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BGH - VI ZR 127/10
Bundesgerichtshof vom 01.03.2011
- Inhalt
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- - getrennt zu prüfen ist (vgl. LG Frankfurt am Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 127/10 Verkündet am: 1. März 2011 Holmes
- Artikel, der am selben Tag textidentisch in der von der S. AG verlegten BILD-Zeitung erschien. Autor des
- Rechtsanwaltskosten in Anspruch. 2Die Beklagte veröffentlichte am 5. August 2008 auf ihrer Internetseite einen
- . AG und dem verantwortlichen Redakteur K. andererseits handele es sich nicht um dieselbe Angelegenheit
OLG Frankfurt - 7 U 15/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.10.2001
- Inhalt
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- der Kläger gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2.11.2000 wird
- , unangemessene Klausel im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG dar. Eine Inhaltskontrolle dieser Klausel am
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 17.10.2001 Normen: § 5 Nr 1 Buchst
- bedingungsgemäße Entschädigung aus der Hausratversicherung für zwei Schadensereignisse, die sich am 15.6.1999
- und 16.6.1999 ereignet haben sollen. Bei dem Diebstahl am 15.6.1999 sollen die auf Bl. 3 der
Kein voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 07.02.2012
- Inhalt
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- Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 05.04.2011, Az. 22 U 67/09, die vollen Gutachterkosten
- jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden. Während nach Auffassung u. a. des OLG Frankfurt a. M. der
- 20.3.2011: Das AG Siegburg hat einem Unfallgeschädigten mit Urteil vom 31.03.2010, Az. 111 C 10/10
- Beitrag im Schadenfix-Blog hat das LG Aurich eine Entscheidung des AG Norden aufgehoben, welches noch die
- Kollegen Ulf Grabow (Link) hat sich auch das AG Cuxhaven (Urteil vom 25.3.2011, Az. 5 C 692/19) der
LG Frankfurt am Main - 24 S 258/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 20.05.2008
- Inhalt
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- Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 32 C 598/06-72, wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 24. Zivilkammer Norm: § 651c Abs 1 BGB Entscheidungsdatum: 20.05.2008
- ausländischen Hotel Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.11.2007 verkündete Urteil des
- vereinzelt unsauber gewesen und im Falle einer Beanstandung ausgetauscht worden seien, vermag dies an dem
- Beweiswürdigung des Amtsgerichts hinsichtlich der Verschmutzung der Liegen am Pool angreift. 22 Auch wenn
HessVGH - 4 UE 3407/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.07.1995
- Inhalt
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- mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (IV/1 E 1080/79) am 08.05.1984 zurück
- Schriftsatz vom 09.09.1986, bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingegangen am
- 20.09.1976 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 08.05.1985
- mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 08.05.1984 zurückgenommen. Gegen
- , eingegangen am 26.11.1984, Widerspruch ein, den er im wesentlichen wie folgt begründete: Die Beigeladene
Wie das OLG München den Abmahnern von Stadtplänen das schöne Modell der Lizenzanalogie kaputt macht
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.07.2019
- Inhalt
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- DINA6 bis A5 größer DIN A5 bis A4 größer DIN A4 bis A3 in cm 14,8 x 10,5 21.0 x 14,8 29,7 x 21.0
- Kartenausschnitt im Format DIN A5 zu 1.305,40 € einschließlich Mehrwertsteuer (vgl. Anl. K 58); - am 8
- worden (vgl. Anl. K 27). Mit der Firma L. sei am 18. Mai 2011 völlig freiwillig ein Vertrag über
- einer URL: Kartengröße bis DINA6 größer DINA6 bis A5 größer DIN A5 bis A4 größer DIN A4 bis A3
- zustande gekommen: - am 21. Oktober 2003 ein Vertrag mit der E. GmbH über zwei Kartenausschnitte im
HessVGH - 4 UE 2093/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.09.1989
- Inhalt
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- wiederholt und vertieft. 17 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Kläger zu 2
- am Main Klage erhoben. Sie haben im wesentlichen auf ihre Begründung im Widerspruchsverfahren Bezug
- Gegen diesen Widerspruchsbescheid haben die Kläger am 09.12.1983 beim Verwaltungsgericht Frankfurt
- -- unter Berücksichtigung des gesetzlich anerkannten Zuschlages von 36 qm (20 v.H.) wurde im Mai
- 12b in K im T -- Stadtteil F. Das Grundstück ist auf der Grundlage einer vom H-kreis am 13.03.1979
HessVGH - 6 UE 39/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.12.1995
- Inhalt
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- erbringen darf. 2Aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Deutschen
- , den Städten Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Langen, Darmstadt und Hanau sowie in den
- . Oktober 1968 wurde mit dem Bau eines S-Bahn-Netzes im Rhein-Main-Gebiet begonnen. Am 25. September
- an den Kosten des Ausbaus des S-Bahn-Netzes Rhein-Main aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs
- der Bauträger eine Kommune sei. Träger des Vorhabens "Bau eines S-Bahn-Netzes im Rhein-Main-Gebiet
OLG Frankfurt - 16 U 145/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.12.2010
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juli 2010, Az. 2 – 1 O 107/08, wird zurückgewiesen. Der
- am Main vom 9. Juli 2010, Az. 2 – 1 O 107/08, abzuändern und die Klage abzuweisen. 11 Die Klägerin
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Norm: § 426 Abs 1 S 1 BGB Entscheidungsdatum
- gewesen sei. 6Auf die Entscheidungsgründe (Bl. 439 bis 446 d.A.) wird verwiesen. 7Gegen dieses ihm am 13
- . Juli 2010 zugestellte Urteil hat der Beklagte zu 3 mit einem am 3. August 2010 eingegangenen
OLG Brandenburg - 12 Lw 2/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 20.05.2008
- Inhalt
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- Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den am 20. Mai 2008 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts
- Frankfurt (Oder) vom 20. Mai 2008 – 12 Lw 2/08 - abzuändern und den auf die Erteilung eines Zeugnisses
- Urkundsnotar mit Schreiben vom 17. Mai 2004 um die Grundstücksverkehrsgenehmigung nach. Das
- Frankfurt (Oder) – Landwirtschaftsgericht – 12 Lw 2/08 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des
- der Notar den Genehmigungsantrag am 16. Juli 2004 zurück. 3Mit Schriftsatz vom 21. Juni 2007
HessVGH - 6 UE 68/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.09.1996
- Inhalt
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- Standortverlagerung vorgesehen sei. 10 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage mit Urteil vom 27
- des Mains bzw. der in den Main einmündenden Seitenflüsse. Teilweise verlaufen die Grenzlinien aber
- Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. vom 27. August 1991 sowie den Bescheid der Beklagten vom 3. November 1988 in
- -, Nahrungs- und Randbiotop angewiesenen Tiere sowohl an der Anlegestelle als auch im Bereich der
- untersagen sei. 3Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 29. November 1988 Widerspruch ein, der
VG Aachen - 8 K 1146/02.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 11.10.2006
- Inhalt
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- wurde. Im Rahmen der am 14. Dezember 2000 stattgefundenen Anhörung gemäß § 25 AsylVfG gab er an: Nach
- dortigen Besichtigung seien sie anschließend nach Frankfurt/Main gefahren und hätten auf den Rückflug
- verlängert worden sei, einbehalten worden. Am 7. Mai 2002 habe er daraufhin bei der Geschäftsstelle der
- Bundesgebiet ein. 3Am 12. Dezember 2000 stellte er einen Asylantrag, der am 14. Dezember 2000 aufgenommen
- jedoch förmliche Zustellungen in das Haus mit dem Hinweis an den Absender, dass am Haus keine
HessVGH - 6 TH 3410/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.01.1991
- Inhalt
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- und unter dem Aktenzeichen VII/1 E 2542/90 VG Frankfurt am Main anhängigen Klage anordnen müssen
- Kreistag auch weiterhin an einer einheitlichen Kreisumlage im Main-Kinzig-Kreis festhalte. Es ist
- der Antragsgegner im Widerspruchsbescheid nicht in Abrede stellt. Der Anhörungsausschuß des Main
- VwGO). 3Bei der Kreisumlage handelt es sich um eine öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1
- abgabenrechtlichen Abgabenbegriff ab, wonach nur Steuern, Gebühren oder Beiträge als öffentliche Abgaben im Sinne des
LAG Hessen - 5 TaBV 115/04
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 21.04.2005
- Inhalt
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- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2004 – 4 BV 438/03 – teilweise abgeändert. Es wird
- angefochtenen Beschlusses verwiesen. 26 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Anträgen durch
- ), 8) 9) und 10) beantragen, 31den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2004
- ), diese in Vertretung und im Auftrag für die übrigen Gesellschaften, am 10. April 2003 einen
- Beschluss vom 7. April 2004 – 7 ABR 35/03 – AP § 95 SGB IX Nr. 2; BAG Beschluss vom 28. Mai 2002 – 1
OLG Frankfurt - 1 UF 94/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.05.2005
- Inhalt
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- 28.12.2004 bestimmte der Senat an Stelle des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main einen anderen
- Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main hat in einem Bericht vom 15.3.2004 unter anderem darauf
- erging deshalb am 19.3.2004 ein Senatsbeschluss, dass die Kinder an diesen herauszugeben seien, und der
- die Kinder dieses Verhaltensmuster bereits übernehmen, konnte der Senat im Termin am 24.2.2005 erleben
- worden. Man gehe von einer Kindeswohlgefährdung im höchsten Maße aus. 5Auf Antrag des Amtsvormundes