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BFH - VII R 51/08
Bundesfinanzhof vom 27.10.2009
- Inhalt
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- nach Ablauf dieser Frist ist ungeachtet dessen, ob sie zu einer Erhöhung oder einer Verminderung der
- dessen Ende die Ausstellung der Steuerbescheinigungen durch die Klägerin habe stehen müssen, die
- Erfüllungszeitpunkt zu verschaffen, wessen er nicht anders als bei einer Vertragsaufhebung ledig wird, wenn er die
- worden ist, der zu demjenigen, zu dessen Gunsten der Verwaltungsakt ergangen ist, in einem --irgendwie
- gesetzten Frist des § 228 AO ist danach ungeachtet dessen auszuschließen, ob es --wie in jenem eben
BSG - 12 R 3/08
Bundessozialgericht vom 04.11.2009
- Inhalt
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- , dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 325 Euro bzw - ab 1.4.2003 - 400
- Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt
- entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen vom Oktober 1996 zurückgingen
- diesen übertragen. Dass sich dessen (weite) Bedeutung im Zusammenhang mit der Vermutungsregelung des § 7
- dessen "Auftragnehmer", im Hinblick darauf, dass sie auch die Voraussetzung des § 2 Satz 1 Nr 9
FG Münster - 5 K 3631/03 F
Finanzgericht Münster vom 03.03.2005
- Inhalt
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- Stimmrecht nicht an den eigenen Interessen, sondern an denjenigen, zu Gunsten dessen die
- Stimmrechtsbindung besteht, orientiert, der Wille des Anteilseigners und der Wille desjenigen, zu dessen
- wessen Interesse der Testamentsvollstrecker im Rahmen der ihm vom Erblasser mit der
- Willen des Erblassers, wird aber, wie oben bereits erwähnt, nicht für diesen, dessen Rechtsfähigkeit
- mit dem Tode entfallen ist, tätig, ist insbesondere auch nicht dessen Vertreter, sondern wird in dem
BSG - S 11 RA 549/01
Bundessozialgericht vom 06.03.2003
- Inhalt
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- Rechtsstreits an das SG (§ 170 Abs 2 Satz 2 SGG). Dessen Feststellungen reichen zur abschließenden
- ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in dessen Rechte eingreift. Dies ist hier nicht geschehen
- Kalendermonats für diesen (= Bezugszeit) aus ihm als dessen Rechtsfrüchte nach materiellem Recht
- Gleichheitssatz. Er muss sich daher an Art 14 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG messen lassen. Die
- Versicherungsgegenstand, bei dessen Verlust oder Minderung die Versicherungsleistung zum Ausgleich zu erbringen ist, der
OLG Saarbrücken - 4 U 431/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 17.04.2007
- Inhalt
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- .) veräußerte die Leistungsempfängerin an den Bruder der Beklagten und dessen Ehefrau ein Hausgrundstück
- Maßstab der Präklusion zu messen (Schenkel, MDR 2004, 790; zur Aufrechnung: BGH, Urt. v. 28.5.1990
- blieb, in welchem Zeitraum dessen Erlass erwogen wurde. Zudem belegt dieser anwaltliche Hinweis, dass
- und auf welche Weise der Bescheid zugestellt wurde, dessen Erlass und Erhalt die Beklagte mit am
- des an den Bruder der Beklagten und dessen Ehefrau übereigneten Grundstücks, sondern die
Anlage 2 BauWiAusbV 1999
(zu § 12)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter/zur Ausbaufacharbeiterin
- Inhalt
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- unterscheidenb)Holz für Werkstücke messen und anreißenc)Holz mit Werkzeugen, insbesondere durch S
- ;ssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichernUmweltschutz:q)Abfall auf der
- Anschlagmittel einsetzenp)Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Besch
- Anschlagmittel einsetzenp)Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Besch
- Anschlagmittel einsetzenp)Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen
OVG Saarland - 3 A 187/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 22.06.2007
- Inhalt
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- gestellte Essen nicht bedarfsdeckend auf den maßgebenden Regelsatz des Grundsicherungsberechtigten
- Beklagte (sogar) berechtigt gewesen, mit Blick darauf, dass ein wesentlicher Teil dessen im Regelsatz
- Werkstätten für behinderte Menschen beschränken sich nicht auf den bloßen Nährwert des Essens
- Verweises des § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII insgesamt auf § 28 SGB XII und dessen Regelsatzbegriff
OLG Karlsruhe - 17 U 107/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 19.10.2004
- Inhalt
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- Wassereintritt gekommen sei. Die Feststellungen des Sachverständigen hätten unabhängig von dessen
- durch den Sachverständigen W. verlangen sowie die Kosten von dessen Gutachten in Höhe von 998,76
- nicht mit dessen Stellungnahme vom 20.05.2003 (I 111-117) zu der Rechnung seiner Firma
- Firma K. bezahlten Rechnungsbetrages entstanden. Er habe als technischer Laie wegen dessen Höhe keine
- Mängelbeseitigungskosten seien niedriger als vom Landgericht zugrunde gelegt. Dessen Feststellungen seien unrichtig, weil
OLG Köln - 19 Sch 12/08
Oberlandesgericht Köln vom 21.11.2008
- Inhalt
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- gesamten Außenauftritt des Antragsgegners, dessen Eigentum an den Geräten sowie den übernommenen
- abgeschlossen hätte und auch der Preis von 500.000 € angesichts dessen zu hoch angesetzt gewesen sei
- Teilschiedsspruchs vom 28.5.2008, dessen Gegenstand die Kosten des Schiedsverfahrens sind, beantragt, der
- Antragsteller hingegen dessen Aufhebung. Diese Anträge sind Gegenstand des Verfahrens 19 Sch 14/08 OLG Köln
- Verfahren 19 Sch 14/08 OLG Köln und zu dessen Aufhebung führen könnten, gleichermaßen die Aufhebung der
OLG Koblenz - 10 U 1268/07
Oberlandesgericht Koblenz vom 31.10.2008
- Inhalt
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- Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in
- Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des
- Zweitbeklagten dar, hinsichtlich dessen letztere grundsätzlich im produkthaftungsrechtlichen Sinne
- Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im
- von der Konzeption des Windschutzsystems mit dessen besonderer Funktionsweise vertraut sind. Eine
BGH - 6 O 523/02
Bundesgerichtshof vom 07.06.2005
- Inhalt
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- Betrachtungsweise an, um Umgehungen des Folgerechtsanspruchs zu verhindern und dessen Durchsetzung im
- nationalen Rechts, dessen Rechtsschutz nicht auf die Rechtssphäre anderer Staaten ausgedehnt werden
- ) Ungeachtet dessen ist - entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung - im zu entscheidenden Fall
- Hinweises des Senats hat der Beklagte den Kaufvertrag nicht vorgelegt und seinen Vortrag zu dessen
- Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1148/00.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2003
- Inhalt
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- Grundsatzbeschluss der politischen Gremien herbeizuführen. 8Zur Vorbereitung dessen teilte der
- letzterer auch versucht habe, mit ihm, dem Antragsteller, in dessen Funktion als Gesamtpersonalrat zu
- . 14Gegen den dem Antragsteller am 15. Februar 2000 zugestellten Beschluss haben dessen
- anderen kommt hier noch Folgendes hinzu: Vor dem Hintergrund dessen, dass (auch) der Beteiligte zu 2
- . ein Personalrat ist, welcher bei dem Beteiligten zu 1. - in dessen Funktion als Leiter der
VG Köln - 23 K 1704/03
Verwaltungsgericht Köln vom 05.03.2007
- Inhalt
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- vom 6. Januar 2003, dessen Wider- spruchsbescheid vom 17. Februar 2003 und dessen
- Vorgaben des § 162 AO. Die Klägerin beantragt, 910den Bescheid des Beklagten vom 6. Januar 2003, dessen
- Widerspruchsbescheid vom 17. Februar 2003 und dessen Abänderungsbescheid vom 5. Februar 2007
- auch begründet. Der Bescheid des Beklagten vom 6. Janu- ar 2003 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17
- Inbetriebnahme des Spielgerätes entsteht, sondern erst mit dessen konkreter Benutzung. Darüber hinaus
OLG Saarbrücken - 4 U 229/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 24.10.2006
- Inhalt
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- Fahrzeug übergeben worden ist. Durch Urteil vom 10. März 2006, auf dessen tatsächliche Feststellungen
- Besitzdiener der Klägerin i.S.d. § 855 BGB wäre der Zeuge K1 nur dann zu betrachten gewesen, wenn dessen
- habe, genügt hierzu aus mehreren Gründen nicht: - Zum ersten und ungeachtet dessen, ob das erstmalige
- nicht, weil die Erstbeklagte bereits zuvor dem Zeugen K1 den unmittelbaren Besitz am Wagen ohne dessen
- Erstbeklagten und dem Zeugen K1 und mit dessen Auszug aus der ehemaligen Ehewohnung beendet war
LG Düsseldorf - 4b O 146/07
Landgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
- Inhalt
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- ", Anlage MBP 1), welches ein Aufblasventil für Säcke oder andere Behälter betrifft und zu dessen
- verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mitzuteilen, sofern die Beklagten dessen Kosten tragen und
- dessen Übersetzung nicht in einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung gestattenden Form eingereicht
- Patentinhaber eingeht, dürfte dessen Prüfobliegenheit nicht entfallen. Seit Einstellung der Veröffentlichungen
- anzusehen, vom Anmelder oder Patentinhaber bzw. dessen Anwalt zu verlangen, einen selbsttätigen