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BGH - XII ZR 266/99
Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
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- . Januar 1996 verstorbenen Vater des Beklagten für die Zeit vom 1. Februar 1995 bis zu dessen Tod
- zurückzuverweisen. 1. a) Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2000, 293 ff. veröffentlicht ist, hat den
- 1995 dem Beklagten gegenüber wieder tätig wurde und ergänzende Auskunft über dessen Einkommens- und
- dargelegt worden sei. In Anbetracht dessen könne der Beklagte einen Betrag von rund 22.400 DM ohne
OLG Düsseldorf - I-18 U 43/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.06.2007
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- nur ein Betrug (sversuch) gewesen, sondern zudem ein solcher, mit dessen Entdeckung durch die selbst
- abgerufen werden und anhand dessen ihr Eingang kontrolliert wird. 58Auch die von der Beklagten
- Einsatzleiter und dessen Überprüfung der Adressinformationen usw. Andererseits verbleibt nach der eigenen
- Wertdeklaration eine bessere Behandlung seines Paketes zu erreichen, kommt es auf dessen Wert bei Aufgabe an
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 191/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2009
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- . Ungeachtet dessen stehe ihm ein Anspruch auf Erstattung der entrichteten Maut zu, weil die Buchung infolge
- . teilweise nicht durchgeführten Fahrt (Satz 1) und sieht vor, dass dessen Geltendmachung an besondere
- Gesetzgebers für einen Erstattungsanspruch, entgegen der Auffassung des Klägers aber nicht dessen
- 48 mangels entgegenstehender Regelungen im Autobahnmautgesetz und den aufgrund dessen erlassenen
BPatG - 2 Ni 38/02
Bundespatentgericht vom 13.10.1988
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- Patents 0 363 707. Das Schutzrecht, dessen Erteilung am 4. August 1993 in der Verfahrenssprache
- Deutsch veröffentlicht worden ist und dessen deutscher Teil beim Deutschen Patent- und Markenamt unter
- Beschwerdekammer 3.3.1. des Europäischen Patentamts für den Fall eines Stoffgemisches, dessen eine
- beansprucht, dessen Zusammensetzung oder sonstige qualitative Beschaffenheit im Übrigen derart unbestimmt
SozG Duisburg - S 10 AS 90/07 ER
Sozialgericht Duisburg vom 31.10.2007
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- ), ist unter dessen vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Väter nichtehelicher Kinder
- treffen ist, muss das Wohl des Kindes der maßgebliche Gesichtspunkt sein und dessen Individualität als
- Beziehung des Kindes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil sich schädlich auf dessen Entwicklung
- des Antragstellers in dessen Wohnung als angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen
BGH - XII ZR 92/01
Bundesgerichtshof vom 29.01.2003
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- dem am selben Tag geschlossenen Scheidungsvergleich, dessen Geltung auf die Dauer des
- § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dessen Regelung ist dem vor dem Inkrafttreten des 1. EheRG geltenden Recht
- der wirtschaftliche Abstieg des Pflichtigen sich nur auf dessen Leistungsfähigkeit auswirken könne
- des unterhaltsverpflichteten Ehegatten an dessen dauerhaft veränderte wirtschaftliche Verhältnisse
BAG - 7 AZR 917/11
Bundesarbeitsgericht vom 12.06.2013
- Inhalt
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- Klammer „§ 35 SGB VI“, dessen Satz 2 in der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung bestimmt, dass die
- . 23, BAGE 120, 55). Danach ist vom Wortlaut der Arbeitsrechtsregelung auszugehen und anhand dessen
- Berufsleben hinter sich hat und dessen Interesse an der Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit nur noch
- Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4234/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.03.2003
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- Aufnahmebescheid, auf dessen Grundlage diese am 7. September 1994 nach Deutschland übergesiedelt
- ein Zeugnis der Akademie Überlingen vom 31. Juli 1995 vorgelegt, ausweislich dessen der Kläger in der
- Verwaltungsverfahrens befragte der Beklagte mehrere Bekannte und Verwandte des Klägers insbesondere zu dessen
- . Angesichts dessen kann nicht festgestellt werden, dass die deutsche Sprache dem Kläger bis zu seiner
OLG Hamm - 27 U 240/98
Oberlandesgericht Hamm vom 18.03.1999
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- GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin), hat von dem Beklagten als dessen Alleingesellschafter im Wege
- bestehende und durch die Bürgschaft gesicherte Kredit, dessen Höhe am 12. Dezember 1995 135.032,03
- Entlastung des Beklagten von 66.868,15 DM. Zusammen mit dem Betrag von jedenfalls 70.712,27 DM, in dessen
- sämtliche Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch, dessen Höhe mit 137.580,42 DM außerhalb des
OLG Köln - 19 U 158/00
Oberlandesgericht Köln vom 01.06.2001
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- . A.) Bezug genommen. 16Mit Urteil vom 16.06.2000, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten
- nicht nur auf den fehlenden Haftungsgrund hingewiesen, sondern auf dessen Entlassung aus dem Prozess
- von dem Zusammenstoß und dessen Auswirkungen betroffen. Dies ist zudem unschwer auf den Lichtbildern
- Schadensereignis, für dessen Auswirkungen die Beklagten haften. Vor diesem Hintergrund vermag der
BPatG - 8 W (pat) 349/03
Bundespatentgericht vom 10.07.2007
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- 2003 dessen Erteilung veröffentlicht. Gegen das Patent haben die Firmen D… in M… in I…, US am 16
- (Beschl. v. 12. April 2007 - 11 W (pat) 383/06) - fortbesteht unbeschadet dessen, dass sie infolge der
- notwendige Voraussetzung zu dessen Durchführung die Normierung der Schnittstellen der einzelnen
- konkret beschriebenen Verfahren eine Voraussetzung zu dessen Umsetzung - verstellen zu lassen. Diese aus
OVG Niedersachsen - 12 MN 290/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 22.01.2013
- Inhalt
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- Tatsachen, die es als möglich erscheinen lassen, dass der Bebauungsplan oder dessen Anwendung sie in ihren
- des angegriffenen Bebauungsplans liegt. Sie ist damit durch dessen Festsetzungen nicht direkt
- . vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215). Abwägungsrelevant sind nicht nur dessen subjektive
- wertet, sich diese hier an der unteren Grenze dessen bewegen, was als noch „substantiell
EuG - T-203/02
Gericht der Europäischen Union vom 08.07.2004
- Inhalt
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- Industrias Espadafor, SA und nicht durch den Inhaber der Marke, auch wenn dessen Name im Namen
- unter Verletzung von dessen Markenrecht erfolgt wäre, normalerweise ein Interesse daran gehabt hätte
- Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) – dessen normativer
- ). 43 Im Licht dessen ist zu prüfen, ob das HABM zutreffend der Auffassung war, dass mit den
OLG Düsseldorf - I-6 U 44/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.12.2004
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- Bevollmächtigungsakt, sondern das Vertrauen in dessen rechtliche Wirksamkeit. Dieses Vertrauen sei von ganz
- Zeugen K.. Zwar verbleiben nach dessen Aussage Zweifel, ob er zwischen beglaubigter Abschrift und
- Gefährdungstatbestand für den Kunden geschaffen oder dessen Entstehung begünstigt hat (vgl. nur BGH, BKR
- geschaffen oder dessen Entstehen begünstigt. Vielmehr hat sie in ihrer sogenannten Globalzusage
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 139/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.02.2010
- Inhalt
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- jagten, von der Versicherung frei seien. Diese Norm sei Ausdruck dessen, dass Tätigkeiten eines
- Unternehmens gedient habe, könne im Ausnahmefall Versicherungsschutz bestehen. Zur Bestimmung dessen, was zur
- Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII dessen Funktion innerhalb des Regelungszusammenhangs der §§ 2 ff SGB
- VII beachtet werden. Zur Bestimmung dessen, was zur Jagdausübung gehört, ist von den einschlägigen