
Rechtsanwalt Mathias Klose
Automatisierter Datenabgleich im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende rechtmäßig
SGB II-Bezieher müssen den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II vorgesehenen Form hinnehm