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BGH - I ZB 80/07
Bundesgerichtshof vom 17.07.2008
- Inhalt
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- § 899 Abs. 1 ZPO im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg. 15Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht
- sollte. 4Nachdem ein Pfändungsversuch am 15. Dezember 2006 im Ziviljustizgebäude in Hamburg erfolglos
- begründet, weil das Beschwerdegericht das Amtsgericht zu Recht angewiesen hat, einen Haftbefehl gegen den
- zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner im Zeitpunkt der Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder in
- Beschwerdegericht zu Recht davon ausgehen, dass eine Ausdehnung der laufenden Zwangsvollstreckung um die
OLG Celle - 8 U 155/05
Oberlandesgericht Celle vom 16.03.2006
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: AKB § 12 Abs 1 I a Leitsatz: Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand
- Oberlandesgericht ... für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2005 verkündete
- Unfallschäden umfasst (vgl. § 12 Abs. 1 II. f) AKB), sondern nur eine TeilkaskoVersicherung. In dieser
- maßgeblichen Wert des Fahrzeuges schmälern. Bei der Schadenregulierung ist in diesem Fall also vom
- Zusammenstoß des Fahrzeugs mit der Baumgruppe, dem Schleudern in den Graben und dem anschließenden Brand
BGH - VIII ZR 27/09
Bundesgerichtshof vom 25.11.2009
- Inhalt
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- Revision zurückzuweisen ist. Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Beklagten die in den
- . Achilles und Dr. Schneider für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 4
- Klage hat es abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht im Hinblick auf die Umlage der Kosten für
- Revision ist die Abrechnung auch materiell richtig. Zwar ist im Geltungsbereich des § 5 Abs. 2 Satz 2
- Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagten sind Mieter einer
BPatG - 27 W (pat) 70/01
Bundespatentgericht vom 28.01.2003
- Inhalt
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- Beschwerde des Markeninhabers hat in der Sache keinen Erfolg; zu Recht hat die Markenstelle die Löschung
- Umständen ist in beachtlichem Umfang mit einer auf den Nachnamen "BOSS" verkürzten Wiedergabe der
- zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr gestützt, das von ihm geltend gemachte "Recht der
- , weil 167 Marken mit diesem Bestandteil im deutschen Markenregister eingetragen seien. Zu Unrecht
- , Versace etc. Es ist daher für den Verkehr im Bekleidungssektor eine Selbstverständlichkeit, die
Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XII
Sönke Nippel vom 12.06.2015
- Inhalt
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- Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XII Zentrale Begriffe im Recht der
§ 52 VwGO
- Inhalt
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- unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur
- bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist das
- Verpflichtungsklagen in den Fällen des Satzes 1. In Streitigkeiten nach dem Asylgesetz ist jedoch das
- ;ndig, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde. Ist er von einer Behörde, deren Zust
- örde mehrerer oder aller Länder erlassen, so ist das Verwaltungsgericht zuständig, in
AG Bochum - 52 II 317/09
Amtsgericht Bochum vom 13.01.2010
- Inhalt
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- Verfahrens gewährt. Aus diesem Grunde ist dem Antragsteller auch völlig zu Recht ein Beratungshilfeschein
- können. Im Rahmen des Beratungshilfeverfahrens ist lediglich die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VVRVG in Höhe von 30,00 Euro - wie geschehen - zu bewilligen.
- Urkundsbeamte hat zu Recht sowohl der Erstattung der geltend gemachten Geschäftsgebühr als auch die Erstattung
- Amtsgericht Bochum, 52 II 317/09 Datum: 13.01.2010 Gericht: Amtsgericht Bochum Spruchkörper: 52
- . Abteilung des Amtsgerichts Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 52 II 317/09 Schlagworte
OLG Hamm - 31 U 70/09
Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2009
- Inhalt
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- zugelassen. G r ü n d e: 1I. 23Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht des Herrn I (im
- wären in dieser Situation reine Förmelei. Dies gelte erst Recht unter Berücksichtigung des Umstands
- intensiver Eingriff in ihr Recht auf Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und in ihr
- mögliche Dritte ausgewiesen. Erst Recht ist daraus nicht ersichtlich, dass ein Teil des von dem Anleger zu
- diesen Urteilen im gleichen Zeitraum nicht in gleicher Anzahl erstinstanzliche Entscheidungen mit einer
BSG - S 4 KR 17/98
Bundessozialgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
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- 3-1300 § 48 Nr 48 S 113). Die Rechts- und Interessenlage ist in der Krankenversicherung in Bezug auf
- des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist und deshalb Sozialleistungen zu Unrecht
- Gesetzesbegründung BT- Drucks 13/4941 S 178 zu § 134 des Entwurfs). Zur Begründung haben die für das Recht der
- in Annahmeverzug zu setzen, reicht gemäß § 295 BGB ein wörtliches Angebot aus, wenn der Arbeitgeber
- abgerechnete Arbeitsentgelt in Höhe von 3.211,01 DM (brutto) zu Grunde. Als durch ein im Oktober 1996
BGH - V ZB 143/12
Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
- Inhalt
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- und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zu Recht haben die Vorinstanzen für die
- Rechts- mittelgegner kann sich erst nach Vorliegen der Rechtsmittelbegründung mit Inhalt und Umfang des
- , mit dem die Zurückweisung der Berufung beantragt wurde, ist nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3200 VV RVG
- Recht annimmt eine andere Beurteilung deshalb geboten, weil die Klägerin ihre Berufung noch begründet
- somit notwendig und wäre mit Kosten in der geltend gemachten Höhe verbunden gewesen. Diese wären bei
BFH - X B 182/08
Bundesfinanzhof vom 24.11.2005
- Inhalt
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- . vorliegt. Im ausgelaufenen Recht und damit auch im Streitjahr ist hingegen nur eine Prognoseentscheidung
- Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Streitjahres und damit ausgelaufenes Recht. In einem solchen Fall
- Steuern und Recht 2009, R 916) gelten die vorstehenden Grundsätze auch für Rechtsfragen, die im Bezug
- Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig
- Rechtsfrage kann zum Beispiel auch bei ausgelaufenem Recht noch grundsätzlich bedeutsam sein, wenn sich
LG Frankfurt am Main - 09 O 76/09
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht zur Geschäftsführung und Vertretung zu entziehen (BGH, Urteil vom 11.07.1960, II ZR 260/59, Juris
- , ist sie mit dieser Rüge im einstweiligen Verfügungsverfahren gegenüber der Verfügungsklägerin nicht
- . Daher ist das Recht der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht auf die Personenhandelsgesellschaft
- Rechtsfortbildung Rechtsgrundsätze angewandt, die im Recht der Kapitalgesellschaften Geltung
- erhalten, während entsprechende Bestimmungen im Recht der handelsrechtlichen Personengesellschaft fehlen
OLG Celle - 14 U 97/07
Oberlandesgericht Celle vom 19.12.2007
- Inhalt
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- Beklagten zu Recht gerügt worden ist. Der Kläger hat hiergegen nichts eingewandt. Im Übrigen
- rügt mit seiner Berufungsbegründung zu Recht, dass das Landgericht diesen - in der mündlichen
- Kläger wendet mit seiner Berufung zu Recht ein, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von einem gegen
- . 2 % Mehrwertsteuer) beläuft. Da die Beklagte mit Recht einwendet, dass der Kläger wegen fehlenden
- geltend gemachten Fahrtkosten muss der Kläger - wie von den Beklagten mit Recht eingewandt - als
VG Saarlouis - 10 L 2059/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 20.01.2010
- Inhalt
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- Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Die Antragstellerin ist Ehegattin eines deutschen Staatsangehörigen mit
- Eheschließung in Dänemark von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in seinen
- Unionsbürger zustehende Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates aufzuhalten, auf das
- statthaft. Der auch im Übrigen zulässige Antrag bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Weder die in
- ausländische Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Davon ist
VG Saarlouis - 11 K 140/10
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 10.06.2010
- Inhalt
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- der Satzung. In … habe die sachliche Kanalbaubeitragspflicht aber frühestens im Jahre 2007 mit dem
- lassen, zumal jedes andere Verhalten gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu
- Beitragspflicht nach früherem Recht Leitsätze Bei der Beurteilung der Frage, ob für den Anschluss
- eines Grundstückes bereits eine Kanalanschlussgebühren- oder Beitragspflicht nach früherem Recht
- ist Eigentümer des Hausanwesens … Das Grundstück des Klägers und die übrigen Grundstücke im Ortsteil