Rippenprellung und hatte
- Verhältnismäßigkeit wird den von Rechts wegen zu stellenden Anforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht
- . Februar 2002 im Ausspruch über die Maßregel mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die
- Landgericht hat den Angeklagten wegen Beleidigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu
Anlage II Kap VIII H III EinigVtr
Anlage II Kapitel VIII
Sachgebiet H - Gesetzliche Rentenversicherung
Abschnitt III
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- S. 301)mit folgenden Maßgaben:a)Die Anordnung ist bis zum 31. Dezember 1991 anzuwenden. b)Von
- Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen vom Juni 1983mit folgenden Maßgaben:a)Die Anordnung ist bis zum
- Sozialversicherung vom 15. März 1968 (GBl. II Nr. 29 S. 154)mit folgenden Maßgaben:a)Eine
- , soweit dies noch nicht geschehen ist, bis zum 31. Dezember 1991 in die Rentenversicherung zu ü
BSG - S 6 AS 260/05 S
Bundessozialgericht vom 15.04.2008
- Inhalt
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- Unterkunft nach § 22 SGB II. Die Beklagte ist allerdings im Grundsatz zu Recht davon ausgegangen, dass
- . Dezember 2005 in Höhe von 57,73 Euro. Mit zwei Bescheiden vom 1. Februar 2006 änderte sie im
- . Dezember 2006 in Höhe von 53,28 Euro. Mit Änderungsbescheid vom 10. Juli 2006 wurde die Leistung im
- ab dem 1. Juli 2006 zu Recht mit monatlich 311 Euro. Die der Klägerin zustehende Regelleistung
- Umrechnung einen Betrag von 4,4158 Euro ergebe. Zu Recht habe die Beklagte den in der Warmmiete
VG Stuttgart - A 11 S 1285/14
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.08.2014
- Inhalt
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- innerstaatlichen Rechts anders, wenn es nach ihrem innerstaatlichen Recht zulässig ist
- Flüchtlinge gab der Kläger am 22.10.2013 an, im September 2013 mit dem Schiff kommend in Italien
- verlange Art. 19 Abs. 2 bzw. Art. 20 Abs. 1 lit. e) VO Dublin II, dass im Bescheid bereits die Frist für
- Recht zwingend der Erlass einer Abschiebungsanordnung vorgesehen ist, die nach ihren
- entgegensteht. 25Nach Art. 20 Abs. 1 lit. e) VO Dublin II teilt u. a. im Fall des Art. 16 Abs. 1 lit. e) der
OLG Düsseldorf - I-4 U 143/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
- Inhalt
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- die Dachreling links und rechts zu erneuern. An diese Feststellung ist der Senat gebunden (§ 529 ZPO
- hält der Senat seine im Beschluss vom 01.10.2008 geäußerten Zweifel daran, dass die Berufung in
- den Inhalt des Schriftsatzes übernehme (BGH NJW 2003, 2028 f.). 3 II. Die Berufung ist aber
- entsprechend seiner Behauptung am 10.12.2005 auf der U.-straße in D. tatsächlich entwendet worden ist
- falscher Angaben des Klägers in seiner Schadensanzeige vom 18.12.2005 (GA Bl. 40-42) nach § 7 Nr. II 2.1
FG Münster - 7 K 7481/99 E
Finanzgericht Münster vom 28.12.2000
- Inhalt
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- , 78 in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die im Zusammenhang mit im Wege der vorweggenommenen
- leisten ist. Die Parteien behalten sich alle Rechte aus § 323 ZPO vor." Wegen weiterer Einzelheiten
- Rente wird den jeweiligen Lebenshaltungskosten in der Weise angepaßt, daß 6sie im gleichen Umfang
- handelt sich bei dem Zahlbetrag nach wie vor um Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der
- Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernden Lasten, die nicht mit Einkünften im
LSG Berlin-Brandenburg - L 31 U 455/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.02.2010
- Inhalt
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- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Bescheid in der Gestalt, die er durch den
- nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Sozialversicherung
- könne. Allein die Möglichkeit einer Erkrankung reicht jedoch nicht aus, die Krankheit muss vielmehr im
- , kommt es auf die Prüfung des Rechts des Beitrittsgebietes nicht mehr an. 35 Nach alledem ist die
- 1974 als HKZ-(Halb Kontinuierliche Zentrifugalspinnmaschine) Fahrerin im VEB Chemiefaserwerk F in P
FG Baden-Württemberg - 3 K 253/04
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 24.04.2008
- Inhalt
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- „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten“ nur im Umlaufvermögen auftauche. Der
- Fertigstellung des Objekts in V kein Mieter aus dem Mitgliederkreis gefunden habe. 73 Mit Blick auf das im
- Genossenschaftsbeteiligung habe ziehen könne. 92 Das Finanzamt habe im angefochtenen Bescheid zu Recht festgestellt
- ändert sich auch nichts, wenn sie in ihrer Satzung ihren Mitgliedern formal das Recht einräumt, Wohnungen
- danach Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, verwalten
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 324/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.06.2002
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat die Beklagte zu Recht verurteilt, den
- Abs. 3 Satz 2 SGB VI in der ab 29. Juni 2002 geltenden Fassung (BGBl. I Seite 2167) wird zu Recht
- Beklagten um juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Begriff der Erstattungsstreitigkeit ist
- jedoch Personen des öffentlichen Rechts. Der Begriff der Erstattungsstreitigkeit ist jedoch
- Anspruch der Klägerin vorliegend gegen die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts richtet, ist
LSG Hessen - L 2 J 1005/85
Hessisches Landessozialgericht vom 11.03.1986
- Inhalt
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- § 141 Abs. 1 SGG reicht aber nur soweit, wie über den Streitgegenstand, der sich mit denjenigen des
- . S. stand mit Wehrdiensteinflüssen in ursächlichem Zusammenhang (Urteil des Sozialgerichts Frankfurt
- früheren Bescheides vom 21. April 1960 das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen
- SGG – ohne den Vorbehalt "soweit durch Gesetz nicht anderes bestimmt ist”. Die Bindung im Rahmen des
- gestützte behördliche Entscheidung ist gemäß dem Art. 19 IV GG einer sozialgerichtlichen Kontrolle
LAG Köln - 4 Ta 410/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 16.11.2006
- Inhalt
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- . O.) zu Recht darauf hin, dass wegen des inneren Zusammenhangs im Arbeitsverhältnis vielfach
- zuständig. 3I. Der Streit betrifft eine unerlaubte Handlung, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- steht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sie zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien in einer
- begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden ist. Vielmehr heißt es in der Entscheidung: 4"Dem Wortlaut
- auch in den "im eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten". 10II. Im Übrigen weist Matthes (a. a
AG Wedding - 21a C 128/07
Amtsgericht Wedding vom 13.03.2017
- Inhalt
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- – ... – als Zwangsverwalter für das Grundstück ... bestellt. Das Grundstück ist im Wege der
- Zwangsverwalter ist mit dem Zeitpunkt der Aufhebung der Zwangsverwaltung durch Beschluss vom 15. November
- aufgehoben worden ist. Wenn die Kläger, wie im vorliegenden Sachverhalt, nach Aufhebung der
- hingewiesen, dass der Beklagte zu Recht darauf hinweist, dass die Kläger die Fälligkeit des
- rechtskräftigen Aufhebung der Beschlagnahme an alle Rechte als Vermieter wahrnehmen und seine Pflichten aus dem
KG Berlin - 2 Ss 57/05
Kammergericht vom 11.01.2005
- Inhalt
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- erstatten und auch die Rechtsanwaltskammer einzuschalten. Es ist das legitime Recht Ihres Mandanten
- bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, braucht auf die ebenfalls eingelegte Rüge formellen Rechts nicht mehr
- Alterungsprozess unterworfen ist (vgl. BVerfG NJW 2004 2662 f. – bei Juris -). Das Rechtsberatungsgesetz steht in
- ). Zu prüfen ist im Einzelfall, ob durch die konkreten Umstände der Tätigkeit die Schutzzwecke des
- . Tischlermeister GmbH in wirtschaftlichen Angelegenheiten tätig. Mit dem Schreiben entgegnete er
BFH - XI S 22/08
Bundesfinanzhof vom 12.03.2009
- Inhalt
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- 2008 IX S 12/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R752), selbst wenn eine Verletzung von
- unbegründet zurückgewiesen wurden. Gegen derartige Entscheidungen ist im Gesetz eine Beschwerde nicht
- Anhörungsrügen ist mangels einer speziellen Regelung in der regulären Besetzung laut Geschäftsverteilungsplan
- nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in
- den Fall von Richterablehnungen wegen Besorgnis der Befangenheit vorsähen, ist im Rahmen der