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01.06.2015
Betreuungsaufhebung
Eine Betreuung endet immer mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer ist dann nur noch berechtigt, unausfschiebbare Maßnahmen durchzuführen - alles andere ist Sache des oder der Erben. Wird eine Betreuung angeordnet, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die zum Ende der Betreuung führen. ...