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LSG Bayern - L 1 R 802/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.06.2008
- Inhalt
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- davon, ob im konkreten Fall das Recht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen
- freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung nicht zu entnehmen, denn dieses Recht sei in Ziff
- nicht nur seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern seinen Wohnsitz in Kroatien. Weil er kein Recht zur
- Staatsbürger kein Recht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung. Ihm stehe
- hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 20. April 2007 zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat
BSG unterstützt Karriere für Menschen mit mittlerem Behinderungsgrad
Thorsten Blaufelder vom 21.10.2014
- Inhalt
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- Voraussetzungen dagegen deutlich gelockert. So reicht in Hamburg die voraussichtliche
- Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Karrierechancen von Menschen mit mittlerem
- , haben sie Anspruch auf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wie das BSG in einem am Dienstag
- Fortkommen, so das BSG zur Begründung. Es gab damit einer Frau aus Hamburg recht. Wegen einer
- in Vollzeit als Justizfachangestellte im mittleren Dienst der Justizbehörde und kann diese
BAG - 3 AZR 635/11
Bundesarbeitsgericht vom 28.05.2013
- Inhalt
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- Richtlinie in nationales Recht erlassenen AGG. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Berufung
- Unverfallbarkeit ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 131. Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen
- . Entscheidungsgründe 8Die Revision ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben die Klage zu Recht als unbegründet
- . Die Revision ist unbegründet, da die Vorinstanzen die Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen
- gesetzlichen Unverfallbarkeitsbestimmungen des Betriebsrentengesetzes mit höherrangigem Recht. Das AGG
OLG Dresden - WVerg 19/02
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Angebot nur in Verbindung mit einem geltend gemachten und im Einzelnen aufgeführten Mehraufwand i.H.v. 14
- Antragsgegnerin daher auch mit Recht zurückgewiesene Ansinnen schließt es aus, zugleich anzunehmen, die
- nunmehr preislich erstplatzierte Bieterin; der angefochtene Beschluss spricht dies daher mit Recht aus
- präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des
- mit dem Charakter des auf den Schutz subjektiver Rechte ausgerichteten Nachprüfungsverfahrens nicht
VG Düsseldorf - 2 L 1187/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 23.04.2004
- Inhalt
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- Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO das Bestehen eines Rechts (Anordnungsanspruch) und die
- alle Klagen aus einem gegenwärtigen Beamtenverhältnis ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in
- hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. Das
- erreichen. Dieses Begehren ist als "Erlass des ursprünglichen Verwaltungsaktes" im Sinne der genannten
- an der X-Gesamtschule in C als Lehrerin tätig ist. C gehört jedoch zum Zuständigkeitsbereich der
BGH - V ZR 47/12
Bundesgerichtshof vom 19.04.2013
- Inhalt
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- . 776, 781; Schoppmeyer in Lwowski/Fischer/Langenbucher, Das Recht der Kreditsicherung, 9. Aufl., § 15
- abgedruckt; Schoppmeyer in Lwowski/Fischer/Langenbucher, Das Recht der Kreditsicherung, 9. Aufl., § 15
- Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 1. Zivilsenats
- . Später bewilligte sie gegen Zahlung von 450.000 € deren Löschung im Zusammenhang mit einer Veräußerung
- § 280 BGB 5 noch hafte die Beklagte aus Deliktsrecht. Auch aus abgetretenem Recht ergebe sich kein
BGH - VI ZR 188/07
Bundesgerichtshof vom 01.07.2008
- Inhalt
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- Klage, mit der allein nach Art. 41 Wet op de landverzekeringsovereenkomst übergegangenes Recht der
- Klägerin geltend gemacht ist, was insbesondere Ansprüche aus eigenem Recht nicht einschließt (vgl. BGH
- zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin, ein in Belgien ansässiger Versicherer, nimmt
- Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem
- Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte regulierten
BGH - XII ZR 188/08
Bundesgerichtshof vom 30.10.2008
- Inhalt
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- ) Ein Sachvortrag ist dann schlüssig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem
- ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn der Vermieter gegenüber
- Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. Günter für Recht erkannt: Auf
- 9vorliegt, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung; diese obliegt in erster Linie dem Tatrichter und
- Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung 11gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des
BGH - KZR 6/03
Bundesgerichtshof vom 13.07.2004
- Inhalt
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- Beklagte ihm gemäß § 242 BGB Auskunft. II. Hiergegen wendet sich die Revision ohne Erfolg. 1. Zu Recht
- als unzulässige Preisbindungsabsprachen im Sinne des § 14 GWB anzusehen sind. C. Zu Recht nimmt das
- Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- Franchiseverhältnis. Die Beklagte betreibt bundesweit eine Kette von Optik-Einzelhandelsgeschäften mit - im
- Franchisevertrag auch in Zukunft erfüllen. Im Hinblick auf dieses Zugeständnis des Klägers sah die Beklagte
OLG Köln - 16 WX 137/98
Oberlandesgericht Köln vom 23.09.1998
- Inhalt
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- . Das Verfahren läßt keinen Verstoß gegen § 551 Nr. 5 ZPO in Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 S. 2 FGG
- nachzugehen. 14Im übrigen ist nach Ansicht des Senats im vorliegenden Fall eine Zustellung der
- , a.a.O., Rz. 125 f ). Nach Meinung des Senats - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BayOBLG
- oder daß zu Recht befürchtet werden muß, er werde die Eigentümer nicht sachgerecht unterrichten
- Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus. 16 Wx 137/98 29 T
§ 4 AufenthG 2004
Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- Inhalt
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- Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung
- berechtigt sein muss. Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt oder mit nachhaltigen
- gerichtet ausübt, muss prüfen, ob die Voraussetzungen nach Satz 2 oder Satz 3 vorliegen. Wer im
- (1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines
- etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer
Art 30 EinigVtr
Arbeit und Soziales
- Inhalt
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- , 2.den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz in Übereinstimmung mit dem Recht der Europä
- in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Verbindung mit dem Vertrag vom 18. Mai 1990 eingefü
- , mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in dem in Artikel 3 genannten Gebiet an
- Fortentwicklung der Berufskrankheitenverordnung ist zu prüfen, inwieweit die bisher in dem in
- (1) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, 1.das Arbeitsvertragsrecht sowie das ö
Ferienstart in Deutschland heißt auch "Start your engines bei der Debcon GmbH
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2017
- Inhalt
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- Lizenzschaden nach § Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB zehn Jahre seit Entstehung geltend gemacht
- Mandantschaft im Rahmen der bestehenden Täterschaftsvermutung namensund in Vollmacht unserer
- Verweisauf mögliche ZugriffeDritter ist nicht ausreichend. Dies gilt auch bei Familienanschlüssen mit
- , würde irgendwer zuschlagen. Erst Recht solche Abgemahnten, die fachanwaltlich vertreten sind. Immer
- der Debcon GmbH gegen Mandanten der IT-Kanzlei Gerth hat die Debcon hier, hier und hier verloren bzw
Die Kanzlei Waldorf Frommer wehrt sich - zu Recht! - Richtigstellung: Keine „Abmahnwelle“ gegen Flüchtlinge!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.03.2016
- Inhalt
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- Recht klar:· Das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im Internet konzentriert sich keineswegs
- , zumindest in den Fällen, die in der IT-Kanzlei Gerth aufschlagen, dass Vermieter oder andere Menschen
- verantwortlich ist, lässt sich aus Sicht eines Geschädigten im Vorfeld nicht zu 100% ergründen. Die
- wir in aller Regel verträgliche und sinnvolle Lösungen finden werden.Tatsächlich ist es so
- Frommer:Voraussetzung ist natürlich, dass man mit uns spricht, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand. Wer auf
VG Berlin - 19 K 251.09
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- -)Recht liegt mit der Folge, dass die baurechtlichen Verfahren im fachrechtlichen
- nicht-baurechtlichen (Fach-)Recht liegt mit der Folge, dass die baurechtlichen Anforderungen im
- für die Nutzungsänderung der Gewerberäume im Gebäude T... 2, Erdgeschoss rechts und links in eine
- ergibt sich aber keine Einschränkung des Berliner Rechts. Das Recht der Betriebssicherheit steht
- lässt sich dem in der Berliner Bauordnung gesondert ausgewiesenen Recht der Betriebssicherheit zuordnen