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LSG Berlin-Brandenburg - L 34 AS 1308/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.09.2009
- Inhalt
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- "normale" Arbeitsentgelt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem
- vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR im Monat ist danach kein zu berücksichtigendes
- Betrag zur ZVK dient danach – wie der Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen – dem vom
- Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen sowie dem ZVK-Zusatzbeitrag um zweckgebundene Einnahmen
- begehrt für den Zeitraum vom 1. November 2005 bis zum 30. April 2006 höhere Leistungen zur Sicherung des
BAG - 4 AZR 168/10
Bundesarbeitsgericht vom 18.04.2012
- Inhalt
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- Arbeitszeit, nicht jedoch von der Arbeitsvergütung abhängt („vermögenswirksame Leistungen“)? II. Das
- zu bejahen, wären wohl auch aus unionsrechtlicher Sicht vermögenswirksame Leistungen nicht
- die Leistungen verfügen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden in bestimmten Anlageformen
- Beklagten im Streitzeitraum erbrachten weiteren Leistungen, insbesondere die vermögenswirksamen
- vermögenswirksamen Leistungen von monatlich 13,29 Euro nicht auf das Mindestentgelt anzurechnen sind. 34a
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 270/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 08.01.2010
- Inhalt
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- vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26,59 € beschäftigt. Der schriftliche abgefasste Anstellungsvertrag sieht
- vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto des Klägers bei der BHW Postbank mit der Kontonummer
- EUR vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto des Klägers bei der BHW Postbank mit der
- 26,59 EUR vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto des Klägers bei der BHW Postbank mit der
- EUR vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto des Klägers bei der BHW Postbank mit der
Art VI BesVNG 2
Neufassung des Gesetzes über
vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten
und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer
jährlichen Sonderzuwendung
OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 4467/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2000
- Inhalt
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- Arbeitgeber der Klägerin für diese im Jahr 1990 vermögenswirksame Leistungen von insgesamt 416 DM angelegt hat
- vermögenswirksame Leistungen von nicht mehr als 624 DM im Jahr 23 Prozent (§ 12 Abs. 1 3. VermBG i.d.F
- oben aufgestellten Rechnung davon aus, dass die Klägerin 1983 bis 1991 vermögenswirksame Leistungen in
- vermögenswirksamen Leistungen von 468 DM eine Arbeitnehmer- Sparzulage von 107,64 DM und 1991 bei
- vermögenswirksamen Leistungen von 624 DM eine Zulage von 62,40 DM erhalten hat. Aus der Gehaltsabrechnung für die
BAG - 8 AZR 429/12
Bundesarbeitsgericht vom 24.04.2014
- Inhalt
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- - falls er es nicht ist, weiterhin über vermögenswirksame Leistungen als Annahmeverzugsvergütung - und
- Beklagten zunächst Annahmeverzugsvergütung (Gehalt, vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen
- . wegen fehlender Kontoangabe (vermögenswirksame Leistungen). Abgewiesen hat das Arbeitsgericht auch die
- ihn vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 478,00 Euro zu zahlen; 2.an den Kläger Schadensersatz in
- , vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen) - Berufungen der Beklagten und des Klägers - wirksam
LAG Hessen - 8 Sa 1119/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.05.2007
- Inhalt
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- , vermögenswirksame Leistungen, Überstunden- und Mehrarbeitsvergütung bleiben außer Betracht.“ 24 Die
- , vermögenswirksame Leistungen, Überstunden und Mehrarbeitsvergütung zeigen. 25 Die Klägerin hat die Kosten der
- weitere von der Beklagten regelmäßig erbrachten Leistungen, nämlich: die private Nutzung eines
- Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs, Leistungen eines Golfclubbeitrags und Mietzuschuss gehören nach
- , dass „andere Vergütungselemente“ außer Betracht bleiben. Solche zusätzlichen Leistungen sollen
BBVLG 1975
Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 73/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 20.10.2004
- Inhalt
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- . Vermögenswirksame Leistungen und Zulagen seien nicht zu berücksichtigen. 7 Das Arbeitsgericht hat
- vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers sowie einmalige Zuwendungen für die Berechnung des Monatsverdienstes
- : verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen gegen das Maßregelungsverbot, so hat
- . Der Verzug beginnt bei kalendermäßig festgelegten Leistungen mit Ablauf des Tages, an dem die
LAG Hamm - 12 Sa 750/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.09.2007
- Inhalt
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- "vermögenswirksame Leistungen" in Höhe von 6,65 € enthalten. 6Die Klägerin wandte sich am 23.01.2006 und
- allgemeinen Zulage und vermögenswirksamen Leistungen zusammensetzte, belief sich auf 2.773,69
- für die Funktionsstufe 1 in Höhe von 172,00 € und vermögenswirksamen Leistungen ein sich aus der
- Ortszuschlag bis zur Stufe 2, einer allgemeinen Zulage und vermögenswirksamen Leistungen zusammensetzte und
- Zahlung für die Funktionsstufe 1 in Höhe von 172,00 € und vermögenswirksamen Leistungen von 6,65
OLG Hamm - 3 UF 199/97
Oberlandesgericht Hamm vom 10.02.1998
- Inhalt
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- vermögenswirksamen Leistungen von 30,00 DM der Gewerkschaftsbeitrag von 47,00 DM berufsbedingte
- vermögenswirksamen Leistungen: 30,00 DM Gewerkschaftsbeitrag von 47,00 DM Fahrtkosten von 100,00 DM
- Leistungen tatsächlich entsprechend dem Vortrag des Beklagten erfolgt sein sollten, diese nur als ganz
OLG Koblenz - 11 UF 506/09
Oberlandesgericht Koblenz vom 15.04.2010
- Inhalt
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- € vermögenswirksame Leistungen - 40,00 € Lebensversicherung S… - 186,70 € betriebliche Altersversorgung
- € vermögenswirksame Leistungen - 40,00 € D…versicherung - 145,21 € - 180,00 € S… - 186,70
- - und Pflegeversicherungsprämie - 573,56 € Abwälzungsbetrag - 30,63 € vermögenswirksame Leistungen
- Altersvorsorge - 145,21 € - 180,00 € vermögenswirksame Leistungen - 40,00 € S… - 186,70
- - 30,63 € vermögenswirksame Leistungen - 40,00 € betriebliche Altersvorsorge - 145,21 € - 180,00 € S
OLG Köln - 4 UF 172/05
Oberlandesgericht Köln vom 14.02.2006
- Inhalt
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- Pensionskassenbeitrag abgezogen, ferner der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von
- vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von - 319,08 EUR. 28 Die verbleibenden 17.074,20 EUR 29ergeben ein
OLG Hamm - 7 UF 244/02
Oberlandesgericht Hamm vom 29.07.2003
- Inhalt
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- € verbleiben 18.775,59 € monatlich 1.564,63 € Nettoanteil der vermögenswirksamen Leistungen: 11 12
- € monatlich 1.686,68 € Nettoanteil der vermögenswirksamen Leistungen: 15 16 Arbeitgeberleistung 6,05
LSG Bayern - L 4 KR 150/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.06.2009
- Inhalt
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- , ebenso wie er Zusatzleistungen, die als vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmern vorbehalten sind
- Leistungen entgegengenommen hat. Darüber kann der Senat nicht hinwegsehen, auch gibt es keine Kenntnisse
- zu sein, wenn er die für diese Berufsgruppe geschaffenen Vergünstigungen der vermögenswirksamen