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Ärztlicher Hintergrunddienst und Vergütung
Rechtsanwalt Arnd Leser vom 21.04.2021
- Inhalt
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- Ärzte müssen sich insbesondere zur Nachtzeit und an Wochenenden oftmals für
Rechtsfindung vor und nach dem Mittagessen
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 09.10.2012
- Inhalt
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- finanzieren? Das alles wirkt – noch – nicht befriedigend. Ich esse erst einmal zu Mittag.
§ 9 GGVSee 2003
Pflichten
- Inhalt
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- nach Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes ausgestellt oder dessen Inhalt in das Beförderungsdokument
- ;terbeförderungseinheiten verantwortlichen Personen und die Beförderer müssen
LSG Bayern - L 7 AS 190/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.08.2007
- Inhalt
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- Grenzen der Mitwirkungspflicht normiere, stehe der Vorlagepflicht nicht entgegen, weil dessen
- Ihr Inter- esse an einer ungeprüften Gewährung von Leistungen nach dem SGB II geringer zu bewerten
OLG Brandenburg - 10 UF 204/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.12.2008
- Inhalt
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- etwas gefrühstückt. Ich selbst kann so früh noch nichts essen. Ich frühstücke dann zu Hause
- zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr, S. möchte auch etwas essen. Er bekommt ein bis zwei Stullen und Obst. Da
- Kleinigkeit zu essen. Gegen 13:00 Uhr lege ich ihn zum Mittagsschlaf hin. Oft wird er nach einer Stunde wach
- 15:30 Uhr und 16:00 Uhr ist sein Essen fertig. Ich versuche, mit ihm um 17:00 Uhr aufzubrechen, um
- . möchte dann meistens noch eine halbe oder eine Stulle essen. Das Mittagessen erhält er zwischen 11:30
BVerwG - 7 C 1.11
Bundesverwaltungsgericht vom 22.03.2012
- Inhalt
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- des Kernkraftwerks am nördlichen Rand in einer Entfernung von ca. 120 bis 130 m zu dessen äußerer
- hat. Angesichts dessen genügt es nicht, unter Hinweis auf eine bei der Streitakte befindliche
- Verhandlung am 17./18. Februar 2010 behandelt worden ist und dessen neuerliche Erörterung in der
- materiellen Recht, namentlich dessen Sinn und Zweck. Nach der Rechtsprechung des
- . 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (Beschluss vom
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 29/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.11.2005
- Inhalt
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- 2002 war er zunächst Vertreter des erkrankten L. und nach dessen Tod am 00.06.2003 Verweser in der
- Gemeinschaftspraxis. 7Der Beigel. 9) hatte mit der Beigel. 10) und L. zu dessen Lebzeiten einen Vertrag
- über die Übernahme von dessen Gesellschaftsanteil an der Gemeinschaftspraxis mit der Beigel. 10
- Geltendmachung von dessen rechtlichen Interessen nicht erforderlich. Ferner hat er ausgeführt, rechtlich
- Beigel. 9) ein Zweifel an dessen fortbestehender Eignung ergebe, sei deshalb nicht zu entscheiden und
OLG Karlsruhe - 6 U 54/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.01.2009
- Inhalt
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- Belege, nämlich beispielsweise Auftragsschreiben an den Lieferanten sowie dessen
- der relevanten Belege, nämlich beispielsweise Auftragsschreiben an den Lieferanten sowie dessen
- relevanten Belege, nämlich beispielsweise Auftragsschreiben an den Lieferanten sowie dessen
- – Kunststoffbügel). 98Angesichts dessen hat das Landgericht in den Ausführungen auf den Internet-Seiten
- zumindest auf einer Seite ein planer Übergang vorhanden sein muss. Angesichts dessen werden auch
OLG Saarbrücken - 8 U 446/08
Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.10.2009
- Inhalt
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- , dessen Erfüllungsgehilfe den Dieselkraftstoff entgegen einer ausdrücklichen Anweisung ohne
- einem solchen Fall die Beschriftung des Tanks auf dessen Befüllung mit Diesel hin, so trifft den Käufer
- Klägerin den oberirdischen Tank, an dessen Übergabeeinrichtung die Beschriftung „Diesel A III“ und an
- dessen unmittelbar daneben liegender Zapfsäule die Beschriftung „Diesel“ angebracht waren, mit dem
- Fahrzeuge bewusst in Kauf genommen habe. Durch das angefochtene Urteil (GA 156 - 165), auf dessen
FG Düsseldorf - 1 K 4206/08 U
Finanzgericht Düsseldorf vom 29.10.2010
- Inhalt
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- Berufsfußballspielers ein pauschales Vermittlungshonorar, dessen Höhe im Rahmen der
- Spielervermittlers für dessen Leistung im Rahmen von Spielertransfers, Vertragsschlüssen bzw
- dessen der Kläger als Empfänger einer Leistung der Spielervermittler angesehen werden kann. Ein
- Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen
- Rechtsverhältnis im o. g. Sinn, aufgrund dessen der Kläger als Empfänger der von den Spielervermittlern
OLG Saarbrücken - 1 Verg 1/04
Saarländisches Oberlandesgericht vom 21.04.2004
- Inhalt
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- folglich um einen Leistungsantrag, dessen Rechtsschutzziel zumindest aus seiner Begründung erkennbar
- dessen Mittel er tatsächlich verfügen kann. Da in einer Nachunternehmerliste aufgeführte Leistungen
- § 24 Nr. 1 VOB/A bereinigt werden (BayObLG, Beschluss vom 15.4.2003, Verg. 5/03; VK Hessen
- , auf dessen Grundlage der Auftraggeber die angegriffene Entscheidung getroffen hat. Spätere Angaben
BGH - V ZR 10/12
Bundesgerichtshof vom 07.06.2013
- Inhalt
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- Angebot auch noch nach mehr als sechs Wochen nach dessen Abgabe annehmen können. Die gesetzlichen
- auch die widerrufliche Angebote betreffenden Fortgeltungsklauseln an § 308 Nr. 1 BGB zu messen
- ein Angebot abgegeben hat und daher von dem Angebotsempfänger dessen baldige Annahme erwarten darf
- dessen Nichtannahme verstehen muss, noch mit der Annahmeerklärung des Verwenders überrascht werden
BGH - V ZR 251/00
Bundesgerichtshof vom 05.10.2001
- Inhalt
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- (vgl. Senat, aaO; OLG Karlsruhe, aaO; KG, aaO). In dem Zeitraum zwischen dessen Inkrafttreten und
- . Preisanpassungs- oder Preisänderungsklauseln), sind daher regelmäßig an §§ 9 ff AGBG zu messen (vgl
- statt dessen nur die für die spätere Ermittlung der Vergütung maßgeblichen Bemessungsfaktoren und
- dabei nicht durch einen von den Beklagten zu beauftragenden Privatgutachter erfolgen; denn dessen
LSG Bayern - L 11 AS 474/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.08.2010
- Inhalt
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- hiergegen erhobenen Widerspruch ist bislang nicht entschieden. Am 30.04.2010 haben der ASt sowie dessen
- nicht sachgerecht vertreten wird. Es ist jedoch dessen Risikosphäre zuzuordnen, einem Dritten eine
- diesem gegenüber abgelehnt worden sind. Nach dessen Antrag vom 27.01.2010 hat die Ag jedenfalls eine
- ). Die Bestellung eines besonderen Vertreters ist daher am Maßstab des § 114 Satz 1 ZPO zu messen, denn
FG Düsseldorf - 6 K 257/05 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 03.02.2009
- Inhalt
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- . In wessen Namen und für wessen Rechnung sie gehandelt hätten, richte sich allein nach dem
- handelsrechtlichen Einzelabschlusses des Auftraggebers und dessen Steuerbilanz seien. Diese Grundsätze
- Handelsregister fort. Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, auf wessen Rechnung dieser