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SozG Marburg - S 12 KA 842/06
Sozialgericht Marburg vom 13.12.2006
- Inhalt
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- 43 VG- 452 77 IV/2001 VZA- 262 124 53 74,6 VG- 538 71 II/2002 VZA- 301 123 46 59,7 VG- 475 77 III
- /2002 VZA- 287 115 38 49,4 VG- 457 77 IV/2002 VZA- 284 100 30 42,9 VG- 544 70 Nach einem jeweiligen
- in der Zahnheilkunde und den angrenzenden ärztlichen Bereichen besondere Fach(zahn)ärzte für
- , dass es die Ärzte der Vergleichsgruppe unter Einbeziehung des geprüften Arztes im Durchschnitt mit
- einerseits eine hinreichend große Anzahl vergleichbarer Ärzte und andererseits bei dem zu prüfenden Arzt eine
SozG Marburg - S 12 KA 225/09
Sozialgericht Marburg vom 01.07.2009
- Inhalt
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- Abs. 1 Ärzte-ZV. Nach diesen Vorschriften kann der Zulassungsausschuss mit Zustimmung des
- . 1 Ärzte-ZV an einen weitergebildeten Krankenhausarzt einen quantitativ-allgemeinen oder einen
- . v. 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B - juris Rdnr. 11; BSG, Urt. v. 22.06.1994 - 6 RKa 46/93, SozR 3
- vom 24.06.2003 ermächtigte der Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Klägerin den Beigeladenen zu 1
- Beibehaltung der Fallzahlgrenze und Herausnahme der HNO-Ärzte bzw. HNO-Poliklinik aus der Gruppe der
LSG Hessen - L 4 KA 19/05
Hessisches Landessozialgericht vom 15.11.2006
- Inhalt
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- absolut 4.991 Ärzten etwa gleich geblieben. Im Jahr 2006 waren 3.600 Ärzte überwiegend
- Vertragsärzte (Ärzte ZV) mit Vertragsarztsitz in A. als Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
- Ärzte, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Abschnitt G IV EBM erzielten, zu denen
- einer KV lediglich zugunsten solcher Ärzte geboten sein, die ausschließlich oder ganz überwiegend
- . Januar 1999, B 6 KA 46/97 R). Andere Ärzte, beispielsweise Ärzte für Psychiatrie oder Ärzte für
SozG Marburg - S 12 KA 1024/05
Sozialgericht Marburg vom 19.06.2006
- Inhalt
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- für Ärzte (Ärzte-ZV) ist für die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit nicht geeignet ein Arzt, der
- vorlegen (vgl. § 18 Abs. 2 lit. d Ärzte-ZV). Diese Vorschriften gelten auch für Psychologische
- Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 3 Ärzte-ZV). Weitere ärztliche Tätigkeitsverhältnissen unterliegen damit
- -ZV) und ihres Inhalts (qualitative Beschränkungen, vgl. § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV). Eine Zulassung kann
- aufgegeben oder beschränkt wird (vgl. § 20 Abs. 3 Ärzte-ZV). Aus dem in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 103/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.08.2004
- Inhalt
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- , unter welcher Arztbezeichnung er die Zulassung begehrt (§ 18 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV). Nach der
- Genehmigung des Zulassungsausschusses wechseln (§ 24 Abs. 3 Ärzte-ZV). Die vorstehend erläuterten
- . Bei Erlass der §§ 18 Abs. 1 S. 2, 24 Abs. 3 Ärzte-ZV hat der Bundesgesetzgeber ein berufsrechtlich
- Ka 89/95 – revidierte die Beklagte diese Einschätzung und teilte allen HNO-Ärzten mit einem am 29
- /1997 hat die Beklagte die Abrechnung der Gebührenziffer 5032 durch HNO-Ärzte nicht beanstandet. Im
SozG Marburg - S 12 KA 268/07
Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
- Inhalt
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- eingegangen worden. Nach §31 Ziff. 9 Ärzte-ZV könne von der Altersbeschränkung in Ausnahmefällen abgewichen
- oder nicht. § 31 Abs. 9 Ärzte-ZV sei mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft getreten. Diese
- Vorschrift habe sich zudem auf ermächtigte Ärzte bezogen. Beide Vorschriften - § 25 wie § 31 Abs. 9 Ärzte-ZV
- -Ärzte/ZV-Zahnärzte) zu entziehen und so Gesundheitsgefahren abzuwehren. Wenn er insoweit für
- Zulassung (§ 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V, § 25 ZV- Ärzte/Zahnärzte, jeweils in der bis zum 31.12.2006
LSG Bayern - L 12 KA 216/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 28.03.2007
- Inhalt
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- § 32 der Zulassungsverordnung-Ärzte (Ärzte-ZV). Im Quartal 2/98 habe der Kläger 985 Patienten
- Satz 2 Ärzte- ZV der vorherigen Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Eine solche sei nicht
- Gemeinschaftspraxis im Sinne von § 33 Abs.2 Satz 1 Ärzte-ZV ist kennzeichnend, dass sich mehrere
- Ärzte-ZV). Typisch für die Gemeinschaftspraxis ist, dass der Versicherte wechselweise von allen
- dieser Vorgehensweise nicht nur gegen § 33 Abs.2 Ärzte-ZV verstoßen, wonach für den Betrieb einer
Verwaltungs-Software muss sich am Recht orientieren, nicht umgekehrt
Thorsten Blaufelder vom 04.02.2014
- Inhalt
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- . Daher müsse sich auch die Computersoftware und die damit umgesetzte Honorarabrechnung für die Ärzte „an
- hier eine „Garantiepauschale“ vor. Damit wird den Ärzten eine Mindestvergütung für ihre Bereitschaft
- , 21.01.2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15.01.2014 entschied (AZ: S 12 KA 484/12). Es sprach damit einem
- 2011 mehrere Notdienste geleistet. Die Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen sehen
- gesichert, auch wenn nur wenig zu tun ist. Die KV zahlte für solche Tage aber nicht die Pauschale aus
SozG Marburg - S 12 KA 45/05
Sozialgericht Marburg vom 19.07.2006
- Inhalt
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- vom Leistungsverhalten der Ärzte anderer Arztgruppen anhinge. Deshalb könne die KV verpflichtet
- hiervon sind u. a. Ärzte der Honorar(unter)gruppe B 2.23. Nach Anlage 3 Abschnitt 1. zu LZ 702 HVM
- nicht für Ärzte der Honorar(unter)gruppe B 2.23 gilt. Die ausschließliche Zuordnung der Klägerin zur
- "Ärzte und Abrechnungen, soweit nicht in den vorgenannten Honorar(unter)gruppen B 2.1 bis B.22 erfasst
- gesetzlichen Anforderungen gerecht. Sofern der HVM der Beklagten für Ärzte mit mehreren zugelassenen
SozG Marburg - S 12 KA 300/07
Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
- Inhalt
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- Planungsbereich (analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV) im Falle von Subspezialisierungen einzelner
- . 18 - SozR 3-2500 § 101 Nr. 1). Einer Ermächtigung nach § 116 SGB V, § 31a Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV
- diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (vgl. BSG v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - juris Rn. 36 u
- verantwortlichen Ärzte sowie die Ärzte mit Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und/oder hämatologische
- der Umfrage sei, dass die Sonderbedarfszulassung uneingeschränkt von keinem der antwortenden Ärzte
ArbG Dortmund - 5 Ca 1015/08
Arbeitsgericht Dortmund vom 11.06.2008
- Inhalt
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- Ärztinnen und Ärzte in den TV-Ärzte KF (TVÜ-Ärzte- KF) enthalten. 9Mit der am 25. Februar 2008 beim
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte KF) sowie einen Tarifvertrag zur Überleitung der
- so auszulegen, dass er nunmehr die höchste Vergütungsgruppe nach dem TV-Ärzte-KF erhalte, da der BAT
- - KF alt für ihn als Chefarzt durch diese Regelung ersetzt worden sei. Unstreitig sei der TV-Ärzte
- auszulegen, dass aufgrund der dynamischen Klausel nunmehr auf den TV-Ärzte-KF Bezug genommen würde
Verwaltungs-Software muss sich am Recht orientieren, nicht umgekehrt
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.02.2014
- Inhalt
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- . Daher müsse sich auch die Computersoftware und die damit umgesetzte Honorarabrechnung für die Ärzte „an
- hier eine „Garantiepauschale“ vor. Damit wird den Ärzten eine Mindestvergütung für ihre Bereitschaft
- , 21.01.2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15.01.2014 entschied (AZ: S 12 KA 484/12). Es sprach damit einem
- 2011 mehrere Notdienste geleistet. Die Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen sehen
- gesichert, auch wenn nur wenig zu tun ist. Die KV zahlte für solche Tage aber nicht die Pauschale aus
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 28/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.12.1992
- Inhalt
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- , Beschluss vom 22. Juni 2005, B 6 KA 68/04 B). Denn weitere Zulassungen von Ärzten einer bestimmten
- Ärzten von 1.072 im Quartal I/95 auf 1160 im Quartal IV/99 gegenüber, wiederum mit einer
- Leistungen ausschließlich durch drei Ärzte für Allgemeinmedizin. 3Mit Bescheid vom 05. August 1999
- Zugrundelegung des zum 01. Juli 1997 wesentlich geänderten einheitlichen Bewertungsmaßstabs für Ärzte (EBM
- Einrichtungen nicht ausdrücklich erwähne, würden die Leistungen durch Ärzte bestimmter Fachgruppen
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 36/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.07.2001
- Inhalt
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- zu denen der niedergelassenen Ärzte von 94,5 % im Quartal I/1995 auf 107,7 % im Quartal IV/1999
- niedergelassenen Ärzte vom hier streitbefangenen Quartal III/1997 an bis zum Quartal IV/ 1999 nahezu gleich
- dem Quartal IV/99 nur zwischen 70,4% bzw. 76,1 % des Einkommens der niedergelassenen Ärzte
- Leistungen durch insgesamt fünf zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte, zwei
- . Der durchschnittliche Fallwert aller niedergelassenen Ärzte in dem Zulassungsbereich der Beklagten
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 3/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2009
- Inhalt
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- Ärzte dividiert und mit drei Ärzten multipliziert werden müsse, um das jeweilige Individualbudget
- schriftsätzlich beantragt, 17die Klage abzuweisen. 1819Sie hat vorgetragen, § 45 Bundesmantelvertrag-Ärzte
- (BMV-Ä) bzw. § 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV-Ä) räume den Kassenärztlichen
- zweier Ärzte auf den Arztgruppendurchschnitt begrenzt wurde. Eher zur Verwirrung beigetragen haben
- Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte vom 11.12.2001 (BGBl. I 3526) i.V.m. dem HVM der Beklagten. Danach