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VG Gelsenkirchen - 3 L 619/04
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 03.05.2004
- Inhalt
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- Grundausstattung an Bekleidung zu bewilligen, ist nicht begründet. 45Nach § 123 Abs. 1 der
- Ablehnungsbescheides vom 24. Februar 2004 in Frage zu stellen, wonach beim Antragsteller Bekleidung in
- . Gerade in der Winterzeit hat der Antragsteller einen akuten Mangel an ausreichender Bekleidung
- , dieser verfüge über ausreichend tragbare Bekleidung. 9Die gegenteiligen Angaben des Antragstellers
- , dass der Antragsteller dort in „ordentlicher" Bekleidung gearbeitet hat (BA 1, Bl. 95). Im Übrigen
BPatG - 32 W (pat) 157/04
Bundespatentgericht vom 10.05.2006
- Inhalt
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- Spazierstöcke; 25: Bekleidungsstücke; Anzüge, Badehosen, Bademäntel, Gürtel (Bekleidung), Halstücher
- , Handschuhe (Bekleidung), Hemden, Hosen, Hosenträger, Jacken, Krawatten, Lederpelze (Bekleidung), Mäntel
- , Pelze (Bekleidung), Pullover, Sakkos, Schals, Schlafanzüge, Socken, Strickwaren (Bekleidung), Strümpfe
VG Düsseldorf - 13 K 8941/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.06.2005
- Inhalt
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- verweise noch mal auf meinen Antrag auf Bekleidung vom 25.02.03." 6 Am 2. April 2003 fand daraufhin ein
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 106/06 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.03.2006
- Inhalt
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- Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft einen Betrag von 102,- Euro, sowie für die
- Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt einen Betrag von 120,- Euro. Mit weiterem Bescheid vom 23. Juni 2005
- für Bekleidung zu leisten sei. Die besondere Eilbedürftigkeit ergebe sich daraus, dass das Kind
VG Gelsenkirchen - 3 K 1805/04
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 02.08.2004
BPatG - 27 W (pat) 136/03
Bundespatentgericht vom 16.09.2003
- Inhalt
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- Sonnenbrillen als Accessoires zu Bekleidung im weiteren Sinne angenommen wird, kann die dadurch
- erreichte Bekanntheit auf jeden Fall nur geringer sein als für Bekleidung. Schließlich ergibt sich eine
VG Aachen - 3 K 1674/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 06.03.2007
- Inhalt
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- Sortimentsgruppen einer angefügten Liste zuzuordnen ist, die u. a. Textilien, Bekleidung sowie Wasch- und
- ganz oder teilweise der nachstehenden Liste zuzuordnen ist: 1301. Textilien, Bekleidung.... 15. Wasch
- beigefügten Liste zuzuordnen ist, zu der u. a. Textilien, Bekleidung und Pelzwaren sowie Wasch- und
- Warensortimentsgruppen, u. a. Textilien, Bekleidung, Pelzwaren sowie Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel und
- der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung Textilien, Bekleidung, Pelzwaren
LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 261/06 AS ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007
- Inhalt
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- Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vorgesehene System verschiedener einmaligen Leistungen (u.a. für Bekleidung, Hausrat
- /1514, S. 60). Zwar sind die Begriffe "Erstausstattung der Wohnung bzw. Bekleidung" nach einhelliger
- ) für Bekleidung und Schuhe sowie ca. 8% (entspricht 27,60 EUR) für Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte
- ansparen sollte und dann bei Bedarf an Bekleidung oder Hausrat einzusetzen hat. Auf den Fall des
LSG Schleswig-Holstein - L 9 B 111/08 SO
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 28.05.2008
- Inhalt
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- einen erhöhten Verschleiß an Bekleidung, daher reiche das übliche Bekleidungsgeld nicht aus. Zudem
- Bescheinigung ein Sonderbedarf in Höhe von 27,40 EUR halbjährig zugesprochen worden. Der Bedarf an Bekleidung
LSG Bayern - L 8 SO 67/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.01.2008
- Inhalt
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- die unterste Schublade gelegt. Er bekomme auch sonst nichts genehmigt - Anträge auf Bekleidung
- gewährt wurden, und in einmalige Beihilfen, wobei die einmaligen Leistungen für Bekleidung, Wäsche
LSG Berlin-Brandenburg - L 34 AS 24/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008
- Inhalt
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- Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung durch den Grundsicherungsträger; Erstausstattung
- 1Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für Bekleidung als Sonderbedarf für Erstausstattung
- mit der Begründung abgelehnt, Kosten für Bekleidung würden von der Regelleistung abgedeckt. Einen
- , dass der Beklagte oder der Beigeladene die von ihr für die Anschaffung von Bekleidung geltend
- umfasst der durch die Regelleistung abgegoltene Bedarf die gesamte Ausstattung an Bekleidung
BPatG - 27 W (pat) 140/05
Bundespatentgericht vom 24.10.2006
- Inhalt
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- , Bekleidung aus Leder, Bekleidung aus Lederimitation, Gürtel und Handschuhe (Bekleidung); Spitzen
- Waren „Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Bekleidung aus Lederimitation, Gürtel und Handschuhe
- (Bekleidung); Spitzen, Stickereien, Bänder, Schnürbänder, Haken, Ösen, künstliche Blumen, Haarschmuck
BSG - B 14 AS 53/07 R
Bundessozialgericht vom 17.03.2009
- Inhalt
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- , Bekleidung, Fachliteratur etc) als zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II abzusetzen
BPatG - 27 W (pat) 91/01
Bundespatentgericht vom 13.05.2003
BPatG - 27 W (pat) 2/01
Bundespatentgericht vom 09.11.2000
- Inhalt
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- Bezeichnung "AIRLOCK" ist für die Waren "Schutzbekleidung; Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe" zur
- Senats wie folgt beschränkten Warenverzeichnisses: "Schutzbekleidung; Bekleidung, Kopfbedeckungen