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BGH - XII ZB 59/13

Bundesgerichtshof vom 26.06.2013
Inhalt
  • auch nicht zu einer freien Willensbildung in der Lage. 42. Die Rechtsbeschwerde rügt zu Recht, dass
  • . Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde. II. 2 31. Das Landgericht hat angenommen
  • diesen Grundsätzen ist im vorliegenden Fall das Regelbeispiel des § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG
  • worden. Das Landge- richt hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen
  • 7 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 59/13 vom 26. Juni 2013 in der Betreuungssache Der XII

OLG Hamm - 3 Ss 526/03

Oberlandesgericht Hamm vom 23.09.2003
Inhalt
  • -)Revision des Angeklagten mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Die Revision wendet sich
  • , dass der Angeklagte des Diebstahls in fünf Fällen, des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung
  • und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig ist. Das angefochtene Urteil wird im
  • , Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen, wobei
  • Tateinheit mit Urkundenfälschung und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig ist. 8 a

OLG Brandenburg - 2 Ss (OWi) 5B/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 27.10.2006
Inhalt
  • Entscheidung. II. 4Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und zulässig, sie hat auch in der Sache
  • genommen und bei seiner Entscheidung in der Sache erwogen, sondern mit einem Prozessurteil den
  • Einspruch des Betroffenen verworfen hat. Der Betroffene hat ein Recht darauf, dass das Gericht seine
  • entbinden ist, steht nicht im Ermessen des Gerichts; es hat vielmehr diesen Antrag zu entsprechen, wenn
  • Rüge der Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör stützt. 3Die Generalstaatsanwaltschaft des

BPatG - 27 W (pat) 118/00

Bundespatentgericht vom 22.01.2002
Inhalt
  • erschließenden Sinngehalt besitzen. In derartigen Fällen hat der Verkehr erst recht keine Veranlassung
  • Marke im engsten Ähnlichkeitsbereich der Waren der Widerspruchsmarke liegen kann, reicht der Abstand
  • zurückgewiesen. Zur Begründung ist ausgeführt, daß die Vergleichsmarken in ihrer Gesamtheit deutlich verschieden
  • . Wegen der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. Die Beschwerde mußte in der Sache
  • Begriffswörter erkennen, die lediglich in einer eigenwilligen (im Bereich der Unterhaltungsmusik- Szene

BGH - 5 StR 182/06

Bundesgerichtshof vom 15.12.2006
Inhalt
  • 5 StR 182/06 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 15. Dezember 2006 in der Strafsache
  • . Dezember 2006 für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
  • Abschluss der Wettverträge veranlasste. Lediglich die Bestimmung des Schadensumfangs ist in der
  • . Aufl. § 243 Rdn. 47 m.w.N.). Dies ist im Ergebnis jedoch unschädlich. 12Im Fall 1 der Urteilsgründe
  • tragen. – Von Rechts wegen – G r ü n d e 1Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum

OLG Oldenburg - HEs 48/02

Oberlandesgericht Oldenburg vom 19.12.2002
Inhalt
  • mit Körperverletzung. Nach Anklageer-hebung ist der Haftbefehl nicht im Sinne der Anklageschrift um
  • Kindes und verfügt seit langem über einen festen Wohnsitz in Deutschland. In Anbet-racht dieser
  • schweren Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, und Widerstand gegen
  • Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung began-gen zu haben. Dem Angeschuldigten S... wird mit
  • , wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben ist, gemacht. Die Anklage ist noch nicht zur

OLG Köln - 6 U 150/02

Oberlandesgericht Köln vom 21.03.2003
Inhalt
  • Kostentragungspflicht des Beklagten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. II. 45Die in formeller
  • Kostenerstattung zu. 1.7Zu Recht hat das Landgericht die Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs aus
  • zu den Umständen, unter denen sein Schreiben vom 28.12.2001 zustande gekommen ist, ist auch im
  • . 11In zutreffender Würdigung des erstinstanzlichen Sachvortrags der Klägerin ist im Tatbestand des
  • Bitte herangetragen, im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Probleme ein vom diesem bereits

BPatG - 33 W (pat) 198/01

Bundespatentgericht vom 26.02.2002
Inhalt
  • Patent- und Markenamts führen und ist erst recht für das Bundespatentgericht unverbindlich (BGH GRUR
  • Harmonisierungsamtes in Alicante mit den Bestandteil "Travel" beruft. Der Senat neigt im übrigen
  • jeweiligen beschreibenden deutschen Übersetzung gleichgestellt werden; im vorliegenden Fall ist jedoch
  • dadurch gefestigt und erweitert, daß in Deutschland mit zunehmender Tendenz außerordentlich zahlreich
  • großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses

BPatG - 29 W (pat) 46/99

Bundespatentgericht vom 09.02.2000
Inhalt
  • mündlichen Verhandlung erörtert worden ist. II. Die Beschwerde der Anmelderin ist zulässig, und sie hat in
  • . Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe: I. Angemeldet ist die Wortfolge "Nature
  • nur eine geeignete Käuferschicht für die gegenwärtig schon so beworbenen, recht unterschiedlichen
  • Beurteilung hat die Kollision der Marke mit älteren Rechten in Großbritannien mangels einer
  • naturge- rechte, für Naturfreunde interessante Eigenschaften aufweisen und für sie daher eine

LSG Bayern - L 5 RJ 105/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 14.01.2003
Inhalt
  • zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das SG festgestellt, dass die Klage gegen den
  • Rücknahmeerklärung vom 18.12.2001 erledigt ist. Streitig ist die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung im
  • Bürgerlichen Rechts über die Anfechtung von Willenserklärungen auf Prozesshandlungen nicht anwendbar
  • Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19. Februar 2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche
  • Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die

OLG Celle - 10 WF 350/08

Oberlandesgericht Celle vom 27.10.2008
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 1578 b, EGZPO § 36 Nr 1 Leitsatz: Das Vertrauen eines geschiedenen
  • . nur zeitweise in geringem Umfang im ungelernten Bereich berufstätig gewesen. Die Ehe der Parteien
  • Beklagte zu 1. monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 501, EUR zu zahlen hat. Der Kläger begehrt mit
  • Unbilligkeit i. S. v. § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dagegen wendet sich die Beklagte zu 1. mit ihrer Beschwerde. II
  • Berücksichtung der Kindererziehung lange - Ehe mit dem Kläger eingegangen ist und kurz danach das erste Kind

BGH - IV ZR 173/05

Bundesgerichtshof vom 12.07.2006
Inhalt
  • ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05 - VersR 2006, 535 unter II 1; vom 17
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 173/05 Verkündet am: 12. Juli 2006 Heinekamp
  • Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • homologen In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) zu ersetzen hat

BPatG - 33 W (pat) 93/05

Bundespatentgericht vom 17.05.2005
Inhalt
  • im Ergebnis zu Recht gemäß § 37 Abs. 1 MarkenG zurückgewiesen hat. Unterscheidungskraft im Sinne der
  • reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK
  • „vollkommen, genau richtig, passend“. Im Zusammenhang mit den hier angemeldeten Dienstleistungen werde
  • der Ausdruck auch im Zusammenhang mit Zeitarbeit verwendet. Der Zusatz „Zeitarbeit“ weise
  • . Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II Die Beschwerde ist

BGH - V ZR 102/12

Bundesgerichtshof vom 14.12.2012
Inhalt
  • . Brückner und Weinland für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 11
  • Berufungsgerichts ist die Klägerin mit sämtlichen Anfechtungsgründen materiell-rechtlich ausgeschlossen
  • nicht erkennen lasse, wer Gegner der Anfechtungsklage sei. II. 3Die Revision ist begründet. Sie führt
  • vorliegend die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte des Rechtsstreits anzusehen. Zwar ist in der
  • 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt). Diesen Anforderungen ist genügt. In der Klageschrift wird

BVerfG - 2 BvR 498/07

Bundesverfassungsgericht vom 01.07.2009
Inhalt
  • ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2
  • jedenfalls im Ergebnis zu Recht versagt worden. Daher kann unter den konkreten Umständen auch die
  • , Gerhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August
  • Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Zulassung der Berufung in asylrechtlichen Streitigkeiten
  • Beschwerdeführerin zu 3. ist deren gemeinsame Tochter. Sie reisten im November 2001 auf dem Landweg