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§ 23 WPapBerSchlG
- Inhalt
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- (1) Rechte aus Schuldverschreibungen der in § 64 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und
- Kosten anzurechnen.(3) Eine Anmeldestelle, die ein Recht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfa
- Geldinstitut wegen der Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen in Anspruch genommen werden kann.(2
- ) Ist eine Anmeldung oder eine Nachanmeldung nach § 69 des Zweiten Gesetzes zur Änderung
- verlagerte Geldinstitut wegen der Verbindlichkeiten aus der angemeldeten Schuldverschreibung nicht in
LSG Sachsen - L 5 RJ 268/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 27.03.2001
- Inhalt
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- . Mit dem vorbezeichneten Leistungsvermögen ist der Kläger in der Lage, beispielsweise die Tätigkeit
- ist, hat er erst recht keinen Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach
- rechts) als Bauhelfer tätig. Seit dem 01. August 1997 ist der Kläger arbeitslos und bezog vom 12. August
- Sitzen, besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen. Die posttraumatische Gonarthrose rechts mit
- bereits mit zwei Unterarmstützen unter Vollbelastung rechts eine Gehstrecke von 500 Meter problemlos
LAG Düsseldorf - 10 Sa 869/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 14.10.2002
- Inhalt
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- Recht in Anspruch genommen hat. Ist in einem gerichtlichen Vergleich das Arbeitsverhältnis zum 30.09
- aufgelöst worden 34ist, ist nach bürgerlichem Recht bzw. Arbeitsrecht zu beurteilen. 35Die Festlegung des
- EStG anzusehen. 47Die Nachversteuerung erfolgt in Übereinkunft mit der Bfa. Im Rahmen 48der
- Dienstverhältnis aufgelöst 63worden ist, ist nach bürgerlichem Recht bzw. Arbeitsrecht zu
- wenn die Finanzverwaltung im Ergebnis zu Recht die Abfindung nachversteuert hätte, könnte die Klage
BSG - S 4 AS 34/06
Bundessozialgericht vom 17.06.2010
- Inhalt
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- IX/09; Piepenstock in juris-PK SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 28). Nicht maßgeblich ist dabei für
- . 2 Der im Jahre 1955 geborene, allein lebende Kläger ist seit 1.2.2005 arbeitslos. Er lebte in einem
- übernehmen (hierzu unter 2). Das LSG ist dabei zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass auch ein
- erbracht, soweit diese angemessen sind. Unter einer Unterkunft im Sinne des SGB II ist jede
- Straßenverkehr in keinem Zusammenhang mehr mit dem Schutzzweck des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II (Gewährung einer
LSG Bayern - L 3 U 179/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.01.2004
- Inhalt
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- auf die rechte Schulter. Sie trug rechts mit abgespreiztem Arm einen birnenförmigen mit 20 l Milch
- , aber nicht begründet. Das SG hat mit Recht die Beklagte verurteilt, der Klägerin aus Anlass ihres
- . Im vorliegenden Fall führt diese Wertung dazu, dass die bei dem Unfall vom 05.03.1999 auf die rechte
- überragende Bedeutung zu, so ist er allein wesentliche Ursache im Rechtssinne. Dabei ist zu beachten, dass
- der Begriff der "wesentlichen" Ursache in Wertbegriff ist. Die Frage, ob eine Mitursache für den
BVerfG - 1 BvR 3269/07
Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2008
- Inhalt
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- Richter Eichberger, Masing gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
- Streitigkeit um einen Kurbeitrag. I. 2 1. Der Beschwerdeführer ist ein eingetragener Verein und betreibt im
- Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht mit dem
- Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, Art. 6 Abs. 1 und 2, Art
- grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1
OLG Düsseldorf - I-24 U 18/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
- Inhalt
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- wird zurückgewiesen G r ü n d e 1I. 2Die Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg. Zu Recht und mit
- Räumungspflicht der Beklagten jedenfalls aus § 985 BGB. II. 89Auch die weiteren in § 522 Abs. 2 Nrn
- durch Urteil auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- sie verurteilt, gemäß § 546 BGB das Betriebsgelände F.-weg in D. (Gelände der ehemaligen A.-Tankstelle
- ) zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. 4Das Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, eine für
OLG Stuttgart - 1 Ss 519/2000
Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.02.2002
- Inhalt
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- Beschleunigungsgebot in der Europäischen Menschenrechtskonvention zwingendes Recht darstellt und sein
- . Die fristgerechte Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird
- mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
- Revisionsgericht, den der Senat nach Auswertung des Akteninhalts im Freibeweis festgestellt hat, ist hier
- Sachbehandlung im Bereich der Justiz zurückzuführen. Dieser Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist bei der
OLG Koblenz - 1 Ws 431/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 23.06.2005
- Inhalt
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- Kostenfestsetzung auch in der Sache keinen Erfolg haben könnte. Das RVG ist im Falle der
- Verteidiger nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts (1. Juli 2004) beigeordnet worden ist, aber – wie
- Kostenrecht OLG Koblenz 23.06.2005 1 Ws 431/05 1. Das RVG ist im Falle der
- fristgebunden. Die Strafkammer hat die Erinnerung durch (in der Besetzung mit drei Richtern gefassten
- Kostenfestsetzung für richtig, weil neues Recht anzuwenden sei. Gegen den dem Bezirksrevisor am 18
OLG Frankfurt - 20 W 150/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.12.2009
- Inhalt
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- anderes bestimmen kann. 31 Im Einklang mit diesen gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Rechts regelt
- Registergericht habe zu Recht die Vertretungsregelung in § 5 Abs. 2 der Satzung beanstandet und eine
- § 5 der Satzung aufzunehmen sei. II. 24 Die weitere Beschwerde ist zulässig und führt auch in der
- , Unterschriftenregelung 16(1) Herr A ist zum Betriebsleiter bestellt. Er unterschreibt mit seinem
- mit Schreiben vom 24.09.2007 bei der bereits früher geäußerten Beanstandung, dass die in § 5 Abs. 2
OVG Niedersachsen - 11 LA 100/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.11.2013
- Inhalt
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- Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der
- Abs. 4 Satz 4 VwGO im Rahmen der Divergenzrüge zu genügen, ist die Darlegung erforderlich, mit
- , die in Verbindung mit seiner ergänzenden Klarstellung vom 11. Juli 2013 zu sehen ist, musste sich
- B. (45 kg schwer und Schulterhöhe von 60 cm), dessen Halterin die Klägerin ist, im Ergebnis nicht
- Gegenreaktion von B. im Sinne eines exzessiven Abwehrverhaltens. 5Die von dem Beklagten in der Begründung
OLG Brandenburg - 4 U 26/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29.01.2010
- Inhalt
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- ...", einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im Folgenden
- genommen. II. 35 Die Berufung ist zulässig; in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Den Tenor des
- vor (vgl. Zöller-Herget, 28. Aufl. 2010, § 343 Rdnr. 2). 36 Das Landgericht ist zu Recht zu dem
- .) ausdrücklich lediglich das Recht der Darlehensgeber angesprochen ist, bei Nichtbedienung der Fremdmittel
- unvollständige Informationen des Prospekts in das Recht des Anlegers eingegriffen, in eigener Entscheidung
VG Aachen - 4 L 166/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 16.03.2005
- Inhalt
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- , ihnen - quasi im Wege der Prozessstandschaft - die Befugnis einzuräumen, die Rechte der Bürger, die
- eigene Rechte als Bürger der Gemeinde U. geltend machen wollen, ist angesichts des eindeutigen
- erheben. 8b) Mit 14 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen beschließt der Rat, die Ersterschließung im
- Ratsbeschluss vom 3. März 2005 zu Tagesordnungspunkt 3a) verstoße jedenfalls mit lit. b) gegen den
- Umstand, dass er nicht mehr Bürger der Gemeinde ist, in der das Bürgerbegehren stattgefunden hat, 20 vgl
Art 13 BGBEG
Eheschließung
- Inhalt
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- Staates, dem er angehört.(2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht
- ärt ist. (3) Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden
- in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden; eine beglaubigte
- (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des
- anzuwenden, wenn 1.ein Verlobter seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder Deutscher ist
§ 98 UrhG
Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
- Inhalt
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- Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist entsprechend auf die im
- im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismä
- (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich
- geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf von
- Verbreitung nicht rechtswidrig ist, unterliegen nicht den in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehenen Maßnahmen.