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LSG Hessen - L 1 KR 304/09
Hessisches Landessozialgericht vom 27.05.2010
- Inhalt
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- . Am 27. Dezember 2005 hat die Klägerin Klage vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main erhoben
- gültigen Mehrwertsteuersatz an die Klägerin leiste. In der mündlichen Verhandlung am 27. Mai 2010 haben
- , nicht mehr erhoben werden. In Anlage 1 des Vertrages (am Ende) ist geregelt: "Die vorstehenden Preise
- Krankenkassen forderten jedoch eine Besteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz. Am 17. November 2000
- Heranwachsende und Erwachsene) dem Umsatzsteuersatz von 16 % unterliege. Am 17. Januar 2001 gab sie
BGH - VIII ZR 99/09
Bundesgerichtshof vom 16.06.2010
- Inhalt
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- Aussagekraft im Erkenntnisverfahren abzusprechen (so AG Frankfurt am Main, NJW-RR 1989, 12 f.; DWW 1991, 54
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 99/09 Verkündet am: 16. Juni 2010 Vorusso
- Schreiben vom 4. Mai 2007 forderte der Kläger den Beklagten unter Bezugnahme auf den von den örtlichen
- der Gemeinde anerkannt wurde, stellt im Mieterhöhungsprozess ein Indiz dafür dar, dass die dort
- - VIII ZR 99/09 - LG Stuttgart AG Backnang Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
StGH Hessen - P.St. 1166
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 22.12.1993
- Inhalt
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- 1991 ein Manuskript der Sendung an. Dies lehnte der Hessische Rundfunk ab. Am 14. August 1991 stellten
- Fassung des § 313a Abs. 1 ZPO sowie darauf hin, dass sich aus der Akte des Amtsgerichts Frankfurt am
- Antragsteller mit am 12. Mai 1993 beim Staatsgerichtshof eingegangenem Schriftsatz „Verfassungsbeschwerde
- Rechtsanwälte - den späteren Klägern im Zivilprozess - berieten sie den Antragsteller am 22. und 30
- nach und bitte um entsprechende Protokollergänzung. Dies lehnte das Amtsgericht ab, weil sie im
VG Frankfurt (Main) - 7 K 4273/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 04.12.2009
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 7 E 4158/07(3)) zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde
- . Insbesondere hat die Klägerin auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15.05.2008 (Az
- Rechtsvorgängerin der Klägerin vorgesetzt gewesen. Im Zeitraum vom 06.06.2002 bis zum Mai 2003 sei der
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Norm: § 91 SGB 9 Entscheidungsdatum: 04.12.2009
- 05.07.2008 mit, dass er die ihm angebotene neue Stelle am 01.07.2008 angetreten habe. Die
OLG Frankfurt - 12 W 11/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.02.2009
- Inhalt
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- . Dezember 2006 bei der Beklagten zur Regulierung an. Am 29. Dezember 2006 beauftragte die Beklagte
- nach weiterem Nachfragen eine Regulierung endgültig ab. Am 26. Februar 2007 machte die Klägerin ihren
- beauftragte Privatsachverständige SV1 erstellte sein Gutachten am 2. März 2007. Im Rechtsstreit
- Frankfurt 1996, 216 - Anschluss durch BGHZ 153, 235 -). Hieran wird im Hinblick auf die dokumentierte neuere
- nach Klageandrohung (vergleiche BGHZ 153, 235; BGH vom 23. Mai 2006, VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415), um
VG Saarlouis - 5 K 623/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 26.11.2009
- Inhalt
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- . Er habe ihn in Frankfurt am Flughafen abgeholt und zunächst zu sich nach Hause gebracht. Bis zum
- Bein gebrochen worden. Bei seiner Anhörung beim Bundesamt am 26.02.2007 gab der Kläger an, er sei am
- einstündigen Aufenthalt sei er von dort nach Frankfurt geflogen. Der Abflug in Dubai sei um 01.30 Uhr
- gewesen und die Ankunft in Frankfurt um 18.30 Uhr Ortszeit. Sämtliche Dokumente habe eine
- Wohnraum gesichert. Der Bescheid wurde am 26.09.2007 per Einschreiben an die
VG Frankfurt (Main) - 6 G 910/97
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.05.1997
- Inhalt
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- Frankfurt am Main einen Eilantrag gestellt. 5Der Antragsteller ist der Auffassung, daß in seiner Person
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 6. Kammer Entscheidungsdatum: 15.05.1997 Aktenzeichen: 6 G 910/97
- I. 1Der Antragsteller ist bosnischer Staatsangehöriger. Er stammt aus S. Am 01.11.1992 reiste er
- ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte am 04.11.1992 eine Aufenthaltserlaubnis
- Straffälligkeit des Antragstellers nicht anwendbar seien. 4Gegen diesen am 31.01.1997 zugestellten Bescheid
BGH - Xa ZR 132/08
Bundesgerichtshof vom 26.11.2009
- Inhalt
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- . Stattdessen wurde der Klägerin ein Flug mit der Beklagten unter der Flugnummer L. nach Frankfurt am
- Main angeboten, der für den 10. März 2006, 15.05 Uhr, geplant war. Von dort sollte die Klägerin am
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Xa ZR 132/08 Verkündet am: 26. November 2009 Anderer
- Frankfurt a.M., Urt. v. 15.06.2007 - 31 C 739/07, RRa 2008, 48; Schmid, NJW 2007, 261, 267; ebenso für die
- Klägerin wird das am 4. November 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln
Beitrag in DIE WELT: Schließt das Kapitel Gurlitt!
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung vom 13.09.2018
- Inhalt
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- trafen sich am 12. September alle Staaten, welche sich mit Raubkunst beschäftigen. Man war
- Am 3. November eröffnen die Bundeskunsthalle in Bonn und das Kunstmuseum in Bern die
- breiter Konsens, dass es bei einem Kunstraub an einem im Holocaust ermordeten Juden keine Verjährung
- Nationalsozialisten umgebracht und dessen Sammlung versteigert wurde, vor dem Landgericht Frankfurt
- der Fälle gebieten eine unabhängige staatliche und richterliche Kontrolle. Um unlauter an
VG Frankfurt (Main) - 1 G 3914/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.10.2003
- Inhalt
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- Main zugegangen am 13.08.2003, sucht der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nach. Dem
- hierüber nicht entschieden. 8Mit Schriftsatz vom 11.08.2003, dem Verwaltungsgericht Frankfurt am
- ohne Zustimmung der Ausländerbehörde eingereist ist und sich im Zeitpunkt der Antragsteller, am
- zu berücksichtigen ist. Abgesehen davon, dass man, um zur Anwendung zu gelangen, die von der
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 22.10.2003 Aktenzeichen: 1 G 3914/03
BGH - IX ZR 247/09
Bundesgerichtshof vom 02.12.2010
- Inhalt
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- Urteil des 12. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. September
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 247/09 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß
- Arbeitnehmer in Höhe von 30.204,49 DM nicht ab. Zugleich zahlte die GmbH den betreffenden Arbeitneh- mern im
- Beklagte am 28. September 2000 einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid über 30.204,49 DM (15.443,31
- nach § 767 (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04, WM 2006, 1347 Rn. 10; v. 18. Januar 2007
VG Düsseldorf - 6 L 1119/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.06.2005
- Inhalt
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- von 10 Punkten am 9. Januar 2001 verwarnt und bei einem Punktestand von 14 Punkten am 13. Mai 2004
- -Bundesamtes vom 10. Mai 2005 zur Zeit mit 106 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen. Sein
- NRW, Beschluss vom 21. März 2003 - 19 B 337/03 -, DAR 2003, 433; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom
- , Beschluss vom 28. Mai 2003 - 19 B 737/03 -. 1415Deshalb hätte hier der Antragsteller zunächst erneut
- Fahrerlaubnis keine aufschiebende Wirkung. 6Nach § 80 Abs. 5 VwGO kann das Gericht jedoch auf Antrag im Rahmen
BVerfG - 2 BvR 26/04
Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2004
- Inhalt
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- .-Jürgen Borowsky und Koll., Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main - gegen den Beschluss des
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2003 – 2 Ausl. A 9/03 - und Antrag auf Erlass einer
- einstimmig beschlossen: 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2003
- BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. März 2004
- erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die
OLG Frankfurt - 13 U 109/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.10.2010
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 13. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 15.10.2010 Normen: § 97 Abs 1 ZPO
- Beklagten zu 1. gegen das am 18.03.2008 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 7. Kammer für
- in prozessual erheblicher Weise Stellung nimmt (vgl. OLG Frankfurt, 19. ZS, in OLGR 2006, 1095). 10
- Frankfurt, 23. ZS, in OLGR 2004, 288; OLG Dresden, 6. ZS, in MDR 2004, 1386; OLG München in OLGR
- dem Berufungsverfahren (vgl. BGHZ 80, 146, 150 ff.; OLG Frankfurt, 19. ZS, in OLGR 2006, 1095; OLG
SozG Marburg - S 12 KA 1024/05
Sozialgericht Marburg vom 19.06.2006
- Inhalt
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- – S 27 KA 248/99 -), an einer städtischen Kinder-Jugend-Eltern-Beratungsstelle (SG Frankfurt a. Main
- Frankfurt a. Main, Urt. v.12.09.2001 - S 27 KA 795/01 -), in einer behördlichen umweltmedizinischen
- Abs. 1 VwGO). Nach der am 14. Juni 2006 von der Klägerin und der am 05. Mai 2006 von dem Beklagten bei
- Tätigkeit des Vertragsarztes am Vertragsarztsitz nicht zu vereinbaren ist. Entsprechend muss der
- Arzt, der eine ärztliche Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen nach mit der Tätigkeit des Vertragsarztes am