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BGH - 3 StR 210/13
Bundesgerichtshof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- , Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13 (OLG Frankfurt am Main) in der Strafsache gegen 1. 2. wegen
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2012, soweit es ihn betrifft, dahin
- Militärstützpunkte zu unterstützen. Überdies beriet er am 2. März 2010 im Rahmen eines Waffenankaufs B
- im Ergebnis ohne Erfolg. 61. Am 27. Hauptverhandlungstag unterbreitete das Oberlandesgericht den
- terroristischen Vereinigung im Ausland spätestens am 27. Juli 2010 von dem Vorhaben eines Mordes
OLG Brandenburg - 6 W 117/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.05.2009
- Inhalt
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- abgeändert und wie folgt neu gefasst: Auf Grund des vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) am 5. Dezember
- wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Mai 2009 – 11 O 36/08 –teilweise
- vorsteuerabzugsberechtigt, der andere nicht, kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis welche Kosten
- 2008 geschlossenen Vergleiches werden die vom Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten auf
- durch Beschluss vom 11.5.2009 die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten auf 1.504,24
VG Düsseldorf - 21 K 2287/06.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.04.2007
- Inhalt
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- Hintergrund eines in Frankfurt/Main geführten Ermittlungsverfahrens wegen Vergehens gemäß § 129 StGB
- . Dezember 2003 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main das gegen den Vater des Klägers eingeleitete
- Angaben gemeinsam mit seinen Eltern, den Klägern zu 1. und 2. im Verfahren 21 K 2284/06.A., am 16
- eingetragen ist, wurde am 16. August 1997 in B1 ausgestellt. 7Am 5. März 2003 stellten die Eltern des
- worden, die er im C-Gefängnis in Istanbul verbüßt habe. Wegen guter Führung sei er am 8. April 1989
Durch Polizeihund zum Sonderopfer
martina heck vom 03.09.2013
- Inhalt
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- Betracht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf dieser Grundlage dem betroffenen
- ihm insoweit kein staatliches Unrecht, sondern ein Unglück widerfahren ist. OLG Frankfurt a. Main, Urteil vom 20.08.2013 – 1 U 69/13
- Amtspflichtverletzung des den Hund führenden Polizeibeamten vorlag. Der Kläger hatte am 02.10.2011 in Gießen mit etwa
- wurden vor Ort etwa 50 Polizisten eingesetzt. Am Tor des Veranstaltungsgeländes stockte der
- Demonstranten kam. Um die beiden Gruppen auseinanderzuhalten, setzte die Polizei unter anderem
OLG Frankfurt - 20 W 179/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.05.2003
- Inhalt
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- Inhalts: 3"Mein Testament. 4Hiermit bestimme ich, ..., geboren am ..., den Herrn ..., wohnhaft in
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Normen: § 2247 BGB, § 2258 BGB Entscheidungsdatum
- am 20.06.2001 verstorbene Erblasser hat mehrfach letztwillig verfügt. Beide Beteiligten begehren die
- ..., geboren am ..., zu meinem alleinigen Erben von meinem gesamten Vermögen. 5Hiermit enterbe ich alle
- berufen wollen. 9Zu der Frage, ob der Erblasser am 18. Juni 2001 seine Unterschrift unter den 1993
HessVGH - 10 TG 1954/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.11.2007
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 11. Juli 2007 nunmehr allein sorgeberechtigten Mutter des Antragstellers
- insofern von einer weiteren Darstellung der Gründe ab. Aufgrund des Vorbringens des Antragstellers im
- . 1 S. 1 SGB VIII ausscheidet, weil die Hilfe jedenfalls für den Zeitraum ab August 2007 nicht im
- Verwaltungsaktscharakter (so Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Auflage, § 36
- , Rdnr. 23), sondern bildet Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Auflage, § 36, Rdnr. 23), sondern
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 644/94.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.10.1997
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht Frankfurt/Main vom 7. Januar 1997 und an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern
- aufgrund der Asylantragstellung keine Bestrafung droht. Vgl. Auskunft an das Verwaltungsgericht Frankfurt
- ). 101Bisher ist dem Auswärtigen Amt kein Strafverfahren gegen Personen, die im Ausland an
- worden sei, im Juli 1991 verwarnt worden. Dabei habe man ihm mit der Einziehung des Passes gedroht
- , 42vgl. Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Neustadt vom 6. Mai 1993, 43 44
OLG Frankfurt - 19 U 120/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.11.2006
- Inhalt
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- /Main stattfindet. Es ist nicht ersichtlich, dass es sich bei der Klausel um eine typische
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 29.11.2006 Normen: § 307 Abs 1 S
- das am 09.05.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg/Lahn abgeändert
- . 95 – 104 d.A.). Das Landgericht hat der Klage durch am 09.05.2006 verkündetes Urteil stattgegeben
- (Bl. 129 – 137 d.A.). Gegen das ihr am 12.05.2006 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 08.06.2006
LAG Hessen - 3 Sa 1270/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 05.12.2008
- Inhalt
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- hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen
- aus. Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11
- Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 – 7/9 Ca 9216/07 - abzuändern und 1
- ausgeführt, Main die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die
- ) Oberarzt/Oberärztin für den Bereich Elektrophysiologie suchte - auf der Grundlage des am 01.Oktober
STOs als Variante der Unternehmensfinanzierung
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 22.10.2018
- Inhalt
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- , sagte Philipp Sandner, Professor am Blockchain Center der Frankfurt School of Finance &
- 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
- spielen München, 22.10.2018. Treten STOs die Nachfolge von ICOs an? Viele Experten glauben
- sie als Finanzierungsmöglichkeit genutzt und verkauften Tokens oder Coins an ihre Investoren
- . Wie boerse.ARD.de berichtet, hätten ICO-Emittenten weltweit im Jahr 2017 rund sechs Milliarden US
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Zwangsverwaltung des Gebäudes beschlossen – droht nun eine Veräußerung und ein Totalverlust für die Anleger?
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 28.04.2014
- Inhalt
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- scheint die Geduld der Banken am Ende: sowohl die FAZ, wie auch das manager magazin berichten in
- erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt
- , Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de
- Aussicht zu stellen. Den Turbolenzen der Finanzkrise war diese Konstruktion nicht gewachsen. Ein im
- Verhältnis zum britischen Pfund um über 60 % gestiegener Schweizer Franken und stark gefallene
BGH - I ZR 69/11
Bundesgerichtshof vom 20.09.2012
- Inhalt
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- - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR
- zu sein - an beliebig viele Interessenten per E-Mail weiterleiten oder im Internet zugänglich machen
- Vernichtung (Klageantrag zu 4) in Anspruch. 5Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat
- Frankfurt a.M., Entscheidung vom 16.03.2011 - 2-6 O 378/10 -
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 69/11 Verkündet am: 20. September 2012 Führinger Justizangestellte
VG Aachen - 5 K 1577/00.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 11.07.2006
- Inhalt
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- vom 24. Mai 2000, der Klägerin zugestellt am 30. Juni 2000, lehnte das Bundesamt die Asylanträge der
- , im folgenden: Bundesamt) am 21. Februar 2000 erklärte die Klägerin: Sie sei mit ihrem Ehemann
- aufgefallen, dass sie im Ausland gewesen waren. Am nächsten Tag, den 2. Januar 2000, hätten sie beim
- d : 12Die nach eigenen Angaben am 00.00.0000 geborene Klägerin ist iranische Staatsbürgerin und
- reiste gemeinsam mit ihrem am 00.00.0000 geborenen Ehemann und dem am 00.00.0000 geborenen Sohn (beide
OLG Frankfurt - 1 WF 263/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.04.2006
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (6 WF 42/01) vertrete der Verfahrenspfleger allein die Interessen der Kinder. Er
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 26.04.2006 Normen
- . 2Das Amtsgericht - Familiengericht - hat für die beteiligten Kindern, die am ...1998 und am
- Ablieferung der Stellungnahme für das Gericht am 11.8.2005 insgesamt drei persönliche Gespräche mit den
- Klassenlehrerin des älteren Kindes und der Kindergärtnerin des jüngeren Kindes. Am 11.8.2005 hat die
BGH - IX ZR 94/03
Bundesgerichtshof vom 20.07.2006
- Inhalt
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- . Mai 1998 wieder zurück und gab am 18. Mai 1998 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die
- vor dem Landgericht München I am 24. September 1998 zurück. 3Schon am 8. Mai 1998 hatten die
- eingegangen am 4. Mai 1998, Widerspruch eingelegt. Fest steht nach den nicht angegriffenen
- am 8. Mai 1998 von den Betreibern der Hotline mit sofortiger Wirkung aus der Rechtsberatungshotline
- sich der Kläger am 18. Mai 1998 unter anderem gegenüber dem Beklagten materiellrechtlich verpflichtet