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OVG Saarland - 2 A 486/09
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 01.04.2010
- Inhalt
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- Affidavit bereits vom 8.4.2008 vor, nach dessen Inhalt der Vater versicherte, dass der Pass des
- , dessen Ratifizierung für Ende 2009 vorgesehen sei. Durch Urteil vom 30.9.2009 hat das Verwaltungsgericht
- ganz deutlich zu sagen, auf den – ersichtlich erstmaligen – Versuch an, wobei dessen Erfolg
- und dessen inhaltlicher „Wert“ sich auf die Angabe der Vaterschaft, die Mitteilung des
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 50/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2011
- Inhalt
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- AsylbLG, dessen Voraussetzungen sie erfüllten, nicht zu den Leistungsberechtigten gehörten. Die
- bis zur Trennung vom Kindesvater von dessen Einkommen gelebt. Ab Mitte 2000 hätten die
- . Nach inzwischen 13jährigen Aufenthalt im Bundesgebiet, dessen Dauer zu keinem Zeitpunkt
- Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz und dessen immanentes Beschleunigungsgebot entgegen. All dies
OLG Köln - 13 U 68/00
Oberlandesgericht Köln vom 21.02.2001
- Inhalt
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- nach zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten dessen Gefährdung für ausgeschlossen
- mit einem entgegenkommenden Kraftwagen, dessen Geschwindigkeit mindestens 100 km/h statt zulässiger
- der Fahrweise der Beteiligten - hinsichtlich des Beklagten zu 1. zu dessen Ungunsten und hinsichtlich
- des Klägers zu dessen Gunsten - darauf hinaus, dass der Kläger frühestens in dem Augenblick in den
VG Saarlouis - 4 K 708/10
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 18.02.2011
- Inhalt
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- dessen Einleitung der Dienstvorgesetzte gem. § 17 Bundesdisziplinargesetz zwingend verpflichtet ist
- jeweils unterschiedliche Wochentage. Unter Berücksichtigung dessen wäre zunächst zu prüfen, ob Sie am
- Kenntnis dessen hatten Sie nach vorliegender Meldung des Qualitätsmanagers Herrn ... vom 23.11.2009 am
- feststellen mussten, dass auch Ihre Dienstzeit beendet war und Sie in Folge dessen den Heimweg antraten. Im
OVG Rheinland-Pfalz - 6 A 11315/06.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.01.2007
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. März 2006 wird dessen Tenor wie folgt gefasst: Das Verfahren wird eingestellt
- angefochtenen Urteils Bezug, dessen tatsächliche Feststellungen er sich in vollem Umfang zu Eigen macht
- Teileinrichtungen im Wege der Kostenspaltung getrennt abgerechnet würden. Ungeachtet dessen sei, was die
- vielfältigen Plänen sowie der Ortskenntnis des Senats. Angesichts dessen bedurfte es keiner
OLG Frankfurt - 23 U 158/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 04.08.2010
- Inhalt
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- , ohne dass erkennbar sei, dass die entsprechenden Voraussetzungen dafür bzw. dessen Zuständigkeit
- eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse betrifft
- der Geldweiterleitung, dessen Kosten nicht kontrollfähig wären, sondern eine zusätzliche Leistung
- verweigert, um eine – weitere – Verschuldung des Kunden in dessen Interesse zu verhindern. Daneben ist
BGH - V ZR 17/06
Bundesgerichtshof vom 23.06.2006
- Inhalt
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- Kaufpreisanteils zu. Maßgebend für dessen Bestimmung seien die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausübung
- Gutachterausschusses 1.247,30 €. Einer beantragten mündlichen Anhörung von dessen Vorsitzendem habe
- nochmals zu vernehmen, weil es dessen protokollierte Aussage anders verstanden habe als das Amtsgericht
- bezeichnet hatten, sich über dessen Umfang jedoch einig waren und somit (s. o.) einen Vertrag mit
BGH - V ZB 163/12
Bundesgerichtshof vom 18.09.2013
- Inhalt
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- dessen Gunsten keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 22 EuGVVO besteht, abschließend geklärt
- angerufenen Gerichts, zu dessen Gunsten keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 22 EuGVVO besteht
- , also ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück, aufgrund dessen an denjenigen, zu
- dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine Geldsumme zu zahlen ist (§ 1191 BGB). Die Grundschuld
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1317/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.08.2000
- Inhalt
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- dessen Gründe Bezug genommen wird, die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Anerkennung zur Führung
- Gutachters, dessen Qualifikation zweifelhaft sei, beschränkten sich auf die reine "Papierlage", die
- der Weiterbildungsordnung zugrunde liegen, liegt angesichts dessen, dass die Patienten damit
- Gesetz eingefügt wurden. In Konsequenz dessen findet sich auch in § 6 Abs. 2 WO die mündliche Darlegung
BGH - il LwZR 2/13
Bundesgerichtshof vom 25.04.2014
- Inhalt
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- auf Abschluss des Hauptvertrags und auf dessen Erfüllung klagen. Zwar entsteht in diesen Fällen der
- Anspruch auf die Leistung aus dem Hauptvertrag erst nach dessen Abschluss durch eine rechtskräftige
- . Die Möglichkeit einer Klagehäufung ist der Klägerin nach dem Vergleich ungeachtet dessen einzuräumen
- dem nachgereichten, nicht nachgelassenen Schriftsatz befindet. Über dessen Relevanz hätte das
HessVGH - 6 E 2035/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.10.2008
- Inhalt
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- Antragsgegner und dessen Vorstandsmitglied, Herrn XY, in mehreren Verfahren aus dem Bereich der
- Zustellung des Beschlusses erfolgte an Herrn XY unter dessen Privatanschrift am 17. August 2007 durch
- habe. Dieser Zeitpunkt müsse spätestens vier Wochen nach dessen Haftentlassung als gegeben angesetzt
- den Vorstandsvorsitzenden Herrn XY durch Einlegung in dessen zur Wohnung gehörenden Briefkasten
BPatG - 5 W (pat) 418/06
Bundespatentgericht vom 19.06.2007
- Inhalt
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- Laschen ein gekrümmtes Langloch, dessen Krümmungsmittelpunkt auf der Schwenkachse liegt, derart
- 14 soweit diese auf einen der Ansprüche 1 bis 6 oder auf den Anspruch 10 in dessen Rückbezug auf
- dessen Rückbezug auf einen der Ansprüche 1 bis 6 rückbezogen sind. Hilfsantrag 2: Die Löschung des
- des Antennenmastes 2, z. B. dessen lotrechte Einstellung, durch die Wahl des Befestigungsortes der
BFH - X R 39/10
Bundesfinanzhof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- . Das Unternehmen des Klägers sei aber weder sanierungsbedürftig noch der Schulderlass zu dessen
- Unternehmen des Unternehmers, sondern auch die Höhe dessen Privatvermögens (vgl. BFH-Urteil vom 14. März
- entscheidend, dass die (verbleibende) Liquidität auch ausreicht, um dessen Lebenshaltung zu
- Sitzungsprotokoll (zu dessen Beweiskraft: § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO) nichts zu entnehmen. Die Kläger hätten
AG Erkelenz - 14 C 131/10
Amtsgericht Erkelenz vom 10.08.2010
- Inhalt
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- hinein und gegen dessen feststehende geöffnete Beifahrertür gefahren. Nachdem der Kläger in diesem
- des Beklagten zu 1) festgehalten habe, während der Beklagte zu 1) ungeachet dessen den
- Parklücke rechts neben dem klägerischen Fahrzeug zu parken, dessen Beifahrertür zu diesem Zeitpunkt
- Lösung entscheiden kann (vgl. OLG Köln, NZV 2009, 600, 603). Angesichts dessen, dass sich hier der
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 B 2025/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2001
- Inhalt
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- Rechtsposition eines Ausländers, dessen Visum verlängert worden ist, gegenüber demjenigen
- . 30Daran hat das Ausländergesetz 1990 festgehalten. Dessen Konzeption und Gesetzessystematik
- Ausländer für den von ihm (in Wahrheit) angestrebten Aufenthaltszweck und dessen Dauer benötigt und
- aus Anlass des vorliegenden Verfahrens und bis zu dessen Abschluss geduldet. 57Von dem Vorstehenden