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EuGH - C-228/01
Europäischer Gerichtshof vom 07.11.2002
- Inhalt
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- Übereinstimmung mit dessen Rechtsvorschriften zugelassen oder in den Verkehr gebracht worden sind; 2.der
- , dessen président-directeur général Herr Bourrasse ist. Sie ist Inhaberin einer Gemeinschaftslizenz, die
- Portugal ansässige Güterkraftverkehrsunternehmen Ver Coelho (im Folgenden: Firma Ver Coelho), dessen
- Übereinstimmung mit dessen Rechtsvorschriften zugelassen oder in den Verkehr gebracht worden sind. 41. Nach
SozG Aachen - S 20 SO 88/08
Sozialgericht Aachen vom 28.04.2009
- Inhalt
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- keinem Angehörigen des Verstorbenen Geld erhalten, insbesondere keine 1.200,00 EUR von dessen Sohn; die
- Erhalt der 1.200,00 EUR von den Kindern des Verstorbenen zur Bestreitung von dessen Bestattungskosten
- die volljährigen Kinder eines Verstorbenen zu dessen Bestattung. Bestattungspflichtige nach § 8 BestG
- die erste Ehefrau des Verstorbenen bzw. dessen drei Kinder - die Bezugsberechtigten - verpflichtet
LG Krefeld - 3 O 179/05
Landgericht Krefeld vom 22.12.2005
- Inhalt
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- eines Mitverschuldensanteils des Beklagten in Höhe von 50 % dessen materiellen und immateriellen
- . festzustellen, dass die Widerbeklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Beklagten dessen
- / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 42). 27Hinsichtlich des Verschuldensanteils des Klägers war dessen
- Herzbeutelerguss)). 37Demgegenüber waren nach dem Vortrag des Beklagten dessen Bewegungsstörungen am
VG Köln - 7 K 5765/05
Verwaltungsgericht Köln vom 25.03.2008
- Inhalt
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- . Als solche Substanz sei Etilefrin zu bewerten, dessen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt seien
- Stellungnahme des Herrn Dr. med. Pitschner vom 15. März 2007. Aus dessen Ausführungen ergebe sich, dass
- Erkenntnismaterial muss sich auf ein Arzneimittel beziehen, dessen Wirkstoffe seit mindestens 10 Jahren
- berufen, wie dies § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMG im Regelfall vorsieht. 34Unbeschadet dessen wird das
VG Köln - 21 L 100/08
Verwaltungsgericht Köln vom 29.02.2008
- Inhalt
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- . Soweit Inhalt und Bestand der „Nutzerverträge" an den T-VPN Rh.-Pf. und dessen Bestand gekoppelt
- sind - so kommt etwa der „Nutzervertrag" u.a. zu den im T-VPN Rh.-Pf. und dessen Anhängen vereinbarten
- bleiben. Dessen Ausgang ist insoweit offen. Denn ungeachtet sich möglicherweise stellender, bisher nicht
- angegriffenen Beschlusses von sich aus dessen sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO - zuletzt
KG Berlin - 2 Ws 66/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Betreuers als des gesetzlichen Vertreters ersetzt werden. Dessen Entscheidung stellt für die behandelnden
- Einvernehmen mit dessen gesetzlichem Vertreter erst ein Oberlandesgericht im Verfahren nach §§ 109
- des gesetzlichen Vertreters ersetzt werden. Dessen Entscheidung stellt für die behandelnden Ärzte
- Befugnis, dessen Willen durch denjenigen des gesetzlichen Vertreters zu ersetzen. Diese Möglichkeit
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 B 1104/05 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006
- Inhalt
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- Abs. 2 SGG vermuten lässt. Jedoch ist bereits nach dessen Wortlaut § 86 b Abs. 2 SGG nur anwendbar
- anzuwendenden Regelungen des § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zu genügen. Nach dessen Abs. 1
- , § 41 Rz. 14, § 45 Rz. 63). Ohne ein solches nicht nachholbares Ermessen, innerhalb dessen Erwägungen
- rechtswidrig. Angesichts dessen ist das öffentliche Vollzugsinteresse geringer zu bewerten als das
SozG Dresden - S 14 RJ 627/02
Sozialgericht Dresden vom 28.02.2005
- Inhalt
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- . Sinne beantragt. Allein aufgrund dessen wurden ihr mit (Teilabhilfe-) Bescheid vom 9. Juli 2001
- wurde hierfür wiederum geleistet. Unter Berücksichtigung dessen sind weitere Voraussetzungen des
- , aaO, § 25 SGB VI Rn 37: ein zumutbarer Arbeitsplatz) angeboten wurde. Dessen ungeachtet bestehen
- SGG genannten Wert. Auf der Grundlage dessen bedurfte es nach Auffassung der Kammer keine
FG Münster - 11 K 2777/07
Finanzgericht Münster vom 07.07.2010
- Inhalt
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- wegen dessen Steuerrückständen alle dem Herrn A. gegenwärtig und künftig gegen die Klin
- Hinweis erließ das FA am 23.06.2002 gegenüber der Klin. einen Haftungsbescheid, auf dessen Grundlage
- Konto durch Herrn A. als Verfügungsberechtigtem bei Verweigerung der Zustimmung des für dessen ESt
- ursprünglich um ein Konto gehandelt, dessen Inhaberin die GmbH war. In der Folgezeit ist es nicht zu
OVG Saarland - 1 W 18/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 18.01.2006
- Inhalt
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- , hat das Verwaltungsgericht das Eilrechtsschutzbegehren des Antragstellers im Hinblick auf dessen
- vorläufige Zuweisung des Antragstellers zum Geschäftsbereich 1 „H.“ und dessen Beauftragung mit der
- die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 „H.“ und dessen
- (bzw. im Falle des Antragstellers: unter Berücksichtigung dessen Stellung als Vertrauensperson) aus
LSG Bayern - L 12 KA 5008/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.03.2008
- Inhalt
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- Bundespflegesatzverordnung zählten zu den persönlichen Leistungen des Belegarztes dessen persönliche Leistungen
- Doppelqualifikation ist Ausdruck des gewachsenen Berufsbildes des MKG-Chirurgen. Dessen
- zulässt, dass die abrechnungsfähigen und erforderlichen belegärztlichen Leistungsinhalte statt dessen
- ), nicht zwingend erforderlich sind, weil sie nur den Eingriff oder dessen Ergebnis erleichtern, fördern
OLG Saarbrücken - 8 W 215/10
Saarländisches Oberlandesgericht vom 21.09.2010
- Inhalt
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- Verhandlung haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, nach dessen Ziffer 1. sich die Beklagte zu 1
- ) der Antragsschrift zu im Einzelnen näher bezeichneten Modalitäten zu gewähren, und nach dessen Ziffer
- aufgrund dessen Stellung als Gesellschafter der Beklagten zu 1. angenommen, ihm stehe ein Wahlrecht
- nunmehrigen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 31.8.2006 in dessen Namen und aufgrund einer
VG Braunschweig - 6 B 1153/14
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 28.07.2014
- Inhalt
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- (AsylVfG) unzulässig ist, und gemäß § 34a AsylVfG dessen Abschiebung nach Italien angeordnet. 5Gemäß
- Deutschland am 7. März 2014 gestellte Antrag des Antragstellers unzulässig ist, und dessen Abschiebung nach
- obliegt, so ist der erste Mitgliedstaat, in dem der Asylantrag gestellt wurde, für dessen Prüfung
- Stellungnahme des UNHCR vom Dezember 2013 und dessen Bericht „UN-HCR-Empfehlungen zu wichtigen Aspekten
VG Gießen - 9 K 1708/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 27.09.2010
- Inhalt
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- Kabine zu benutzen, sondern sie auf ein Klo hinter Sichtschutz verwiesen, dessen Milchglasscheibe etwa
- folgenden Unzulässigkeit des Vorgehens war die Organisation dessen Ablaufs jedoch nicht zu
- Ansicht dadurch, dass es der Klägerin ungeachtet dessen gelang, Toilettenpapier mitzunehmen, um mit dessen
LAG Berlin-Brandenburg - 14 TaBV 1212/08
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 07.08.2008
- Inhalt
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- Wirtschaftsausschuss gemäß dessen Schreiben vom 16.4.2008“ sowie die Besetzung derselben. 2Die Arbeitgeberin und
- um, auf dessen Grundlage Besucherbetreuer befristet und auf 400-EUR Basis beschäftigt wurden. Dieses
- Auskunftspflichten der Beteiligten zu 2. gegenüber dem Wirtschaftsausschuss gemäß dessen Schreiben
- gemäß dessen Schreiben vom 16.4.2008 eingesetzt und die Anzahl der Beisitzer auf jeder Seite auf