Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Betreuungsaufhebung

Eine Betreuung endet immer mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer ist dann nur noch berechtigt, unausfschiebbare Maßnahmen durchzuführen - alles andere ist Sache des oder der Erben. Wird eine Betreuung angeordnet, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die zum Ende der Betreuung führen. ...