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OLG Hamm - 5 Ss 1016/02
Oberlandesgericht Hamm vom 21.11.2002
- Inhalt
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- in der beschriebenen Wohnung der Familie T1 im Hause H Straße auf, weil sie mit ihrer Freundin T2
- nicht, dass das Gericht verpflichtet ist, eine Beweiswürdigung im Urteil wiederzugeben, in der die
- .). Wie von der Revision mit Recht geltend gemacht wird, genügt das angefochtene Urteil diesen
- sich der Angeklagte zusammen mit den beiden Mädchen im Kinderzimmer der Wohnung aufhielt. Die beiden
- Mädchen spielten gern mit dem Angeklagten. Ob im Rahmen eines Spiels oder weil der Angeklagte etwas
OLG Köln - 6 U 72/97
Oberlandesgericht Köln vom 15.05.1998
- Inhalt
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- mit ihrem Rechtsmittel insgesamt nicht durchzudringen. Zu Recht hat ihr das Landgericht in dem
- Ausübung des ihm eingeräumten Rechts zur fristlosen Kündigung - mit dem neuen Vertragspartner in eine
- mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Punkt 17. Der Kunde ist nur dann zum
- Anschlusses durch Dritte in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre anzusiedeln ist. Erst im Falle des
- letzterem jedoch für diesen Fall das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags eingeräumt ist
BGH - XII ZB 289/13
Bundesgerichtshof vom 15.01.2014
- Inhalt
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- gestellt hat. Vielmehr ist das Landgericht in von Rechts wegen nicht zu beanstandender Weise davon
- zurückgewiesen. Hiergegen wendet er sich mit seiner Rechtsbeschwerde. II. 4Die Rechtsbeschwerde ist
- ). b) Das in einem Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten ist den Beteiligten
- wegen Verfahrensfehlern begründet. 51. Zu Recht rügt der Beteiligte zu 2, dass die Instanzgerichte
- die Rechtsbeschwerde ebenfalls zu Recht rügt anhand der Akten nicht feststellen lässt, dass das
KG Berlin - 7 U 168/03
Kammergericht vom 01.04.2003
- Inhalt
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- im Dach-Arge-Vertrag behandelt und auszahlt. In diesem Fall ist die Klägerin als Nachunternehmerin
- . Abschlagsrechnung rügt die Beklagte zu Recht, dass dies vom Landgericht fehlerhaft nicht geprüft worden ist
- welcher die gleichen strengen Rechte und Pflichten gelten wie im normalen Geschäftsverkehr zwischen
- aber kein Recht auf Sicherheitsleistung zugestanden habe, sei ihre, der Beklagten, Kündigung nach
- , das Landgericht habe ihr zu Recht einen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB
BAG - 5 AZR 419/10 R
Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
- Inhalt
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- Hansestadt Hamburg ist außerdem verpflichtet, im Falle einer Überführung der gesamten Anstalt in eine andere
- schriftlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen. Die Überführung der Arbeitsverhältnisse in
- in ein System mit einer neuen Entgeltstruktur überführt werden müssen, ist der gesetzliche
- Krankenhäuser Hamburg Immobilien Anstalt öffentlichen Rechts“ und der bisherige LBK Hamburg in LBK
- Rückkehrrecht auch dann besteht, wenn die neu errichtete Anstalt öffentlichen Rechts in eine
OLG Celle - 22 Ss 72/05
Oberlandesgericht Celle vom 10.11.2005
- Inhalt
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- sich der Angeklagte mit der Sprungrevision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt. II. Das
- Mitgliedsstaaten (vgl. im nationalen Recht § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV) - insoweit hat der EuGH ausdrücklich eine
- , solange die Erteilung nicht in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs.2 Rl 91/439/EWG d.R.v. 29.7.91 (im
- nationalen Recht § 28 Abs.4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Die Anerkennung
- , am 26. Februar 2005 gegen 21:45 Uhr in L. mit einem Pkw die H.straße. Gegen dieses Urteil wendet
OLG Hamm - 28 U 135/07
Oberlandesgericht Hamm vom 26.02.2008
- Inhalt
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- vorhandenen Mängel auch in einer Gesamtschau zusammen mit den beseitigten Mängeln unerheblich sind. Im
- Beklagte die Scheibeneinstellungen nicht exakt justiert hatte, schlug in der Folgezeit die rechte
- . 53 C. 5455Mangels eines Rechts des Klägers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ist des Weiteren
- Aufwand in Höhe von ca. 3.000,00 € erforderlich gewesen. 5Nach seiner Ansicht ist er unter dem
- unbegründet. Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten kein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 665/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.11.2006
- Inhalt
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- allein seine Frau als Zeugin benannt hat, ist das Arbeitsgericht zu Recht diesem Beweisangebot nicht
- dabei dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße verletzt worden ist, d.h
- . w GmbH diese der Beklagten zu Recht irgendwelche Selbstbehalte in Rechnung gestellt hat oder nicht
- vollständig die rechte Seite des Auflegers beschädigt wurde, ist nicht nachvollziehbar, weswegen insofern
- Beklagte den seitens der Firma w gezahlten Vorschuss in Höhe von 1.610,00 Euro mit diesem Nettobetrag
BGH - 3 StR 58/06
Bundesgerichtshof vom 03.11.2005
- Inhalt
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- Landgericht zu Recht beim Angeklagten von einem "Zustand" im Sinne von § 63 StGB und einer darauf beruhenden
- 3. November 2005 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang
- Angeklagten hat nur den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg. Im Übrigen ist sie
- . Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich beschwerende
- gegeben ist, wird im angefochtenen Urteil nicht rechtsfehlerfrei belegt. 5Das Landgericht stützt seine
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 33/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.06.2009
- Inhalt
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- als im Personenstandsbuch angegeben. 25Dies haben die Vorinstanzen zu Recht verneint. Denn die
- a.a.O.). 40Beides reicht aber für eine verlässliche Feststellung, dass "Erva" in der Türkei ein
- deutschem Recht richtet (Art. 10 Abs. 1 EGBGB; § 4 Abs. 3 StAG), entspricht der der Namensgebung
- bestätigt hat, weil nach türkischem Recht das Geschlecht nicht erkennbar sein müsse. Es besteht zudem nicht
- darüber gemacht haben, ob der von ihnen zu Recht als männlicher Vorname angesehene und gewählte Name
BGH - I ZB 20/01
Bundesgerichtshof vom 12.08.2004
- Inhalt
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- /00, GRUR 2004, 329 = WRP 2004, 492 - Käse in Blütenform). 2. Mit Recht hat das Bundespatentgericht
- den mit dem Löschungsantrag angegriffenen Schutzgegenstand ist die Marke in ihrer eingetragenen Form
- - Goldbarren). Dies ist die - den Angaben in der Anmeldung mit Lichtbildern folgende - Eintragung
- (GRUR Int. 2002, 531) veranlaßt. Der Entscheidung ist nicht zu entnehmen, daß der in Rede stehende
- Löschungsantrag zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist erfolglos geblieben. Mit der
§ 2 VermAnlG
Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
- Inhalt
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- , 4 und 7, deren Emittent eine Genossenschaft im Sinne des § 1 des Genossenschaftsgesetzes ist
- , oder einem Staat, der mit dem Internationalen Währungsfonds besondere Kreditabkommen im
- Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat
- ;ffentlichen Rechts, der mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer
- (1) Die §§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und sowie § 19 Absatz 1
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 2073/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2007
- Inhalt
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- Leistungsanspruch. 14 Ob das Sozialgericht Berlin zu Recht davon ausgegangen ist, dass im Falle der
- Unionsbürger anknüpfendes Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates nur für
- Leistungsausschluss im Falle eines Unionsbürgers, der schon gar nicht über ein Aufenthaltsrecht verfügt, erst recht
- steht seit Dezember 2005 im Leistungsbezug des Antragsgegners. Mit am 01. Oktober 2007 beim
- Rücklagen für den anstehenden Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit der Entbindung (errechneter Termin
LSG Bayern - L 2 P 61/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.10.2007
- Inhalt
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- vertraglichen System auszuscheiden; ihr stehe jederzeit das Recht zu, den Versorgungsvertrag mit den
- Recht, dessen sich die Beklagten berühmen, ist bereits als vertragliche Nebenpflicht gesetzlich
- Nichtigkeit einer Norm wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Vielmehr ist es Aufgabe
- . Igel in: Schrifttum zum öffentlichen Recht Band 1035, S. 115 ff). Dieser Bedingung haben die
- weder im Gesetz noch in den Rahmenvereinbarungen konkret benannt und auch von den Beklagten nicht
OLG Zweibrücken - 5 WF 40/06
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 26.04.2006
- Inhalt
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- Vertrauenstatbestandes muss die verspätete Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare
- im Hinblick auf die Nichtgeltendmachung des Rechts darauf eingerichtet hat und z.B. anderweitige
- ist. Der/die zuständige Kostenfestsetzungsbeamte/in wird angewiesen, gemäß der Rechtsauffassung des
- Senats insoweit neu zu entscheiden. II. Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei
- vom 29. September 2003, zugegangen (wohl) im Oktober 2003, ist nicht verwirkt. Jedenfalls auf die