Suche nach "arbeitsbereitschaft"
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LAG Köln - Sa 710/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 29.01.2003
- Inhalt
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- zusammen aus acht Stunden reiner Arbeitszeit, acht Stunden Arbeitsbereitschaft und einer achtstündigen
- Ruhezeit. Arbeitsbereitschaft und Ruhezeit sind auf dem Betriebsgelände der Beklagten zu verbringen
- . (Abs. 2) Die Dienstschicht umfasst die reine Arbeitszeit, etwaige Arbeitsbereitschaft 6und die
- gewährte achtstündige Ruhezeit nicht, die achtstündige Arbeitsbereitschaft zu 50 % als Arbeitszeit
- Arbeitsbereitschaft und Ruhezeit in vollem Umfang, zumindest aber mit einem höheren Prozentsatz als von der
§ 139 SGB 3
Sonderfälle der Verfügbarkeit
- Inhalt
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- Verfügbarkeit nicht aus, wenn sich die Arbeitsbereitschaft auf Teilzeitbeschäftigungen
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 361/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.03.2009
- Inhalt
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- in sein Fahrzeug verpackt habe. Auch dies lässt den Schluss auf eine mangelnde Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsbereitschaft zu. 3. Aus vorgenannten Gründen kommt es weder auf den Beweiswert der vorgelegten
LSG Bayern - L 16 R 490/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.04.2007
- Inhalt
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- Arbeitsamt, der Versicherte könne vielmehr den Nachweis für seine Arbeitsbereitschaft auch auf
- Arbeitslosengeld lediglich auf die Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitsbereitschaft, also der
- Recht beruft, seine Arbeitsbereitschaft einzuschränken und dennoch weiterhin zum Kreis der
- einer umfassenden Fiktion der Arbeitsbereitschaft aller über 58-Jährigen erhalten, so dass auch nicht
- Arbeitsbereitschaft hätte vom Kläger durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung nach § 428 SGB III zwar
§ 15 ArbZG
Bewilligung, Ermächtigung
- Inhalt
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- 11 Abs. 2 abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 238/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.07.2005
- Inhalt
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- Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Klägerin sei nicht berechtigt gewesen, die Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsbereitschaft einerseits überhaupt auf 15 Stunden beschränkt habe, andererseits dieses zu Unrecht getan
- ihre Arbeitsbereitschaft nicht, wie das Gericht meint, auf 15 Wochenstunden beschränkt. Dieses wäre
LSG Bayern - L 10 AL 442/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.01.2008
- Inhalt
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- Arbeitsbereitschaft aufzugeben. In der Erklärung sei überdies nur die Rede davon, dass sich der Kläger nach
- differenziere nicht zwischen einer Arbeitsbereitschaft und dem Aufenthalt in den Sonderfällen des § 428 SGB
- Akten ersichtlich. Der Wertungswiderspruch zwischen fehlender Arbeitsbereitschaft und gleichwohl
- Arbeitsbereitschaft und gleichwohl weiterbestehender formaler örtlicher Verfügbarkeit wurde im
LAG Rheinland-Pfalz - 1 Sa 1268/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 11.03.2004
- Inhalt
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- Schreiben vom 13.4.2003 dokumentiere eindeutig die mangelnde Arbeitsbereitschaft der Klägerin. Ferner
- Arbeitsbereitschaft der Klägerin erwarten sollte, war aus deren Sicht nicht anzunehmen. Auch das
- gehalten, der Beklagten ihre wiederhergestellte Arbeitsbereitschaft anzuzeigen; dies jedenfalls solange
SozG Oldenburg - S 47 AS 69/05
Sozialgericht Oldenburg vom 08.07.2005
- Inhalt
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- und sie sollten von dem psychischen Druck entlastet werden, ihre Arbeitsbereitschaft ständig unter
- Wohnsitz aufzuhalten, um ihre Arbeitsbereitschaft zu demonstrieren. Zutreffend wurde von der Klägerin
- Arbeitsbereitschaft in der Vergangenheit "benachteiligt", indem sie nunmehr die niedrigeren Leistungen
Anhang 2 ABBergV
(zu § 12)
Zusätzliche Anforderungen für Tagesanlagen im Zusammenhang
mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
- Inhalt
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- , in denen sich die Beschäftigten während der Dauer der Arbeitsbereitschaft aufhalten können.
VG Frankfurt (Main) - 3 G 653/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 26.02.2004
- Inhalt
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- . 5Fehlende oder mangelnde Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne zeigt sich insbesondere darin, dass der
LSG Hessen - L 3 U 357/74
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechtsbegriffs der "Zumutbarkeit” in § 103 Abs. 1 Nr. 2 a.a.O. sollte die Arbeitsbereitschaft nicht auf den
- Arbeitsbereitschaft darf nicht auf bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten beschränkt werden, wenn der
LAG Düsseldorf - 12 TaBV 97/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 19.01.1997
- Inhalt
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- ), eines unbezahlten freien Tages (§ 10), die Vergütung der Arbeitsbereitschaft und der Kabinenzeit
- Arbeitsbereitschaft - der Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur freien Gestaltung der Freizeit hat
- Arbeitsgericht richtig festgestellt hat, Arbeitsbereitschaft auch tagsüber eintreten. Im Fernverkehr kann
LAG Hessen - 6 Sa 1593/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01.04.2009
- Inhalt
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- auch der Ansicht, dass schon die angekündigte Arbeitsbereitschaft während einer Arbeitsunfähigkeit
- und schon die angekündigte Arbeitsbereitschaft während einer Arbeitsunfähigkeit und nicht erst das
- angekündigte Arbeitsbereitschaft des Klägers während seines Krankenstandes ist zunächst erheblich. Eine
LSG Bayern - L 9 AL 303/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.05.2010
- Inhalt
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- Arbeitsbereitschaft entgegengestanden. Folgerichtig habe der Kläger den Vermittlungsvorschlag vom 11
- Zweifel an der subjektiv erklärten Arbeitsbereitschaft. Das SG hat die Klage mit Urteil vom 23. August
- Vermittlungsvorschlag der Firma W. Bau stünden der Tatbestandsvoraussetzung der Arbeitsbereitschaft