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OLG Hamm - 19 U 88/05
Oberlandesgericht Hamm vom 20.12.2005
- Inhalt
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- Gunsten ein Anspruch in Höhe von 663.948,57 DM (= 339.471,51 €) einzustellen. Zu dessen Begründung
- abgewickelt und dessen Saldo sollte am 30.11.2001 zu zahlen sein. Die Klägerin hat unter Vorlage der
VG Düsseldorf - 17 K 617/03.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.04.2003
- Inhalt
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- schlüssige und fristgerechte Darlegung des Vorliegens eines Wiederaufgreifensgrundes, dessen
- , dessen Vorstand der Kläger zu 6) angehörte, fehlt beiden zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der
BGH - 3 StR 446/01
Bundesgerichtshof vom 07.02.2002
- Inhalt
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- gilt auch unter Berücksichtigung dessen, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aus dem besonderen
- , ist vielmehr stets dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende
LG Kleve - 1 O 102/07
Landgericht Kleve vom 06.03.2009
- Inhalt
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- Militärflughafen bei der Bewertung dessen, was als ortsüblich anzusehen ist, überhaupt
- Militärflughafen und die von dessen Flugbetrieb ausgehenden Lärmimmissionen in den letzten Jahren vor
LSG Berlin-Brandenburg - L 24 KR 11/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.12.2003
- Inhalt
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- - und Schlossführungen betraut gewesen. Im Erörterungstermin vom 08. Dezember 2004, wegen dessen
- Anbetracht dessen musste die Berufung der Beklagten mit der Kostenfolge aus § 193 SGG erfolgreich
BGH - IX ZB 171/04
Bundesgerichtshof vom 28.06.2004
- Inhalt
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- Fortbestand der Prozessvollmacht eines Anwalts, dessen Zulassung entfallen ist, auch BGH, Beschl. v. 26
- Zulässigkeit eines Rechtsmittels vor dessen Begründetheit zu prüfen. Im Beschwerdeverfahren gilt
OLG Düsseldorf - 4 U 51/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.01.2003
- Inhalt
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- , die Zeugin T... A..., privathaftpflichtversichert. 3Der Bruder des Klägers, L... A..., dessen
- werden, dass sich sein Bruder, dessen Existenz die Beklagte nicht widerlegt hat, überwiegend in
BGH - XII ZR 56/02
Bundesgerichtshof vom 29.01.2003
- Inhalt
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- ist Ausfluß seiner Verantwortung für dessen Wohl (§§ 1618 a, 1626, 1631 BGB). Die in § 1684 Abs. 1
- , richtet sich maßgeblich nach dessen Wohl (§ 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB). Wegen der betreffenden Kosten, die
OLG Frankfurt - 6 U 256/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.04.2002
- Inhalt
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- 01.11.2001 (Bl. 42 ff. d.A.), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage
- erscheinendes, kostenloses Anzeigenblatt, dessen Verbreitungsgebiet lokal eng begrenzt ist. Nach der
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2279/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2007
- Inhalt
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- dessen Rahmen für sich und ihren Sohn erkennbar eine Auskunft auch zu staatsangehörigkeitsrechtlichen
- Staatsangehörigkeit der Mutter objektiv ungewiss oder ohne dessen Verschulden dem
BFH - IV R 38/06
Bundesfinanzhof vom 16.08.1995
- Inhalt
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- . Aufgrund dessen erließ das FA einen nach § 164 Abs. 2 AO geänderten Feststellungsbescheid, in dem es u.a
- verpflichtet, das gemietete Grundstück für dessen, des Mieters, Zwecke zu bebauen. So verhielt es sich im
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10443/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.08.2008
- Inhalt
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- Kostenbeitragspflichtigen aufhält, dessen tatsächliche Betreuungsleistung über Tag und Nacht auf den
- Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen, auf dessen diesbezügliche Ausführungen deshalb ergänzend
LSG Bayern - L 9 AL 283/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.03.2003
- Inhalt
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- aus den Vorhaltungen des Arbeitsvermittlers gegen den Kläger wegen dessen Verhalten in der
- Klägers (Schriftsatz vom 25.03.2003), er habe G. wegen dessen Untätigkeit von Juli bis November 1999 für
BSG - S 12 AS 23/06
Bundessozialgericht vom 30.07.2008
- Inhalt
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- Rechtsprechung des BVerwG sei auch im SGB II Bedarfszeitraum, innerhalb dessen die staatliche Hilfe zu
- ist. Es handelt sich um Vermögen im Sinne des § 12 SGB II, dessen Berücksichtigung sich nach anderen
LG Duisburg - S 285/95
Landgericht Duisburg vom 03.05.1996
- Inhalt
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- Miteigentumsanteil an einem mit einem Mietshaus mit 4 Wohnungen bebauten Grundstück, dessen Verkehrswert
- Vermögens durch Veräußerung ihres Miteigentumanteils, sondern lediglich dessen Belastung mit einer