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OLG Stuttgart - 1 Ws 281/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.10.2003
- Inhalt
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- . Würde man mit dem OLG Frankfurt auch nach Anklageerhebung die Beschwerde gegen den Haftbefehl des
- , 482; OLG Karlsruhe, StV 1994, 664, 665). Auch das Oberlandesgericht Frankfurt selbst hält an der
- Beschluss der 1. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart als Beschwerdekammer am 30. Juli 2003 als
- unbegründet verworfen. Am 29. August 2003 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zur 5. Strafkammer des
- Instanzen wahrnehmen könne (so OLG Frankfurt, NJW 1973, 478, 479). 7 Diese Ansicht ist abzulehnen
HessVGH - 8 TH 1006/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.05.1990
- Inhalt
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- beabsichtigt ist. 2Ihr vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestellter Antrag, die aufschiebende
- Frankfurt am Main hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der auch gegen diesen
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main davon auszugehen, daß der Ausgang dieses Klageverfahrens
- Bundesimmissionsschutzgesetz -- BImSchG -- vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193), zuletzt geändert am 26
- inzwischen verabschiedete und am 1. Juli 1990 in Kraft tretende Gentechnikgesetz auf das Schicksal der die
BGH - 2 StR 4/08
Bundesgerichtshof vom 30.01.2008
- Inhalt
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- beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom
- Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 30. Januar 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO
- Untersuchungshaft befindet und unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft bereits am 29. Oktober 2008 die
- 6. September 2007 im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass die Anordnung, vor der Unterbringung
- Fällen, davon in einem Falle im Versuch und in einem Falle tateinheitlich mit gefährlicher
HessVGH - 5 N 1410/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.11.1995
- Inhalt
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- Bestimmungen folgenden Wortlaut: § 1 4Steuererhebung 5Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer
- das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt
- am Main vom 13. Dezember 1991 für nichtig zu erklären. 39 Die Antragsgegnerin beantragt, 40 den
- im Besonderen: vgl. Beschluß des Senats vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -, HSGZ 1994, 407), die die
- Inkrafttreten 32 Diese Satzung tritt am 01. Januar 1992 in Kraft. 33 Gleichzeitig tritt die Satzung vom
HessVGH - 8 UE 1097/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.1991
- Inhalt
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- Urteil vom 25. April 1985 gab das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main der Klage statt und hob die
- auch in diesem Glauben ließ. 39 Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist daher zu
- am Main vom 25. April 1985 hält im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung stand. Die
- Beklagten am 23. Mai 1985 zugestellte Urteil richtet sich die am 12. Juni 1985 eingegangene Berufung
- ) Tatbestand 1Die Beteiligten streiten im vorliegenden Berufungsverfahren um die Rückforderung von
OLG Hamm - 21 W 7/06
Oberlandesgericht Hamm vom 07.03.2006
- Inhalt
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- - Baubetreuer- Makler Dachdecker- und Klempnerarbeiten am Bauvorhaben F-Weg/T-Straße in I
- vom 01.12.2004 über 135.175,64 Euro. Im Zuge der Arbeiten kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den
- Klempnerarbeiten am Bauvorhaben F- Weg/T-Straße in I gem. Schlußrechnung vom 10.08.2005 nicht die
- Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460
- Naumburg, NJW- RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001
StGH Hessen - P.St. 1181
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 11.05.1994
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 18. Dezember 1986 zum Ruhen gebracht (Az.: ...; die Verfahrensakten sind
- ... beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegte Berufung von vornherein erfolglos bleiben
- durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main weder verhindert noch in eine bestimmte Richtung gebunden
- (§ 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG). Das Berufungsverfahren ist noch beim Oberlandesgericht Frankfurt am Hain
- Urteil vom 28. Juli 1993, dem Antragsteller zugestellt am 17. August 1993, zurück (Az.: 1 UE 2725/87
OLG Frankfurt - 16 U 9/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.11.2001
- Inhalt
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- 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2000 - 2-21 O 164/99 - abgeändert
- . Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 8.743,04 nebst 4 Zinsen seit dem 1. Mai 1999 zu
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Normen: § 651c BGB, § 651d BGB Entscheidungsdatum
- steht, und nie weiß, ob die Wasserversorgung auch am nächsten Tag funktionieren wird oder nicht. Dass
- Hotelanlage in Höhe von DM 80,- zu. Konkrete Einwendungen hiergegen hat die Beklagte im
OLG Frankfurt - 3 Ws 1036/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.01.2005
- Inhalt
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- worden war. 15 4. (Nr. 18 im BZR): Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn am 26.11.1984 in dem
- Frankfurt in dem Verfahren M1200-41 Js 1336/76 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, begangen am
- Missbrauchs eines Kindes verhängte das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 10.12.1973 -B1204-35 Ls 126/73
- Geschlechtsteil berührt. 13 3. (Nr. 15 im BZR): Am 21.12.1977 verurteilte ihn das Landgericht
- Jahren verhängt. 17 Der Verurteilte hatte am 30.4.1988 einer Sechsjährigen im Treppenhaus den
VG Gießen - 9 K 1708/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 27.09.2010
- Inhalt
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- . Wie im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 2010 – 20 W 264/09
- der ordentlichen Gerichtsbarkeit stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom
- insoweit akzessorisch. Wie im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am insoweit akzessorisch
- ab 19.13 Uhr statt. Kontrollen fanden am 15. Juli 2009 um 19.30 Uhr, von 19.50 Uhr bis 20.02 Uhr
- , um 22.10 Uhr, um 23.20 Uhr und um 23.55 Uhr sowie am 16. Juli 2009 um 02.30 Uhr, 03.50 Uhr und 05.05
HessVGH - 1 TH 2673/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.1986
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen
- Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluß vom 09.09.1986 den Antrag abgelehnt. Zur
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 09.09.1986 - III/3 H 1395/86 nach dem erstinstanzlichen
- Bezirkspersonalrates bei der BFN am 30.04.1986 informierte die Verwaltung diesen darüber, daß der
- Antragsteller mit Wirkung vom 05.05.1986 an die AONB Bad Soden-Salmünster ab. Hiergegen erhob der
OLG Frankfurt - 11 U 51/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.05.2008
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 12. Kammer für Handelssachen
- Vertragspartnervertrag abgelehnt. 19 Die Beklagte beantragt, 20das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11
- ausgedehnt und ab Mai das "neue Partnerkonzept live gehen" werde (GA 37). Dieses Konzept stellte eine
- .Mai 2007, Az. 3 – 12 O 103/07 , abzuändern und die Klage abzuweisen. 21 Die Klägerin beantragt, 22die
- Vertriebsdirektors der Beklagten im "Behördenspiegel" (Ausgabe Mai 2007, Anl. K 23 = GA 223) sprechen, wo er den
OLG Köln - 2 Ws 168/10
Oberlandesgericht Köln vom 22.03.2010
- Inhalt
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- 03.03.2010 – 2 Ws 126/10; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm
- vom 20.02.2009 zurückgewiesen worden war (Bl. 160, 167 f. d.A.), wurde die Verurteilung am 05.03.2009
- .). 7Hiergegen legte die Verurteilte mit Schreiben ihres Verteidigers Rechtsanwalt Dr. D. am 15.12.2009
- .). 9Hiergegen hat die Verurteilte mit Schriftsatz ihres Verteidigers am 16.02.2010 Beschwerde eingelegt
- rechtskräftig (Bl. 117 d.A.). 6Mit an die Staatsanwaltschaft Aachen gerichtetem Schreiben vom
Sportlehrer müssen Erste Hilfe leisten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.04.2019
- Inhalt
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- Herzstillstands beantragt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte dies im ersten Durchlauf abgelehnt
- Ausbildung haben. Das hat am Donnerstag, 04.04.2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
- 2013 im Sportunterricht das Aufwärmtraining abgebrochen und sich an der Seitenwand der Sporthalle
- zur Hilfe gehöre für sie zu den beruflichen Nebenpflichten. Zudem seien die Schüler zur Teilnahme am
- gefordert (AZ: III ZR 35/18). Unzureichende oder unterlassene Hilfe kann danach eine
Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2011
Dr. Sebastian Kraska vom 28.12.2011
- Inhalt
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- ein. 20. September Arbeitsrechtler: Doping-Kontrollsystem unzulässig. Frankfurt/Main (dpa) – Der
- -Kommission wiegelt Bedenken gegen Bankdaten-Transfer in die USA ab. 22. März Am 23. März wird der US
- offline. 22. Dezember Zweifel an Facebook-Prüfung. Autor:Eckehard Kraska Telefon: 089-5130 3920E-Mail
- -Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie
- . November Vor einigen Tagen gab Facebook bekannt, dass man im schwedischen Luleå ein europäisches