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VG Gelsenkirchen - 3 L 619/04

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 03.05.2004
Inhalt
  • Grundausstattung an Bekleidung zu bewilligen, ist nicht begründet. 45Nach § 123 Abs. 1 der
  • Ablehnungsbescheides vom 24. Februar 2004 in Frage zu stellen, wonach beim Antragsteller Bekleidung in
  • . Gerade in der Winterzeit hat der Antragsteller einen akuten Mangel an ausreichender Bekleidung
  • , dieser verfüge über ausreichend tragbare Bekleidung. 9Die gegenteiligen Angaben des Antragstellers
  • , dass der Antragsteller dort in „ordentlicher" Bekleidung gearbeitet hat (BA 1, Bl. 95). Im Übrigen

BPatG - 32 W (pat) 157/04

Bundespatentgericht vom 10.05.2006
Inhalt
  • Spazierstöcke; 25: Bekleidungsstücke; Anzüge, Badehosen, Bademäntel, Gürtel (Bekleidung), Halstücher
  • , Handschuhe (Bekleidung), Hemden, Hosen, Hosenträger, Jacken, Krawatten, Lederpelze (Bekleidung), Mäntel
  • , Pelze (Bekleidung), Pullover, Sakkos, Schals, Schlafanzüge, Socken, Strickwaren (Bekleidung), Strümpfe

VG Düsseldorf - 13 K 8941/03

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.06.2005
Inhalt
  • verweise noch mal auf meinen Antrag auf Bekleidung vom 25.02.03." 6 Am 2. April 2003 fand daraufhin ein

LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 106/06 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.03.2006
Inhalt
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft einen Betrag von 102,- Euro, sowie für die
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt einen Betrag von 120,- Euro. Mit weiterem Bescheid vom 23. Juni 2005
  • für Bekleidung zu leisten sei. Die besondere Eilbedürftigkeit ergebe sich daraus, dass das Kind

VG Gelsenkirchen - 3 K 1805/04

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 02.08.2004

BPatG - 27 W (pat) 136/03

Bundespatentgericht vom 16.09.2003
Inhalt
  • Sonnenbrillen als Accessoires zu Bekleidung im weiteren Sinne angenommen wird, kann die dadurch
  • erreichte Bekanntheit auf jeden Fall nur geringer sein als für Bekleidung. Schließlich ergibt sich eine

VG Aachen - 3 K 1674/05

Verwaltungsgericht Aachen vom 06.03.2007
Inhalt
  • Sortimentsgruppen einer angefügten Liste zuzuordnen ist, die u. a. Textilien, Bekleidung sowie Wasch- und
  • ganz oder teilweise der nachstehenden Liste zuzuordnen ist: 1301. Textilien, Bekleidung.... 15. Wasch
  • beigefügten Liste zuzuordnen ist, zu der u. a. Textilien, Bekleidung und Pelzwaren sowie Wasch- und
  • Warensortimentsgruppen, u. a. Textilien, Bekleidung, Pelzwaren sowie Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel und
  • der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung Textilien, Bekleidung, Pelzwaren

LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 261/06 AS ER

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007
Inhalt
  • Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vorgesehene System verschiedener einmaligen Leistungen (u.a. für Bekleidung, Hausrat
  • /1514, S. 60). Zwar sind die Begriffe "Erstausstattung der Wohnung bzw. Bekleidung" nach einhelliger
  • ) für Bekleidung und Schuhe sowie ca. 8% (entspricht 27,60 EUR) für Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte
  • ansparen sollte und dann bei Bedarf an Bekleidung oder Hausrat einzusetzen hat. Auf den Fall des

LSG Schleswig-Holstein - L 9 B 111/08 SO

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 28.05.2008
Inhalt
  • einen erhöhten Verschleiß an Bekleidung, daher reiche das übliche Bekleidungsgeld nicht aus. Zudem
  • Bescheinigung ein Sonderbedarf in Höhe von 27,40 EUR halbjährig zugesprochen worden. Der Bedarf an Bekleidung

LSG Bayern - L 8 SO 67/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.01.2008
Inhalt
  • die unterste Schublade gelegt. Er bekomme auch sonst nichts genehmigt - Anträge auf Bekleidung
  • gewährt wurden, und in einmalige Beihilfen, wobei die einmaligen Leistungen für Bekleidung, Wäsche

LSG Berlin-Brandenburg - L 34 AS 24/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008
Inhalt
  • Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung durch den Grundsicherungsträger; Erstausstattung
  • 1Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für Bekleidung als Sonderbedarf für Erstausstattung
  • mit der Begründung abgelehnt, Kosten für Bekleidung würden von der Regelleistung abgedeckt. Einen
  • , dass der Beklagte oder der Beigeladene die von ihr für die Anschaffung von Bekleidung geltend
  • umfasst der durch die Regelleistung abgegoltene Bedarf die gesamte Ausstattung an Bekleidung

BPatG - 27 W (pat) 140/05

Bundespatentgericht vom 24.10.2006
Inhalt
  • , Bekleidung aus Leder, Bekleidung aus Lederimitation, Gürtel und Handschuhe (Bekleidung); Spitzen
  • Waren „Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Bekleidung aus Lederimitation, Gürtel und Handschuhe
  • (Bekleidung); Spitzen, Stickereien, Bänder, Schnürbänder, Haken, Ösen, künstliche Blumen, Haarschmuck

BSG - B 14 AS 53/07 R

Bundessozialgericht vom 17.03.2009
Inhalt
  • , Bekleidung, Fachliteratur etc) als zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II abzusetzen

BPatG - 27 W (pat) 91/01

Bundespatentgericht vom 13.05.2003

BPatG - 27 W (pat) 2/01

Bundespatentgericht vom 09.11.2000
Inhalt
  • Bezeichnung "AIRLOCK" ist für die Waren "Schutzbekleidung; Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe" zur
  • Senats wie folgt beschränkten Warenverzeichnisses: "Schutzbekleidung; Bekleidung, Kopfbedeckungen