Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Gefährlicher Liegestuhl ist kein Reisemangel

Die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, unter die auch Verkehrssicherungspflichten fallen, kann ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein. Hiernach liegt ein Reisemangel vor, ...