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LG Tübingen - 5 O 45/03

Landgericht Tübingen vom 30.03.2005
Inhalt
  • im Rahmen der von der Firma ... in Absprache mit der Beklagten organisierten Busreise zum
  • Rechtswahlvereinbarung im Hinblick auf deutsches Recht ausgegangen werden könne. 11 Der Klägerin stehe deshalb ein
  • mit der Türkei die engsten Verbindungen auf. Das anzuwendende Recht bestimme sich deshalb vielmehr
  • im Zusammenhang mit Haustürgeschäften des Verbrauchers der Begründetheit der Klage vorzubehalten ist
  • . Abs. 2 EGBGB deutsches Recht anzuwenden. 33 Die Klägerin beruft sich mit Erfolg auf die Vorschrift

LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 202/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.07.2004
Inhalt
  • SGB 4 - Verfassungsmäßigkeit) Leitsatz § 28 g Satz 3 SGB IV ist im Rahmen von § 255, § 256 SGB V
  • heranzuziehen. Der in § 28 g SGB IV enthaltene Schutzgedanke zugunsten des Beschäftigten müsse auch im Rahmen
  • erfolgte zu Recht. 16 § 256 SGB V enthält in seinen ersten beiden Absätzen folgende Regelungen: 17„(1
  • . § 28 g Satz 3 SGB IV ist nicht analog anzuwenden. 26 Nach § 28 g Sätze 1 bis 3 SGB IV (in der bis zum
  • ) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35

OLG Brandenburg - 15 UF 39/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 21.02.2006
Inhalt
  • in Ansehung der Rechte an der Lebensversicherung hatte, ist wegen der unglücklichen Formulierung von
  • eines Darlehens in Höhe von 5.113,00 €, das ein Herr P. K. dem Kläger im Zusammenhang mit der
  • 27.03.2002 standen die in Rede stehenden Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag - und damit gemäß § 952
  • ihr übertragenen Rechte und zur Freigabe des Versicherungsscheins verurteilt; das Urteil ist seit
  • Anspruch des Klägers auf Rückübertragung der der Frau H. übertragenen Rechte gepfändet. In jenem

OLG Düsseldorf - I-20 U 69/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.12.2007
Inhalt
  • Recht verleihe. Die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beklagten zu 1. stünden dem
  • über ein gleichrangiges, nicht indes über ein besseres Recht am Unternehmenskennzeichen. In der Zeit
  • geschehen. Vielmehr ist im Gegenteil die Beklagte zu 1. – ebenso wie die Klägerin – mit dem
  • tätig wie in ihrer Zeit im Konzern. Auch die Neugründung der Beklagten zu 2., verbunden mit der
  • Rechte, in ihren Unternehmenskennzeichen den Namen "Mannesmann" zu führen. 38aa) Auf die von den

OVG Schleswig-Holstein - 2 LB 3/05

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Art. 6 GG und der Ausformulierung der sozialen Rechte im 1. Buch des SGB, das für alle besonderen
  • schulfreien Zeit und seien nur in dem Umfang erforderlich, wie es keine entsprechenden Angebote im
  • hat die Auffassung vertreten, dass die Klage schon unzulässig sei, weil das Recht auf Kostenausgleich
  • der Anspruch auch materiell-rechtlich nicht. Die früher im Zusammenhang mit dem Besuch des
  • Rechtsschutz gewährleiste. Die Kläger hätten auch zu Recht die Klage gegen das ... und nicht gegen die

EU-Kommission: Klage gegen Deutschland wegen des unzureichenden Zugangs zu Gerichten

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 25.10.2013
Inhalt
  • Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den
  • den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für
  • nachzukommen, d. h. zu der Frage, wer in Umweltangelegenheiten vor Gericht gehen kann. Mit den neuen
  • 25. Juni 2005, eingeleitet wurden und nach diesem Zeitpunkt noch im Gang waren. Die Kommission ist
  • Verwaltungsverfahrens bestimmte Bedenken geäußert, so darf das Gericht nach deutschem Recht nur diese Argumente

BGH - 2 StR 195/12

Bundesgerichtshof vom 10.07.2013
Inhalt
  • der Verständigung im Strafverfahren (VerstStVfÄndG, BGBl. 2009 I, S. 2353; Regierungsentwurf in BT
  • . Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen
  • Verständigungsgesprächen im Sinne von § 243 Abs. 4 StPO führt in der Regel dazu, dass das Beruhen
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 6
  • dass es auf die weiteren Rügen nicht mehr ankommt. I. 2Dem Urteil ist eine Verständigung im Sinne von

HessVGH - 11 UE 989/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 21.02.1989
Inhalt
  • Vorbereitung zum Erlangen der Qualifikation in dem Umfang und mit solchen Maßnahmen sein, die nach altem Recht
  • zu Recht abgewiesen worden ist. 34 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO; die
  • Bürgerlichen Rechts, des Handels- und des Gesellschaftsrechts abgelehnt worden ist, sowie der dazu
  • Teilgebiete Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. 4Der Präsident des Landgerichts
  • Frankfurt am Main wies den Antrag mit Bescheid vom 15. Oktober 1981 zurück. Er führte in dem Bescheid u.a

BGH - XI ZR 36/09

Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
Inhalt
  • "Recht" des Versprechensempfängers im Sinne von § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB. Einer direkten Anwendung
  • Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der
  • . Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Dr. Matthias für Recht erkannt: Die Revision der Kläger gegen
  • Eigentumswohnung in B. zu kaufen. Am 28. Juni 1990 beauftragten sie die Firma I. mbH (im Folgenden
  • Darlehensvertrag mit der Beklagten über einen Nettokreditbetrag in Höhe von 232.500 DM. Als

BFH - VIII S 28/07

Bundesfinanzhof vom 28.01.2008
Inhalt
  • darüber hinaus in den Urteilsgründen auch noch im Einzelnen ausgeführt, warum nach seiner Würdigung
  • das FA deshalb zu Recht eine Einspruchsentscheidung erlassen konnte. Da die Klage aus den
  • , wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
  • , nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, wenn die
  • Rechtsverfolgung. Mit der Beschwerde kann die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO nur erreicht werden

OLG Celle - 16 W 54/05

Oberlandesgericht Celle vom 23.06.2005
Inhalt
  • Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (vgl. BGH
  • . Mit Abtretung der Ansprüche auf den Todesfall ist die Klägerin sofort Inhaberin dieser Ansprüche
  • Erlebensfall nebeneinander stehen und unterschiedlichen Verfügungen zugänglich sind. Das Recht auf den
  • , Urt. v. 18. Juni 2003, IV ZR 59/02, NJW 2003, 2679). Grundsätzlich ist es entweder den Ansprüchen auf
  • angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Stade verwiesen, das sich insoweit auch in Übereinstimmung mit den

Maurice Tszorf

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  • Freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher Selbstständig Übersetzung & Lokalisierung Vollzeit Mit Berufspraxis Selbstständig
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OLG Zweibrücken - 4 U 65/02

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 06.03.2003
Inhalt
  • . d.A.) verwiesen. II. Die Berufung ist zulässig, §§ 511 Abs. 1 und 2 Nr. 1 , 519, 520 ZPO. In der
  • . Mit der in der notariellen Urkunde vom 11. Februar 1999 unter § 3 Ziffer IV getroffenen Vereinbarung
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein Personengemeinschaft selbst Steuerschuldner sein kann. Denkbar ist
  • Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES Grundurteil In dem Rechtsstreit H
  • für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 7

Art 219 BGBEG

Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts
Inhalt
  • ;r den Pachtvertrag insoweit das alte Recht fortgelten soll. Die Erklärung ist gegenüber
  • Satz 1 genannten Tag bestellten Nießbrauch ist jedoch § 1048 Abs. 2 in Verbindung mit den
  • genannten Tages anhängig sind, ist über die Verlängerung von Pachtverträgen nach dem bisher geltenden Recht zu entscheiden.
  • Recht, so hat jeder Vertragsteil das Recht, bis zum 30. Juni 1986 zu erklären, daß fü
  • ;§ 587 bis 589 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwiesen wird. Auf einen vor dem in Absatz 1

OLG Celle - 4 W 184/03

Oberlandesgericht Celle vom 10.11.2003
Inhalt
  • . Insoweit liegt auch eher eine Verbesserung des optischen Gesamteindrucks nahe. Mit Recht ist das
  • : Bürgerliches Recht Normen: WEG § 22, BGB § 912 Leitsatz: Kommt eine mit einem Überbau geringen Ausmaßes
  • ist in der Hauptsache nicht begründet. Der mit Mehrheit gefasste Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein
  • baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 I 1 WEG gleich, ist die