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HessVGH - 2 TG 2890/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.10.1986
- Inhalt
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- Antragsteller zu 2) hauptamtlicher weiterer Beigeordneter, dessen Amtszeit am 31. Januar 1987 endet. Der
- Antragstellers zu 2) und dessen Wiederwahl zu beschließen. In seiner Sitzung am 5. September 1986
FG Baden-Württemberg - 2 K 110/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 26.03.2008
- Inhalt
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- , in dessen Haushalt das Kind lebe. Hiervon könne auch dann keine Ausnahme gemacht werden, wenn der
- gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten. Denn der Elternteil, der nicht im Ausland arbeitet und dessen
VG Cottbus - 1 K 1277/07
Verwaltungsgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Schreiben vom 26. September 2006 zu den Aussagen der Geburtsurkunde des Klägers über dessen
- nicht, da dessen – ohnehin nur unter dem Gesichtspunkt eines ernstlichen Zweifels im Sinne des § 69 Abs
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 2477/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2006
- Inhalt
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- , ist hingegen nicht erfüllt. Kirchliche Zwecke i.S.d. § 54 AO sind nach dessen Abs. 2 insbesondere
- mit derartigem Vermögen gebildet werden, nicht zu dessen Eigenschaft als Kirchenvermögen zu führen
BGH - I ZR 39/12
Bundesgerichtshof vom 04.07.2013
- Inhalt
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- anderem ein Büro in Berlin betreibt. Dessen Leiter ist der Beklagte. Als Inhaber des Domainnamens
- Sache an das Berufungsgericht. Dessen Annahme, das Einladungsschreiben stelle einen fremden Inhalt
LG Wuppertal - 14 O 30/06
Landgericht Wuppertal vom 17.04.2007
- Inhalt
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- Klägerin und dessen Ehefrau, die alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist, in steuerrechtlichen
- ,- Euro noch in Höhe von 16.048,95 Euro verlangt und zu dessen Begründung sie sich darauf beruft, den
OLG Köln - 6 U 70/98
Oberlandesgericht Köln vom 22.01.1999
- Inhalt
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- . Ungeachtet dessen wird die P.-Bank den berechtigten Interessen des Kunden Rechnung tragen
- die in Ziff. 3 Satz 2 der Dispo-AGB in diesem Zusammenhang gewählte Formulierung " Ungeachtet dessen
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 R 238/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.03.2004
- Inhalt
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- gilt ungeachtet dessen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils deshalb neu zu fassen war, weil
- § 302b Abs. 1 SGB VI n.F. ergibt sich keine andere Beurteilung. Ungeachtet dessen, dass vorliegend
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 E 1475/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2007
- Inhalt
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- objektiv ungewiss oder ohne dessen Verschulden dem Erklärungsberechtigten nicht bekannt, obwohl sie nach
- zuständigen Behörden um das Schicksal ihres Sohnes in dessen Namen bemüht und überall die gleiche Auskunft
OLG Hamm - 4 UF 277/00
Oberlandesgericht Hamm vom 26.04.2001
- Inhalt
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- oder nicht weniger als 2.250,00 DM und dessen Ehefrau entsprechend von 1.750,00 DM zu belassen sei
- , 1393). Danach ist bei der Festlegung dessen, was dem unterhaltspflichtigen Kind gegenüber dem
BGH - III ZR 331/02
Bundesgerichtshof vom 05.02.2004
- Inhalt
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- des Tatrichters, dessen Beurteilung nur eingeschränkt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung
- ) ausgeführt hat, sind ungeachtet dessen diejenigen Parzellen, die mit zum Dauerwohnen geeigneten
FG Köln - 10 K 1294/02
Finanzgericht Köln vom 03.11.2005
- Inhalt
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- in dessen Auftrag erteilt (vgl. ferner PV-Schreiben vom 12. Oktober 2001, Bl. 2; ferner Tz 4 der
- Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 HGB), dass der Provisionsanspruch
BGH - VIII ZR 168/05
Bundesgerichtshof vom 24.05.1995
- Inhalt
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- hinsichtlich dessen die Geltendmachung einer etwaigen Nachforderung zugunsten der Haftungsmasse nach § 152
- das Berufungsgericht, an dessen Stelle der Senat entscheidet, nicht mehr zulässig sein soll. § 538
OLG Stuttgart - 6 U 165/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.11.2006
- Inhalt
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- dessen Vorlage nicht nach §§ 142 Abs. 2 S. 1, 384 Nr. 2 1. Alt ZPO mit der Begründung verweigern, dass
- ) -, womit die Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 StGB nach dessen Nr. 4 fünf Jahre beträgt. Selbst wenn
LG Bonn - 6 T 135/03
Landgericht Bonn vom 23.07.2003
- Inhalt
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- Steuerberater tätig ist. Angesichts dessen erscheint eine Interessenkollision im Verlauf des
- Irritationen und infolge dessen zu Erschwernissen für den vorläufigen Insolvenzverwalter bei dem Versuch