Suche nach "sonn- und feiertagsarbeit"

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LAG Hamm - 2 Sa 749/01

Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.11.2001
Inhalt
  • , Sonn- und Feiertagsarbeit, auf Zahlung von Zulagen jeder Art und auf Rückzahlung von Barauslagen
  • -Westfalens vom 15.06.1994/03.02.2000; § 2 Abs. 1 und Abs. 3 NachwG Leitsätze: Tarifliche
  • 01.03.2000 und eine monatliche Vergütung von 3.800,00 DM im ersten Monat der Einarbeitungszeit vereinbarten
  • Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 14.03.2000 mündlich zum 15.03.2000 und erneut schriftlich am
  • - und Streitstandes sowie der im ersten Rechtszug gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 104/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.01.2007
Inhalt
  • schwer. Es fallen zudem unregelmäßige Arbeitszeiten, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit an
  • gelangt ist, der Kläger könne noch geistig leichte Arbeiten ohne Schicht-, Nacht-, Sonn- und
  • (Dezember 1970 bis September 1972), Maurer und Bauarbeiter (Oktober 1972 bis März 1973), Packmeister (März
  • bis September 1973), Beifahrer (Oktober 1973 bis Februar 1974), Maurer und Bauarbeiter (Februar 1974
  • Agrotechnik qualifizierte (Zeugnis vom 23. Januar 1976), LKW-Fahrer und Rangierer (Januar 1977 bis Juli

LAG Hessen - 18 Sa 2050/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 09.01.2008
Inhalt
  • Parteien Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gemäß § 11 Abs. 1 A) RTV. Die
  • jeweils auf dem Monatsdurchschnitt der Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 11 RTV
  • tarifliche Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nochmals einen Aufschlag gezahlt. Die
  • Bestimmung an. Von besonderer Bedeutung sind ferner der Sinn und der Zweck der Regelung. Der
  • ergänzen ist. 102 Die Systematik der Betriebsvereinbarung wie der aus ihr zu erkennenden Sinn und Zweck

LAG Hamm - 18 Sa 1071/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 12.12.2007
Inhalt
  • -, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge, individuelle Prämien und Zulagen aus dem
  • Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der
  • Tarifvertrages, Verfall von Minusstunden des Arbeitszeitkontos Normen: § 611 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1 und
  • Berechnungsgrundlage. Die Berechnungsgrundlage setzt sich zusammen aus dem Geld- und Zeitfaktor. Sie bestimmt den
  • Umfang und die Bestandteile des der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zugrunde liegenden

SozG Reutlingen - S 10 R 329/09

Sozialgericht Reutlingen vom 19.05.2010
Inhalt
  • Reisekosten, sowie Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit. (2) Der Dienstleister wird
  • 17.12.2008 in der Gestalt des Bescheids vom 11.02.2010 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass
  • Kosten des Klägers und der Beigeladenen. Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die
  • Leitung, Koordination und Absicherung des Prototypenänderungsmanagements betraut. Für diese Tätigkeit habe
  • der Ausführung (Art und Weise) ihrer Tätigkeit erteilt? - Kann ihr Auftraggeber ihr Einsatzgebiet auch

BAG - 10 AZR 622/13

Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
Inhalt
  • , Zuschläge und Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten
  • und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen
  • konnte sie nur durch Zuführung von Eigenkapital in Höhe von rund 10 Mrd. Euro und durch eine staatlich
  • Größenordnung erreichen, die den Leistungsbezug des Bonussystems beachtet und ausreicht, die durch Abschluss
  • von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren

BAG - 6 AZR 330/09

Bundesarbeitsgericht vom 23.09.2010
Inhalt
  • Krankenhauses zu vergüten ist. 213. Sinn und Zweck der Regelung bestätigen das Auslegungsergebnis. 22a) Die in
  • Die Beklagte ist eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Klägerin ist bei ihr seit
  • dem 1. April 2000 als Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie beschäftigt. Am 5. Januar 2001 wurde
  • seit dem 1. August 2006 der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im
  • . In diesem Tarifvertrag heißt es ua.: „§ 10 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ... (8) 1 Der

LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AL 148/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.01.2004
Inhalt
  • vereinbart, dass Mehrarbeit (Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) - soweit nicht
  • , während derer sie nicht als Regisseurin für eine Film-/Fernsehproduktion tätig war, arbeitslos und
  • Tätigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld wie folgt: 01.07.1996 - 10.08.1996 Bezug von
  • bewilligt wurde, erhob diese Widerspruch und begehrte eine längere Anspruchsdauer. Diesen Widerspruch
  • . 3 Nr. 1 SGB III unständig und damit versicherungsfrei beschäftigt gewesen, denn nach den jeweils

BAG - 4 AZR 998/06

Bundesarbeitsgericht vom 12.12.2007
Inhalt
  • 112, 376, 380 mwN) . Dabei sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so
  • Zahlungsanspruch aus dem Klageantrag zu 1. für die Zeit vom 1. bis 3. Februar 2005 und auf den Zahlungsanspruch
  • 1113/05 - teilweise abgeändert. a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 223,20 Euro brutto und
  • . Februar 2005 zu zahlen. b) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 303,52 Euro brutto und 40,16
  • Krankenanstalt Mitte in B tätig. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag schlossen die Klägerin und die Veräußerin

HessVGH - 9 N 2265/99

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.11.2000
Inhalt
  • Rechtsansprüche auf Sonn- und Feiertagsarbeit sowie auf Nachtarbeit während der Erntezeit noch die
  • - und Nachtschichten und auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werde. Lieferfahrzeuge verließen das
  • ). Die Richtwerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" würden für die Nachtzeit und an Sonn- und
  • bestehenden Anlagen des Betriebes während der Erntezeit an Sonn- und Feiertagen sowie des nachts unzulässig
  • Mängel auf, weil während der Erntezeit nachts und an Sonn- und Feiertagen zu erwartende

LAG Baden-Württemberg - 18 Sa 77/02

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 25.11.2002
Inhalt
  • Berechnung der Überstunden oder Zuschlägen. Dies gilt nicht bei angeordneten Anreisen an Sonn- und/oder
  • . Regelung zur Mehr, Nacht, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Stundenlohn bei Nichteinsatz 25 2
  • für Nachtarbeit ihrem Sinn und Zweck nach für die Erschwernisse der Arbeit bei Nacht gezahlt werden
  • LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2002, 18 Sa 77/02 Reisezeit und Arbeitszeit Tenor 1. Auf
  • die Berufung der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn Kammern

LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 166/10

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • Bruttoarbeitsentgelt die Zuschläge von Nach-, Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten sind, war Gegenstand der
  • in seinem Betrieb zulässt oder nicht. Vom Sinn und Zweck bestehe das Mitbestimmungsrechtes nicht nur
  • Sa 166/10 Dokumenttyp: Teilurteil Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf
  • Über- oder Mehrarbeit abgegolten ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam
  • jedenfalls dann, wenn die Erbringung von Überstunden über mehrere Wochen erfolgt und der Arbeitgeber