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SozG Marburg - S 12 KA 842/06

Sozialgericht Marburg vom 13.12.2006
Inhalt
  • 43 VG- 452 77 IV/2001 VZA- 262 124 53 74,6 VG- 538 71 II/2002 VZA- 301 123 46 59,7 VG- 475 77 III
  • /2002 VZA- 287 115 38 49,4 VG- 457 77 IV/2002 VZA- 284 100 30 42,9 VG- 544 70 Nach einem jeweiligen
  • in der Zahnheilkunde und den angrenzenden ärztlichen Bereichen besondere Fach(zahn)ärzte für
  • , dass es die Ärzte der Vergleichsgruppe unter Einbeziehung des geprüften Arztes im Durchschnitt mit
  • einerseits eine hinreichend große Anzahl vergleichbarer Ärzte und andererseits bei dem zu prüfenden Arzt eine

SozG Marburg - S 12 KA 225/09

Sozialgericht Marburg vom 01.07.2009
Inhalt
  • Abs. 1 Ärzte-ZV. Nach diesen Vorschriften kann der Zulassungsausschuss mit Zustimmung des
  • . 1 Ärzte-ZV an einen weitergebildeten Krankenhausarzt einen quantitativ-allgemeinen oder einen
  • . v. 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B - juris Rdnr. 11; BSG, Urt. v. 22.06.1994 - 6 RKa 46/93, SozR 3
  • vom 24.06.2003 ermächtigte der Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Klägerin den Beigeladenen zu 1
  • Beibehaltung der Fallzahlgrenze und Herausnahme der HNO-Ärzte bzw. HNO-Poliklinik aus der Gruppe der

LSG Hessen - L 4 KA 19/05

Hessisches Landessozialgericht vom 15.11.2006
Inhalt
  • absolut 4.991 Ärzten etwa gleich geblieben. Im Jahr 2006 waren 3.600 Ärzte überwiegend
  • Vertragsärzte (Ärzte ZV) mit Vertragsarztsitz in A. als Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
  • Ärzte, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Abschnitt G IV EBM erzielten, zu denen
  • einer KV lediglich zugunsten solcher Ärzte geboten sein, die ausschließlich oder ganz überwiegend
  • . Januar 1999, B 6 KA 46/97 R). Andere Ärzte, beispielsweise Ärzte für Psychiatrie oder Ärzte für

SozG Marburg - S 12 KA 1024/05

Sozialgericht Marburg vom 19.06.2006
Inhalt
  • für Ärzte (Ärzte-ZV) ist für die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit nicht geeignet ein Arzt, der
  • vorlegen (vgl. § 18 Abs. 2 lit. d Ärzte-ZV). Diese Vorschriften gelten auch für Psychologische
  • Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 3 Ärzte-ZV). Weitere ärztliche Tätigkeitsverhältnissen unterliegen damit
  • -ZV) und ihres Inhalts (qualitative Beschränkungen, vgl. § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV). Eine Zulassung kann
  • aufgegeben oder beschränkt wird (vgl. § 20 Abs. 3 Ärzte-ZV). Aus dem in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV

LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 103/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.08.2004
Inhalt
  • , unter welcher Arztbezeichnung er die Zulassung begehrt (§ 18 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV). Nach der
  • Genehmigung des Zulassungsausschusses wechseln (§ 24 Abs. 3 Ärzte-ZV). Die vorstehend erläuterten
  • . Bei Erlass der §§ 18 Abs. 1 S. 2, 24 Abs. 3 Ärzte-ZV hat der Bundesgesetzgeber ein berufsrechtlich
  • Ka 89/95 – revidierte die Beklagte diese Einschätzung und teilte allen HNO-Ärzten mit einem am 29
  • /1997 hat die Beklagte die Abrechnung der Gebührenziffer 5032 durch HNO-Ärzte nicht beanstandet. Im

SozG Marburg - S 12 KA 268/07

Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
Inhalt
  • eingegangen worden. Nach §31 Ziff. 9 Ärzte-ZV könne von der Altersbeschränkung in Ausnahmefällen abgewichen
  • oder nicht. § 31 Abs. 9 Ärzte-ZV sei mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft getreten. Diese
  • Vorschrift habe sich zudem auf ermächtigte Ärzte bezogen. Beide Vorschriften - § 25 wie § 31 Abs. 9 Ärzte-ZV
  • -Ärzte/ZV-Zahnärzte) zu entziehen und so Gesundheitsgefahren abzuwehren. Wenn er insoweit für
  • Zulassung (§ 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V, § 25 ZV- Ärzte/Zahnärzte, jeweils in der bis zum 31.12.2006

LSG Bayern - L 12 KA 216/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 28.03.2007
Inhalt
  • § 32 der Zulassungsverordnung-Ärzte (Ärzte-ZV). Im Quartal 2/98 habe der Kläger 985 Patienten
  • Satz 2 Ärzte- ZV der vorherigen Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Eine solche sei nicht
  • Gemeinschaftspraxis im Sinne von § 33 Abs.2 Satz 1 Ärzte-ZV ist kennzeichnend, dass sich mehrere
  • Ärzte-ZV). Typisch für die Gemeinschaftspraxis ist, dass der Versicherte wechselweise von allen
  • dieser Vorgehensweise nicht nur gegen § 33 Abs.2 Ärzte-ZV verstoßen, wonach für den Betrieb einer

Verwaltungs-Software muss sich am Recht orientieren, nicht umgekehrt

Thorsten Blaufelder vom 04.02.2014
Inhalt
  • . Daher müsse sich auch die Computersoftware und die damit umgesetzte Honorarabrechnung für die Ärzte „an
  • hier eine „Garantiepauschale“ vor. Damit wird den Ärzten eine Mindestvergütung für ihre Bereitschaft
  • , 21.01.2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15.01.2014 entschied (AZ: S 12 KA 484/12). Es sprach damit einem
  • 2011 mehrere Notdienste geleistet. Die Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen sehen
  • gesichert, auch wenn nur wenig zu tun ist. Die KV zahlte für solche Tage aber nicht die Pauschale aus

SozG Marburg - S 12 KA 45/05

Sozialgericht Marburg vom 19.07.2006
Inhalt
  • vom Leistungsverhalten der Ärzte anderer Arztgruppen anhinge. Deshalb könne die KV verpflichtet
  • hiervon sind u. a. Ärzte der Honorar(unter)gruppe B 2.23. Nach Anlage 3 Abschnitt 1. zu LZ 702 HVM
  • nicht für Ärzte der Honorar(unter)gruppe B 2.23 gilt. Die ausschließliche Zuordnung der Klägerin zur
  • "Ärzte und Abrechnungen, soweit nicht in den vorgenannten Honorar(unter)gruppen B 2.1 bis B.22 erfasst
  • gesetzlichen Anforderungen gerecht. Sofern der HVM der Beklagten für Ärzte mit mehreren zugelassenen

SozG Marburg - S 12 KA 300/07

Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
Inhalt
  • Planungsbereich (analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV) im Falle von Subspezialisierungen einzelner
  • . 18 - SozR 3-2500 § 101 Nr. 1). Einer Ermächtigung nach § 116 SGB V, § 31a Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV
  • diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (vgl. BSG v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - juris Rn. 36 u
  • verantwortlichen Ärzte sowie die Ärzte mit Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und/oder hämatologische
  • der Umfrage sei, dass die Sonderbedarfszulassung uneingeschränkt von keinem der antwortenden Ärzte

ArbG Dortmund - 5 Ca 1015/08

Arbeitsgericht Dortmund vom 11.06.2008
Inhalt
  • Ärztinnen und Ärzte in den TV-Ärzte KF (TVÜ-Ärzte- KF) enthalten. 9Mit der am 25. Februar 2008 beim
  • Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte KF) sowie einen Tarifvertrag zur Überleitung der
  • so auszulegen, dass er nunmehr die höchste Vergütungsgruppe nach dem TV-Ärzte-KF erhalte, da der BAT
  • - KF alt für ihn als Chefarzt durch diese Regelung ersetzt worden sei. Unstreitig sei der TV-Ärzte
  • auszulegen, dass aufgrund der dynamischen Klausel nunmehr auf den TV-Ärzte-KF Bezug genommen würde

Verwaltungs-Software muss sich am Recht orientieren, nicht umgekehrt

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.02.2014
Inhalt
  • . Daher müsse sich auch die Computersoftware und die damit umgesetzte Honorarabrechnung für die Ärzte „an
  • hier eine „Garantiepauschale“ vor. Damit wird den Ärzten eine Mindestvergütung für ihre Bereitschaft
  • , 21.01.2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15.01.2014 entschied (AZ: S 12 KA 484/12). Es sprach damit einem
  • 2011 mehrere Notdienste geleistet. Die Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen sehen
  • gesichert, auch wenn nur wenig zu tun ist. Die KV zahlte für solche Tage aber nicht die Pauschale aus

LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 28/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.12.1992
Inhalt
  • , Beschluss vom 22. Juni 2005, B 6 KA 68/04 B). Denn weitere Zulassungen von Ärzten einer bestimmten
  • Ärzten von 1.072 im Quartal I/95 auf 1160 im Quartal IV/99 gegenüber, wiederum mit einer
  • Leistungen ausschließlich durch drei Ärzte für Allgemeinmedizin. 3Mit Bescheid vom 05. August 1999
  • Zugrundelegung des zum 01. Juli 1997 wesentlich geänderten einheitlichen Bewertungsmaßstabs für Ärzte (EBM
  • Einrichtungen nicht ausdrücklich erwähne, würden die Leistungen durch Ärzte bestimmter Fachgruppen

LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 36/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.07.2001
Inhalt
  • zu denen der niedergelassenen Ärzte von 94,5 % im Quartal I/1995 auf 107,7 % im Quartal IV/1999
  • niedergelassenen Ärzte vom hier streitbefangenen Quartal III/1997 an bis zum Quartal IV/ 1999 nahezu gleich
  • dem Quartal IV/99 nur zwischen 70,4% bzw. 76,1 % des Einkommens der niedergelassenen Ärzte
  • Leistungen durch insgesamt fünf zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte, zwei
  • . Der durchschnittliche Fallwert aller niedergelassenen Ärzte in dem Zulassungsbereich der Beklagten

LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 3/08

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2009
Inhalt
  • Ärzte dividiert und mit drei Ärzten multipliziert werden müsse, um das jeweilige Individualbudget
  • schriftsätzlich beantragt, 17die Klage abzuweisen. 1819Sie hat vorgetragen, § 45 Bundesmantelvertrag-Ärzte
  • (BMV-Ä) bzw. § 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV-Ä) räume den Kassenärztlichen
  • zweier Ärzte auf den Arztgruppendurchschnitt begrenzt wurde. Eher zur Verwirrung beigetragen haben
  • Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte vom 11.12.2001 (BGBl. I 3526) i.V.m. dem HVM der Beklagten. Danach